Was bedeuten 200kbe bei wasser

Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen

  • Was sind Legionellen und wo kommen sie natürlicherweise vor?
  • Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht?
  • Wer ist besonders gefährdet?
  • Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?
  • Wie verhalten sich Legionellen im Wasser?
  • Welche Legionellen-Anzahlen sind in der Trinkwasser-Installation noch zulässig?
  • Legionellenuntersuchungen durch das LGL
  • Welche Konsequenzen haben die Novellierungen der Trinkwasserverordnung von 2011 und 2012 für die Legionellen-Untersuchung und –bewertung?
  • Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach TrinkwV?
  • Welche Regelungen gibt es für die Probennahme?
  • Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?
  • Welche Verpflichtungen haben die Unternehmer und die sonstigen Betreiber von Trinkwasser-Installationen, die nicht explizit nach TrinkwV untersuchungspflichtig sind?
  • Wie kann man abschätzen, ob eine Trinkwasser-Installation in Ordnung ist?
  • Was kann man gegen Legionellen in der Trinkwasser-Installation tun?
  • Wie wird eine Legionelleninfektion beim Menschen nachgewiesen?
  • Wie wird eine Legionellose behandelt?
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Was sind Legionellen und wo kommen sie natürlicherweise vor?

Was bedeuten 200kbe bei wasser

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2 - 5µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie kommen in zahlreichen Arten und Serogruppen weltweit verbreitet in Oberflächenwässern und auch im Boden vor.

Früher nahm man an, dass sie nur im Süßwasser beheimatet sind, doch können sich Legionellen auch im Meerwasser halten und vermehren.

Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden.

Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht?

1976 kam es in Philadelphia in den USA zu einer Epidemie, bei der 182 von mehr als 4000 Teilnehmern der American Legion akut mit Legionella pneumophila an der sogenannten Legionärskrankheit, einer schweren Pneumonie, erkrankten und 29 verstarben. Dieser Vorfall führte zu einer fieberhaften Suche nach der damals noch unbekannten Ursache. Schließlich konnte der Erreger, der sich wegen seiner Zellwand nur sehr schwach gramnegativ anfärbte und daher in Lungenbiopsiepräparaten nicht nachweisbar war, dort mittels der Silberimprägnierung als Bakterium identifiziert werden. In der Folge wurden geeignete Anzuchtmedien und serologische Nachweisverfahren entwickelt. Weltweit konnten, auch retrospektiv, zahlreiche kleinere Ausbrüche mit schweren Lungenentzündungen und Todesfällen als "Legionärskrankheit " bestätigt werden. Drei größere Vorfälle in jüngster Zeit ereigneten sich 1999 in Bovenkarspel in Holland, wo es anlässlich einer Blumenschau durch zwei Whirlpools zu 233 Erkrankungen mit 22 Todes-fällen kam, 2001 in Murcia in Spanien mit 805 Erkrankungen und 3 Todesfällen über Kühl-/Klimaanlagen und 2010 in Deutschland in Ulm und Neu Ulm mit 65 Erkrankungen und 5 Todesfällen über ein Rückkühlwerk. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich jedoch um Einzelfälle.

Bei über 90% der schweren Legionelleninfektionen kann die Art Legionella pneumophila nachgewiesen werden und hier wiederum in etwa 2/3 der Fälle die Serogruppe 1. Aber auch viele andere Legionellenarten sind pathogen.

Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.

Die eigentliche "Legionärskrankheit" zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen.

Beim weitaus häufiger vorkommenden "Pontiac-Fieber" handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.

Wer ist besonders gefährdet?

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immun-system wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar. Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können. Ebenso ist eine Legionellenübertragung über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen möglich, sofern dies nicht durch Biozideinsatz und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung verhindert wird.

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet dagegen nicht statt. Wundinfektionen sind äußerst selten und auch normales Essen und Trinken spielen keine Rolle. Lediglich wenn dabei erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, können Infektionen entstehen. Durch derartiges „Verschlucken“ (Aspiration) könnte es auch über Beckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen kommen.

