Wie oft kann man zur praktischen Fahrprüfung antreten?

Eine kurze Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Durchgefallen. Gerade in der Praxisprüfung ist es schwierig, jede Eventualität zu trainieren. Umso besser ist es zu wissen, dass eine nicht bestandene Praxisprüfung kein Weltuntergang ist. Wie’s jetzt weitergeht, erfährst du hier.

Bei einer Führerscheinprüfung durchzufallen, ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zum Verzweifeln. Zwar werden dann erneut die Kosten für die Prüfung fällig, aber du kannst es ganz einfach noch mal probieren. Damit dir bei der Wiederholung nicht die Nerven flattern, solltest du unbedingt noch ein paar Fahrstunden machen. So gewinnst du wieder an Selbstverstrauen und gehst gelassener in die Wiederholung.

Sprich die Fehler, die passiert sind, mit deinem Fahrlehrer in Ruhe durch und versucht gezielt, diese Situationen zu trainieren. Mach dich außerdem noch mal explizit mit den schwierigen Stellen in deinem Prüfgebiet vertraut. Da du vermutlich nicht alle selbst abfahren kannst, übe diese am besten mit den Videos in der Drivers Cam App.

Wie oft kann man zur praktischen Fahrprüfung antreten?

Community-Experte

Österreich

Man darf 4x zur praktischen Fahrprüfung antreten. Danach entscheidet der/die AmtsarztIn, ob ein nochmaliger Antritt möglich ist. Ansonsten wird ein verkehrspsychologisches Gutachten verlangt.

Wie oft kann man zur praktischen Fahrprüfung antreten?

simx21

Fragesteller

 02.11.2016, 20:56

Danke für die Antwort :) Und wenn man beim fünften mal versagt? Darr man da unbegrenzt antreten?

Wie oft kann man zur praktischen Fahrprüfung antreten?

Jack98765

03.11.2016, 07:44

@simx21

Nein, nach dem 5. Mal entscheidet ein verkehrspsychologisches Gutachten ob man überhaupt nochmal antreten darf.

Wie oft kann man den Führerschein wiederholen?

Manchmal soll es einfach nicht sein, das Prüfungsergebnis fällt negativ aus. Das kann allen passieren, ist aber noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Hoffentlich kannst du es kaum erwarten, erneut anzutreten. 

Wie oft kann man den Führerschein wiederholen, diese Frage hören wir immer wieder, gerade wenn sich etwas Unsicherheit breitmacht. Tatsächlich gibt es hier keine Einschränkungen, du musst nur die Wartezeiten sowie die richtige Abfolge einhalten.

Wie oft kann man zur praktischen Fahrprüfung antreten?

Die Theorieprüfung wiederholen 

Der Theorieteil läuft recht geradlinig ab. Bei dieser computerisierten Prüfung erhältst du einige Multiple-Choice-Fragen. Je nach Fragen können eine bis alle Antworten korrekt sein. Um zu bestehen, musst du 80 % der möglichen Punktzahl erreichen. Die Anzahl der „erlaubten“ falschen Fragen hängt von der Gewichtung ab. Klappt es nicht, muss der praktische Teil warten, denn nun gilt es die sogenannte Reprobationsfrist abzusitzen. Diese Wartezeit dauert zumindest zwei Wochen, dann kannst du es erneut mit der theoretischen Fahrprüfung versuchen. Die verkehrspsychologische Untersuchung bei mehrfachem Durchfallen wurde inzwischen abgeschafft. 

In der Fahrschule Koch bieten wir eine „Vorprüfung“ oder „Garantieprüfung“ vor der eigentlichen Theorieprüfung an. Erreichst du zweimal hintereinander mehr als 90 %, musst du bei Nichtbestehen der eigentlichen Prüfung keine Wiederholungsgebühr zahlen. Außerdem bieten wir dir die Möglichkeit, die Prüfung bei schwachem Vorprüfungsergebnis zu verschieben. So gehst du entspannter und stressreduzierter an die Angelegenheit heran.

Wie oft kann man zur praktischen Fahrprüfung antreten?

Die praktische Fahrprüfung wiederholen

Es gibt verschiedene „Möglichkeiten“, durch die praktische Prüfung zu fallen, sei es eine bestimmte Art und/oder Anzahl an Fehlern, gesundheitliche Probleme oder gravierende Fahrfehler, die ein Eingreifen des Fahrlehrers verlangen, vielleicht sogar zum Unfall führen. 

Spezialfall Prüfungsbetrug

In glückicherweise sehr, sehr seltenen Fällen bedienen sich Prüflinge unlauterer Mittel – technischer Hilfen oder anderer Personen – um sich einen Vorteil bei der theoretischen Fahrprüfung zu ergattern. In solch gravierenden Fällen gibt es eine Sperrfrist von neun Monaten, bevor die Theorieprüfung wiederholt werden darf. Anders gesagt: Betrug lohnt sich nicht. 
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