Wie viel Geld bekommt man bei der Grundrente?

Wer im Schnitt aller Grundrentenbewertungszeiten weniger als 0,0667 Entgeltpunkte im Monat (= 0,8 Entgeltpunkte im Jahr) hat, bekommt einen Zuschlag an Entgeltpunkte. Dieser Zuschlag beträgt maximal 12,2378 Entgeltpunkte. Die Punkte werden zu gleichen Teilen den einzelnen Grundrentenbewertungszeiten zugeordnet.

Die Höhe des Zuschlags wird dabei in drei Schritten berechnet:

1. Grundrentenbewertungszeiten ermitteln

Monate mit Grundrentenzeiten, in denen mindestens 0,025 Entgeltpunkte liegen, sind Grundrentenbewertungszeiten. Monate, die nicht beide Kriterien erfüllen, werden nicht als Grundrentenbewertungszeit berücksichtigt. Die Anzahl an Grundrentenbewertungszeiten kann (auch deutlich) niedriger liegen als die Zahl an Grundrentenzeiten – aber niemals höher.

Hinweis: Liegen 33 oder mehr Jahre Grundrentenzeiten vor, aber weniger als 33 Jahre mit Grundrentenbewertungszeiten, wird dennoch Zuschlag gewährt.

Aus den Kalendermonaten mit Grundrentenzeiten (siehe oben) werden jene rausgesucht, in denen mindestens 0,025 Entgeltpunkte liegen. Woher die Punkte in diesem Monat kommen, spielt dabei keine Rolle. Sie dürfen beispielsweise auch ganz oder teilweise aus den Rentenbeiträgen für das Arbeitslosengeld stammen. Die Schwelle von 0,025 Entgeltpunkten entspricht aktuell gut 1000 Euro Bruttolohn (30 Prozent des Durchschnittsentgelts). So sollen Mitnahmeeffekte bei sehr geringem Einkommen reduziert werden.

Hinweis: Nach „oben“ gibt es bei den Punkten keine Begrenzung. Auch Grundrentenzeiten mit mehr als 0,0667 Entgeltpunkten (0,8 EP im Jahr) sind Grundrentenbewertungszeiten. Ob ein Zuschlag gezahlt wird, wird erst im nächsten Schritt berechnet.

2. Durchschnittswert ermitteln

Im zweiten Schritt werden die Punkte aus allen Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten addiert und die Summe durch die Anzahl an Grundrentenbewertungszeiten geteilt – dies können (auch deutlich) weniger als 420 Monate sein. Liegt der so berechnete Durchschnittswert unter 0,0667 Entgeltpunkten (pro Monat), dann wird der eigene Rentenanspruch um einen Grundrentenzuschlag erhöht. Die 0,0667 Entgeltpunkt entsprechen dabei aktuell rund 2.700 Bruttolohn (80 Prozent des Durchschnittsentgelts oder 0,8 Entgeltpunkten pro Monat). Liegt der Durchschnittswert bei 0,0667 oder höher, wird kein Zuschlag berechnet.

3. Berechnung des Zuschlags

Für den dritten Schritt wird der geringere Wert von den beiden folgenden Werten benötigt:

a) Liegt der in Schritt zwei ermitteltete Durchschnittswert unter 0,0334 Entgeltpunkten, dann wird dieser Wert für die weitere Berechnung genommen.

b) Liegt der in Schritt zwei ermitteltete Durchschnitt über 0,0334 (aber unter 0,0667) Entgeltpunkten, dann wird für die weitere Berechnung der Unterschied zwischen dem Durchschnittswert und 0,0667 genommen.

Der geringere Wert aus a) und b) wird dann mit 420 multipliziert, höchstens aber mit der Anzahl an Monaten mit Grundrentenbewertungszeiten (falls diese unter 420 liegen). Vom Ergebnis werden dann noch 12,5 Prozent abgezogen (rechnerisch, in dem das Ergebnis mit 0,875 multipliziert wird). Maximal kann der Zuschlag also 420 x 0,0333 x 0,875 = 12,2378 Entgeltpunkte betragen.

Der so berechnete Zuschlag an Entgeltpunkten wird dann allen Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen Teilen gutgeschrieben, auch wenn es mehr (oder weniger) als 420 Kalendermonate sind. Liegen in einem solchen Monat Entgeltpunkte (Ost), dann werden auch die Zuschlagsentgeltpunkte in diesen Monaten zu Entgeltpunkten (Ost). Ab Juli 2024 sind Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) gleich viel wert, bis dahin gibt es noch einen geringen, jährlich schrumpfenden Abstand.

Einkommensanrechnung

Der eigentliche Grundrentenzuschlag ist dann im Rentenkonto in Form von Entgeltpunkten festgeschrieben. Ob und in welcher Höhe der Zuschlag ausgezahlt wird, hängt von der Einkommensanrechnung ab, wie beispielsweise auch bei der Witwen-/Witwerrente.

Mit der Grundrente soll eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen honoriert werden. Allerdings fällt der Zuschlag häufig sehr klein aus.

Berlin – Seit knapp einem Jahr ist sie da und soll die Grundbedürfnisse im Alter finanziell abdecken: die Grundrente. Das monatliche Geld soll als Anerkennung der Lebensleistung von Menschen ausgezahlt werden, die jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Während sich die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, die Zukunft der Rente in Deutschland über einen Fünf-Punkte-Plan abzusichern, forderte der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen bereits eine Reform der Grundrente. Die Kritik: zu spät, zu kompliziert, zu mickrig. So richtig viel Geld springt nämlich nicht raus.