Wie verhalten sich Legionellen im Wasser?

Wenige Legionellen, meist <1 KBE/Liter (KBE: Kolonienbildende Einheit ) sind auch im kalten Grundwasser vorhanden. Bis zu Temperaturen von etwa 20 °C vermehren sich Legionellen nur sehr langsam, so dass in diesem Bereich schon wegen der zu erwarteten geringen Konzentration das Erkrankungsrisiko als gering einzuschätzen ist. Erst über 20 °C steigt die Vermehrungsrate allmählich an und ist etwa zwischen 30 und 45 °C optimal. Ab etwa 50 °C erfolgt meist kaum noch Vermehrung und bei etwa 55 °C kommt es langsam zum Absterben. Eine mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet erst oberhalb von 60 °C statt. Eine sichere Abtötung erfolgt bei mindestens 70 °C und einer Einwirkdauer dieser Temperatur von mindestens drei Minuten (thermische Desinfektion).

Um nicht in den Bereich der für Legionellen optimalen Wachstumstemperaturen zu gelangen, muss die in der Energieeinsparverordnung geforderte Begrenzung des

Primärenergieverbrauchs im Trinkwasser durch Verbesserung der Wärmedämmung und bedarfsgerechte Planung, nicht aber durch Senkung der Systemtemperaturen erreicht werden.
Vermehrungsorte für Legionellen sind Wuchsbeläge oder Biofilme, die bevorzugt gebildet werden, wenn große Oberflächen vorhanden sind, wie z.B. in Filtern oder in zusätzlichen Ablagerungen durch Kalkausfall, Schlämme oder Korrosionsprodukte. In derartigen Biofilmen können Legionellen wirkungsvoll durch zusätzlich produzierte Schleimsubstanzen vor Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. Diese Biofilme stellen ein "Ökosystem " dar, in dem auch Einzeller wie (harmlose) Amöben vorkommen, die sich wiederum von den dort vorhandenen Mikroorganismen ernähren. Auch Legionellen werden aufgefressen, jedoch im Innern der Amöbe nicht verdaut, können sich dort sogar vermehren und damit anreichern. Auch in Amöbencysten, die als lungengängige Partikel zu betrachten sind und Legionellen ebenfalls Schutz vor allen gängigen Desinfektionsmaß-nahmen bieten, sind diese lebendig vorhanden.

Welche Legionellen-Anzahlen sind in der Trinkwasser-Installation noch zulässig?

Das Infektionsrisiko ist nicht nur von der nachgewiesenen Anzahl der Legionellen abhängig, sondern wird auch durch die Pathogenität der vorhandenen Stämme, das Vorhandensein von Amöben und die Empfindlichkeit der betroffenen Personen stark beeinflusst. Daher sollten generell möglichst niedrige Belastungen angestrebt werden. Im DVGW-Arbeitsblatt W 551 (2004) und in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2006 sind für die Trinkwasser-Installation im Wohnbereich sowohl wünschenswerte niedrige Legionellenkonzentrationen als auch Keimbereiche aufgelistet, die Maßnahmen und Sofortmaßnahmen zur Verhütung eines Infektionsrisikos bedingen. Legionellenkonzentrationen von unter 100 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert“. Bei Legionellenzahlen über 100 KBE/100 ml liegt eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes nach TrinkwV vor, so dass der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Trinkwasser-Installation die Verpflichtungen aus § 16 Abs. 7 TrinkwV erfüllen muss (siehe „Was geschieht, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen?“). Insbesondere sollten sofort die Anlageneinstellungen kontrolliert und notwendige Wartungsarbeiten vorgenommen werden. Bestätigt die als Bestandteil der Gefährdungsanalyse durchzuführende weitergehende Untersuchung eine Belastung zwischen 100 bis 1000 KBE/100 ml sind weitere Abhilfemaßnahmen erforderlich. Ab >1000 KBE/100 ml werden gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 Sanierungsmaßnahmen zu einer Verringerung kurzfristig erforderlich. Ab dem „Gefahrenwert“ von >10.000 KBE/100 ml sind zudem Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr wie beispielsweise ein Duschverbot oder Einsatz endständiger Filter notwendig.

