Für die Beschäftigten der Länder gilt gemäß § 11 des TV-L eine ähnliche Regelung. Auch der TV-V (Versorgung) und die TV-N (Nahverkehr) enthalten Regelungen zur Teilzeit. Die tariflichen Regelungen bestehen neben den Ansprüchen nach
Des weiteren gibt es eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) und dazu gehörigen Tarifverträgen (z.B. TV FlexAz). § 11 TVöD *Absatz 3 wird ab 1.11.2022 geändert (Tarifpflege) Protokollerklärung zu Abschnitt II: § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, TzBfG § 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, TzBfG (sog. Brückenteilzeit) § 15 Anspruch auf Elternzeit, BEEG Link: Teilzeit-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (das Teilzeitgehalt berechnen und den Stundenlohn verbessern) |