Was passiert wenn die Erwerbsminderungsrente ausläuft?

Wenn Sie nachweisen, dass Sie pro Tag nicht mehr als drei Stunden arbeiten können, qualifizieren Sie sich wahrscheinlich für den Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente unbefristet oder befristet. Bei einer möglichen Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden am Tag ist die teilweise Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) für Sie relevant. Dadurch überbrücken Sie die Zeit bis zum Beginn der Altersrente. Hier erfahren Sie, wann eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet ist und welche Regelungen für Fristen gelten.

Befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente?

Um die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist zunächst einmal wichtig, dass Sie in den letzten fünf Jahren gesetzlich rentenversichert waren. Davon müssen Sie mindestens drei Jahre lang die vollen Beiträge gezahlt haben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass ein guter Grund für Ihre Arbeitsunfähigkeit vorliegt, den Sie sich in einem ärztlichen Gutachten bestätigen lassen sollten.

Normalerweise erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente befristet, und das auch erst mit Beginn des 7. Monats Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Wenn der bewilligte Zeitraum von maximal drei Jahren abgelaufen ist, können Sie die Erwerbsminderungsrente verlängern. Dabei kommt es ganz darauf an, ob sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat. Zum Beispiel lassen sich viele Menschen aufgrund einer starken psychischen Erkrankung zunächst krank schreiben und beantragen dann Erwerbsminderungsrente. Diese Krankheit bessert sich allerdings oft mit der Zeit.

In anderen Fällen erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Das ist dann der Fall, wenn deutlich ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht bessern wird. Ein Beispiel dafür ist eine Behinderung oder ein Arbeitsunfall, wobei deutlich sein muss, dass keine Besserung in Aussicht ist. Auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt spielt dabei eine Rolle.

Übrigens: Ältere Arbeitnehmer müssen nur nachweisen, dass sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeitsfähig sind. Bei jüngeren Arbeitnehmern, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, muss eine Erwerbsminderung für alle Berufe vorliegen.

Wie lässt sich die Befristung verlängern?

Im Sechsten Sozialgesetzbuch §102 können Sie nachlesen, auf welchen

Was passiert wenn die Erwerbsminderungsrente ausläuft?
Zeitraum die volle Erwerbsminderungsrente befristet ist. Maximal sind drei Jahre möglich, wobei der gesamte Zeitraum neun Jahre beträgt. Wenn in dieser Zeit Ihre volle Erwerbsminderungsrente unbefristet wird, also sich sozusagen hochstufen lässt, ist das zu Ihrem Vorteil. Andernfalls können Sie nach Ablauf der dritten Verlängerung keine weitere EM-Rente mehr beantragen.

Bei jeder Verlängerung prüft die Rentenversicherung genau, ob Ihr Anspruch noch besteht. Das bedeutet für Sie, dass Sie erneut Gutachten vorlegen müssen. Das letzte Wort hat dabei die Rentenversicherung, wobei Sie auch Widerspruch einlegen dürfen. Am schwierigsten ist es normalerweise, die erste Bewilligung zu erhalten. Etwa die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente unbefristet oder befristet werden abgelehnt. Sobald Sie aber einmal im System sind und einen Bearbeiter haben, der Ihren Fall kennt, sehen Ihre Chancen auf Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung deutlich besser aus.

Wichtig: Beantragen Sie die EM-Rente und jede Verlängerung frühzeitig, also mindestens 6 Monate vor Ablauf der Befristung.

Gewährt der Rentenversicherungsträger eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wird diese (nach § 102 Abs. 2 SGB VI) grundsätzlich auf Zeit bewilligt. Das heißt, die Rente wird bis zu einem bestimmten Datum befristet. Sollten über das Befristungsdatum hinaus die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente weiterhin vorliegen, muss die Verlängerung beantragt werden. Erfolgt dieser Antrag nicht, endet die Rentenzahlung mit dem Befristungsdatum.

Von einer Befristung kann der Rentenversicherungsträger nur dann absehen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass aufgrund von vorliegenden schwerwiegenden medizinischen Gründen die Erwerbsminderung wieder behoben wird. In diesen Fällen kommt es zu einer unbefristeten Bewilligung der Erwerbsminderung. Das heißt, dass die Rentenzahlung dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet; die Regelaltersgrenze wiederum ist vom Geburtsjahrgang des Versicherten abhängig, da diese derzeit schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird. Welche Regelaltersgrenze für die einzelnen Geburtsjahrgänge gilt, kann unter: Regelaltersrente nachgelesen werden.