In Hochrisikobereichen, in denen vermehrt Personen mit geschädigtem Immunsystem behandelt werden, dürfen Legionellen nicht vorhanden ( 0KBE/100ml) sein. Hochrisikobereiche umfassen Transplantationseinheiten, Intensivpflegestationen, Neugeborenenintensivstationen und auch Bereiche für Patienten mit erkrankungsbedingter oder medikamenteninduzierter schwerer Immunsuppression. Dies trifft namentlich im Krankenhaus auf Bereiche wie die Onkologie oder Rheumatologie zu. Personen nach Transplantation oder mit schwerer Immunsuppression sollten Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt nehmen, ob auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus im häuslichen Bereich weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Legionellenuntersuchungen durch das LGL

Primär verantwortlich für die Qualität des abgegebenen Trinkwassers ist der Betreiber, der für die Legionellenuntersuchung zugelassene Trinkwasserlabore mit der routinemäßigen Überwachung beauftragt. Am LGL werden keine routinemäßigen Betreiberuntersuchungen durchgeführt. Es werden Proben untersucht, die von Gesundheitsämtern anlassbezogen bei Erkrankungen oder zur Kontrolle öffentlicher Einrichtungen (u.a. Schulen, Schwimmbäder, Hotels, Krankenhäuser), auch zur Nachkontrolle von positiven Betreiberuntersuchungen, genommen wurden.

Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse aus dem Jahr 2013. Aus diesen Ergebnissen lässt sich kein Rückschluss auf die allgemeine Trinkwasserqualität ziehen, da es sich um risikoorientierte Probennahmen handelt. Circa 13,5 % der nach Trinkwasserverordnung untersuchten Proben (Probenahme nach Zweck b der DIN EN ISO 19458) wurden beanstandet, d. h. der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/ 100 ml wurde überschritten. Bei Ermittlungen im Krankheitsfall wurden in ca. 21 % der untersuchten Proben (Probenahme nach Zweck c der DIN EN ISO 19458) Legionellen nachgewiesen.

Tabelle 1: Trinkwasserstatistik 2013
Trinkwasserstatistik 2013
Legionellenuntersuchungen gesamt 1749
Anzahl Trinkwasserproben nach TrinkwV 1174 100,00%
nicht beanstandet 1015 86,46%
beanstandet 159 13,54%
     
Beanstandungen > 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 116 9,88%
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 34 2,90%
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml 9 0,77%
     
Anzahl Trinkwasserproben zur Ermittlung im Krankheitsfall 575 100,00%
kein Nachweis 452 78,61%
positver Nachweis 123 21,39%
     
positiver Nachweis >1 bis ≤ 100 KBE/100ml 54 9,39%
positiver Nachweis > 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 32 5,57%
positiver Nachweis > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 29 5,04%
positiver Nachweis > 10000 KBE/100ml 8 1,39%

Welche Konsequenzen haben die Novellierungen der Trinkwasserverordnung von 2011 und 2012 für die Legionellen-Untersuchung und –bewertung?

In der 1. Änderungsverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, wurde die Untersuchung auf Legionellen neu geregelt. Seitdem wurden auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen wie z.B. Vermieter von Mehrfamilienhäusern explizit in die Anzeige- und Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen einbezogen. Derartige Untersuchungen auf Legionellen waren aber bereits nach der Fassung des DVGW Arbeitsblattes W 551 von 1993 als allgemein anerkannte Regel der Technik (a.a.R.d.T.) gefordert.

Diese Regelungen wurden in der Zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001, die am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, entbürokratisiert und praxisgerechter gestaltet.

Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach TrinkwV?

