Wie komme ich zu einer neuen E

Seit 1.1.2020 muss auf jeder neu ausgegebenen E-Card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto angebracht werden, das die Karteninhaberin bzw. den Karteninhaber erkennbar zeigt. Bis 31. Dezember 2023 müssen alle alten E-Cards gegen neue E-Cards mit Foto ausgetauscht sein, sofern keine Ausnahme besteht.

Die Ausstellung einer neuen E-Card erfolgt wie auch bisher jeweils kurz bevor die aktuelle Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der E-Card abläuft - oder sobald andere Ausstellungsgründe zutreffen, wie z.B. Neuanmeldung zur österreichischen Sozialversicherung, Defekt oder Verlust der aktuellen E-Card. Bei einem Wechsel der Krankenkasse (z.B. von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit) bleibt die bestehende E-Card gültig.

Ausnahmeregelungen zum Foto auf der E-Card

Kinder unter 14 Jahren erhalten immer eine E-Card ohne Foto, auch wenn ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist.

Für Personen ab 70 Jahre bzw. in Pflegestufe 4 bis 7 gilt: Ihre E-Card kommt mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt, sonst ohne Foto. Sie können jedoch freiwillig seit 1.1.2020 ein Foto für Ihre E-Card bringen – am besten 3 bis 4 Monate vor Ablauf der alten E-Card. Ein freiwillig abgegebenes Foto löst jedoch keinen vorzeitigen Kartentausch aus. Die neue E-Card kommt wie gewohnt kurz bevor die alte abläuft.

Vorgang, wie das Foto auf die E-Card kommt

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Fotos aus bestehenden behördlichen Registern für die E-Card verwendet werden.

Über 85% aller in Österreich Versicherten haben einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters. Das Foto aus diesen Dokumenten wird automatisch für die E-Card zur Verfügung gestellt. Diese Versicherten müssen daher nichts tun und bekommen ihre neue E-Card wie gewohnt automatisch, bevor die alte abläuft.

Jene Versicherten, von welchen kein Foto in den Registern vorhanden ist und die auch nicht unter die oben erwähnten Ausnahmen fallen, müssen ein Foto bringen. Insbesondere für Dienstnehmer aus EU-Ländern liegt nur in seltenen Fällen ein Foto vor (z.B. wenn diese einen österreichischen Scheckkartenführerschein haben).

Hinweis:
Es werden keine neuen E-Cards ohne Foto mehr ausgestellt.

Registrierungsstellen für österreichische Staatsbürger

  • österreichweit alle Registrierungsstellen für österreichische Staatsbürger

Registrierungsstellen für nicht-österreichische Staatsbürger

  • österreichweit alle Registrierungsstellen  für nicht-österreichische Staatsbürger

Kriterien für das E-Card-Foto

Ein Foto für die E-Card muss den Passbildkriterien entsprechen und darf somit höchstens sechs Monate alt sein.

Versicherte müssen es persönlich zur zuständigen Registrierungsstelle bringen und dabei die alte E-Card oder zumindest die österreichische Sozialversicherungsnummer, jedenfalls aber einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorlegen (nicht-österreichische Staatsbürger das Reisedokument).

Zeitpunkt, ein E-Card-Foto vorzulegen

Der beste Zeitpunkt, ein Foto zu bringen, ist drei bis vier Monate bevor die aktuelle Karte abläuft. So ist gewährleistet, dass die nächste E-Card nahtlos ausgestellt werden kann. Wenn Versicherte das Ablaufdatum versäumen, werden sie beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch aufgefordert, ein Foto zu bringen. Das gilt auch bei Karten ohne Ablaufdatum (Aufdruck *****) oder mit einem Ablaufdatum nach dem 31. Dezember 2023.

Wird innerhalb einer Übergangsfrist von 90 Tagen ab der ersten Aufforderung kein Foto registriert, wird die alte E-Card gesperrt. In diesem Fall können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen elektronischen E-Card Ersatzbeleg ausstellen lassen. Die Versicherten müssen diesen persönlich bei ihrer Krankenkasse beantragen und ihre Identität mit einem Ausweis nachweisen.

Wenn es sich um eine erstmalige Versicherung in Österreich handelt und die Person somit noch keine E-Card besitzt, gilt folgendes: Der Versicherungsschutz besteht ab der Bestätigung der Anmeldung durch die Krankenkasse, nicht erst ab Besitz einer E-Card. Nach der Anmeldung zur Versicherung erhält der Dienstgeber die österreichische Sozialversicherungsnummer für den Versicherten. Diese ist dem Versicherten mitzuteilen, da sie für die E-Card Fotoregistrierung benötigt wird. Zeitnah zur Versicherungsmeldung muss die Person ein Foto registrieren, damit eine E-Card ausgestellt werden kann. Versicherte, für die vom Arbeitgeber eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben wird, müssen darüber hinaus mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufnehmen.

