Wie viel Grad in der Wohnung im Sommer?

Derzeit macht Deutschland eine Hitzewelle zu schaffen. Wer kann, der genehmigt sich ein Sonnenbad oder eine Abkühlung in einem Badesee. Glück haben auch die, die an einem klimatisierten Arbeitsplatz arbeiten können.

Kommt man aber abends zurück in die eigenen vier Wände, trifft den einen oder anderen buchstäblich ein Hitzeschock, weil es in der Wohnung heißer ist als an der frischen Luft. Insbesondere Mieter von Dachgeschosswohnungen sind regelmäßig unerträglichen Temperaturen ausgesetzt. 

Doch was kann man als Mieter dagegen tun? Liegt bei zu hohen Temperaturen stets ein Sachmangel vor, der zur Mietminderung oder gar zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt?

Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Eine gesetzliche Regelung, die explizit bestimmt, ab welcher Innentemperatur ein Sachmangel bei einer Privatwohnung anzunehmen ist, existiert nicht. Es gibt jedoch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur".

Da zu hohe Temperaturen aber nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch zu Hause zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, können die dort genannten Grenzwerte auch auf die Privatwohnung angewendet werden. Danach soll z. B. die Lufttemperatur am Arbeitsplatz bzw. in der Privatwohnung 26 Grad nicht überschreiten. Ferner soll für einen ausreichenden Sonnenschutz gesorgt werden, um eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten oder der Mieter zu vermeiden.

Wärmeschutz ist Sache des Vermieters

Stellen die hohen Temperaturen in der Wohnung einen Sachmangel dar, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern. Kommt der Vermieter dem Abhilfeverlangen des Mieters nicht nach oder besteht wegen der Hitze eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner, ist sogar die Kündigung des Mietvertrags zulässig.

Wann liegt ein Sachmangel vor?

Ein Sachmangel liegt z. B. vor, wenn der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Gebäudes entspricht. Herrschen dann in einem solchen Fall in einer Wohnung während der heißen Sommermonate tagsüber stets über 30 Grad, ist laut dem Amtsgericht (AG) Hamburg die Wohlbefindlichkeitsschwelle von 25 bis 26 Grad deutlich überschritten, weshalb eine Mietminderung von 20 Prozent als angemessen angesehen wurde (AG Hamburg, Urteil v. 10.05.2006, Az.: 46 C 108/04).

Mieter müssen unzumutbare Zustände beweisen

Wichtig ist jedoch, dass der Mieter ausreichend darlegen muss, dass in der Wohnung regelmäßig überhöhte Temperaturen herrschen. Das kann er, indem er z. B. Zeugen benennt und die Temperatur fortwährend misst und dokumentiert. Auch das Datum und die Uhrzeit sollten dabei zu Beweiszwecken angegeben werden (VerfGH Berlin, Beschluss v. 20.03.2007, Az.: 40/06).

Unerträgliche Hitze nach falschem Lüften – z. B. in der Mittagshitze – berechtigt aber nicht zur Mietminderung. Schließlich hätte man stattdessen morgens die Fenster öffnen können, wenn es noch etwas kühler ist.

Vermieter sind zur Beseitigung von Sachmängeln verpflichtet

Liegt ein Sachmangel vor, muss der Vermieter ihn beseitigen. Das kann er aber nur, wenn der Mieter ihn über den Mangel informiert hat. Daher entfällt ein Minderungsrecht, wenn der Vermieter nicht zur Mängelbeseitigung aufgefordert wurde.

Kein Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage

Allein der Vermieter darf entscheiden, wie der Mangel behoben wird. Selbst wenn der Mieter beispielsweise eine Markise oder den Einbau einer Klimaanlage fordert, kann der Vermieter stattdessen Jalousien vor den Fenstern anbringen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Maßnahme als Sonnenschutz geeignet ist.

Darf der Mieter selbst Hitzeschutzmaßnahmen vornehmen?