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn

  • sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
  • und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlwanne) darin vorhanden sind,
  • und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14b Abs. 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV:

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013
  • Mobile Versorgungsanlagen, z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest

Nach den a.a.R.d.T. (DVGW W 551) sind umgebaute und erweiterte Anlagen sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme auf Legionellen zu untersuchen. Diese Forderung dürfte, wenn auch nicht explizit erwähnt, ebenso für komplett neu errichtete Installationen gelten.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. an Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich (Bescheinigung einer Fachfirma nach Anlagenüberprüfung und Gefährdungsanalyse analog zu § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001) den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen).

Was zählt zu gewerblicher und was zu öffentlicher Tätigkeit?

Öffentlich: Einrichtungen die - ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht - der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.
Beispiele: Krankenhäuser; Altenheime; Schulen; Kindertagesstätten; Jugendherbergen; Gemeinschaftsunterkünfte wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime; Justizvollzugsanstalten; Entbindungseinrichtungen; Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe; Flughäfen; Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein.
Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende“ Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.
Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht; Hotels; Gaststätten; kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen).

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½’’ Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15 m vorliegen, bei DN 25 (1’’ oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17 m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Welche Regelungen gibt es für die Probennahme?

Der UsI (Unternehmer und der sonstige Inhaber) hat sicherzustellen, dass geeignete repräsentative Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. Die Proben sind nach der DIN EN ISO 19458 wie dort unter "Zweck b" beschrieben (ohne Perlator oder sonstige Vorbauten, nach Desinfektion der Entnahmestelle) zu entnehmen. Die Probennahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolgen. Zu Probennahme, Untersuchung und Angabe des Ergebnisses gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes.

  • Bayerische Liste der akkreditierten Labors ( PDF,1.8 MB)
  • Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (PDF, 128 KB)

In der UBA-Empfehlung heißt es: „In jeder Trinkwasser-Installation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben zu entnehmen. Zusätzlich sind Proben in der Peripherie zu entnehmen. Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sollen so gewählt werden, dass jeder Steigstrang erfasst wird. ... Die Probennahmestellen sollen so gewählt werden, dass sie möglichst nah am Warmwasserzirkulationssystem angebunden sind bzw. dieses widerspiegeln.“

Somit kommt für die periphere Probe zunächst jeweils die vom Trinkwassererwärmer entfernteste Wohnung in Betracht. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass abflammbare Probennahmestellen vorhanden sind oder z.B. am Eckventil eingerichtet werden. Leer stehende Wohnungen oder selten benutzte Zapfstellen sind nicht repräsentativ für die systemische Untersuchung. Besser sollten benachbarte, regelmäßig benutzte Zapfstellen am selben Strang beprobt werden. Das Probenname-Ventil am Zirkulationsrücklauf sollte auf jeden Fall in Fließrichtung vor dem Rückflussverhinderer im Bereich der Zirkulationspumpe angeordnet sein (siehe Bild 1 in DVGW W 551).

Temporäre Erhöhung der Warmwasserspeichertemperatur, Spülaktionen oder gar Desinfektionen der Trinkwasserinstallation vor der Probennahme widersprechen vorsätzlich dem Schutzzweck der Untersuchung nach Trinkwasserverordnung. Sinnvoll ist hingegen, wenn vor der Probennahme eine Inspektion und Wartung der Anlage erfolgt und wenn die Wohnungsinhaber über ihre Pflicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ihrer Trinkwasserinstallation aufgeklärt werden.

Falls nicht alle Steigstränge beprobt werden, liegt die Verantwortung für dadurch übersehene Belastungen und deren ggf. schwerwiegende Folgen beim UsI. Daher soll in diesem Fall die Auswahl der aus hygienischer Sicht ungünstigsten Probennahmestellen nur durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation erfolgen. Die volle Funktion der Zirkulation, auch in den nicht beprobten Strängen, ist durch die Anlageninspektion und -wartung sicherzustellen.

Es erscheint angemessen, umfangreiche Stockwerksleitungen ab 3 Litern Wasserinhalt wie Steigstränge zu behandeln und kurze zirkulationsbegleitete Steigleitungen, die bis zu 2 Wohnungen versorgen und weniger als 3 Liter Wasser enthalten, wie Stockwerksleitungen zu behandeln.

