Was wenn nur einer im Grundbuch steht?

Häufiger Streitpunkt bei Scheidungen ist die gemeinsame Immobilie der Eheleute. Wer bekommt das Haus? Wer zahlt den Kredit? Was vielen nicht klar ist: Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, der ist auch Eigentümer der Immobilie, betont Regina Gerdom, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Lübbecke.

Steht nur einer der Ehepartner im Grundbuch, so gehört auch nur diesem das Grundstück und die darauf gebaute Immobilie. Dieser Ehepartner kann nach der Scheidung mit der Immobilie dann auch machen, was er will.

Wer also glaubt, mit dem Gang zum Standesamt gehöre die Hälfte der Immobilie des anderen Ehegatten ihm, der irrt. Bringt z.B. die Ehefrau ein Grundstück in die Ehe mit, auf dem beide dann gemeinsam ein Haus errichten, und wird der Ehemann nicht im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, gehört auch das Haus allein der Ehefrau. Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch, denn der Alleineigentümer hat das alleinige Verfügungsrecht über die Immobilie.

Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehepartner, der nicht als Eigentümer im Grundbuch miteingetragen ist, erhebliche Geldsummen in die Immobilie gesteckt hat. Auch wenn der Ehepartner, der nicht Eigentümer ist, z.B. aus eigenen finanziellen Mitteln Sanierungen oder Renovierungen am Haus vorgenommen hat oder aber Immobilienkredite mit eigenen finanziellen Mitteln bedient hat, ändert dies nichts daran, dass der andere Ehepartner alleiniger Eigentümer der Immobilie ist.

Was wenn nur einer im Grundbuch steht?
Im Scheidungsverfahren wird über das Eigenheim jedenfalls nicht mitentschieden. Geregelt werden kann im Zugewinnausgleichsverfahren der finanzielle Ausgleich von Vermögensvorteilen. Eine Umverteilung des Eigentums erfolgt aber nicht. So kann es nach Abschluss eines Zugewinnausgleichsverfahrens heißen: „Er schuldet ihr 50.000 €.“ Aber nicht: „Er muss ihr das Haus übertragen.“ Denn der Zugewinnnausgleichsanspruch besteht in einem Zahlungsanspruch, nicht aber in einem Anteil am Haus oder in einem Anspruch auf Übertragung der Immobilie.

Regelbar ist allenfalls, dass ein Ehepartner die Überlassung der Immobilie wegen unbilliger Härte an sich beantragt. Einigen sich die Ehepartner nicht hierüber, muss dies gerichtlich beantragt werden. Eine unbillige Härte ist insbesondere dann gegeben, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist.

Sind beide Ehepartner im Grundbuch zur Hälfte als Miteigentümer eingetragen müssen sie sich über die künftige Nutzung der Immobilie einigen. Trennen sich die Ehegatten friedlich, so kann ein Ehegatte die Immobilie übernehmen und den anderen Ehegatten auszahlen. Oder für den Fall, dass das Haus groß genug ist, kann es in zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Jeder Ehepartner wird dann als Eigentümer einer Wohnung ins Grundbuch eingetragen. Die Wohnungen können dann selbst bewohnt, vermietet oder verkauft werden, an der Finanzierung ändert sich nichts. Oder die Immobilie wird verkauft, die bestehenden Kredite vom Verkaufserlös abgelöst und der Restbetrag unter den Ehegatten aufgeteilt. Sind beide Ehepartner hälftig als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, so wird auch der Kaufpreis (nach Abzug der Verbindlichkeiten) zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt. Dies ist unabhängig davon, wie viel Kapital jeder Ehegatte beim Kauf der Immobilie aufgebracht hat.

Dies alles gelingt natürlich nur, wenn die Ehegatten sich einigen können. Kämpfen beide Seiten um das Haus kann es teuer werden. Ist ein einvernehmlicher Verkauf nicht möglich, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung der Immobilie. Durch die Teilungsversteigerung kann ein Miteigentümer die Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft betreiben. Dazu muss ein Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Diesen Antrag kann jeder der Eigentümer stellen, allerdings ist dies meist die wirtschaftlich ungünstigste Lösung. In der Regel werden bei einer Teilungsversteigerung nur Preise weit unterhalb des Marktwertes erzielt. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens der Teilungsversteigerung und die Dauer des Verfahrens.

