Wer bekommt Pflegegeld bei häuslicher Pflege?

Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen zu. Hier finden Sie einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nachdem, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.
  • Wichtig sind außerdem die Pflegegrade.
  • Zum 1. Januar 2022 sind die Beträge für Pflegesachleistung und Kurzzeitpflege angehoben worden.
  • Schauen Sie sich den Überblick über die jeweils möglichen Leistungen an.

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Vollstationäre Leistungen

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen stationären Einrichtung gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse

  • im Pflegegrad 1: 125 Euro
  • im Pflegegrad 2: 770 Euro
  • im Pflegegrad 3: 1262 Euro
  • im Pflegegrad 4: 1775 Euro
  • im Pflegegrad 5: 2005 Euro

Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Mehr Informationen zu diesem Leistungszuschlag finden Sie in dieser Übersicht.

Pflegesachleistung

Der Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Pflegesachleistungen herunterladen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.

Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.

Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2022 sind das monatlich

  • bis zu 724 Euro in Pflegegrad 2,
  • bis zu 1.363 Euro in Pflegegrad 3,
  • bis zu 1.693 Euro in Pflegegrad 4,
  • bis zu 2.095 Euro in Pflegegrad 5.

Festgelegt wurden die Erhöhungen der Sachleistungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juni 2021.

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurück erstattet.


Gut zu wissen: auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 720 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 689 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 31 Euro muss Frau Weber selbst zahlen.

Zusätzlich stehen Frau Weber monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zur Verfügung. Mit diesem Betrag finanziert Frau Weber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Reinigen der Wohnung und beim Einkaufen durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.


Pflegegeld

Pflegegeld erhält man, wenn man die häusliche Versorgung selber organisiert, ohne auf Pflegesachleistungen zurückzugreifen. Dann können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder eine selbstbeauftragte Kraft die Pflege übernehmen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf sein Konto, und zwar

  • in Pflegegrad 2: 316 Euro
  • in Pflegegrad 3: 545 Euro
  • in Pflegegrad 4: 728 Euro
  • in Pflegegrad 5: 901 Euro

Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie dieses kostenlose Musterschreiben herunterladen, um Pflegegeld zu beantragen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.

Mehr Informationen zum Pflegegeld.

Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 954,10 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro.

Weitere Pflegeleistungen

Darüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistungen
  • Wohnraumanpassung
  • Hilfsmittel im Pflegeheim

Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?

Wer sich entscheidet, eine pflegebedürftige Person Zuhause zu pflegen und zu betreuen, kann z.B. Pflegegeld beantragen und so finanzielle Leistungen erhalten. Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung pflegende Angehörige durch Sozialleistungen, Pflegekurse oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege).

Wer kann als Pflegeperson eingetragen werden?

Meistens handelt es sich bei Pflegepersonen um Familienangehörige (Ehepartner, Schwiegerkinder u. ä.) oder Verwandte des Pflegebedürftigen. Häufig ist hier von pflegenden Angehörigen die Rede; aber auch Nachbarn, Freunde, Bekannte oder sonstige Helfer können Pflegepersonen sein.

Was steht mir zu wenn ich meinen Mann Pflege?

Das Pflegegeld können sie an Angehörige weitergeben, die sie unterstützen. Je nach Pflegegrad sind es 316 bis 901 Euro pro Monat. Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, Bekannte häufig schon. Der Pflegebedürftige beantragt das Pflegegeld, indem er bei seiner Krankenkasse anruft.

Wie kann ich das Pflegegeld verwenden?

Das Pflegegeld kann als nicht zweckgebundene Leistung frei eingesetzt werden, ist also nicht zweckgebunden. Oft wird es als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige genutzt, es kann aber auch zur Finanzierung einer häuslichen Pflegekraft oder einer Seniorenbetreuung verwendet werden.