Was passiert mit Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit?

Nicht alle Krankheiten lassen sich schnell auskurieren. So kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitnehmer über Wochen, Monate oder sogar Jahre arbeitsunfähig sind. Viele Arbeitnehmer machen sich in dieser Zeit Gedanken über ihre Urlaubsansprüche, schließlich kann der Urlaub auf Grund der Erkrankung nicht genommen werden.

Urlaubsansprüche verfallen nicht einfach

Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche durch eine längere Krankheit nicht einfach.
Denn der Erholungsurlaub hat im deutschen Arbeitsrecht einen sehr hohen Stellenwert.
Deswegen haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht dadurch abgetan werden kann, dass der Mitarbeiter das ganze Jahr erkrankt war.
Damit haben auch Mitarbeiter, die das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig waren, einen Urlaubsanspruch.
Zudem muss der nicht genommene Urlaub nicht, wie sonst üblich, in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden.

Schultz-Hoff-Urteil

Noch in den 80er Jahren vertrat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht, dass der auf Grund der Krankheit nicht genommene Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden muss. Diese Ansicht änderte sich jedoch mit dem Schultz-Hoff-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2009.
Wer also beispielsweise auf Grund einer Erkrankung das komplette Jahr 2017 arbeitsunfähig ist und erst im August 2018 wieder arbeitsfähig ist, hat einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub für das Jahr 2017 und den gesamten Jahresurlaub für das Jahr 2018.

Urlaubsanspruch bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

Der Urlaubsanspruch kann jedoch auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen von Bedeutung sein.
Denn wer aus dem Unternehmen ausscheidet und den Resturlaub nicht mehr nehmen kann, beispielsweise auf Grund einer Erkrankung, hat einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Wer längerfristig erkrankt ist und dann aus dem Unternehmen ausscheidet, hat damit einen Urlaubsabgeltungsanspruch für den kompletten Resturlaub.
Gerade für kleinere Arbeitgeber kann dies jedoch eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Denn sie müssen den über Jahre erkrankten Mitarbeitern bei deren Ausscheiden auf einen Schlag die Urlaubsabgeltung zahlen.
Unter Umständen können das dann mehrere Monatsgehälter sein.

Übertragungsregel bei langfristiger Erkrankung

Deshalb wurden immer wieder Stimmen laut, die eine Begrenzung der Urlaubsansprüche gefordert haben.
So dürfen Tarifverträge beispielsweise Klauseln enthalten, die eine Übertragungsregelung für den Urlaub bei langfristigen Erkrankungen vorsehen. So kann beispielsweise eine Klausel enthalten sein, die Urlaubsansprüche nach 15 Monaten (ab Ende des Urlaubsjahres) verfallen lässt. Grundsätzlich gelten diese Regelungen jedoch nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch. In der Regel orientieren sich die Arbeitgeber bei übergesetzlichen Urlaubsansprüchen jedoch auch an der 15-Monate-Regel.

Was passiert mit Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit?

Bild: Usplash.com/ Dev


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Als arbeitnehmerähnliche/r Mitarbeiter/in (Voraussetzung ist dass du unter den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen TVAP fällst, siehe unten) hast du einen Anspruch auf 31 Tage Urlaub im Jahr, für jeden vollen Monat anteilig 1 /12.

Was passiert aber, wenn du einmal langfristig erkrankst, so dass du den Urlaub gar nicht oder nur teilweise nehmen konntest?

Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im aktuellen Kalenderjahr genommen werden. Ausnahmsweise kann der Urlaub auf das folgende Jahr übertragen werden. Der Resturlaub aus dem Vorjahr muss dann - nach dem Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen spätestens bis zum 30. April des folgenden Jahres beantragt und genommen werden. Wird der Urlaub nicht rechtzeitig beantragt, verfällt er ersatzlos. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der/die Arbeitnehmer*in oder auch der/die arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter*in während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon ordnungsgemäß krankgeschrieben war und die Arbeitsunfähigkeit bei Ablauf des Bezugs-oder Übertragungszeitraums fortbesteht. Dann fehlt die Möglichkeit, den Urlaub überhaupt in Anspruch nehmen zu können. In der Folge bleibt der Urlaubsanspruch über den Übertragungszeitraum hinaus bestehen und addiert sich auf den Anspruch des Folgejahres auf. Die Rechtssprechung sagt, dass in diesem Fall der Urlaub frühestens 15 Monate nach dem Kalenderjahr verfällt, in dem der Anspruch entstanden ist. Urlaubsanspruch, der zB im Jahr 2018 entstanden ist, verfiele nach den beschriebenen Bedingungen erst zum 31. März 2020.

Wie lange bleibt bei langer Krankheit der Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch verfällt bei langer Krankheit generell 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, d.h. auch ohne arifvertragliche Regelung.

Habe ich Anspruch auf Urlaub Wenn ich das ganze Jahr krank war?

Auch wenn du ein ganzes Jahr krank warst, verfällt dein in diesem Zeitraum entstandener Urlaubsanspruch nicht. Dein Arbeitgeber kann deinen Urlaubsanspruch auch nicht nach eigenem Ermessen kürzen oder streichen. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine klare Position, auf die sich Arbeitnehmer berufen können.

Kann mein Urlaub bei langer Krankheit gekürzt werden?

Diese können im Gegensatz zum übergesetzlichen tariflichen Urlaubsanspruch unter keinen Umständen wegen Krankheit oder Ähnlichem gekürzt werden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt demnach auch bei langer Krankheit.

Was passiert mit dem Urlaub wenn der Arbeitnehmer ausgesteuert wird?

Bei Langzeiterkrankten verfallen die Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist. z. B. Urlaub aus 2020 verfällt am 31.03.2022, Urlaub aus 2021 verfällt am 31.03.2023 usw.