Wie viel darf ich bei Hartz

Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

Antrag stellen

Arbeitslosengeld II können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Wie Sie dabei genau vorgehen, erfahren Sie auf der Seite Arbeitslosengeld II beantragen.

Weitere Informationen zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid, finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid.

Einkommen und Vermögen

Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Wie Sie das entsprechende Formular richtig ausfüllen, erfahren Sie im Video: So füllen Sie die Anlage EK für Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) aus.

Vermögen

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.

Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) im Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Kapitel 9.

Einkommen schließt den Bezug von Hartz 4 nicht aus. Ganz im Gegenteil: Ein Zuverdienst ist gern gesehen und wird mit Freibeträgen gefördert. Ab einer gewissen Einkommenshöhe wirkt sich ein Zuverdienst allerdings auch mindernd auf Ihren Regelsatz aus. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie parat.

Wie viel darf ich bei Hartz

Inhaltsverzeichnis

1 Video: Infos zu Einkommen und Ersparnissen bei Hartz 4 in Kürze

2 Hartz IV: Ist ein Zuverdienst erlaubt?

3 Was zählt bei Hartz 4 als anrechnungsfähiges Einkommen?

4 Einkommen bei Hartz 4-Bezug: Welcher Freibetrag gilt?

5 Absetzbeträge bei Hartz 4-Einkommen

6 Welches Einkommen darf nicht angerechnet werden?

7 Ab welchem Zuverdienst besteht kein Hartz 4-Anspruch mehr?

8 Neuer Job, erstes Einkommen doch kein Hartz 4 – das Zuflussprinzip

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Hartz IV: Ist ein Zuverdienst erlaubt?

Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV soll hilfebedürftigen Menschen vorübergehend den Lebensunterhalt sichern. Dabei kann auch hilfebedürftig sein, wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Einkommen und Hartz 4-Bezug schließen sich also nicht aus.

Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Zahlreiche Erwerbstätige sind auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen, da sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Diese Menschen werden auch als Aufstocker bezeichnet. Viele von ihnen sind dabei zu Niedriglöhnen angestellt und in Minijobs tätig.

Hinweis: Zuverdienst wirkt sich auf Leistungsbezug aus

Ein Zuverdienst wirkt sich ab einem gewissen Betrag auf Ihren Regelsatz aus. Dabei berücksichtigen die Jobcenter nicht nur Erwerbseinkommen. Jegliches Geld, das Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld II erhalten, kann Einkommen darstellen.

Was zählt bei Hartz 4 als anrechnungsfähiges Einkommen?

Einkommen stellen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) grundsätzlich alle finanzielle Mittel dar, die einem Leistungsberechtigten während des Hartz 4-Bezugs zufließen. Dabei handelt es sich nicht zwingend um Erwerbseinkommen.

Folgende Einnahmen stellen beispielsweise ebenso Einkommen dar:

  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Elterngeld
  • Betreuungsgeld

Jedes dieser Einkommen ist anrechnungsfähig und wird dementsprechend bei der Berechnung Ihres Hartz 4-Satzes berücksichtigt.

Einkommen oder Vermögen – was macht den Unterschied?

Bei Vermögen gelten grundsätzlich weitaus großzügigere Freibeträge als bei Einkommen. Doch wann stellen finanzielle Mittel Vermögen dar? Hier gilt die Faustregel: Alles, was Sie bereits vor dem Hartz 4-Bezug besaßen, ist als Vermögen anzusehen. Einnahmen während des Bezugs von ALG II stellt Einkommen dar, das ggf. auf Ihren Bedarf anzurechnen ist.

Nähere Informationen rund um das Thema Vermögen hält unser Ratgeber für Sie bereit.

Einkommen bei Hartz 4-Bezug: Welcher Freibetrag gilt?

Bei Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit wird Ihnen ein Freibetrag in Höhe von 100 EUR eingeräumt. Heißt: 100 EUR können Sie bei einem Zuverdienst immer behalten. Sobald Ihr Nettoeinkommen 100 EUR übersteigt, wird es auf Ihren Hartz 4-Satz angerechnet.

