Wer informiert im Todesfall die Erben?

Außerdem informiert das Zentrale Testamentsregister das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind und welche letztwilligen Verfügungen es erwarten darf, um sie zu eröffnen.

Hierbei hat das Nachlassgericht eine wichtige Aufgabe: Es muss prüfen, ob eine abgelieferte letztwillige Verfügung am Ende wirklich zu der verstorbenen Person gehört. Besonders bei Registrierungen, die auf älteren Karteikarten der Standesämter beruhen, kann es zu Unsicherheiten kommen, wenn die vom Standesamt übernommenen Angaben zu ungenau waren. Deuten die Verwahrangaben darauf hin, dass ein Testament zu einer verstorbenen Person gehören könnte, veranlasst das Zentrale Testamentsregister eine Ablieferung an das Nachlassgericht vorsorglich „einmal zu viel als einmal zu wenig“. Denn das Risiko wäre zu hoch, dass das Testament endgültig nicht mehr aufgefunden werden kann.

Stellt das Nachlassgericht fest, dass die Verfügung zu der verstorbenen Person gehört, so wird es eröffnet. Stellt das Nachlassgericht hingegen fest, dass die Verfügung nicht zu der verstorbenen Person gehört, so muss sie erneut in die amtliche Verwahrung genommen werden. Dabei handelt es sich jedoch um seltene Ausnahmefälle.

Die Benachrichtigungen des Zentralen Testamentsregisters erfolgen auch, wenn keine Verwahrangaben gespeichert sind (Negativmitteilung), es sei denn, die zuständige Landesjustizverwaltung bestimmt, dass keine Negativmitteilungen ergehen sollen. Die folgenden Oberlandesgerichtsbezirke erhalten auf Wunsch keine Negativmitteilungen:

  • Brandenburgisches Oberlandesgericht
  • Hanseatisches Oberlandesgericht
  • Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
  • Kammergericht
  • Oberlandesgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Celle
  • Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Hamm
  • Oberlandesgericht Köln
  • Oberlandesgericht Naumburg
  • Oberlandesgericht Oldenburg
  • Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht.

Auch erhält nicht jedes Nachlassgericht im Sterbefall zwingend vom Zentralen Testamentsregister eine Mitteilung über Existenz und Inhalt von sog. „Weißen Karteikarten“ (Mitteilungen über ein Kind des Erblassers, mit dessen anderem Elternteil der Erblasser bei der Geburt nicht verheiratet war oder das er allein adoptiert hatte). Ob eine solche Information erfolgt, hängt davon ab, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk das zuständige Nachlassgericht liegt und ob Angaben über eine erbfolgerelevante Urkunde im ZTR registriert sind. Sind keine Angaben über eine erbfolgerelevante Urkunde, aber eine „Weiße Karteikarte“ im ZTR registriert, erhalten die folgenden Oberlandesgerichtsbezirke auf Wunsch keine Mitteilung über deren Existenz und Inhalt:

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Leser-Kommentare (11)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Donnerstag, 05.07.2012 | 16:35 | Anonym

Eigentor

Mein Vater war Alkoholiker und hat mich auch "enterbt" obwohl ich mir - erstens nichts zu schulden kommen hab lassen - immer ein angenehmes Verhältnis hatte - auch keine anderen Kinder oder eine Geliebte vorhanden war... Allerdings hat er mich seit meiner Jugend erpresst, bedroht und bis zum Sterbebett keine Reue gezeigt was bei Alkis ja normal ist. Wenn meine Mutter und ich nicht nach seiner Pfeife tanzten wurde er aggressiv. Das Nachlassgericht hat mich natürlich auch angehört und ich hab meine Mutter als "Alleinerbin" gelassen - allerdings musste sie mir einen beachtlichen Pflichtteil auszahlen und davon hab ich mir eine ETW gekauft. Seitdem ist zu ihr Funkstille, weil ich kein Vertrauen zu ihr mehr hab. Das weiß auch das Nachlassgericht...

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Weitere Kommentare (10)

Donnerstag, 17.11.2011 | 09:57 | Anonym  | 1 Antwort

Ich lassen mir mein Leben nicht zur Hölle machen

Ich lassen mir mein Leben wegen der Aussicht auf ein Vermögen nach den Tod eines Menschen nicht zur Hölle machen. Wenn ich was gebe, mache ich weil ich es für notwendig und richtig halte und nicht wegen einer wagen Belohnung nach Tod eines nahen Menschen. Wer glaubt seine Erben erpressen zu müssen, der hat vorher was in der Erziehung und in den zwischenmenschlichen Beziehung falsch gemacht. Auch ältere Menschen sollten nicht masslos werden.

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  • Freitag, 18.11.2011 | 16:03 | Karl Bock

    Toleranz ist das Zauberwort

    Ältere Menschen haben andere Lebensvorstellungen, Werte, moralische Ansichten als junge. Bin ich nicht in der Lage diese zu tolerieren, ziehe ich mich mit Anstand zurück. Damit aktzeptiere ich aber auch, das der Erblasser sein erbe unter denen verteilt, zu denen er sich hingezogen oder geliebt ( z.B. neuen Partner) fühlt.

Mittwoch, 16.11.2011 | 18:13 | Gabriele Block

"Wenn Du nicht Dies und Das machst,

wirst Du nichts erben" ist häufig die Aussage der Oldies. Das ist so anstrengend und Erpressung. Wie gut und hilfreich ist doch ein intaktes Familienleben, wo mit noch warmen Händen verteilt wird.

