Was passiert wenn man steuer nicht rechtzeitig abgibt

09.11.2017

Was passiert wenn man steuer nicht rechtzeitig abgibt

Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt eine verspätete Abgabe der Steuererklärung sogar als strafrechtlich bedeutend einschätzen.

Versäumniszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung

Sie alle dienen dem Finanzamt als Druckmittel für die Abgabe der Steuererklärung, falls die regulären Fristen verstrichen sind. Bevor so etwas verhängt wird, kommt allerdings noch ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts, mit dem auf die versäumte Abgabe hingewiesen wird.

Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht. Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Allerspätestens jetzt sollte man seiner Pflicht nachkommen und die Steuerunterlagen einreichen. Dadurch wird eine Aufhebung des Zwangsgeldes erwirkt, weil der Grund dafür entfallen ist. Das gilt selbst dann, wenn die Steuererklärung unvollständig ist und noch Belege fehlen.

Alternativ kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen aber auch schätzen. Der Finanzbeamte wägt bei nicht fristgerechter Abgabe ab, ob der Steuerpflichtige eher durch ein Zwangsgeld zur Abgabe bewegt werden kann, oder ob eine Schätzung der Steuer durch das Finanzamt effektiver ist. Wer nicht abgibt, kann jedenfalls davon ausgehen, dass diese Steuerschätzung eher zu seinen Ungunsten ausfällt. Und die Verpflichtung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung wird durch eine Schätzung ebenfalls nicht aufgehoben.

Daneben gibt es auch noch den Verspätungszuschlag, der mit dem Steuerbescheid festgesetzt wird. Er ist eine Art Strafe für eine verzögerte Abgabe. Je länger die Abgabefrist überzogen wurde, desto teurer wird es in der Regel. Die Höhe liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag kann maximal bis zu zehn Prozent des Steuerbetrags ausmachen, höchstens aber 25.000 Euro. Werden fällige Steuern nicht nachgezahlt, fallen zusätzlich Zinsen an.

Welche Bürger sind steuerpflichtig?

Für große Teile der Bevölkerung besteht eine Abgabepflicht zur Steuererklärung. Betroffen sind zum Beispiel Rentner, wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Dieser beträgt für 2016 bei Ledigen 8.652 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt er sich auf 17.304 Euro. Die Einkünfte errechnen sich aus der Bruttorente gekürzt um den Rentenfreibetrag und die Werbungskosten.

Aktive Arbeitnehmer haben laut Auskunft der Lohi die Pflicht zu veranlagen, wenn sie beispielsweise Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen haben. Ebenso verpflichtet sind Ehepaare, wenn bei einem Ehegatten Arbeitslohn nach der Steuerklasse V versteuert wird, als auch Personen, die die Steuerklasse VI aufweisen, d. h. von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslöhne beziehen. Weiterhin sind Personen betroffen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Betreuungsgeld oder Altersteilzeitzuschläge oder positive Einkünfte – wie z. B. bei Vermietung und Verpachtung – von über 410 Euro im Jahr bezogen haben.

Steuerhinterziehung bei verspäteter Abgabe?

Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die verspätete Abgabe sogar als strafrechtlich bedeutend einschätzen. Eine verspätete Abgabe kann nämlich als Steuerhinterziehung gelten. Etwa wenn man – um eine Steuernachzahlung zeitlich nach hinten zu schieben – die Abgabefristen für die Steuererklärung bewusst missachtet. Dies kann nochmal zusätzlich zu den steuerlichen Nachteilen, wie einem Verspätungszuschlag, zu einer Geldstrafe führen. Das Finanzamt wird aber nicht in jedem Fall gleich von einer Steuerhinterziehung oder einer Ordnungswidrigkeit ausgehen.

Abgabefrist bis Jahresende verlängern

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – rät Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in den meisten Fällen zur Erstellung einer Steuererklärung, denn nur wer eine Steuererklärung abgibt, der kann auch alle Steuervorteile nutzen, die gesetzlich für ihn vorgesehen sind. Wer sich selbst nicht in das Thema vertiefen möchte, sollte sich von langjährig erfahrenen Spezialisten in den bundesweiten Lohi-Beratungsstellen helfen lassen. Professionelle Unterstützung erleichtert nicht nur das Leben, sondern verlängert die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung automatisch bis zum 31.12.2017.

Bildquelle fotolia | Urheber: BillionPhotos.com / Fotolia

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Steuererklärung:Was passiert, wenn die Fristen abgelaufen sind?

3. Februar 2018, 11:17 Uhr

Lesezeit: 2 min

Beim Finanzamt werden verspätete Steuererklärungen nicht gern gesehen. Trotzdem haben Sie verschiedene Möglichkeiten, einem Zwangsgeld zu entgehen.

Von Larissa Holzki

Die meisten Steuerpflichtigen müssen Ihre Steuererklärung zum 31. Mai abgeben. Fällt dieses Datum auf einen Sonn- oder Feiertag, bleibt Zeit bis zum nächsten Werktag. All diejenigen, die sich bei der Steuererklärung von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, haben bis zum 31. Dezember Zeit.

