Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet 8 Antworten
Dazu aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG): . § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung (...) (3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der
Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat. . Die Fahrerlaubnis
wird also widerrufen - nicht entzogen! Das ist ein wichtiger Unterschied! Der Delinquent muss vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis an einem Aufabuseminar für Fahranfänger teilnehmen. . Das Bußgeld für die Nichtbefolgung der Auflage ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog: . Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis 166 Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt 40 Euro 1 Pkt. B .
Die Probezeit endet wie für alle Fahranfänger nach zwei Jahren, ausgenommen es wird gegen die Auflagen verstoßen. Bei einem Verstoß werden folgende Maßnahmen eingeleitet: Widerruf der Führerscheinzulassung 50 € Bußgeld 1 Punkt im Verkehrszentralregister (VZR) Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Neuerteilung der Führerscheinzulassung
Führerschein weg und wenn du einen Unfall baust -> Die Versicherung wird keinen einzigen Cent bezahlen
Müsste auch eine Strafe wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" geben; Fahrerlaubnis hast du ja nur fürs begleitete Fahren, nicht für die Alleinfahrt...
Wenn ich das richtig verstanden habe willst du wissen was passiert wenn du mit 17 ohne begleitung auto fährst also wenn dich dann die polizei erwischt bist du arm dran ein freund macht das immer . aber wurde nicht erwischt.aber wenn man erwischt wird kommt es zu einer hohen geldstrafe ich würde es lassen .
Was möchtest Du wissen?
Hei leute :) Also ich bin 17, habe auch schon meinen fuhrerschein aber darf nur mit meiner mutter allein fahren. was passiert eigentlich wenn mich die polizei allein erwischt, also wenn ich ohne meine mutter rumfahre? und dann noch ne frage, wir hatten vor 3 monaten einen unfall und meine mutter verliert ihren führerschein für 9 monate, darf ich dann auch nicht mehr
mit ihr fahren ? danke :)8 Antworten
Das Fahren ohne Begleitung, wird , mit einer Geldstrafe von ca. 50€ geahndet und es gibt ein PUnkt in Flensburg Der Verstoß führt zum sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis und wird sofort an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet
Hallo Maysaa Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar
neu erteilt werden. , darf ich dann auch nicht mehr mit ihr fahren ? danke :) das beantwortet uns die FeV, da steht: (5) Die begleitende Person
- muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
//www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV48a.htm
wenn sie keinen Führerschein mehr hat kann sie ja auch keinen mehr vorzeigen können bei einer Kontrolle:-)
Zusammengefasst wenn ich das alles so lese, bin ich mir sehr sicher, dass du bei fahrerlaubnisverlust deiner Begleitperson, eine neue Person aussuchen kannst. Deine Mutter würde mit dem Register dann auch nie wieder fahrbegleiterin sein dürfen. Ich hoffe, du hast jemanden, der in frage kommt und dann rufst du einfach mal beim LABO für Kfz Angelegenheiten, also die Zulassungsstelle
an und fragst konkret nach.
wenn du ohne deine mutter fährst, dann ist dein schein auch weg und bekommst auch erstmal keinen mehr. wenn deine mutter ihn weg hat, dann kannst du noch weiter mit ihr fahren.
Wenn deine Mutter ihren Führerschein verliert fällt sie soweit ich weiß und soweit es irgendwie logisch erscheint, als Fahrbegleiterin weg. Ich habe in Erinnerung dass du beim Alleinfahren für 2 Jahre dann gesperrt bist was Führerschein anbelangt aber ich weiß es wirklich nicht so genau, habe das nur so noch im Kopf...aber mach es besser nciht ;-)