An vielen Orten in Deutschland muss man eine E-Mail-Adresse angeben: um Informationen zu bekommen oder um sich anzumelden. Doch wie bekommt man eine eigene E-Mail-Adresse. Wir möchten das heute für euch erklären.

1. Schritt: Einen Anbieter auswählen

Eine kostenlose E-Mail Adresse bekommt ihr bei vielen verschiedenen Anbietern: Gmail, Yahoo, GMX, WEB.de, sind einige Beispiele. Dieser Anbieter wird dann in eurer E-Mail-Adresse hinter dem @-Zeichen stehen. Zum Beispiel oder .

Gmail zum Beispiel ist in vielen Ländern bekannt und man kann es in vielen verschiedenen Sprachen benutzen. Dort und bei vielen Anbietern muss man allerdings eine Handynummer angeben.

Wir gehen heute mit euch einmal die Anmeldung beim deutschen Anbieter web.de durch, weil man sein Konto dort auch mit einer anderen E-Mail-Adresse aktivieren kann.

Die Anmeldung bei den anderen Anbietern funktioniert aber sehr ähnlich. Ihr findet alle Anbieter bei Google und müsst dann ein Feld suchen, das „Free Mail“ oder einfach „Mail" heißt.

So sieht das zum Beispiel bei Web.de aus. Dort klickt ihr auf „Kostenlos registrieren!“

2. Schritt: sein Profil erstellen


Wenn ihr euch den perfekten Anbieter ausgesucht hat, geht es auch schon los.

Dort gebt ihr eure persönlichen Daten ein.

Jetzt müsst ihr eure persönlichen Daten angeben: euren Namen, eure Adresse, manchmal eure Telefonnummer – und natürlich euren Wunschnamen für die E-Mail-Adresse.

Jede E-Mail-Adresse gibt es nur einmal. Deswegen müsst ihr euch einen Namen ausdenken, den noch niemand vor euch benutzt hat.

Außerdem müsst ihr ein Passwort wählen, mit dem ihr euch in Zukunft anmelden könnt, um Zugriff auf eure E-Mails zu bekommen. Nehmt am besten ein Passwort, das aus Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen besteht und eins, das ihr euch gut merken könnt.

Wie vorher schon gesagt, muss man bei einigen Mail-Anbietern seine Handynummer oder eine andere E-Mail angeben. Wer keine Handynummer und keine andere E-Mail-Adresse hat, kann den Anbieter mail.de benutzen.

3. Schritt: Geschäftsbedingungen bestätigen

Wenn ihr alle eure Daten angegeben habt, müsst ihr nur noch auf „Jetzt E-Mail-Konto anlegen“ klicken und dann seid ihr fertig.

4. Schritt: Los geht’s

„Guten Tag“. Das Programm bestätigt, dass ihr alles richtig gemacht habt. Ihr könnt eure ungelesenen Mails sehen und Links auch schon auf „E-Mail schreiben“ klicken.

Sobald alles erstellt ist, könnt ihr anfangen, Mails zu empfangen und loszuschicken. Die Seite sieht bei den Mail-Anbietern dann immer ungefähr so aus. Dort könnt ihr direkt eure ersten E-Mails schreiben.

Rechts oben findet ihr immer den Knopf „Logout“, wo ihr draufklickt, wenn ihr fertig seid mit den E-Mails.

Um sich wieder anzumelden, geht ihr wieder auf die Startseite eures Mail-Anbieters. Jetzt könnt ihr euch dort mit eurer E-Mail-Adresse und dem Passwort einloggen.

*Bildrechte aller Screenshots: www.web.de.

Wie komme ich an eine neue Email Adresse?

Eine kostenlose E-Mail Adresse bekommt ihr bei vielen verschiedenen Anbietern: Gmail, Yahoo, GMX, WEB.de, sind einige Beispiele. Dieser Anbieter wird dann in eurer E-Mail-Adresse hinter dem @-Zeichen stehen. Zum Beispiel alvivi@yahoo.de oder alvivi@gmx.de.

Was tun wenn ecard abgelaufen ist?

Sie müssen nichts tun! Sie erhalten automatisch Ihre neue e-Card, bevor die alte abläuft. Liegt bereits ein Foto vor (siehe Frage "Welches Foto kommt auf die e-Card?"), wird dieses automatisch auf die neue e-Card übernommen.

Wie bekommt man als Ausländer eine E

Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto verfügbar ist. Wenn Sie einen österreichischen Reisepass, österreichischen Personalausweis, österreichischen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen, müssen Sie nichts tun und erhalten automatisch Ihre e-card.

Wie mache ich mir eine neue Email Adresse bei Gmail?

Rufen Sie die Internetadresse von Gmail auf. Klicken Sie auf "Konto erstellen". Nun sollte die Seite „Google-Konto erstellen“ in Ihrem Browser erscheinen. Füllen Sie jetzt die vorgegebenen Felder aus: Vorname, Nachname, Nutzername und legen Sie ein Passwort fest.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte