Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig Niedersachsen

Alle Hauseigentümer haben seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen, mit der Folge, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig Niedersachsen
Quelle: © Fotolia.com/Ingo Bartussek

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Hierzu zählen die Feuerstättenschau aller Feuerstätten und Schornsteine, die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheides.

Weitere Informationen können dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz SchfHwG entnommen werden.

Registerinhalt/Schornsteinfegersuche

Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt. Das Register wird elektronisch geführt. Das BAFA stellt hierfür lediglich die entsprechende Plattform sowie das Zugangsportal für die Registrierung. Auskünfte aus dem Register können ausschließlich automatisiert über das Internet abgerufen werden. Eine Beantwortung von diesbezüglichen schriftlichen oder telefonischen Anfragen beim BAFA  ist nicht möglich.

Die Daten werden ausschließlich von den Handwerkskammern, bei denen der Inhaber oder die Inhaberin des Betriebs mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder Behörden, bei denen die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, eingepflegt.

Der Registerauskunft kann der Name des Schornsteinfegers bzw. Betriebs, die Adresse des jeweiligen Geschäftssitzes sowie die registrierende Stelle entnommen werden. Die Telefonnummern der Schornsteinfeger bzw. Betriebe dürfen nicht in das Register eingetragen werden. Bitte recherchieren Sie diese deshalb anderweitig.

Registrierung

Die Registrierung kann kostenlos über das Portal/Extranet durch die oben genannten Handwerkskammern und Behörden vorgenommen werden. Änderungen sowie Löschungen auf Antrag Dritter sind ebenfalls ausschließlich gegenüber diesen Stellen anzuzeigen und werden von diesen durchgeführt.

Eine Registrierungsnummer wird nicht vergeben.

Informationen zum Thema

  • Rechtsgrundlagen
  • Formulare

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Aktionsbündnis Freie Wärme Niedersachsen gegründet