Zu den Erwerbsminderungsrenten gehören die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Folgend sind einige Fragen zusammengestellt, welche häufig im Zusammenhang mit der Befristung bzw. Verlängerung von Erwerbsminderungsrenten gestellt werden:

Häufige Fragen-Antworten zu den Festbeträgen für Arzneimittel (FAQ)

Wann wird eine Erwerbsminderungsrente befristet?

Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich immer befristet. Das heißt, dass die Rente für einen Zeitraum von – je nach medizinischer Einschätzung – zwei oder drei Jahren bewilligt wird.

Nur wenn die medizinische Sachlage bestätigt, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann, wird die Rente unbefristet – bis Erreichen der Regelaltersrente – bewilligt.

Wann wird eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt?

Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird dann bewilligt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung jemals wieder behoben wird. Dies muss der Gutachter der zuständigen Rentenkasse entsprechend bestätigen.

Wird eine befristet bewilligte Erwerbsminderungsrente automatisch verlängert?

Nein! Wurde eine Erwerbsminderungsrente vorerst auf Zeit bewilligt, muss ein Antrag gestellt werden, damit diese über das Befristungsdatum hinaus geleistet wird. Ohne Antragstellung läuft die Rente mit dem Befristungsdatum automatisch aus.

Der Rentenversicherungsträger sendet im Regelfall etwa vier bis fünf Monate vor dem Befristungsende der Rente Antragsformulare zu, mit denen die weitere Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann. Bei diesen Formularen handelt es sich um einen verkürzten Rentenantrag. Dieser Antrag hat einen deutlich geringeren Umfang als der Antrag, mit dem erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.

Bei dem verkürzten Antrag handelt es sich um das Formular R120, welcher der Rentenversicherungsträger anbietet.

Wann muss die Verlängerung der befristeten Erwerbsminderungsrente beantragt werden?

Die Verlängerung sollte unverzüglich beantragt werden, wenn der Rentenversicherungsträger die entsprechenden Antragsformulare zusendet. Im Regelfall ist eine Antragstellung etwa vier bis fünf Monate vor dem Befristungsende zu empfehlen, da die erneute Prüfung beim Rentenversicherungsträger eine entsprechende Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.

Sind für die Beantragung der Verlängerung der EM-Rente noch weitere Unterlagen erforderlich?

Grundsätzlich nein. Sollten jedoch weitere medizinische Unterlagen bzw. Befundberichte vorliegen, welche seit der letzten Rentenbewilligung neu hinzugekommen sind, sollten diese durchaus mit eingereicht werden. Damit wird die Begründung der weiteren Erwerbsminderung unterstützt. Auch ein evtl. neu ausgestellter Schwerbehindertenausweis sollte mit vorgelegt werden.

Muss bei einer unbefristeten Bewilligung einer EM-Rente auch noch ein Antrag gestellt werden?

Ja, die Erwerbsminderungsrente endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Regelaltersrente muss dann beantragt werden. Das heißt, dass die Erwerbsminderungsrente nicht automatisch auf die Altersrente umgestellt wird.

Fragen zum gesetzlichen Rentenrecht

Für Fragen und Anliegen zum gesetzlichen Rentenrecht, insbesondere für alle Fragen rund um die Erwerbsminderungsrenten, stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater, die unabhängig von den Rentenkassen arbeiten und ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten, können hier kontaktiert werden.

Was habe ich zu machen nach der Erwerbsminderungsrente Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Befristete Erwerbsminderungsrente schließt ALG 1 nicht aus! Und zwar auch bei einer Lücke von mehr als einen Monat zwischen den früheren ALG-1 Bezug und einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Dann wird nach dem Ende der befristeten Rentenleistung ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld-1 begründet (Urteil des 11.

Wird eine Erwerbsminderungsrente immer verlängert?

Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum gezahlt. Bessert sich der Gesundheitszustand nicht, muss ein Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Was kommt nach der Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt.

Wie oft kann ich Erwerbsminderungsrente weiter verlängern lassen?

Renten wegen Erwerbsminderung werden seit 2001 grundsätzlich befristet und beginnen frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre und kann wiederholt werden.