Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für Zahnersatz?Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Kosten für Zahnersatz mit einem festen Betrag, dem sogenannten Festzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?Der Festzuschuss wird für medizinisch notwendigen Zahnersatz (zum Beispiel Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen) im Rahmen der Regelversorgung gezahlt und richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Die Höhe des Zuschuss ist abhängig davon, ob Sie regelmäßig die Vorsorge bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben. Wie erhalte ich die Leistung? Was muss ich tun?Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt für Sie einen Heil- und Kostenplan.
Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid. Nach Abschluss der Behandlung rechnet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Für Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Wussten Sie schon, dass…
Häufige Fragen und Antworten zur Leistung
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Jetzt bei der AOK Sachsen-Anhalt versichernRegistrieren Sie sich schnell und unkompliziert bei unserer Online-Anmeldung. Mitglied werden Wie lange dauert Bearbeitung HeilEine Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über einen Heil- und Kostenplan (HKP) entscheiden - und bei Verzögerungen den Patienten zumindest benachrichtigen.
Wie lange ist ein HeilHeil- und Kostenpläne, die im Zeitraum vom 30. September 2019 bis zum 31. März 2020 genehmigt wurden, bleiben bis einschließlich 30. September 2020 gültig.
Wann bekomme ich den HeilDer Heil- und Kostenplan für gesetzlich Versicherte wird von Ihrem Zahnarzt erstellt, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Er dokumentiert dort, welche Behandlungen erfolgen sollen und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind. Erfahren Sie hier, wie die Heil- und Kostenplan aufgebaut ist.
Wie lange dauert eine Erstattung von der AOK?Generell können Sie davon ausgehen, dass die Pflegekassen die Verhinderungspflege innerhalb von 14 Tagen bis drei Wochen abrechnen, sofern die Angaben vollständig und vor allem plausibel sind.
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