Darüber hinaus ergibt sich folgende Staffelung für anrechnungsfreie Beträge – je nach Höhe des Zuverdienstes:

  • zwischen 100,01 EUR und 1.000 EUR bleiben 20 % anrechnungsfrei
  • zwischen 1.000,01 EUR und 1.200 EUR sind zusätzlich 10 % anrechnungsfrei

Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze auf 1.500 EUR. Übersteigt Ihr Bruttogehalt 1.200 bzw. 1.500 EUR, kommt es zu einer kompletten Anrechnung auf Ihren Leistungsbezug.

Dabei ist der Freibetrag immer vom Bruttoeinkommen zu berechnen und vom Nettoeinkommen abzuziehen. Anhand einer Beispielrechnung möchten wir Ihnen das einmal möglichst nachvollziehbar darstellen:

Beispielrechnung: Wie viel bleibt vom Gehalt?

Einkommen/Freibetrag Beträge

Bruttogehalt: 1.100 EUR

Grundfreibetrag: – 100 EUR

Freibetrag Stufe I, 20 % von 900 EUR: – 180 EUR

Freibetrag Stufe II, 10 % von 100 EUR: – 10,00 EUR

Freibetrag gesamt: 290,00 EUR


Nettogehalt: 800 EUR

Freibetrag gesamt: – 290 EUR

anrechenbares Einkommen 510,00 EUR

Zugegeben: Nachzuvollziehen, wie hoch Freibeträge ausfallen, ist kein Leichtes. Und nicht selten unterlaufen auch dem Jobcenter dabei Fehler. Eine genaue Überprüfung von Bescheiden ist also ratsam.

Im Folgenden haben wir Ihnen zur groben Orientierung außerdem eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, welchem Bruttoeinkommen welcher Freibetrag gegenübersteht.

BruttoeinkommenSo viel bleibt Ihnen zusätzlich zum Hartz 4-Regelsatz100 EUR100 EUR200 EUR120 EUR300 EUR140 EUR400 EUR160 EUR500 EUR180 EUR520 EUR184 EUR600 EUR200 EUR700 EUR220 EUR800 EUR240 EUR900 EUR260 EUR1.000 EUR280 EUR1.100 EUR290 EUR1.200 EUR300 EUR1.300 EURohne Kind 300 EUR
mit Kind 310 EUR1.400 EURohne Kind 300 EUR
mit Kind 320 EUR1.500 EURohne Kind 300 EUR
mit Kind 330 EURüber 1.500 EURohne Kind 300 EUR
mit Kind 330 EUR

Hinweis: Einkommensgrenze bei Hartz 4

Eine pauschale Einkommensgrenze, die zum Hartz 4-Bezug berechtigt, lässt sich nicht benennen. Zu sehr kommt es auf die individuellen Lebensumstände an, die unter Umständen auch Mehrbedarfe rechtfertigen.

Ob Ihnen das Jobcenter einen Freibetrag gewährt hat, erkennen Sie an den Worten „abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen“. Schauen Sie bei Ihrem Bewilligungsbescheid deshalb einmal genauer hin. Hegen Sie Zweifel an der korrekten Berechnung Ihres Freibetrags, lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.

Absetzbeträge bei Hartz 4-Einkommen

Absetzbeträge werden nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet. Bei Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit sind mögliche Absetzbeträge allerdings oftmals schon mit dem Freibetrag von 100 EUR abgegolten. Dazu zählen in der Regel auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.

Hinweis: Fahrtkosten

Bei besonders hohen Fahrtkosten können unter Umständen auch höhere Kosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Mehrkosten unvermeidbar sind. Dementsprechend müssen diese auch nachgewiesen werden.

