Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, das heißt, wenn Ihr Arzt Sie krankschreibt oder Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Diese sogenannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, leistet die IKK BB eine Entgeltersatzleistung, das sogenannte Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung. Show
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes ist der Grundsatz, um das Krankengeld zu berechnen. Generell gilt jedoch ein jährlich gesetzlich festgesetzter Höchstbetrag. Von der Entgeltersatzleistung sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Hinweis: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind (lückenlos) innerhalb einer Woche nach Ausstellung bei der Krankenkasse einzureichen. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen ihr persönlicher Ansprechpartner zum Thema Krankengeld zur Seite. Krankengeld berechnenMit unserem Krankengeldrechner können Sie Ihr Krankengeld schnell und einfach selbst berechnen. Unser Online-Rechner gibt Ihnen dabei einen ersten Orientierungswert aus, die genaue individuelle Berechnung ist von weiteren Faktoren abhängig. Ihr Kundenbetreuer bei der IKK BB berechnet Ihnen gerne Ihren genauen Krankengeldbetrag. So können Sie das Krankengeld beantragenIst der Zeitraum von sechs Wochen für die Entgeltzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK BB automatisch alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Krankengeldes zu. Krankengeld für SelbstständigeSelbstständige können sich zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen für einen Wahltarif Krankengeld entscheiden. 1. Das Wichtigste in KürzeKrankengeld zahlt die Krankenkasse Versicherten, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld wird individuell berechnet und ist niedriger als das Nettoeinkommen. Innerhalb von 3 Jahren gibt es höchstens 78 Wochen lang Krankengeld für dieselbe Krankheit. Das Ende des Krankengelds heißt Aussteuerung. In bestimmten Fällen wird ein gekürztes bzw. kein Krankengeld gezahlt. Details unter Krankengeld > Keine Zahlung. Infos zur Berechnung und Höhe unter Krankengeld > Höhe. Kinderpflege-Krankengeld erhalten Eltern während der Betreuung ihres kranken Kindes, Näheres unter Kinderpflege-Krankengeld. Krankengeld gibt es ggf. auch für Begleitung und Assistenz im Krankenhaus. 2. VoraussetzungenDas Krankengeld ist eine sog. Lohnersatzleistung, d.h. es wird gezahlt, wenn nach 6 Wochen kein Anspruch (mehr) auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Gezahlt wird es auch in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung, weil es in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung gibt. Weitere Voraussetzungen sind:
Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält ebenfalls unter diesen Voraussetzungen Krankengeld. 2.1. Kein Anspruch auf KrankengeldKeinen Anspruch auf Krankengeld haben:
2.2. Krankengeld für SelbstständigeHauptberuflich Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig- oder pflichtversichert sind, können wählen, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern lassen möchten. Drei Jahre lang sind sie an ihre Entscheidung gebunden. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Arbeitsunfähigkeit besteht, gilt der Krankengeldanspruch nicht sofort, sondern erst bei der nächsten Arbeitsunfähigkeit. Bei Krankengeldanspruch sind Dauer und Höhe des Krankengelds dann gleich wie bei angestellten Versicherten. Berechnet wird das Krankengeld aus dem Arbeitseinkommen, das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen berücksichtigt wurde. 2.3. Praxistipps
2.4. Beginn des Anspruchs auf Krankengeld(§ 46 SGB V) Der Anspruch auf Krankengeld entsteht an dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird bzw. eine Krankenhaushandlung oder eine Behandlung in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung beginnt. Anspruch heißt aber nicht, dass immer sofort Krankengeld bezahlt wird: Die meisten Arbeitnehmenden erhalten erst einmal Entgeltfortzahlung. 2.4.1. Praxistipps
3. Höhe des Krankengelds(§ 47 SGB V) Das Krankengeld beträgt
Das Krankengeld beträgt höchstens 112,88 € pro Tag. Details zur Höhe und Berechnungsbeispiel unter Krankengeld > Höhe. 3.1. SteuerfreiKrankengeld ist steuerfrei. Allerdings ist es bei der Steuererklärung anzugeben, da es bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt wird. Es unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Das heißt, es kann trotz Steuerfreiheit den Steuersatz erhöhen. 4. Dauer(§ 48 SGB V) Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei den 3 Jahren handelt es sich um die sog. Blockfrist. Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen. "Dieselbe Krankheit" heißt: identische Krankheitsursache. Es genügt, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Krankheitsschübe bewirkt. Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit hinzukommt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden bei den 78 Wochen mitgezählt. Tatsächlich gezahlt wird Krankengeld deshalb in der Regel nur 72 Wochen. 4.1. Erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben KrankheitNach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der die versicherte Person wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen:
Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld zwar theoretisch besteht, aber tatsächlich ruht oder versagt wird (s.u.), werden wie Bezugszeiten von Krankengeld angesehen (§ 48 Abs. 3 SGB V). Wird z.B. Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen, verlängert sich die maximale Bezugszeit des Krankengelds nicht um diese Dauer. 4.2. Fallbeispiele
4.2.1. PraxistippWenn Sie trotz Anspruch darauf tatsächlich keine Entgeltfortzahlung bekommen, gewährt die Krankenkasse Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) das Krankengeld, da dieses nur bei tatsächlichem Bezug des Arbeitsentgelts ruht. Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht dabei in Höhe des gezahlten Krankengelds auf die Krankenkasse über. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich nur noch darum kümmern müssen, die Differenz zwischen dem Krankengeld und ihrem vollen Lohn einzufordern. 4.3. Krankengeld bei WiedereingliederungAuch während der Zeit eines Wiedereingliederungsversuchs (Stufenweise Wiedereingliederung) sind Beschäftigte weiterhin krankgeschrieben. Es besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Auch diese Zeit zählt deshalb zu den 78 Wochen innerhalb der 3 jährigen Blockfrist. 5. Wer hilft weiter?Krankenkassen 6. Verwandte LinksKinderpflege-Krankengeld Begleitung und Assistenz im Krankenhaus Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung Krankengeld > Höhe Krankengeld > Keine Zahlung Versorgungskrankengeld Krankheitsbedingte Kündigung Verletztengeld Rechtsgrundlagen: §§ 44 ff. SGB V Wie hoch ist das Krankengeld ab der 7 Woche?Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts (mit weiteren Einschränkungen). In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, weil bis dahin der Arbeitgeber noch eintritt.
Wie ist es wenn man länger als 6 Wochen krankgeschrieben?Die Agentur für Arbeit zahlt dann für die ersten 6 Wochen im Krankheitsfall Arbeitslosengeld I weiter. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte in der Regel ab der 7. Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dauert die Erkrankung an, wird von der Krankenkasse für weitere 72 Wochen Krankengeld gezahlt.
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2000 € Brutto?
Wie hoch ist das Krankengeld 2022?Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 112,88 Euro (2022) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
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