Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. In diesem Text erfahren Sie, wie viel Geld sie bekommen. Und ob sie trotzdem weiterarbeiten können. Show
Inhaltsverzeichnis Rente für Werkstattbeschäftigte© Lebenshilfe/David Maurer Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist kein normaler Betrieb. Deshalb gibt es in der Werkstatt auch keinen Mindestlohn. Hier werden Menschen beschäftigt, die nicht oder noch nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. (Wie viel Geld die Beschäftigten bekommen, erklären wir hier.) Deshalb kann man bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, wenn man noch in einer WfbM beschäftigt ist. Das gilt auch bei einem sogenannten anderen Leistungsanbieter. Wer kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten?Für Menschen mit Behinderung, die bei einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt sind, gibt es eine rentenrechtliche Besonderheit: Sie können Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erwerben. Dieser Personenkreis kann bereits nach einer Wartezeit von 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Ein Beispiel: Ein Mann ist seit seinem 19. Lebensjahr in einer WfbM beschäftigt. Er erwirbt mit 39 Jahren den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits nach 20 Jahren Wartezeit
Die Rentenbeiträge werden für WfbM-Beschäftigte zu einem sehr großen Teil vom Staat bezahlt. Das ist anders als bei einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dort müssen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen die Beiträge bezahlen. Wer bezahlt die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung?© Lebenshilfe/ David Maurer Werkstattbeschäftigte müssen von ihrem meist nur sehr geringen Arbeitsentgelt in aller Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Dies übernimmt der Träger der Werkstatt. Es gilt eine weitere Besonderheit: Berechnungsgrundlage für die Beiträge ist nicht der tatsächliche Verdienst, sondern 80 Prozent vom an alle Arbeitnehmer gezahlten Durchschnittsentgelt im vorletzten Kalenderjahr. Diese sogenannte Bezugsgröße ist in § 18 Sozialgesetzbuch Viertes Buch geregelt (SGB IV). Wie viel Rente wegen Erwerbsminderung gibt es?Eine Rente wird immer individuell berechnet. In den östlichen Bundesländern ist es wegen der niedrigeren Beitragszahlungen meist etwas weniger. Davon müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Mit jeder späteren Rentenerhöhung erhöht sich auch die jeweilige Erwerbsminderungsrente. Wer in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt ist, muss nicht damit rechnen, dass die Rente gekürzt wird. Das Entgelt in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter wird grundsätzlich nicht bei der Rente berücksichtigt. Kann man mit einer Erwerbsminderungsrente weiterarbeiten?Ja, der Bezug einer Erwerbsminderungsrente steht einer Beschäftigung in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter nicht entgegen. Denn der Mensch mit Behinderung befindet sich nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis, sondern erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Was muss man tun, um eine Altersrente zu erhalten© Lebenshilfe/David Maurer Wer bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, muss selbst nicht tätig werden, um eine Altersrente zu erhalten. Die Erwerbsminderungsrente wird automatisch auf eine Altersrente umgestellt, wenn die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht ist. Im Jahr 2023 ist das mit 65 Jahren und 11 Monaten der Fall. Die Regelaltersgrenze steigt bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre an. Anerkannt schwerbehinderte Menschen können weiterhin vorzeitig eine Altersrente erhalten. Weitere Informationen zur Rente für Menschen mit Behinderung
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