🏡 Online-Vortrag »Asbest – wie damit umgehen und wie sanieren?« am 29. November, 16.00 Uhr ⇒ Jetzt buchen Show
Wenn Sie Fernseher, PC oder Sofa gekauft haben, die Ware noch fast neu ist und schon den Geist aufgegeben hat, fragen Sie sich vielleicht: Muss
ich mich an den Verkäufer oder den Hersteller wenden? Welche Rechte habe ich? Das Wichtigste in Kürze
Stand: 28.10.2022 Zeigt sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einer neuen Sache ein Mangel, ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer für die Beseitigung des Mangels verantwortlich. Haben Sie die Ware nach dem 31. Dezember 2021 gekauft, müssen Sie bei einem Defekt während des ersten Jahres nur nachweisen, dass sie nicht funktioniert bzw. nicht vertragsgemäß ist, weil sie zum Beispiel nicht die im Kaufvertrag vereinbarten Eigenschaften aufweist oder sich nicht für den Gebrauch eignet. Sie müssen innerhalb der ersten zwölf Monate (für vor 2022 gekaufte Ware sind es sechs Monate) also weder Gründe noch Umstände für das Nicht-Funktionieren der Ware nennen. Konkret bedeutet das beispielsweise: Sie müssen als Besitzer oder Besitzerin eines Smartphones, das sich vier Monate nach dem Kauf nicht mehr einschalten lässt, dem Verkäufer allein diesen Umstand vortragen und sind nicht etwa verpflichtet zu beweisen, dass dies auf einen bereits beim Kauf defekten Akku zurückzuführen ist (Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs zum Urteil vom 4. Juni 2017, Az. C- 497/13). Verkäufer muss sich bei defekter Ware kümmernManche Händler wissen offenbar nicht so genau – oder sie wollen es nicht wissen –, dass sie für die Beseitigung eines Mangels verantwortlich sind. Immer wieder erhalten Betroffene die Auskunft, dass der Verkäufer nicht mehr zuständig sei und man sich direkt an den Hersteller wenden möge. Doch bei Reklamationen ist grundsätzlich der Verkäufer der erste Ansprechpartner. Das gilt auch dann, wenn Sie technische Geräte in einem Lebensmittelgeschäft oder beim Discounter gekauft haben. Der Händler ist verpflichtet, die Sache entweder umzutauschen oder zu reparieren bzw. reparieren zu lassen – je nachdem wie Sie es wünschen. Sollte die Ware nach dem Umtausch oder dem zweiten Reparaturversuch immer noch mangelhaft sein, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen oder die mangelhafte Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Haben Sie die Ware nach dem 31. Dezember 2021 gekauft, brauchen Sie sogar nur einen Reparaturversuch hinnehmen, bevor Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Diese Rechte haben Sie allerdings nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Wenden Sie sich als Käufer oder Käuferin also direkt an den Hersteller, können Sie auch nach mehrfach fehlgeschlagenen Reparatur- bzw. Umtauschversuchen weder vom Vertrag zurücktreten noch den Kaufpreis mindern. Lassen Sie sich also nicht vom Verkäufer abwimmeln! Unser Rat Bestehen Sie darauf, dass sich der Verkäufer persönlich um Ihre Reklamation kümmert. Notfalls lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass er Sie an den Hersteller verwiesen hat – dann gefährden Sie nicht Ihre wertvollen Gewährleistungsrechte. Unsere Musterbriefe am Ende der Seite helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Garantie oder Gewährleistung?Im Sprachgebrauch wird nicht immer korrekt zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden. Es gibt jedoch einen gravierenden Unterschied: Ihre Gewährleistungsrechte, die Ihnen als Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen, sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht eingeschränkt werden. Man könnte auch von einer „gesetzlichen Garantie“ sprechen. Eine „zusätzliche Garantie“ wird hingegen immer freiwillig übernommen – und zwar in der Regel vom Hersteller.
Musterbriefe
Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin Info 0900 1 775 441 (2,00 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) oder Kosten (040) 24832-150: Zeiten Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - ohne Termin Kosten der Beratung (040) 24832-150 0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale Bei uns aber bekommen Sie über die 0900-Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten – von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, überwiegend Juristinnen und Juristen. Übrigens: Durchschnittlich dauert ein Gespräch sechs Minuten, somit bezahlen Sie für ein 0900-Gespräch bei uns ungefähr 12 Euro. Nicht zu viel für einen guten Rat – meinen wir. Denn unser Rat bewahrt Sie häufig vor großem Schaden oder zeigt Ihnen den Weg zu guten und preiswerten Dienstleistungen. Sie zahlen ausschließlich für die Gesprächszeit, die sekundengenau abgerechnet wird. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos. Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter "dtms Nexnet", dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister. Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin Info Telefonische Kurzberatung und ggf. Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen Vor dem Telefontermin übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen, die wir während der Beratung sichten werden. Eine Sichtung vorab ist bei einer Kurzberatung zu dem angegebenen Entgelt leider nicht möglich. Kosten Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin ermäßigt: 11 € Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit Schriftliche Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerker, Gewinnspiele, Partnervermittlungen Kosten Kontakt Schriftliche Beratung und Vertretung Einkauf, Reise + Freizeit Persönliche Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit ermäßigt: 11 € Bücher und BroschürenWer ist für die Garantie zuständig?Das Wichtigste in Kürze: Nach dem Kauf einer Ware muss der Händler zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen diese mangelfrei übergeben hat. Für die Behebung von Mängeln ist der Verkäufer verantwortlich, nicht der Hersteller. Reklamationen sind auch möglich, wenn Händler einen Umtausch ausschließen.
Wie reklamiere ich am besten?Am besten reklamiert man schriftlich. So lässt sich später beweisen, was man vorgetragen und gefordert hat und dass man dem Verkäufer eine Frist gesetzt hat. Wichtig ist, dass du beweisen kannst, dass der Ver- käufer dein Schreiben erhalten hat.
Kann ich in einem Garantie Fall das Geld zurück verlangen?Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und gilt so lange, wie vereinbart. Zurückgeben kann man das Produkt dorthin, wo man es gekauft oder bestellt hat. Wenn Sie ein Produkt online gekauft haben, können Sie es innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und erhalten das Geld dafür wieder.
Was tun wenn Händler nicht auf Reklamation reagiert?Diese sogenannte Nacherfüllung ist genauer in § 439 BGB geregelt. Sollte der Händler nach einem Versuch der Nacherfüllung das Problem nicht behoben haben oder nicht auf deine Reklamation reagieren, kannst du als Kunde gemäß § 437 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern.
Wie mache ich Gewährleistungsansprüche geltend?Wie kann ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend machen? Sobald Sie einen Mangel an einer Dienstleistung oder an einem Produkt entdeckt haben, sollten Sie diesen gegenüber dem Vertragspartner (meist der Händler) schriftlich rügen. Anfangs können Sie lediglich eine Verbesserung oder einen Austausch verlangen.
Wie lange darf eine Reparatur in der Garantie dauern?Wie lange darf die Reparatur nach Reklamation dauern? Für die Länge einer Reparaturfrist nennt das Gesetz keinen festen Zeitrahmen, sondern sagt nur, dass die Frist „angemessen“ sein muss. In der Regel sind Fristen von einer Woche bis zu einem Monat angemessen.
|