Was geschieht, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen?

Die Information der betroffenen Verbraucher über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung gehört zu den Pflichten des UsI (Unternehmers und der sonstigen Inhabers) der Trinkwasser-Installation gem. § 21 (1) TrinkwV.

In Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung findet sich als spezielle Anforderung in der Trinkwasser-Installation ein technischer Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist möglicherweise eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen. Erfahrungsgemäß wird dieser Wert bei Beachtung der a.a.R.d.T. (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und der erforderlichen Sorgfalt durch den Inhaber einer Trinkwasser-Installation in der Regel nicht überschritten. Falls doch, sind Fehler in der Anlage zu vermuten.

Daher hat der UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes folgende zusätzlichen Pflichten:

  • Information des Gesundheitsamtes gem. § 16 Abs. 1 TrinkwV,
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T. einschließen,
  • eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Untersuchungen und Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Aufzeichnungen zehn Jahre verfügbar zu halten.
  • Unverzügliche Information der betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich daraus ergebende Einschränkungen in der Verwendung des Trinkwassers

Auch für die Durchführung der Gefährdungsanalyse gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Eine Gefährdungsanalyse kann u.a. von Trinkwasser-Installationsfachbetrieben (eingetragen im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens), einschlägigen Ingenieurbüros, anderen Fachplanern oder Hygieneinstituten durchgeführt werden. Die notwendige Fachkunde kann durch Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erlangt und nachgewiesen werden, die die Inhalte der VDI-Richtlinie 6023 oder der einschlägigen Teile von DIN EN 806 und DIN 1988 sowie der DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 in Theorie und Praxis vermitteln. Die Benennung von Abhilfemaßnahmen sollte stets im Auftrag zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse enthalten sein. Die gutachterliche Tätigkeit sollte durch die Betriebshaftpflicht des Anbieters abgedeckt sein.

Empfehlungen des Umweltbundesamtes für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung

Das Gesundheitsamt kann vom UsI die Vorlage aller Untersuchungsergebnisse sowie der Unterlagen über die Ortsbesichtigung und der Gefährdungsanalyse verlangen. Wenn der UsI seinen Verpflichtungen gem. § 16 nicht nachkommt, fordert das Gesundheitsamt ihn dazu auf. Kommt der UsI auch dann seinen Pflichten nicht fristgerecht und vollständig nach, prüft das Gesundheitsamt, ob Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich sind und ordnet diese gegebenenfalls an.

Welche Verpflichtungen haben die Unternehmer und die sonstigen Betreiber von Trinkwasser-Installationen, die nicht explizit nach TrinkwV untersuchungspflichtig sind?

Zusätzlich zu den Angaben in der TrinkwV mit Hervorhebung von untersuchungspflichtigen Anlagen auf Legionellen ist darauf zu verweisen, dass auch die dort (vermeintlich) nicht mit einbezogenen Anlagen, so in Ein- und Zweifamilienhäusern (beispielsweise auch zutreffend im Zusammenhang mit "Ferien auf dem Bauernhof"), Bürogebäuden, Werkstätten u.a.m. mit auch nicht gewerblicher Wasserabgabe über Zapfhähne und Duschen dem zentralen Anspruch der TrinkwV unterliegen. Dort heißt es in § 4 Allgemeine Anforderungen unter (1): Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht. Für alle Großanlagen, auch wenn diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben, sehen die technischen Regeln neben den Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb auch regelmäßige Untersuchungen vor.

Weiterhin sind Pflichten aus anderen Rechtsbereichen z. B. aus Hygienebestimmungen für medizinische Einrichtungen (MedHygV), aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), aus Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Wie kann man abschätzen, ob eine Trinkwasser-Installation in Ordnung ist?