Will der Mieter dagegen selbst z. B. ein Sonnensegel anbringen, sollte er zuvor den Vermieter um Erlaubnis fragen. Denn unter Umständen wird durch den Anbau einer Markise, das Anbringen eines Sonnensegels, den Einbau von Sonnenschutzfenstern oder von Rollos in die Bausubstanz eingegriffen, was ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers und eventuell auch der Wohnungseigentümergemeinschaft verboten ist. Sofern der Sonnenschutz aber z. B. farblich unauffällig ist, darf der Vermieter seine Zustimmung grundsätzlich nicht verweigern.

Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?

Bei hohen Temperaturen kommen regelmäßig auch Arbeitnehmer in nicht klimatisierten Büros ins Schwitzen. Ob es dann eine Chance auf Hitzefrei gibt, können Sie im Rechtstipp „Hitzefrei am Arbeitsplatz?" nachlesen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov empfinden die Deutschen eine Temperatur von etwa 23 °C als optimal. Kein Wunder also, dass es vielen Bundesbürgern im Winter zu kalt und im Sommer zu heiß ist. Das Klagen über zu niedrige oder zu hohe Temperaturen ist nicht unbegründet: Bei einer Außentemperatur von 20 bis 25 °C fällt es dem menschlichen Kreislauf am leichtesten, die eigene Körpertemperatur zu regulieren und konstant auf 37 °C zu halten.

Doch im Sommer ist es schnell vorbei mit der gemäßigten Wärme. Erschwerend kommt hinzu, dass sich extreme Hitzeperioden auch in Deutschland häufen. Das haben die Sommer 2020 und 2021 gezeigt, in denen erneut Hitzerekorde aufgestellt wurden , in denen gleich mehrmals neue Hitzerekorde aufgestellt wurden und sich das ganze Land nach Abkühlung sehnte. Wenn über mehrere Tage oder sogar Wochen tropische Temperaturen herrschen und auch die Nächte kaum Abkühlung bringen, kann es gerade in geschlossenen Räumen schier unerträglich heiß werden. Die ideale Raumtemperatur unterscheidet sich je nach Wohnbereich:

RaumEmpfohlene TemperaturSchlafzimmer16 bis 18 °CKüche18 bis 20 °CWohnzimmer20 bis 22 °CKinderzimmer20 °CBad22 bis 24 °C

Am Arbeitsplatz hängt die empfohlene Raumtemperatur von der ausgeübten Tätigkeit ab – je anstrengender der Job ist, desto stärker sollte der Raum heruntergekühlt werden. Für Bürotätigkeiten sind mindestens 20 °C vom Gesetzgeber vorgeschrieben, bei schweren körperlichen Arbeiten genügen 12 °C. Wenn die Temperatur 26 °C überschreitet, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Wärme zu senken.

Mit gut gedämmten Räumen, Sonnenschutz und einer Klimaanlage lassen sich diese Richtwerte leicht einhalten. Doch was kannst du machen, wenn du nicht optimal auf die Hitze vorbereitet bist und im Sommer die Raumtemperatur senken möchtest, auch ohne Klimaanlage?

Wie lässt sich die Wohnung schnell ohne Klimaanlage kühlen?

Schon mit ein paar schnellen und einfachen Tipps schaffst du es, deine Wohnung kühl zu halten oder die Raumtemperatur zu senken – ohne Klimaanlage, ohne lange Vorbereitung und ohne finanziellen Aufwand. Damit sorgst du auch bei plötzlich steigenden Temperaturen für eine angenehme Kühle in deinem Schlafzimmer, Wohnzimmer oder an deinem Arbeitsplatz.