Besser ist es, wenn sich die Ehegatten über die zukünftige Verwendung der Immobilie einvernehmlich einigen. Dies ist in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoller und schont auch die Nerven der Beteiligten. Bei Fragen hierzu holen Sie sich am besten anwaltlichen Rat ein. (Text: Regina Gerdom - Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht)

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Was ist wenn nur einer im Grundbuch steht?

Ist nur eine Person im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gehört ihr das Haus bei der Scheidung als sogenanntes Alleineigentum. Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen.

Was passiert wenn ein Ehepartner nicht im Grundbuch steht?

Dazu muss ein Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Diesen Antrag kann jeder der Eigentümer stellen, allerdings ist dies meist die wirtschaftlich ungünstigste Lösung.

Sollten beide Partner im Grundbuch stehen?

Solange ihre Ehe gut geht, spielt es keine Rolle, wer im Grundbuch steht. Sie haben beide das gleiche Recht, in dem Haus zu wohnen. Es spielt auch keine Rolle, von wem die Kinder später das Haus erben. Wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, ist aber von großer Bedeutung, wenn die Ehe schiefgehen sollte.

Warum ist es wichtig im Grundbuch zu stehen?

Das Grundbuch wird nicht nur wichtig, wenn man Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie werden möchte, sondern auch schon vorher. Wer sich vor dem Kauf über die mit dem Grundstück verbundenen Lasten informieren will, für den ist eine Einsicht des Grundbuchauszugs sehr wichtig.

Hat der/die Ehepartner/in Nachteile, wenn er/sie nicht im Grundbuch steht?

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Wem gehört das Haus wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Warum Ehefrau mit ins Grundbuch?

Bei einem Grundstückskauf entscheiden sich Eheleute häufig aus emotionalen Beweggründen dazu, sich zu zweit als Eigentümer:innen in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sie bilden in diesem Fall eine eheliche Gütergemeinschaft. Eine eheliche Gütergemeinschaft ist rechtlich gesehen eine Gesamthandsgemeinschaft.

Was kostet es den Partner ins Grundbuch eintragen zu lassen?

Eintragung Ehepartner

Ist die Immobilie beispielsweise 500.000 Euro wert und soll der Ehegatte die Hälfte erhalten, fallen hierfür Kosten in Höhe von 1.808,30 Euro (535 Euro Grundbuchkosten und 1.273,30 Euro Notarkosten) an.

Was erbt die Ehefrau wenn sie im Grundbuch steht?

Ist die Ehefrau gemeinsam mit dem Ehepartner als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen, fällt nur der Anteil des Partners in den Nachlass. Mit dem ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat.

Wem gehört das Haus wenn ein Ehepartner stirbt?

Der Ehegatte erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung, also Kindern und Enkeln, ein Viertel und neben Verwandten der zweiten Ordnung, also Eltern und Geschwistern des Erblassers, die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 BGB).

Wer im Grundbuch steht dem gehört das Haus?

Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).

Wer im Grundbuch steht erbt?

Gehört dem Erblasser eine Immobilie, dann ist der Erblasser im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Mit dem Ableben des Erblassers und dem Eintritt des Erbfalls wird das Grundbuch allerdings unrichtig, § 894 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Neue Eigentümer der Immobilie werden kraft Gesetz und automatisch die Erben.

Wem gehört das Haus wenn nur einer zahlt?

Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht? Derjenige, der im Grundbuch steht, ist der rechtmäßige Eigentümer des Hauses. Steht also nur ein Partner im Grundbuch und gibt es keine weiteren vertraglichen Regelungen im Fall einer Scheidung, gehört das Haus ihm oder ihr.

Wer entscheidet wer im Grundbuch steht?

Gleichberechtigte Eigentümer – beide Partner stehen im Grundbuch. Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im dazugehörigen Grundbucheintrag verzeichnet ist. Sofern also beide Partner im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie beiden.

Was fällt nicht in den Zugewinn?

Schenkungen während der Ehe fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinn. Hier ist der Wert der Schenkung zum Schenkungstag maßgeblich und wird dem Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners hinzugerechnet. Allerdings wird dabei nur auf den Wert abgestellt, den das Vermögen zum Zeitpunkt der Schenkung hat.