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Mittwoch, 16.11.2011 | 10:55 | Karl Bock  | 2 Antworten

Ansruchdenken falsch

Einen moralischen Anspruch auf Vermögenswerte eines anderen hat niemand. Schuld an einen zwerwürfnis ist ja bekanntlich immer die andere Seite. Wenn Eltern ihren Pflichten gerecht wurden, eine gute Ausbildung ermöglicht haben, dann ist es nicht mher ihre Sache die Kinder weiterhin zu ungterstützen. Wer Vermögen erben will, der hat auch Plichten geüber den Erblasser. Wenn er diese Ablehnt, hat er auch kein Recht auf erbe.

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  • Mittwoch, 16.11.2011 | 11:27 | Anette Schloupt

    Aber Hallo,

    Kinder sind Menschen die auch auf das seelische Wohl ein Anrecht haben und da versagen Eltern oft, wenn sie nur ans Materielle denken! Propagieren wir selbst auch hier nicht oft, Eltern sollen sich um ihre Kinder kümmern, was augenscheinlich zu wenig passiert!?

Alle Antworten (1)

Mittwoch, 16.11.2011 | 10:13 | Rene Wieber

Ja die lieben Erben

Dabei denken diejenigen, die Vermögen vererben immer automatisch, sie wären die besseren Menschen. Besonders in Familien trägt die Elterngeneration oft zum Verwürfnis mit ihren Kindern aktiv bei. Allerdings lässt sich dies nur sehr schwer in ein Erbschema einarbeiten, weshalb die gesetzliche Regelung durchaus von Vorteil ist.

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Mittwoch, 16.11.2011 | 09:39 | S.Bauer

Eltern haben nicht automatisch "Recht".

Sehr einseitiger Artikel. Ich kenne aus meinem Umfeld etliche Fälle, wo erwachsene Kinder von ihren Eltern so lange terrorisiert wurden, bis sie nicht mehr weiterwussten als den Kontakt abzubrechen. Um dann noch als I-Tüpfelchen enterbt zu werden. Der schlimmste Fall war jemand, dessen Leben von seinen tiefreligiösen Eltern wegen seiner Homosexualität fast komplett zerstört wurde.

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Dienstag, 15.11.2011 | 23:16 | Ren

Kaltherziger Artikel

Mit diesem Artikel tragen Sie dazu bei entstandene Gräben zwischen manchen Menschen noch tiefer zu graben. Bravo!

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Dienstag, 15.11.2011 | 17:05 | biesi

Probleme der Reichen!

Schrecklich, womit sich doch Wohlhabende so herumschlagen müssen. Wie gut, wenn man zu der Mehrheit gehört, die (fast) nichts haben.

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Dienstag, 15.11.2011 | 16:58 | Christoph Kehrer  | 1 Antwort

Pflichtteil?

Ich verstehe nicht, warum ich mit meinem Vermögen nicht machen kann was ich will. Ja, bei Kindern habe ich die Pflicht, sie während des Heranwachsens so zu unterstützen, dass ich ihnen eine Ausbildung ermögliche, die sie in die Lage versetzt ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Aber weitere Ansprüche? Ich möchte mit meinem Vermögen machen was ich will. Denn wenn ich es verjuble, dann bekommen sie auch nichts, Wenn ich aber nur einem oder einer Stiftung was geben möchte, dann kommt plötzlich der Pflichtteil. Für mich nicht nach zu vollziehen. Dass sich da der Staat immer einmischen muss. Schrecklich.

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  • Dienstag, 15.11.2011 | 17:18 | harvey005

    Was gibts da nicht zu verstehen?

    Wer Kinder in die Welt setzt, macht sich Erben, also Menschen mit Rechten, und die haben Erbrechte. Wer sich Kinder und Vermögen anschafft, kann weder mit dem Einen noch mit den Anderen "machen was er will" und muss damit rechnen, dass die Kinder nach seinem Tode erben. Das Erben für Kinder ist allemal besser als für den Staat, also für Politiker.

Dienstag, 15.11.2011 | 15:34 | Kapuziner  | 2 Antworten

Böse Kinder - und die Eltern?

Auch mir erschliesst sich die fortwährende Fokussierung auf undankbare Kinder (Enterbte) nur bedingt. Wieso wird nicht umgekehrt mal hinterfragt, weshalb sich manche Kinder von den Eltern irgendwann komplett abwenden? Kontaktabbrüche zu Eltern geschehen niemals aus banalen Gründen, dahinter stehen oft irreparable Verletzungen an Seele oder Körper. Die Enterbung ist dann nur der finale Racheakt.

Wird man kontaktiert wenn man erbt?

Werde ich als Erbe automatisch benachrichtigt, wenn der Erbfall eintritt? Hat der Erblasser die Erben über ein Testament bestimmt und liegt dieses dem Nachlassgericht vor, informiert das Gericht nach der Testamentseröffnung die Erben über den letzten Willen des Verstorbenen.

Wer informiert die gesetzlichen Erben?

Das zuständige Nachlassgericht wird von dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet, über den tot einer Person benachrichtigt. In der so genannten Todesanzeige teilt das Standesamt dem Nachlassgericht die ihm bekannten Namen und Anschriften von Angehörigen des Verstorbenen mit.

Wann werden Erben vom Nachlassgericht angeschrieben?

Es hängt sehr stark vom Einzelfall ab, wann der Erbe vom Nachlassgericht angeschrieben wird. Sofern das Nachlassgericht alle Daten zur Verfügung hat, also Name und Anschrift der Erben, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, nach Testamentseröffnung.

Wird man benachrichtigt wenn man erbt?

Tritt ein Todesfall ein und der Verstorbene hatte ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, informiert das Nachlassgericht die Personen, die als Erben in Frage kommen könnten. Das sind zunächst einmal alle Personen, die im Testament bezeichnet wurden.