Das Positive zuerst: für fast alle Zahnbeschwerden gibt es Behandlungsmöglichkeiten, die komplett oder teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Show
Wir zeigen Ihnen, auf welche Kassenleistung Sie beim Zahnarzt Anspruch haben und welche Kostenübernahme gesetzlich vorgesehen ist. Grundsätzlich erfolgt die Behandlung nach medizinischer Notwendigkeit, aber eben auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen Sie die Leistungslücke der GKV und können Ihren Eigenanteil beim Zahnarzt bis auf 0 Euro reduzieren. Die Auswahl des richtigen Tarifs ist dabei entscheidend. Mit Ihrem Geburtsjahr jetzt Beiträge vergleichen Informationen zur Leistung der Krankenkasse beim Zahnarztbesuch
Das wird bezahlt: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Privatpatient beim Zahnarzt Diese Kosten müssen Sie selbst bezahlen: Privatärztliche Zusatzleistungen
Kassenleistung muss durch Zahnarzt angeboten werdenWichtig zu wissen: Ihr Zahnarzt muss laut Sozialgesetzbuch eine Kassenleistung anbieten, wenn er eine Kassenzulassung besitzt. Denn gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine solche Behandlung und sie darf nicht verweigert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um eine einfache Füllung oder eine komplizierte Wurzelbehandlung geht – Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, Sie auf die Kassenleistung hinzuweisen und auch dementsprechend zu behandeln. Ergänzend darf der Zahnarzt dann privatärztliche Zusatzleistungen anbieten und nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen. Diese Zusatzleistungen können gleichartig oder andersartig sein. Gleichartige Zusatzleistung: Die Behandlungsmethode entspricht der Regelversorgung, jedoch wird eine zusätzliche Leistung hinzufügt: bspw. im Seitenzahnbereich wird die Krone um eine zahnfarbene Verblendung ergänzt. Aufklärung und BeratungEbenso ist der Zahnarzt dazu verpflichtet, Sie über alle wesentlichen Umstände der Diagnose bzw. Therapie aufzuklären und zu beraten. Dazu gehören bspw. Art und Umfang einer notwendigen Maßnahme sowie dazugehörende Risiken der Zahnbehandlung. In §630 BGB finden Sie die ausdrücklichen Regelungen dazu. Zur Aufklärung gehört auch die Beratung zu den finanziellen Aspekten der Behandlung, also auch darüber, welcher Eigenanteil bspw. bei hochwertigem Zahnersatz anfallen kann. Leistung der Krankenkasse bei ZahnersatzGesetzlich Versicherte haben bei Zahnersatzmaßnahmen den Anspruch auf einen Festzuschuss der Krankenkasse. Dabei ist nicht die tatsächlich gewählt Art des Zahnersatzes ausschlaggebend, sondern der Befund des Zahnarztes im Heil- und Kostenplan. Je nach Befund gibt es eine medizinisch notwendige und finanziell wirtschaftliche Regelversorgung. Davon übernimmt die Krankenkasse seit 01.10.2020 60 bis 75 Prozent dieser Standardtherapie in Form eines Festzuschusses. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie sich für diese Versorgungsvariante entscheiden oder eine höherwertige Behandlung durch den Zahnarzt wünschen. Die Krankenkasse bezahlt bei Zahnersatz immer nur den Festzuschuss. Alles über diese Standardtherapie hinaus wird privatärztlich abgerechnet und ist Ihr Eigenanteil. Die Regelversorgung bei Zahnersatz ist meist eine Metallbrücke, bei der die Nachbarzähne angeschliffen werden. Viele Patienten entscheiden sich daher zur höherwertigen Behandlung in Form von Implantologie. Die Behandlung ist schonender und verletzt keine Nachbarzähne. Die Kosten für Zahnimplantate sind jedoch auch um ein Vielfaches höher als die Standardtherapie. Beispiel: Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz. Kosten bspw. 660 Euro60 Prozent 396 Euro40 Prozent 264 EuroImplantat aus Keramik Kosten bspw. 3.000 EuroFestzuschuss für Regelversorgung 396 Euro80-90 Prozent 2.6704 Euro Jetzt Eigenanteil reduzieren… Leistung der Krankenkasse bei Füllungen und InlaysDie Kasse bezahlt bei Füllungen bis zu 100 Prozent der Zahnarztrechnung. Es kommt dabei darauf an, ob Sie sich für die Standardtherapie entscheiden oder eine höherwertige Füllung in Zahnfarbe haben möchten. Die Kassenleistung bei Füllungen ist im Seitenzahnbereich eine Amalgamfüllung und im Frontzahnbereich eine Kunststoff-Füllung. Entscheiden Sie sich auch im Seitenzahnbereich für eine zahnfarbene Füllung, ist dies eine gleichartige höherwertige Versorgung: Die Kasse übernimmt die Kosten für die Amalgamfüllung. Die Differenz von 40 bis 100 Euro zur teureren Variante ist Ihr Eigenanteil. Eine weitere Form der privatärztlichen Versorgung ist ein so genanntes Inlay, das speziell als Füllung im Labor entwickelt wird. Es besteht aus Gold oder Keramik. Die Krankenkasse übernimmt für Inlays keine zusätzlichen Kosten, Sie erhalten den normalen Zuschuss für die Füllung. Der Eigenanteil bei einem Inlay beträgt zwischen 300 und 600 Euro. Unsere aktuellen Empfehlungen für Zahntarife übernehmen bis zu 90 Prozent dieser Behandlungskosten. Leistung der Krankenkasse bei