Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B eigentlich fahren? Und ist die Nutzung von Anhängern erlaubt? AUTO BILD schafft Klarheit. Show Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden. Zoom Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller fahren. Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein. Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt. So ist es zum Beispiel mit Klasse B erlaubt, bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1990 Kilo, einen Anhänger mit 1500 Kilo zulässiger Gesamtmasse anzuhängen. Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96 (Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3500 kg und 4250 kg) oder die Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg zulässiger Gesamtmasse). Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse BZoom Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen: Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. BEKlasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)Fußnote 2)Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 Klasse BE Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kgBEKlasse C1 Fußnote 1) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. C1Klasse C1E Fußnote 1) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Klasse C Fußnote 1) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. CKlasse CE Fußnote 1 Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.CEKlasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. D1Klasse D1E Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.D1EKlasse D Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. DKlasse DE Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kgDEKlasse T
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) TKlasse L
Fußnote 1): Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend. Fußnote 2):
Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt:
Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
Beförderung von Fahrgästen Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Was darf ich mit T s fahren?Er erlaubt das Fahren von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h ab 16 Jahre und ab 18 Jahre bis 60 km/h bbH. Anhänger dürfen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Zulassung, mitgeführt werden.
Was ist der Führerschein Klasse CE?Was ist der CE Führerschein? Seit 2013 gibt es in Deutschland 16 Führerscheinklassen, eine davon ist der CE Führerschein. Diese Klasse ist die Königsklasse unter den Führerscheinen für LKW-Fahrer, da diese praktisch keine Begrenzungen der Transportmasse hat. Du kannst somit Lastzüge und Sattelzüge fahren.
Wie viele Achsen darf ich mit B fahren?Außerdem dürfen Züge mit einer Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen samt Anhängern mit bis zu drei Achsen gefahren werden. Jedoch darf das Zugfahrzeug die 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Was kann ich mit dem A2 fahren?Führerscheinklasse A2
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.
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