§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt. Show
Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten. Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber. Das Wichtigste zur RenovierungIst die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht? Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter. Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten? Werden Renovierungsfristen im Mietvertrag festgelegt, müssen sich Mieter nur daran halten, wenn nach Ablauf der Frist tatsächlich auch Bedarf an einer Renovierung besteht. Gleiches gilt für eine Renovierung beim Auszug aus der Mietwohnung. Was geschieht, wenn Mieter nicht renovieren? Kommt ein Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sollten sich Mieter bei einem Mieterverein bezüglich der Pflicht beraten lassen. Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?
Weiterführende Ratgeber zum Thema „Renovieren“→ Schönheitsreparaturen Inhalt
Literatur zu Themen rund ums Mietrecht Renovierung: Was sind Schönheitsreparaturen?Wird von Renovierung im Mietrecht gesprochen, sind damit sog. Schönheitsreparaturen gemeint. So werden Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache bezeichnet, die ausschließlich dekorativen Zwecken dient. § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) legt ganz genau fest, um welche Arbeiten es sich dabei handelt:
Daneben zählen auch Arbeiten, die zur Vorbereitung der oben aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, zu Schönheitsreparaturen. Dazu gehören z. B. das Entfernen von Dübeln und das Verschließen der Bohrlöcher. Wann besteht Renovierungspflicht für den Mieter?Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass die Renovierungspflicht beim Vermieter liegt. Es handelt sich hierbei aber um abdingbares Recht. Dies bedeutet, dass von den gesetzlichen Bestimmungen durch eine vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann. Somit besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei wird meistens bestimmt, dass die Renovierung entweder beim Umzug oder nach Ablauf einer bestimmten Frist durchgeführt werden muss. Es besteht also nur dann für den Vermieter eine gesetzliche Renovierungspflicht, wenn im Mietvertrag keine entsprechende Klausel zu Schönheitsreparaturen auftaucht – oder wenn diese ungültig ist. Das ist tatsächlich gar nicht so unwahrscheinlich. Renovierung durch den Mieter: Wann ist die Mietvertragsklausel unwirksam?Prinzipiell ist es legitim, die Pflicht zur Renovierung auf den Mieter zu übertragen. Allerdings kann die Klausel im Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ungültig sein und den Mieter somit von dieser Pflicht entbinden:
Wann dürfen Mieter eine Renovierung vornehmen?Nicht immer führen Mieter Schönheitsreparaturen auch durch, weil sie dazu verpflichtet sind. Oft verspüren sie auch selbst den Wunsch, eine Renovierung vorzunehmen und die Wohnung ihren individuellen Ansprüchen anzupassen. Arbeiten, die beim Auszug problemlos wieder rückgängig gemacht werden können und die keine bauliche Veränderung darstellen, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dazu gehören z. B. Tapezieren, Streichen oder das Bohren von Löchern. Bei größeren Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau von Sanitäranlagen oder dem Einziehen von Zwischenwänden, muss der Vermieter jedoch sein Einverständnis geben, bevor die Renovierung vorgenommen werden kann. Die Kosten für diese freiwilligen Baumaßnahmen hat der Mieter zu tragen. Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?