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig Niedersachsen
Aktionsbündnis Freie Wärme Niedersachsen gegründet
Bürgerinformation und konstruktiver Dialog mit Landes- und Kommunalpolitik im Fokus
Langenhagen, 20.07.2021 – Städte und Gemeinden verhängen meistens im Umfeld von Nah- und
Fernwärme so genannte Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote, wenn es um
Neubau- oder Sanierungsgebiete geht. Wenn Bürger davon betroffen sind, dann dürfen sie ihre
Heizungstechnik und die zugehörigen Energieträger nicht frei wählen. Verbraucherschützer
sprechen in solchen Fällen von „gefangenen Kunden“ in den Wärmenetzen, die in der Regel nur
von einem Anbieter als Monopole geführt werden. Das heute neu gegründete Aktionsbündnis Freie
Wärme Niedersachsen, das sich aus Innungsverbänden, Industrieunternehmen, Groß- und
Einzelhandelsunternehmen der Wirtschaftsbereiche Heizungs-, Ofen- und Kachelofenbau,
Schornsteinfegerhandwerk, Abgastechnik sowie Energiehandel zusammensetzt, lehnt solche
kommunalen Eingriffe in einen freien Wettbewerb kategorisch ab. Die Akteure setzen sich
stattdessen technologieoffen für moderne, individuelle Heizungs- und Ofentechnik mit hohen
Wirkungsgraden sowie das Recht der Verbraucher ein, sich unabhängig und frei für das optimale
Heizsystem entscheiden zu können. Hierzu gehören unter Einbindung erneuerbarer Energien wie
z. B. Solarthermie, CO2-neutralem Holz, Photovoltaik, Synthetik- und Biobrennstoffen etc.
hocheffiziente Öl- und Gasheizungen ebenso wie Holz- und Pellet-Systeme, Wärmepumpen,
KWK-Systeme, Kamin- und Kachelöfen sowie Abgassysteme. Nah- und Fernwärme zählen für die
Bündnispartner ebenso dazu, wenn sie für die Bürger frei wählbar und wirtschaftlich sind.
„Zentrale Wärmenetze können unter bestimmten technischen Voraussetzungen und mit
entsprechend hohen Abnehmerzahlen ein Lösungsansatz sein, aber sie sind dadurch nicht
automatisch ökologischer und ökonomischer als moderne, individuelle Heizungs- und
Ofensysteme unter Einbindung erneuerbarer Energien“, sagt Stephan Langer,
Landesinnungsmeister des Schornsteinfegerhandwerks und einer der Sprecher des
Aktionsbündnisses Freie Wärme Niedersachsen. Über all die zu berücksichtigenden Nachteile und
Risiken bei der Installation monopolistisch geprägter Nah- und Fernwärme will man einerseits die
Bürger informieren, aber auch mit der Kommunalpolitik in einen offenen und konstruktiven Dialog
treten. Einer der zentralen Kritikpunkte des Bündnisses ist, dass über die kommunalen
Zwangsvorgaben – etwa durch eine Satzung in einem Wohn- und Baugebiet – der freie
Wettbewerb komplett ausgehebelt wird und daher nicht stattfindet. In der Regel, um die Umsetzung
und Wirtschaftlichkeit des Wärmenetzes überhaupt sicherzustellen.
„Wenn Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote verhängt sind, verlieren die
Bürger die Möglichkeit, ihr Gebäude mit individuell zugeschnittener Heizungstechnik ausrüsten zu
können. Diese kann klimafreundlicher, kostengünstiger und zudem auf die eigenen Bedürfnisse
zugeschnitten sein“, sagt Jürgen Engelhardt, Geschäftsführer und Referent Technik beim
Fachverband SHK Niedersachsen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte
unlängst den Fernwärmemarkt wiederholt sehr scharf als einen „der letzten unregulierten
Monopolmärkte in Deutschland“ mit weitestgehend veralteten, nicht verbraucherorientierten
Regelungen (Link). Weitere Nachteile der Wärmenetze sind lange Vertragslaufzeiten, selten
Alternativen, Kündigungs- und Wechselmöglichkeiten, Kostenabhängigkeit bei nicht selten
höheren Belastungen, mangelnde Preistransparenz.
Da es selten Alternativanbieter, also Wechsel- bzw. Kündigungsmöglichkeiten für die
Wärmekunden gibt, kann ein freier Wettbewerb mit der besten Lösung zu Gunsten der Verbraucher
gar nicht stattfinden. Die meist hohen Investitions-, sowie Betriebs- und Wartungskosten werden
auf die Wärmekunden umverteilt. „Mit dem Einsatz und der ergebnisorientierten Kombination
effizienter Heizungs- und Ofentechnik mit erneuerbaren Energien wie z. B. CO2-freiem Holz,
Solarwärme, eigenem Solarstrom etc. verfügen wir über gute Lösungen, die den Energieverbrauch,
den CO2-Ausstoß und letztlich auch die Energiekosten senken helfen“, sagt Colin Rokossa,
Sprecher der Allianz Freie Wärme.
Die Gründungsmitglieder des Aktionsbündnis Freie Wärme Niedersachsen sind: Allianz Freie
Wärme, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e. V., Camina & Schmid
Feuerdesign und Technik GmbH & Co. KG, Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und
Klempnertechnik Niedersachsen, Hagos eG, Landesinnungsverband des
Schornsteinfegerhandwerks Niedersachsen, UNITI Bundesverband mittelständischer
Mineralölunternehmen e.V., Wienerberger GmbH.
Aktionsbündnis Freie Wärme Niedersachsen
Das Aktionsbündnis Freie Wärme Niedersachsen ist ein Zusammenschluss aus Innungsverbänden,
Industrieunternehmen, Groß- und Einzelhandelsunternehmen der Wirtschaftsbereiche Heizungs-,
Ofen- und Kachelofenbau, Schornsteinfegerhandwerk sowie Energiehandel. Die Akteure setzen
sich technologieoffen für moderne, individuelle Heizungs- und Ofensysteme und das Recht der
Verbraucher ein, sich unabhängig und frei für das optimale Heizsystem entscheiden zu können. Hierzu
gehören unter Einbindung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, CO2-neutralem Holz,
selbsterzeugtem Strom und synthetischer Brennstoffe hocheffiziente Öl- und Gasheizungen ebenso wie
Holz- und Pellet-Systeme, Wärmepumpen, KWK-Systeme, Kamin- und Kachelöfen sowie
Abgassysteme. Nah- und Fernwärme zählen ebenso dazu, wenn sie für die Bürger frei wählbar und
wirtschaftlich sind.

Kann ich einen anderen Bezirksschornsteinfeger beauftragen?

Viele Arbeiten, die bisher der Bezirksschornsteinfeger erledigte, können ab dem 1.1.2013 auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe übernehmen. Hausbesitzer können sich somit selbst aussuchen, welcher Kaminkehrer für Sie die anstehenden Arbeiten verrichtet.

Was ist ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger?

(1) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. (2) 1Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gehören als Gewerbetreibende dem Schornsteinfegerhandwerk an.

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig Nähe Rheydt Mönchengladbach?

Schornsteinfegerangelegenheiten.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben der Straße..
A - C. Frau Hartkorn. Tel.: (02161) 25 - 6251. ... .
D - Ho. Herr Jeurihsen. Tel.: (02161) 25 - 6281. ... .
Hp - Maj. Frau Bury. Tel.: (02161) 25 - 6252. ... .
Mak - Rog. Frau Barth. ... .
Roh - Se. Frau Krüers. ... .
Sf - T. Frau Over. ... .
T - Z. Frau Tomski..

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig Nähe Bad Segeberg?

27 Schornsteinfeger:.
Kai Baumgarn (Bezirk: Bad Segeberg II - 1126002) ... .
Arno Berger (Bezirk: Pinneberg I Kreis Segeberg Teil - 1125060) ... .
Michael Braasch (Bezirk: Norderstedt II - 1126012) ... .
Jens Carstens (Bezirk: Kaltenkirchen II - 1126007) ... .
Hilmar Glück (Bezirk: Norderstedt III - 1126015).