Zum Inhaltsbereich springen Zur Suche springen Zum Navigationsmenü springen
Show KomNet - gut beraten. gesund arbeiten. Hier finden Sie die Antwort auf ihre Frage zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Suche Ihre Themen-Auswahl:Alle Themen Erweiterte Suche Themenliste Hilfe Erweiterte Suchfilter: Dokument neuer als ... Dokument älter als ... Sortiert nach ... Tipps zur Recherche Suche beeinflussen
Nach Phrasen suchen Nach Dialognummer suchen Inhaltsbereich KomNet Dialog 1910 Stand: 19.04.2018 Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Macht sich ein
Vater strafbar, der seine 17-jährige Tochter bis 3.00 Uhr nachts in einer Gaststätte arbeiten lässt? Die Gaststätte gehört dem Vater des Freundes der Tochter. Welche Verpflichtungen hat der Gastwirt? Antwort:Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr. Die Beschäftigung der in der Frage angesprochenen 17-jährigen bis 3.00 Uhr ist somit verboten. Der Gastwirt begeht im vorliegenden Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden kann (§ 58 Abs.1 JArbSchG). Inwieweit der Vater rechtlich belangt werden kann, ist keine Frage des Arbeitsschutzes. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich an das Jugendamt oder an Angehörige rechtsberatender Berufe zu wenden. Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten. Die Definitionen für jugendgefährdende Orte variieren etwas, aber überall ist Minderjährigen der Zutritt verboten. Ebenso ist der Zutritt zu Nachtbars und Nachtclubs für Minderjährige verboten. Wien: Niederösterreich: Burgenland: Steiermark: Kärnten: Oberösterreich: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Aufenthalt in Wettbüros und Spielhallen und die
Benutzung von Glücksspielapparaten verboten. Salzburg: Tirol: Vorarlberg: Wie lang darf man mit 16 in der Gastronomie arbeiten?Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt: Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.
Wie lange darf man mit 16 in Österreich arbeiten?Jugendliche dürfen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht beschäftigt werden. Von dieser Regelung bestehen einige Ausnahmen. So dürfen Jugendliche z.B. im Gastgewerbe (ab 16 Jahren) und bei bestimmten kulturellen Veranstaltungen bis 23 Uhr und in Backwaren-Erzeugungsbetrieben ab 15 Jahren ab 4 Uhr beschäftigt werden.
Wie lange darf ein Lehrling in der Gastronomie arbeiten?Im Gastgewerbe dürfen Jugendliche über 16 Jahre bis 23 Uhr beschäftigt werden. Im Anschluss daran ist dem Lehrling eine mindestens zwölfstündige Ruhezeit zu gewähren ist.
Wie lange darf ich mit 16 am Stück arbeiten?So dürfen 15-, 16- und 17-jährige höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Die maximale Arbeitszeit darf auf 8,5 Stunden ausgedehnt werden, wenn diese dafür an anderen Tagen kürzer ausfällt.
|