Wer sich nicht an diese Termine hält, bekommt Post vom Finanzamt. Darin erinnern die Beamten an die abgelaufene Frist und setzen eine neue. Reagiert der Steuerpflichtige auch dann nicht, droht das Finanzamt Zwangsgeld an. Innerhalb einer neuen, meist sechswöchigen Frist muss die Steuererklärung nachgereicht werden, sonst drohen zudem Verspätungszuschläge und schließlich ein auf Schätzungen beruhender Steuerbescheid - der vermutlich zu Ihrem Nachteil ausfällt. So weit müssen Sie es aber nicht kommen lassen.

  • Wenn Sie bereits absehen können, dass Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, können Sie bei der Finanzbehörde eine "stillschweigende Fristverlängerung" beantragen. Um diese bitten Sie in einem formlosen Brief und setzen sich dabei selbst eine neue Frist bis zu einem bestimmten Datum. In der Regel wird die Abgabe bis zum 30. September akzeptiert. Vermerken Sie in Ihrem Antrag auch, dass Sie von einer Genehmigung ausgehen, wenn Sie nichts Gegenteiliges hören. So sind Sie auf der sicheren Seite. Eine andere Möglichkeit: Sie schicken einfach die unfertige Steuererklärung rechtzeitig ab und korrigieren sie später. Auch Steuerberater können Aufschub bekommen. Bei gut begründeten Anträgen gewährt das Finanzamt Fristenerlass bis zum 28. Februar.
  • Wenn Sie eine Verspätung kurzfristig doch einmal nicht vermeiden können, ist das noch keine Katastrophe. Je nachdem wie viele Steuererklärungen gleichzeitig bei Ihrem Sachbearbeiter eintreffen, hat dieser Anfang Juni allerhand zu tun. Schicken Sie Ihre Steuererklärung an das Finanzamt, noch bevor das Fehlen überhaupt aufgefallen ist, wird in der Regel über den Verzug hinweggesehen. Brauchen Sie noch etwas Zeit, melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter. Die Durchwahl finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid. Meistens sind die Finanzbeamten kulant, dann vereinbaren Sie einen neuen Abgabetermin. Zur Sicherheit notieren Sie sich, wann und mit wem Sie diesen Aufschub vereinbart haben.
  • Erst wenn Ihr Sachbearbeiter die fehlende Steuererklärung angemahnt, Ihnen eine neue Frist gesetzt und Zwangsgeld angedroht hat, wird es heikel. Ignorieren Sie diesen Stichtag, kann das Finanzamt nach eigenem Dafürhalten Zwangsgeld und Verspätungsaufschläge auferlegen. Zwangsgeld wird als Druckmittel eingesetzt und könnte im schlimmsten Fall auch durch eine Ersatzzwanghaft ersetzt werden. Achtung: Spätestens nach der Androhung des Zwangsgeldes sollten Sie die Steuererklärung - notfalls auch unvollständig - abgeben. Haben Sie das Geld erstmal gezahlt, bekommen Sie es nicht zurück, auch wenn Sie Ihre Unterlagen schließlich nachgereicht haben!
  • Verspätungszuschläge werden erst im Steuerbescheid festgesetzt. Dabei gilt in aller Regel: Je länger Sie nicht reagieren, desto teurer wird es. Wenn Sie alle Jahre wieder den Abgabetermin verpassen, wird auch das sich negativ auswirken. Der Verspätungszuschlag kann bei bis zu zehn Prozent Ihres Steuerbetrags liegen und maximal 25 000 Euro betragen. Zahlt der Betroffene seine Steuern nicht nach, werden außerdem Zinsen fällig.
  • Für Steuerpflichtige, die sich dauerhaft weigern, eine Steuererklärung abzugeben, wird das Einkommen geschätzt. Dieser Steuerbescheid fällt in aller Regel zu Ihrem Nachteil aus. Außerdem werden darin in der Regel zusätzlich Verspätungszuschläge festgesetzt. Trifft den Bürger für den Verzug keine Schuld, kann das Finanzamt von einem Verspätungszuschlag absehen. Das gilt aber nur bei schwerwiegenden Erkrankungen oder wenn relevante Belege fehlen, die der Steuerpflichtige nicht beschaffen kann. Haben Sie jemanden beauftragt, Ihre Steuererklärung zu erstellen, müssen Sie jedoch auch für dessen Unpünktlichkeit gerade stehen.

Was passiert wenn du keine Steuererklärung abgibt?

Sie kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, einen Verspätungszuschlag festsetzen. Sie kann aber von dem Zuschlag absehen, wenn das Versäumnis entschuldbar erscheint. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 Euro betragen.

Wann wird man vom Finanzamt angeschrieben?

Hintergrund: Das Finanzamt meldet sich zum Beispiel immer dann, wenn es eine so genannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken können - etwa durch Erbschaft, Schenkung oder Zinserträgen.

Wie lange kann man Steuern nachreichen?

Eine rückwirkende Einkommensteuererklärung kann bis zu vier Jahre später abgegeben werden. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. An diesem Tag muss dem Finanzamt die Erklärung vorliegen, eine Fristverlängerung kann nicht beantragt werden.

Was passiert wenn man die Steuererklärung nicht abgibt Schweiz?

Steuerpflichtige Personen, welche die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, werden gemahnt. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 60 Franken in Rechnung gestellt GebV Anhang VI, Gebührentarif der Finanzdirektion Ziffer 2.6.