Wann erbt die Ehefrau nicht?

Wird eine Ehe rechtskräftig geschieden, bevor einer der Ehepartner stirbt, wird dessen geschiedener Ehegatte in der gesetzlichen Erbfolge nicht mehr berücksichtigt. Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, das bzw. der ihn als Erbe bestimmt, erbt er nichts.

Wann ist der Ehepartner Alleinerbe?

Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, der Alleinerbe sein."

Ist der Ehepartner automatisch Erbe?

Nach gesetzlichem Erbrecht erbt der überlebende Ehepartner nicht automatisch. Die wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch des Ehegatten bzw. Lebenspartners auf das Erbe ist die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand.

Wer sollte im Grundbuch eingetragen sein?

Allgemein gilt: wer im Grundbuch einer Immobilie steht, der ist auch der Eigentümer dieses Objekts. Auch wenn Sie in einer Ehe leben, oder beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Wenn Sie unverheiratet ein Haus kaufen ist es sinnvoll, dass beide Partner sich ins Grundbuch eintragen lassen.

Warum kostet ein Grundbucheintrag so viel?

Die Festsetzung der Kosten für den Grundbucheintrag erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Summe der Gebühren wird durch den Gebührensatz sowie den Geschäftswert beeinflusst. Für die Eigentumsumschreibung eines Grundstücks wird eine 1,0-Gebühr fällig. Ebenso bei der Eintragung von Belastungen.

Wie viel kostet eine Änderung im Grundbuch?

Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 Prozent) und die Grundbuchkosten (0,5 Prozent) eingeteilt.

Kann man Eigentümer sein ohne im Grundbuch zu stehen?

Wer muss im Grundbuch eingetragen werden? Weil der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung eine sehr weitreichende Entscheidung ist, schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet und der Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Welche Rechte hat man wenn man im Grundbuch eingetragen ist?

Dazu gehören neben den Reallasten auch das Nießbrauchrecht, das Erbbaurecht, eingetragene Wohnrechte, Vorkaufsrechte und Wegerechte. Auch können hier Einträge zu Zwangsversteigerungen und Insolvenzvermerke stehen.

Was passiert mit dem Haus wenn mein Mann stirbt?

Der Partner stirbt, ein Haus wird vererbt: Was tun? Wenn man im Todesfall des Ehepartners eine Immobilie erbt, muss eine Grundbuchberichtigung beantragt werden, wie in § 82 Grundbuchordnung festgelegt wird. Der Erblasser ist nicht mehr Eigentümer, sondern seine Erben werden nun eingetragen.

Wer erbt das Haus meiner Frau?

Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst. Wer also zum Beispiel schon vor der Hochzeit Eigentümer einer Immobilie war, bleibt es auch während der Ehe – und zwar allein. Nicht selten glauben Ehepaare, dass mit der Eheschließung das gesamte Vermögen nun beiden Eheleuten gemeinsam gehört.

Was ist wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Steht nur einer der Ehepartner im Grundbuch, so gehört auch nur diesem das Grundstück und die darauf gebaute Immobilie. Dieser Ehepartner kann nach der Scheidung mit der Immobilie dann auch machen, was er will.

Was passiert wenn ein Ehepartner nicht im Grundbuch steht?

Aber: Auch wenn der Partner nicht im Grundbuch vermerkt ist, steht er nach der Trennung nicht mit leeren Händen da. Hier wird der Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus fällt dann in den Zugewinnausgleich, wenn es während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde.

Wer erbt das Haus wenn nur einer im Grundbuch steht?

Das Eigentum an einer Immobilie fällt im Erbfall ganz automatisch den Erben zu – ohne dass eine Erbschaftsannahme erklärt oder ein Erbschein beantragt wird. Das bedeutet, dass das Grundbuch mit dem Versterben des Eigentümers falsch wird.

Wer erbt wenn der Ehepartner nicht im Grundbuch steht?

Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Ehepartner nach gesetzlicher Erbfolge neben den Kindern zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses. Dieses Viertel erhöht sich auf die Hälfte, wenn Ihr keinen Ehevertrag hattet. Die Kinder erben die andere Hälfte – es entsteht eine Erbengemeinschaft.