Was bekommt man von der Rente alles abgezogen?

Für viele eine böse Überraschung: Der Rentenbescheid, auf den Sie sich verlassen haben, weist nur die Bruttorente aus. Die Abzüge kommen erst im Ruhestand.

Viele Rentner fragen sich, warum sie jeden Monat weniger Geld bekommen, als im Rentenbescheid steht. Der Hauptgrund: Der Rentenversicherungsträger behält die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gleich ein. Guter Rat erklärt, was Sie über den Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente wissen sollten, und wie Ihnen mehr im Portemonnaie bleibt.

Wie hoch sind diese Abzüge?

Die Höhe der Krankenkassenbeiträge hängt davon ab, in welcher Kasse ein Rentner versichert ist. Beispiel: Für Mitglieder der Barmer Ersatzkasse beträgt der Monatsbeitrag derzeit 14,4 Prozent. Davon übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte, die andere Hälfte zahlt der Rentner. Zusätzlich werden 1,7 Prozent der Bruttorente für die Pflegeversicherung fällig - Kinderlose, die nach 1940 geboren wurden, müssen einen Extra-Zuschlag von 0,25 Prozent zahlen. Außerdem wird seit 2005 ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag von 0,9 Prozent erhoben. Insgesamt vermindert sich also bei einem Rentner, der bei der Barmer versichert ist, die Bruttorente um 9,8 Prozent (Kinderlose 10,05 Prozent). Da die Beitragssätze der Kassen differieren, unterscheiden sich auch die Abzüge.

Viele Rentner bekommen neben ihrer gesetzlichen Altersrente Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Stimmt es, dass auch dafür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind?

Ja. Seit 2005 müssen auch auf diese Einnahmen Beiträge bezahlt werden.

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Ich beziehe eine Witwenrente. Von der werden ebenfalls Sozialbeiträge abgezogen. Warum muss ich für meinen toten Mann Beiträge zahlen?

Diese Beiträge zahlen Sie nicht für ihren verstorbenen Mann, sondern als Bezieherin einer Leistung aus der Rentenversicherung. Und diese Leistungen sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Warum bekommen manche Witwer und Witwen keine Hinterbliebenenrente?

Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Diese kann jedoch unter Umständen entfallen, denn bei der Berechnung wird das eigene Einkommen berücksichtigt. Übersteigen also Lohn oder Rente einen bestimmten Freibetrag (derzeit: 693,53 Euro pro Monat in den alten bzw. 609,58 Euro in den neuen Bundesländern), so wird das diesen Betrag übersteigende Einkommen zu 40 Prozent auf den Witwenrentenanspruch angerechnet. Bekommt ein Witwer z.B. 1500 Euro Rente, ist der Freibetrag (Ost) um 890,42 Euro überschritten. Da davon 40 Prozent (ca. 355 Euro) angerechnet werden, bekommt er nur eine Hinterbliebenenrente, wenn die Rente der verstorbenen Frau höher als ca. 600 Euro war.

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Aufgrund eines Arbeitsunfalls bekomme ich eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft. Stimmt es, dass sich dadurch meine Altersrente verringert?

Treffen eine Unfallrente und eine gesetzliche Altersrente zusammen, wird die gesetzliche Rente nicht in voller Höhe ausgezahlt. Ausschlaggebend ist ein Grenzbetrag, der nicht überschritten werden darf. Dieser wird individuell errechnet und basiert auf dem letzten Monatslohn, der für die Unfallrente maßgeblich war.

Wird die Rente gekürzt, wenn man sich Geld dazuverdient?

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Ansonsten droht der teilweise oder völlige Verlust des Rentenanspruchs. Dasselbe gilt für die Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenze liegt derzeit bei 400 Euro im Monat. Erst nach Erreichen des offiziellen Rentenalters (derzeit: 65 Jahre) können Ruheständler unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sie dadurch ihre Rente in Gefahr bringen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Hinzuverdienst steuerfrei bleibt. Das ist nur der Fall, wenn er 400 Euro/Monat nicht übersteigt.

Apropos – werden auf die Altersrente Steuern fällig?

Grundsätzlich zählt ein Teil der Altersrente zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Wie hoch dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Beispiel: Wer 2005 in Rente ging oder bereits Rentner war, hat einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent. Das heißt jedoch noch nicht, dass tatsächlich Steuern fällig werden. Denn wie für jeden anderen Steuerzahler gilt für Rentner ein Grundfreibetrag - das »steuerfreie Existenzminimum« - von derzeit 7664 Euro. Liegt der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente unter diesem Wert, kommt eine Steuerpflicht nicht in Frage.

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Was gilt für höhere Renten?

Zunächst gilt: Da auch Rentner eine Werbungskostenpauschale sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, darf die tatsächliche Rente noch höher liegen. Eine Faustregel der Finanzverwaltung besagt, dass Rentner, die einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent haben, eine Jahresbruttorente von bis zu 18900 Euro haben dürfen, also etwa 1575 Euro im Monat. Das Zustandekommen dieser Beträge unterliegt einer komplizierten Berechnung.

Sind zusätzliche Einnahmen, z.B. Zinsen, steuerpflichtig?

Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrages (801 Euro pro Person inklusive Werbungskostenpauschale) sind voll zu versteuern, müssen also zum steuerpflichtigen Teil der Rente addiert werden. Dasselbe gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, einem Gewerbebetrieb o.ä.

Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nein - dies ist nur erforderlich, wenn Steuerpflicht vorliegt. Auch wenn die Gesamteinkünfte in der Nähe des Grundfreibetrages liegen, sollte man zur Sicherheit eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann, ob und wie viele Steuern zu zahlen sind. Rentner, die nicht von der Steuerpflicht betroffen sind, können sich vom Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Diese können sie ihrer Bank vorlegen, die dann von Zinsen etc. keine Zinsabschlagsteuer ans Finanzamt abführt. Andernfalls müsste man sich zu viel gezahlte Steuern per Steuererklärung zurückholen.

Was bleibt von der Rente nach Abzügen?

Beispiel: Abzug Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 165 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 165 = ) 1.335 Euro.

Was bleibt von 1600 Euro Rente übrig?

Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.600 Euro Rente im Monat beziehen, also 19.200 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 3.840 Euro steuerfrei (20 Prozent von 19.200 Euro).

Was bleibt von 2000 € Rente übrig?

Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 2.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 24.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 4.800 Euro steuerfrei (20 Prozent von 24.000 Euro). Da es im Jahr 2021 im Westen keine Rentenerhöhung gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag.

Wie viel wird von Rente abgezogen?

Wenn Sie Rente vor der für Sie maßgeblichen angehobenen Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen SIe mit einem Abschlag rechnen. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent.