Auch haushaltsnahe Dienstleistungen können ähnlich wie Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden.
Bild: imago imagesBei der Steuererklärung ist es möglich, haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen und dafür Geld zurückzubekommen. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer angeben wollen.
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Viele Steuerzahler wissen nicht, was sie alles von der Steuer absetzen können und verpassen so die Chance auf eine höhere Steuerrückzahlung. So gibt es beispielsweise auch für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer Geld zurück.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Für die Steuererklärung und im Steuerrecht gelten alle Arbeiten, die prinzipiell auch von Ihnen oder einem Mitglied ihres privaten Haushalts gemacht werden können, aber von einem von Ihnen beauftragten Dienstleister erledigt werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen. Allerdings ist zu beachten, dass die Arbeiten einen „haushaltsnahen Charakter“ haben müssen und auf dem eigenen Grundstück oder im Haushalt erbracht werden.
Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten?
Der große Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten ist, dass die Handwerkerleistungen immer von geschulten Fachkräften übernommen werden. Generell werden drei Arten von Dienstleistungen in diesem Bereich unterschieden:
- Geringfügige Beschäftigungen oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Haushalt,
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen,
- Handwerkerleistungen.
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Welche haushaltsnahen Dienstleistungen kann ich angeben?
Die Liste der haushaltsnahen Dienstleistungen ist lang. Einige Beispiele von haushaltsnahen Arbeiten, die Sie zur Steuerermäßigung angeben können:
- Wohnung reinigen,
- Fenster putzen,
- Teppich reinigen,
- Wäsche bügeln,
- Hausmeisterleistungen,
- Schäden an Haus und Garten reparieren,
- Aufwendungen zur Kontrolle wie die Kosten für den Schornsteinfeger,
- Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen,
- Gartenpflege wie Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen,
- Winterdienst und Fußwegreinigung,
- Betreuung, Versorgung oder Pflege von kranken oder älteren Menschen durch ambulante Pflegedienste, Hand- und Fußpflegedienste,
- Betreuungspauschale für betreutes Wohnen,
- Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz,
- Mahlzeiten vorbereiten,
- Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt,
- Versorgung und Betreuung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück.
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Kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Die Ausgaben sind steuerlich relevant. Anders als zum Beispiel berufliche Ausgaben werden sie steuerlich aber nicht abgesetzt. Der Begriff „abgesetzt“ meint, dass bestimmte Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Nur auf den verbleibenden Rest fällt dann Steuer an. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist das, genau wie bei Handwerkerkosten, anders. Hier gibt es eine Steuerermäßigung. Ein Teil der Ausgaben wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen, also nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuerschuld.
Wie viele Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Ähnlich wie bei den Handwerkerkosten können auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Aber dabei dürfen höchsten 4000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, also auf maximal 20.000 Euro an Aufwendungen. Dies wird durch das Einkommenssteuergesetz § 35a Abs. 1 EStG geregelt.
Was brauche ich, um haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben?
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt die haushaltsnahen Arbeiten anerkennt. Zum einen dürfen die Arbeiten nicht bar bezahlt werden, sondern es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen und der Zahlungsweg somit eindeutig nachweisbar sein.
Dabei sollte die Rechnung einige Punkte abdecken:
- Name, Anschrift und Steuernummer des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung,
- Empfänger der Leistung,
- Art und Inhalt der Leistung,
- Leistungserstellungszeitpunkt,
- Entgelt, möglichst nach Lohn- und Fahrtkosten sowie Materialkosten aufgeteilt.
Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen angeben?
Jeder, der eine Steuererklärung macht und haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt hat, kann diese auch steuerlich geltend machen. Dabei müssen die Fristen der Steuererklärung, der Prozentsatz von 20 Prozent sowie der Höchstbetrag von 4000 Euro beachtet werden. Genauso wie Eigentümer und Vermieter können auch Mieter haushaltsnahe Arbeiten steuerlich angeben.
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Können Mieter auch haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer angeben?
Für eine Mietwohnung oder ein Miethaus übernimmt der Vermieter viele Aufgaben, wie beispielsweise eine Treppenhausreinigung zu engagieren. Die Kosten für diese haushaltsnahe Dienstleistung legen Vermieter dann über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter um. Deshalb können auch Mieter die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Unter anderem können Mieter folgende haushaltsnahe Dienstleistungen angeben:
- Wohnungsreinigung,
- Fensterputzen,
- Treppenhausreinigung,
- Allgemeine Hausmeistertätigkeiten,
- Gartenpflege,
- Winterdienst,
- Zählerstandablesung.
Damit Mieter die haushaltsnahen Arbeiten aus der Nebenkostenabrechnung bei der Steuererklärung angeben können, sollten diese Arbeiten in der Abrechnung aufgeschlüsselt sein. Wenn diese nicht aufgeschlüsselt sind, sollten Mieter den Vermieter darum bitten.
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Allerdings müssen Sie als Mieter beachten, dass nicht alle Kosten der Nebenkostenabrechnung dafür geeignet sind. Folgende Nebenkosten können Sie als Mieter nicht angeben:
- Grundsteuer,
- Strom- und Heizkosten,
- Kosten für die Wasserversorgung,
- Müllgebühr,
- Kabelanschluss.
Wie gebe ich haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer an?
Seit 2019 werden in der Steuererklärung die haushaltsnahen Dienstleistungen in der dafür vorgesehenen Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen. Dafür sollten Sie die Rechnungen und Kontoauszüge, die im Jahr für die haushaltsnahen Arbeiten angefallen sind, aufheben und in der Anlage angeben. Den Betrag für die haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie inklusive Mehrwertsteuer dann in die Zeile 5 der Anlage eintragen.