  1. Wassertemperaturen an der Zapfstelle prüfen, am besten mit Thermometer!
    1. Warmwasser ≥ 55°C nach max. 3 Liter Ablauf (dampfend und so heiß, dass man schnell zurückzuckt)?
    2. Kaltwasser ≤ 25 °C (erfrischend kühl)?
  2. Anlagentemperaturen der Warmwasserbereitung prüfen!
    1. Warmwasser-Vorlauf (Leitung, die oben aus dem Warmwasserspeicher kommt) ≥ 60°C?
    2. Zirkulations-Rücklauf (Leitung mit Pumpe, die meist mittig in den Warmwasserspeicher geht) ≥ 55°C?
      Achtung: Fest eingebaute Thermometer sind oft ungenau. Im Zweifelsfall die Wassertemperatur in einer Probe messen!
  3. Sind alle Zirkulationsleitungen gleichmäßig heiß?
  4. 4. Läuft die Zirkulationspumpe ganztägig, mindestens jedoch 16 Stunden am Tag?
  5. Erfolgt eine jährliche Wartung der Trinkwasser-Installation?

Wenn Sie die vorgenannten Fragen alle mit Ja beantworten können, wird auch die nächste Laboruntersuchung wahrscheinlich ein erfreuliches Ergebnis bringen. Auch dezentrale Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher sind i.d.R. unkritisch, wenn sie mit Temperaturen über 50°C betrieben werden. Kurzzeitige Unterschreitungen der Temperaturen bei hohem Warmwasserverbrauch sind meist unbedenklich. Andernfalls sollten Sie, ggf. zusammen mit Ihrem Installateur, die Anlage optimieren (lassen), selbst wenn diesmal die Laboruntersuchung noch kein auffälliges Ergebnis gebracht hat.

Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle steht. Sie können Ihr Risiko senken, indem Sie vorsichtig die ersten Liter ablaufen lassen, insbesondere nach längerer Abwesenheit.

Wenn der Warmwasserspeicher durch eine sogenannte Legionellenschutzschaltung periodisch hochgeheizt wird, ist das nur wirksam, wenn dabei die gesamte Zirkulation mit erfasst wird.

Was kann man gegen Legionellen in der Trinkwasser-Installation tun?

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es gerechtfertigt, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Man kann davon ausgehen, dass der Legionellengehalt in Trinkwasser-Installationen, die baulich und betrieblich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfahrungsgemäß unterhalb des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 Milliliter ist. Wird dieser technische Maßnahmenwert überschritten, ist dies meist ein indirekter Hinweis auf (vermeidbare) technische oder organisatorische Unzulänglichkeiten in der Trinkwasser-Installation. Wesentliches hierzu findet sich in den DVGW Arbeitsblättern W 551 und W 553, der DIN 1988-200 sowie in der DVGW/VDI 6023.

Legionellenprobleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Warmwassertemperaturen nach Ablauf von maximal drei Litern 55°C unterschreiten bzw. die Kaltwassertemperaturen 25°C überschreiten. Ursachen sind insbesondere fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulation (alle Zirkulationsleitungen müssen durchflossen und annähernd gleich heiß sein), mangelnde Dämmung der Warm- und Kaltwasserleitungen, heruntergeregelte Vorlauftemperatur, Stagnation durch Überdimensionierung, seltener mangelnde Leistung des Wassererwärmers. Ein hydraulischer Abgleich der Zirkulation und zusätzlich eine Einsparung an Energie wird erreicht durch Einbau thermostatischer Zirkulationsregulierventile in jedem Strang und deren Voreinstellung nach Berechnung.

Ungeeignete Materialien, wie verzinkte Stahlleitungen im Warmwasser (Korrosion) oder nicht zertifizierte Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen (Förderung des Bakterienwachstums durch Nährstoffabgabe) verstärken die Problematik ebenso, wie Kalk- und Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern.

Weitere Problempunkte sind direkte Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser, zentrale Mischer als Verbrühungsschutz, Membranausdehnungsgefäße ohne Durchströmung oder mit defekter bzw. nicht trinkwassergeeigneter Membran, Totleitungen und stagnierende Sprinkler- und Hydrantenleitungen. Mit Wasserstagnation ist aber auch bei längeren Abwesenheiten der Bewohner, Leerstand von Wohnungen oder nur gelegentlicher Nutzung z. B. in Gäste- und Ferienzimmern zu rechnen.