WurzelbehandlungDie Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer Wurzelspitzenresektion oder einer Wurzelkanalbehandlung beträgt bis zu 100 Prozent der Zahnarztrechnung. Entscheidend dabei ist, ob der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft ist oder nicht – denn nur dann ist es eine Kassenleistung. Wird der Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, sind die Behandlungen zu 100 Prozent Privatleistungen. Im Falle einer privaten Zusatzversicherung ist es wichtig, dass diese die Kosten einer Wurzelbehandlung auch ohne GKV-Vorleistung übernimmt. Wie bei Füllungen und Zahnersatz ebenfalls, gibt es auch bei der Wurzelbehandlung unterschiedliche Methoden. Die Kasse bezahlt die Standardtherapie, für eine schonendere oder modernere Methode müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Leistungen der Krankenkasse für ZahnvorsorgeDie wichtigste Vorsorgemaßnahme ist die Kontrolluntersuchung bei Zahnarzt. Als Kassenleistung wird diese Untersuchung einmal pro Halbjahr übernommen. Der Zahnarzt stellt dabei frühzeitig Erkrankungen fest und kenn rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich erhöhen Sie durch konsequente Vorsorge und Führen des Bonusheftes Ihren Festkostenzuschuss bei Zahnersatz. Für die Zahnsteinentfernung übernimmt die Krankenkasse ebenfalls einmal pro Jahr die Kosten. Seit 2004 gehört auch ein Parodontal Screening zu den Leistungen der Kasse. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) hingegen ist nicht durch den Leistungskatalog der GKV abgedeckt und muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Zahnärzte empfehlen, die PZR mindestens 1-2 mal jährlich durchzuführen. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt hierfür die Kosten komplett. Ebenso gibt es Tarife, die bis zu 300 Euro pro Jahr für Bleaching übernehmen. Leistungen der Krankenkasse für Kieferorthopädie2002 wurden die so genannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen – kurz KIG – eingeführt. Hierbei wird die Zahnfehlstellung in Schweregrade eingeteilt. In den Stufen KIG 3 bis KIG 5 spricht man von einer „erheblichen Beeinträchtigung“ bei Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen. In diesen Stufen erfolgt die Kostenübernahme der kieferorthopädischen Maßnahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings sind 20 Prozent der Behandlung zunächst als Eigenanteil von Ihnen zu tragen. Nach erfolgreicher Behandlung wird dies erstattet. Für privatärztliche Zusatzleistungen wie innenliegende Zahnspangen, farblose Bögen oder weitere moderne und ästhetische Behandlungsmöglichkeiten leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht. Ebenso gibt es keine Kostenübernahme für Zahnspangen der Kasse in den KIG Stufen 1 und 2. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen Leistungen der GKV. Besonders ratsam ist daher eine Zahnzusatzversicherung für Kinder, welche die Kosten für Zusatzleitungen übernimmt und außerdem auch im Fall einer Einstufung in KIG 1 und 2 für medizinisch notwendige Maßnahmen aufkommt. Fazit: Was bezahlt die Krankenkasse?Prinzipiell ermöglicht die gesetzliche Krankenversicherung eine solide Versorgung der Zähne. In vielen Therapieformen der Regelversorgung beträgt die Kassenleistung bis zu 100 Prozent, bei Zahnersatz circa die Hälfte. Das Stichwort lautet allerdings Regelversorgung, also die medizinisch notwendige, einfache und wirtschaftliche Versorgung. Wer mehr möchte und auf moderne, ästhetische Behandlungsmethoden zurückgreifen will, sollte sich rechtzeitig Gedanken über eine private Zahnzusatzversicherung machen. Speziell bei teuren Zahnersatzmaßnahmen bspw. mit Implantaten kann der Eigenanteil so deutlich reduziert werden. Wir helfen Ihnen, welches die beste Zahnzusatzversicherung für Ihr individuelles Absicherungsbedürfnis ist. Welche Krankenkasse zahlt die meisten Leistungen?Testsieger ist wie in den Vorjahren die Techniker (TK). Sie punktet mit ihrem Service sowie umfangreichen Zusatzleistungen. Mehrere Krankenkassen, die 2021 die Top 10 belegt haben, bestätigen ihre Platzierungen. So bleibt die HEK auf Platz 2.
Wie viel zahlt eine Krankenkasse bei Zahnersatz?Für die Versorgung mit Zahnersatz gilt seit dem Jahr 2005 ein Festzuschusssystem. Das heißt, die Krankenkassen bezahlen nur einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Der beträgt in der Regel 60 Prozent für eine ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Standardtherapie (die sogenannte Regelversorgung).
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Implantate?Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Zahnimplantate. Sie bezuschussen jedoch den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Bei einem fehlenden Zahn sieht die Regelleistung eine Brücke vor.
Welche ist momentan die beste Krankenkasse?In den aktuellen Vergleichen schneiden unter anderem TK, HEK, AOK Baden-Württemberg, IKK Südwest, AOK plus und hkk sehr gut ab.. Techniker Krankenkasse.. IKK Südwest.. AOK Baden-Württemberg.. |