Regelmäßiges Einkommen:RenteEintrittsalter in Deutschland:67. LebensjahrZuschlag:Grundrente

Grundrente 2022: Deutsche Rentenversicherung prüft einen möglichen Anspruch

Etwa ein Jahr nach Einführung der Grundrente 2022 prüft die Rentenversicherung von nun an beim Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen möglichen Anspruch. Das erklärte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur Anfang 2022. Eigentlich gilt der Anspruch seit Anfang des vergangenen Jahres. Doch die ersten Anspruchsberechtigten bekamen erst mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start den Aufschlag rückwirkend ausbezahlt. Derweil gilt bei Experten die Riester-Rente in Deutschland nicht als zukunftsfähig.

Wie viel Geld bekommt man bei der Grundrente?

Vor einem Jahr startete die Grundrente. Doch alle Renten wurden längst noch nicht geprüft. © Felix Kästle/dpa

Das Problem dabei: Wegen einer fälligen Einkommensprüfung musste erst eine Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden errichtet werden. So würde die Rentenversicherung den Finanzämtern übermitteln, wer lange genug für die Grundrente gearbeitet hat. Die Finanzämter würden dann die jeweiligen Einkommen prüfen. Um den vollen Aufschlag zu erhalten, darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Hierfür werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge überprüft.

Grundrentenzuschlag muss nicht bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden

Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite informiert, muss der Grundrentenzuschlag nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, wird der Zuschlag automatisch mit der Rente 2022 ausgezahlt. Nach aktuellen Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums haben rund 1,3 Millionen Menschen einen Grundrentenzuschlag. Dabei richtet sich die Grundrente an Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, dennoch aber nicht zu den Spitzenverdienern zählen. Einige Rentner wählen im Alter einen anderen Weg und üben zusätzlich zu ihrer Rente 2022 einen Nebenjob aus.

Grundrente: Nur wenige Rentner haben Anspruch auf vollen Zuschlag – Wie hoch ist die Grundrente?

Auch wenn maximal 418 Euro monatlich ausgezahlt werden, haben die wenigsten Rentner Anspruch auf den vollen Zuschlag. Im Schnitt soll die Grundrente 75 Euro betragen. Da einige Arbeitnehmer nicht auf die geforderten 33 Beitragsjahre kommen würden, fordert der Sozialverband, dass auch Zeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Zudem müsse die Grundrente wie die Mütterrente unabhängig vom Einkommen ausgezahlt werden. „Als wirksames Instrument gegen Altersarmut taugt die Grundrente nicht“, erklärte VdK-Sprecher Philipp Stielow und berichtete von teilweise dramatischen Umständen. Der Grundrentenzuschlag bewege sich meist nur im ein- bis zweistelligen Bereich.

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„In unserer Beratung melden sich verzweifelte Mitglieder, die auf eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Lage gehofft hatten und jetzt beispielsweise mit einer Grundrente von 5,60 Euro brutto abgespeist werden“, so Stielow. Auch die durchschnittlichen 75 Euro würden nicht ausreichen, um beispielsweise die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere für Heizungskosten und Stromkosten, aufzufangen. Die Ampelregierung will derweil stärker gegen Kinderarmut in Deutschland vorgehen und eine Kindergrundsicherung schaffen.

Grundrente Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Wer Geld durch die Rente erhalten: Das verspricht die Grundrente in Deutschland. Allerdings sind nicht alle Rentner leistungsberechtigt. Wie die Bundesregierung angibt, haben etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner voraussichtlich Anspruch auf eine Grundrente. Davon seien rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche. Es ist an der Rentenversicherung zu prüfen, ob ein Anspruch besteht. Hierfür werden die Daten von etwa 26 Millionen Menschen überprüft. Wer Grundrente erhalten will, muss mindestens 33 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt haben. Angerechnet auf diese Zeit werden beispielsweise Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten. Andere Arbeitnehmer ziehen es hingegen vor, früher aus dem Berufsleben auszusteigen und Frührentner zu werden.

Schwierig wird es hingegen, wenn der Arbeitnehmer in einem Minijob-Verhältnis angestellt war – dies hat auch Auswirkungen auf die normale Rente. Ausschlusskriterium für die Grundrente sind Zeiten, in denen Arbeitnehmer weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts bekommen haben. So kann es also passieren, dass Rentner eine sehr geringe Rente haben, dennoch kein Anspruch auf die Grundrente besteht. (Mit Material der dpa) *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Wie hoch ist die Grundrente ab 2022?

Mit der neuen Grundrente gibt es nach 45 Jahren Arbeit in Vollzeit, zum ab Oktober gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro, rund 1.060 Euro Rente. Ohne die vorgesehene Grundrente wären es nur 860 Euro. Das genaue Berechnungsverfahren ist komplex.

Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?

Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.

Wer bekommt 418 Euro Grundrente?

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? Den vollen Aufschlag von 418 Euro pro Monat erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Wie hoch darf die Rente sein um Grundrente zu bekommen?

Welche Einkommensgrenzen gelten 2022 bei der Grundrente? Die volle Grundrente erhält nur, wer nicht mehr als 1317 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2054 Euro (Paare) verdient (Stand Juli 2022).