Was passiert, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht nachkommt?Ist die Klausel im Mietvertrag, die die Renovierungspflicht auf den Mieter überträgt, wirksam und kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall führt er die Schönheitsreparaturen selbst durch und verklagt den Mieter auf die Zahlung der Renovierungskosten für die Mietwohnung. Wurde eine Mietbürgschaft abgeschlossen, kann hier auch der Bürge zur Zahlung verpflichtet werden, sollte der Mieter dazu nicht in der Lage sein. Es ist allerdings nicht zulässig, dass der Vermieter die Rückgabe der Mietwohnung verweigert, sollte der Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nachgekommen sein. Renovierung der Mietwohnung durch den VermieterZu den gesetzlichen Vermieterpflichten gehört die Renovierung, also die Instandhaltung der Mietwohnung. Wie bereits erläutert können Arbeiten, die durch § 28 Abs. 4 II. BV als Schönheitsreparaturen definiert werden, mit einer entsprechenden Klausel auf den Mieter übertragen werden Andere Ausbesserungsmaßnahmen hat jedoch in jedem Fall der Vermieter zu übernehmen, was der Mieter bei Bedarf auch geltend machen kann. Generell ist hier der tatsächliche Zustand des betreffenden Gegenstands ausschlaggebend; festgelegte Renovierungsfristen existieren nicht. Fragen wie „Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter das Bad renovieren?“ können daher bestenfalls mit einem Schulterzucken beantwortet werden. Denn sind z. B. die Fliesen kaputt oder ist die Badewanne so aufgeraut, dass sie nicht mehr benutzt werden kann, rechtfertigt das mitunter schon nach zwei oder drei Jahren eine Ausbesserung. Ist das Bad hingegen auch nach 20 Jahren noch voll einsatzfähig und wünscht sich der Mieter lediglich eine modernere Ausstattung, kann er keine Renovierung beim Vermieter einfordern. Wann bzw. was muss der Vermieter nicht renovieren?Unter folgenden Umständen können Mieter keine Renovierung einfordern:
Wann dürfen die Renovierungskosten auf den Mieter übertragen werden?Selbst wenn die Renovierung vom Vermieter durchgeführt wurde, kann er darauf bestehen, dass der Mieter bis zu einer gewissen Grenze die Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel enthält. Diese muss eine Höchstgrenze für den Kostenbetrag festlegen, welcher auf den Mieter umgelegt werden kann. Zudem ist die Klausel in der Regel nur bei Reparaturen zulässig, die sich auf häufig genutzte Gegenstände beziehen, wie z. B. Lichtschalter, Wasserhähne oder Türgriffe. Weiterführende Literatur zum Thema MietrechtNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht: ABC des Mietrechts: Lexikon für Mieter und Vermieter (Walhalla Rechtshilfen)
Mietrecht von A-Z: 110 Fragen und Antworten für Mieter und Vermieter (Haufe TaschenGuide)
9,95 EUR Bei Amazon kaufenDas Mieterlexikon - Ausgabe 2020/2021: Aktuelles Mietrecht und neueste Rechtsprechung 14,00 EUR Bei Amazon kaufenLetzte Aktualisierung am 13.12.2022 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API Was muss ich alles renovieren wenn ich ausziehe?Zu den Schönheitsreparaturen gehören vor allem dekorierende Arbeiten wie das Tapezieren und Streichen der Wände. Auch kleine Schäden in der Wohnung, wie die Beseitigung von Dübellöchern, oder Schäden im Putz oder Holz gehören dazu. Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig.
Wann muss ich eine Wohnung nach Auszug renovieren?Mieter sind nicht dazu verpflichtet, beim Auszug die Wohnung bei Auszug komplett zu renovieren. Wer nur kurze Zeit mietet, hinterlässt üblicherweise wenig Spuren. Starre Klauseln, die Renovierung oder Schönheitsreparaturen in festen Intervallen vorsehen, sind unwirksam.
Habe Wohnung renoviert übernommen Muss ich beim Auszug renovieren?Weist der Mietvertrag eine Klausel zu Schönheitsreparaturen auf und hat der Mieter die Wohnung renoviert übernommen, muss er die Renovierungsarbeiten beim Auszug grundsätzlich übernehmen. Solange er selbst dazu in der Lage ist, diese fachgerecht durchzuführen, muss kein Fachmann damit beauftragt werden.
Wer muss bei Auszug die Wohnung streichen?Wurde eine Wohnung nicht unrenoviert übernommen und die Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind wirksam, muss der Mieter oder die Mieterin beim Auszug der Pflicht nachkommen und die Wohnung streichen.
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