Bei sonstigem Einkommen wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld oder Betreuungsgeld gibt es in Sonderfällen einen Freibetrag in Höhe von 30 EUR. Erzielen Sie Erwerbseinkommen, ist dieser Freibetrag allerdings oft schon mit dem 100 EUR-Freibetrag abgegolten.

Dennoch: Es kann sich lohnen, zu prüfen, ob das Jobcenter an die Versicherungspauschale gedacht hat.

Welches Einkommen darf nicht angerechnet werden?

Wie bereits erwähnt, sind finanzielle Mittel, die Ihnen während eines Bewilligungszeitraumes zufließen, Einkommen. Doch darf längst nicht jedes Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Darunter fallen:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Hinterbliebenenrente oder Entschädigungen für Gewaltopfer
  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter bis zu 200 EUR monatlich (Freibeträge dieser Art sind zusätzlich zu Grundfreibeträgen bei Einkommen zu gewähren)
  • Einkommen aus sogenannten Ein-Euro-Jobs, wenn die Mehraufwandsentschädigung vom Grundsicherungsträger gezahlt wird

Ab welchem Zuverdienst besteht kein Hartz 4-Anspruch mehr?

Können Sie mit Ihrem Einkommen Ihren Lebensunterhalt bestreiten, erlischt damit Ihr Anspruch auf Hartz 4-Leistungen. Dabei ist aber nicht nur der Regelbedarf von Bedeutung. Auch mögliche Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft müssen hierbei berücksichtigt werden. Deshalb können die Bedarfe je nach aktueller Lebenssituation unterschiedlich ausfallen – eine pauschale Einkommensgrenze lässt sich nicht beziffern.

Neuer Job, erstes Einkommen doch kein Hartz 4 – das Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip lässt viele (ehemalige) Leistungsberechtigte verzweifeln: Da ist nach langer Arbeitslosigkeit ein Job gefunden – das erste Gehalt ist auch pünktlich am Monatsende auf dem Konto – und just flattert ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters ins Haus.

Verantwortlich dafür ist das Zuflussprinzip. Demnach ist Einkommen für den Monat anzurechnen, in dem es Ihnen als Leistungsempfänger zugeflossen ist. In der Regel zieht das einen finanziellen Engpass nach sich.

Wichtig: Denken Sie bei Antritt einer Stelle ans Zuflussprinzip

Sind Sie eine Stelle angetreten und erhalten bereits am Monatsende Ihr erstes Gehalt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Anpassung des Auszahlungszeitpunktes. So können Sie finanzielle Einbußen möglicherweise umgehen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Wie viel darf ich bei Hartz

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von ALG II-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Was zählt nicht als Einkommen?

Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Entschädigungen (sofern kein Vermögensschaden), Pflegegeld, Blindengeld und besondere Zuwendungen (bspw. Soforthilfen nach Katastrophen) werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

Was bekommt ein Hartz 4 Empfänger alles bezahlt?

Neben dem Regelsatz, der 2022 bei 449 EUR für alleinstehende und alleinerziehende liegt, können Leistungsempfängern auch Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) sowie gegebenenfalls Mehr- und Sonderbedarfe zustehen. Leben Kinder im Haushalt, kann zudem ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Hartz 4 2022?

So hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der maximale Freibetrag für jeden erwachsenen Hartz-4-Empfänger einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 9.750 Euro.

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben wenn man arbeitslos ist?

Arbeitseinkommen oder Arbeitslosengeld unter dem monatlichen Freibetrag von 1.133,80€ ist unpfändbar.

Wie viel darf ich bei Hartz 4 dazuverdienen 2022?

Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen? Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.

Was bleibt von 450 Euro Job bei Hartz 4?

Minijobs werden oberhalb der Freibeträge ebenfalls auf Hartz IV angerechnet. Von den verdienten 450 Euro werden dabei zunächst 100 Euro Freibetrag abgezogen. Von den verbleibenden 350 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, der Rest wirkt sich bedarfsmindernd auf die Leistungshöhe aus.