Richtig lüften schützt vor Hitze

Die Versuchung ist natürlich groß, bei Hitze einfach die Fenster aufzureißen und so für einen erfrischenden Luftzug zu sorgen. Doch der Effekt ist nur von kurzer Dauer: Ist die warme Außenluft erst einmal im Raum, wird das Kühlen schwierig – trotzdem kannst du zur Kühlung deiner Wohnung im Sommer lüften. Öffne alle Fenster morgens oder abends, wenn die Temperaturen draußen nicht zu hoch sind. So sorgst du für Durchzug. Insbesondere zur Mittags- und Nachmittagszeit sollten die Fenster aber geschlossen bleiben, damit keine warme Luft hineinströmt.

Gut durchzulüften, ist eine Möglichkeit, die Wohnung runterzukühlen

Vorhänge schirmen Sonneneinstrahlung ab

Auch einfallende Sonnenstrahlen heizen deine Wohnung auf. Deshalb sollten deine Vorhänge tagsüber zugezogen bleiben. Besonders geeignet sind helle, blickdichte Gardinen, da sie das Sonnenlicht besser reflektieren und sich weniger stark aufheizen als dunkle Stoffe.

Jalousien und Sonnensegel installieren

Vorhänge unterstützen dich zwar bei der Kühlung der Wohnung – besser ist es aber, wenn der Sonnenschutz außen vor der Fensterscheibe angebracht ist. Jalousien sind zum Senken der Raumtemperatur ohne Klimaanlage hervorragend geeignet. Auch Sonnensegel, die vor dem Fenster montiert sind, halten das Sonnenlicht zuverlässig ab.

Ein Ventilator sorgt für angenehmen Luftzug

Besitzt du einen Ventilator, hast du ihn wahrscheinlich schon benutzt, um die Raumtemperatur auch ohne Klimaanlage zu senken. Beachtest du ein paar Gesichtspunkte und Tipps, kannst du die Kühlung deiner Wohnung mit einem Ventilator gut unterstützen:

  • Benutze den Ventilator nur, wenn du dich im Zimmer aufhältst. Er sorgt ausschließlich für einen erfrischenden Luftzug, kühlt den Raum aber nicht nachhaltig ab.
  • Stelle den Ventilator morgens oder abends ans Fenster, um den Luftaustausch zu beschleunigen. Achte darauf, dass er die warme Luft aus dem Zimmer bläst – er sollte also mit den Rotorblättern Richtung Fenster aufgestellt sein.
  • Stelle eine Schale oder einen Eimer mit Eiswürfeln vor den Ventilator. Damit erzielst du einen ähnlichen Effekt wie bei einer Klimaanlage – und kannst ganz ohne sie deine Wohnung schnell kühlen.

Wohnung runterkühlen mit feuchten Tüchern

Du hast keinen Ventilator? Kein Problem. Feuchte Tücher erzeugen Verdunstungskälte und helfen dir beim Runterkühlen deiner Wohnung. Hänge ein feuchtes Handtuch oder ein Baumwolllaken direkt vor dem Fenster oder auf einem Wäscheständer in der Wohnung auf – die Feuchtigkeit im Stoff wird an die Umgebungsluft abgegeben und hilft durch das Phänomen der Verdunstungskälte dabei, deine Zimmer zu kühlen. Wichtig ist aber, dass du deine Wohnung morgens und abends gründlich lüftest, um zu hoher Luftfeuchtigkeit vorzubeugen.

Elektrogeräte ausschalten gegen Betriebswärme

Fernseher, Laptops und Stereoanlagen strahlen im Betrieb und selbst noch im Stand-by enorme Wärme aus. Im Sommer sorgst du durch das vollständige Ausschalten deiner Elektrogeräte für eine Kühlung von Räumen und sparst zusätzlich Strom. Auch der Herd in der Küche wirkt im längeren Betrieb wie ein Heizkörper. Übrigens ist es im Sommer eh besser, auf kalte Küche zu setzen. Leichte Gerichte kann der Körper leichter verdauen. Und weniger Anstrengung für den Körper bedeutet, dass er weniger aufheißt.

An sehr heißen Tagen sollte man backen vermeiden und lieber ein kaltes Eis naschen.