Nach einer Erhöhung der Temperatur im Warmwasserspeicher auf ≥ 60°C gemäß DVGW W 551 ist zu kontrollieren, dass sich nicht die Kaltwassertemperatur unzulässig erhöht. Dem kann durch Kältedämmung und notfalls erhöhte Kaltwasserentnahme entgegengewirkt werden.

Es gibt zahlreiche Bekämpfungsmaßnahmen gegenüber Legionellen in der Installation, die zum Teil in Tabelle 2 wiedergegeben sind:

Tabelle 2: Einige Legionellenbekämpfungsmaßnahmen: Vor- und Nachteile

MaßnahmeVorteileNachteile
Thermische Desinfektion (≥ 70 °C für mindestens 3 min an jeder Zapfstelle) - sichere Legionellen-abtötung, auch im Biofilm
- keine Chemikalienzusätze
- keine Biofilmentfernung
- rasche Wiederverkeimung
- Spannungsbrüche bei ungeeigneten Materialien
- Verbrühungsgefahr
- großer Aufwand
- Korrosionsgefahr
Intermittierende Aufheizung des Trinkwassererwärmers auf ≥ 70 °C - Legionellenminimierung im Erwärmer - kaum/keine Wirkung im Leitungsnetz
Desinfektion des Trinkwassers durch Chlorung oder Chlorelektrolyseverfahren - Sichere Abtötung frei schwimmender Legionellen

Bei Dauereinwirkung:
- keine oder verzögerte Biofilmneubildung
- langfristiger Abbau von Biofilmen
- Depotwirkung.

- evtl. Bildung von gebundenem Chlor (Geruch) und chlorierten Desinfektionsnebenprodukten (gesundheitschädlich)
- Legionellen in Biofilmen und Einzellern werden ungenügend abgetötet
- Korrosionsgefahr
Desinfektion des Trinkwassers durch Chlordioxid - wie bei Chlorung oder
Chlorelektrolyseverfahren
- kein gebundenes Chlor und keine chlorierten Desinfektionsnebenprodukte
- evtl. Bildung von Chlorit/Chlorat (gesundheitsschädlich)
- Legionellen in Biofilmen und Einzellern werden ungenügend abgetötet
- Korrosionsgefahr
Desinfektion des Trinkwassers durch UV-Bestrahlung - Sichere Abtötung frei schwimmender Legionellen
- keine Chemikalienzugabe
- Legionellen in Biofilm-Partikeln und Einzellern werden ungenügend abgetötet
- keine Depotwirkung
- kein Biofilmabbau im System
Desinfektion der Trinkwasser-Installation durch Peroxidverbindungen, Chlor oder Chlordioxid (Hochchlorung) - Abtötung und insbesondere bei Peroxidverbindungen Ablösung von Biofilmen
- kein Chemikalieneintrag ins anschließend genutzteTrinkwasser
- Stilllegung der Trinkwasser-Installation während der Desinfektion,
- Zur Verhinderung einer raschen Wiederverkeimung ist Austrag der abgetöteten Biofilme durch geeignete Spülverfahren notwendig.
- sehr großer Aufwand
- Korrosionsgefahr
Endständige Filter - keine Bakterien im Filtrat - keine Depotwirkung
- kein Biofilmabbau im System
- kostenintensiv
- verringerter Durchfluss, ggf. Druckerhöhung notwendig
- Membrandefekte oder versäumte Wechselintervalle kaum erkennbar
- Verkeimung von außen möglich

Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen sind Akutmaßnahmen, um bestehende Gefährdungen zu vermindern. Ihre Wirkung ist entweder zeitlich begrenzt, so dass eine häufige Wiederholung notwendig ist oder sie haben allein keine ausreichende Wirkung und unerwünschte Nebenwirkungen. Man muss sich immer vor Augen halten, dass Bekämpfungsmaßnahmen, ob thermisch, chemisch oder physikalisch, nur dann erfolgreich sein können, wenn sämtliche Stellen des Trinkwasser-Installationssystems damit erreicht werden können. Beim mikrobiologischen Nachweis insbesondere hoher Legionellenkonzentrationen ist dies erfahrungsgemäß nur selten der Fall! Hinzu kommt, dass chemische und physikalische Verfahren dann erfolgversprechend sind, wenn es zuvor zu einer weitgehenden Entfernung von Biofilmen gekommen ist. Hier kann auch die Luft/Wasser-Spülung eine entscheidende Rolle spielen. Bei Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion der Trinkwasser-Installation sind die DVGW-Arbeitsblätter W 556 und W 557 zu beachten. Dauerhaft niedrige Belastungen sind nur durch Einhaltung der Systemtemperaturen ≤ 25°C (Kaltwasser) und ≥ 55°C (Warmwasser) und einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Trinkwasser-Installation zu erreichen. Bakterienfreies Wasser ist nur durch endständige Filtration erreichbar.

Wie wird eine Legionelleninfektion beim Menschen nachgewiesen?

Eine Diagnose sollte durch eine Anzüchtung von Legionellen auf Spezial-Medien erfolgen. Geeignet dafür sind Materialien aus den Atemwegen, wie z. B. bronchoalveoläre Lavage, Trachealsekret, Sputum oder Lungengewebe.

Eine Infektion kann aber auch durch Untersuchung des Urins auf Legionellenbestandteile (sogenannter Legionella-Antigen-ELISA) festgestellt werden. Allerdings werden damit nicht alle vorkommenden Legionellenarten erfasst.

Ein Nachweis der Antikörperantwort gegen Legionellen hat meist nur einen retrospektiven Wert, da bei einer Legionelleninfektion ein beweisender Antikörper-Titeranstieg oft erst nach einigen Wochen erfolgt.

Weiterhin ist es möglich, eine Legionelleninfektion mit Spezialverfahren, wie z. B. fluoreszenzserologischen oder molekularbiologischen Methoden nachzuweisen.

Wie wird eine Legionellose behandelt?

Bei Verdacht auf eine Legionellose ist ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen. Bestimmte Antibiotika sind gegenüber Legionellen gut wirksam. Eine Impfung gegen Legionellen existiert derzeit noch nicht.

Was bedeutet KBE 100ml?

KBE – Koloniebildende Einheit (englisch: CFU-Colony forming Units) ist eine Kennzahl aus der Mikrobiologie. KBE gibt eine Indikation, wieviele lebenden Mikroorganismen in einer Flüssigkeit enthalten sind.

Wann sind Legionellen gefährlich?

Ab 10.000 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser kann ein sofortiges Duschverbot auferlegt werden, da insbesondere mit den Aerosolen eines Duschwasserstahls die Legionellen tief in die Lunge eindringen und die gefährliche Legionärskrankheit auslösen können.

Wie erkenne ich Legionellen im Wasser?

Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte? Die Legionärskrankheit, oder Legionellen-Pneumonie, ist eine Form der Lungenentzündung. Sie kann sich durch Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, schweres Krankheitsgefühl und hohes Fieber äußern. Dabei kann es auch zu Durchfall oder Verwirrtheitszuständen kommen.

Kann man trotz Legionellen Wasser trinken?

Für körperlich gesunde Personen ist der direkte Kontakt oder das Trinken von legionellenhaltigem Wasser nicht gefährlich, erst durch Einatmen von feinen Wassertröpfchen (Aerosolen), wie sie etwa beim Duschen entstehen, können Erkrankungen hervorgerufen werden.

Wann bilden sich Legionellen im Wasser?

Das Vorkommen von Legionellen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst, ideale Vermehrungsbedingungen bestehen bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 55 °C. Legionellen vermehren sich intrazellulär in Amöben und anderen Protozoen, die in Leitungsnetzen Biofilme bilden.

Was heißt KBE bei Legionellen?

Wenige Legionellen, meist <1 KBE/Liter (KBE: Kolonienbildende Einheit ) sind auch im kalten Grundwasser vorhanden.