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Ihr Einkommen liegt nur ganz knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen – doch Sie zahlen noch den Rundfunkbeitrag? Das
muss nicht so bleiben, denn Sie können sich im Härtefall befreien lassen! © LoboStudioHamburg - Pixabay.com Das Wichtigste in Kürze
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden können, wenn Ihr über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegendes Einkommen geringer ist als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro. Das stellt eine extreme Härte dar. Ihnen soll wegen des Rundfunkbeitrags nicht weniger Geld zur Verfügung stehen als jemandem, der Sozialleistungen bezieht. Wenn Sie betroffen sind, können Sie sich daher als sogenannter Härtefall vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag ohne Sozialleistungen
Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit SozialleistungenWenn Sie hingegen bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung, BAföG oder Arbeitslosengeld II (nicht Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld) erhalten, können Sie sich grundsätzlich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wählen Sie im Befreiungsformular die Leistung aus, die Sie erhalten. Wichtig: Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, sollten Sie keinen Härtefallantrag stellen. Dieser Antrag würde abgelehnt. Das könnte Sie auch noch interessierenBeratungsangebot RundfunkbeitragTelefonische Kurzberatung Rundfunkbeitrag - ohne Termin (040) 24832-270
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Aktuelle Corona-Regelung in der Verbraucherzentrale Kosten Persönliche Kurzberatung Rundfunkbeitrag Bücher und BroschürenClose Close Zu welchem Thema haben Sie eine Frage? Close Zu welchem Thema haben Sie eine Frage? Close Zu welchem Thema haben Sie eine Frage? Zu welchem Thema haben Sie eine Frage? Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.
Wer kann von GEZ Gebühren befreit werden?Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Was muss ich tun um keine GEZ zu zahlen?Das Wichtigste in Kürze. Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. ... . Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.. Nicht entscheidend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, ob Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht.. Wann wird GEZ zurückgezahlt?Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.
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