Nicht nur bei der Kühlung der Wohnung empfiehlt sich ein überlegter Einsatz deiner Küchengeräte, er ist auch hilfreich zum Energiesparen in der Küche. Auch der Trick sich vor den geöffneten Kühlschrank zu stellen, bringt wenig. Danach muss der Kühlschrank den Kälteverlust nämlich ausgleichen, was nicht nur zu einem höheren Stromverbrauch führt, sondern ihn auch Wärme abgeben lässt.

Teppiche in den Sommerurlaub schicken

Teppiche aber auch andere Textilien, wie Kissen oder Decken auf dem Sofa, nehmen Hitze auf, die sie nach und nach an den Raum wieder abgeben. Das kannst du vermeiden, indem du Teppiche, Vorleger und Co. im Sommer in Keller oder Abstellkammer verstaust.

Heiß duschen

Wer träumt bei heißen Temperaturen nicht von einer kalten, abkühlenden Dusche zur Erfrischung? Klingt erst mal kontraintuitiv – aber an heißen Tagen solltest du lieber warm duschen. Denn wenn du kalt duschst, versucht der Körper danach die Kälte wieder auszugleichen und erhöht seine Temperatur. Die Folge: Dir wird noch wärmer und du schwitzt mehr. Eine heiße Dusche kann den gegenteiligen Effekt haben.

 

Gut schlafen trotz Hitze in der Wohnung

Sollte es dir in deiner Wohnung abends immer noch zu heiß sein, helfen kleine Haushaltstricks beim Einschlafen. Lege dein Nachthemd, deinen Pyjama oder deine Decke vor dem Schlafengehen kurz in die Gefriertruhe. Der kalte Stoff hilft deinem Körper beim Runterkühlen. In einem heißen Raum kann auch eine mit eiskaltem Wasser gefüllte Wärmflasche einen angenehmen Effekt haben. Auf eine kalte Dusche vor dem Schlafengehen solltest du hingegen verzichten, denn sie bringt den Kreislauf in Schwung, macht wach und sorgt dafür, dass die Wärme schlechter aus dem Körper transportiert wird.

Jalousien helfen bei der Kühlung der Wohnung

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Wie lässt sich die Wohnung im Sommer langfristig kühlen?

Um die Wärme im Sommer wirklich vollständig aus den eigenen vier Wänden zu halten, sind größere Bauvorhaben notwendig. Insbesondere bei Dachgeschosswohnungen oder Fassaden, die nach Süden zeigen, lohnen sie sich aber, um die Hitze in der Wohnung zu bekämpfen.

Klimaanlage nutzen

Wenn du in einer Mietwohnung wohnst, eignet sich auch eine mobile Klimaanlage, da diese ohne bauliche Veränderung benutzt werden kann. Weiterer Vorteil: Du kannst das Gerät einfach mit in den Raum nehmen, indem du dich aufhältst.

Wärmedämmung für Hauswände

Die Wärme kommt im Sommer nicht nur durch die Fenster, auch die Wände eines Gebäudes heizen sich bei langanhaltend hohen Temperaturen auf. Um dem vorzubeugen, ist eine hochwertige Wärmedämmung zur Kühlung von Räumen unerlässlich. Die Umbaumaßnahmen erfordern zwar viel Geld, Zeit und Aufwand, aber helfen dir im Sommer enorm, die Wohnung runterzukühlen – und außerdem sparst du im Winter durch sie Heizkosten.

Sonnenschutzverglasung einbauen

Tausche deine normalen Fensterscheiben gegen eine Sonnenschutzverglasung, damit einfallendes Licht reflektiert wird. Die Glasscheiben gibt es in zwei Varianten:

  • Eine Art weist nur die Infrarotstrahlung ab und kann damit optimal die Wohnung runterkühlen. Die reflektierende Schicht ist für das menschliche Auge nicht sichtbar – die Scheibe sieht aus wie normales Fensterglas.
  • Die andere Variante ist, ähnlich einer Sonnenbrille, getönt. Sie weist auch das sichtbare Licht ab und macht den Raum dadurch etwas dunkler – senkt aber auch die Zimmertemperatur beträchtlich.

Sanierungsmaßnahmen, die das Wohnen nachhaltiger und energieeffizienter machen, werden mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Mache dich am besten vor dem Einbau kundig, ob du mit einer finanziellen Unterstützung rechnen kannst.

Flächenheizungen zur Kühlung der Wohnung einsetzen

Wand- und Fußbodenheizungen werden eigentlich mit der Erwärmung des Hauses in Verbindung gebracht, eignen sich mit den passenden Komponenten aber auch für das Kühlen deiner Zimmer. Dafür benötigst du eine Wärmepumpe, mit der du unkompliziert auch kaltes Wasser durch die Heizrohre leiten und damit deine Wohnung auf eine angenehme Temperatur runterkühlen kannst. Achte aber darauf, dass der Taupunkt auf der Oberfläche nicht unterschritten wird – ansonsten herrscht speziell auf glatten Bodenbelägen Rutschgefahr.

Lüftungsanlage erweitern

Die Lüftungsanlage dient im Winter als energieeffizientes Hilfsmittel zur Beheizung der Räume: Ein Wärmetauscher entzieht der hinausströmenden Luft die Wärme und erwärmt damit die einströmende Luft. Bei hohen Außentemperaturen lässt sich dieser Vorgang mit einem sogenannten Sommerbypass umgehen, der die frische Zuluft am Wärmetauscher vorbei leitet – sie wird dadurch nicht erwärmt. Wie beim Lüften per Fenster ist es sinnvoll, die Anlage vor allem in den Morgen- und Nachtstunden zu betreiben.

Pflanzen als natürliche Klimaanlage

Die besonders umweltfreundliche, aber auch deutlich langsamer wirkende Alternative ist, den eigenen Garten mit Bäumen zu bepflanzen. Die Blätter wirken im Sommer wie ein Sonnenschirm für das Haus, im Winter hingegen lassen die kahlen Zweige das warme Licht hindurch. Kletterpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein an der Hausfassade senken die Raumtemperatur auch ohne Klimaanlage spürbar. Sie wirken wie eine zusätzliche Isolationsschicht – und sind außerdem echte Hingucker.

Wie warm darf es im Sommer in der Wohnung sein?

Räume sollten nicht überheizt und dann mittels Lüften wieder heruntergekühlt werden. Die Ideal- bzw. Maximaltemperatur beträgt für die Wohnräume 20-22 Grad, Küche 18-20 Grad, Schlafzimmer 16-18 Grad und Badezimmer bis max. 23 Grad.

Was tun bei 30 Grad in der Wohnung?

Was tun gegen Hitze im Überblick:.
Freie Flächen in der Wohnung schaffen..
Lüften in den Morgenstunden..
Sonnenschutz anbringen und abdunkeln..
Vorhänge befeuchten (nur bei trockener Hitze).
Ventilator einschalten (aber nur, wenn ihr im Raum seid).
Abends Ventilator erst mit dem Rücken zu Euch an Fenster stellen..

Wann ist eine Wohnung zu heiß?

Wie warm darf es in der Mietwohnung sein? Darüber, wie warm es in einer Wohnung werden darf, gibt es keine gesetzliche Regelung. Gerichte orientieren sich jedoch häufig an technischen Regeln für Arbeitsstätten, die besagen, dass die Raumtemperatur am Arbeitsplatz 26 Grad Celsius nicht übersteigen sollte.

Wie heiß darf es in einer Wohnung sein?

Das Wichtigste in Kürze Grundsätzlich gilt aber: Tagsüber (zwischen 6 Uhr und 24 Uhr) muss die Heizung in Betrieb sein und die Temperatur in Wohnräumen sollte zwischen 20 und 22 Grad erreichen. Der Vermieter darf die gesetzlichen Raumtemperaturen nicht durch Klauseln im Mietvertrag aushebeln.

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