Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis. Es enthält Informationen über Unternehmen und gibt Auskunft über deren wirtschaftlichen Verhältnisse. Da jeder Gewerbetreibende grundsätzlich ein Kaufmann ist, gilt es als verpflichtend, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Jedoch sind Kleingewerbetreibende hiervon ausgenommen. Show
Das erwartet dich heute:Was bedeutet „Eintragung ins Handelsregister“?Für Kaufleute, eine OHG und für Kapitalgesellschaften, wie die GmbH ist ein Eintrag in das Handelsregister Pflicht. Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein Verzeichnis, das öffentlich einsehbar ist und Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des eingetragenen Unternehmens gibt. Durch die Eintragung in das Handelsregister schützt das Unternehmen zugleich auch bedingt seinen Firmennamen. Es handelt sich jedoch nicht um einen Vollschutz: Der gleiche Name kann in einem anderen Bezirk von der IHK genehmigt werden. Ist ein Handelsregistereintrag Pflicht?Besonders Existenzgründer stellen sich diese Frage, noch bevor sie mit der Geschäftsgründung beginnen. Hier muss erwähnt werden, dass die Rechtslage dazu nicht ganz eindeutig zugeordnet werden kann. Vom Gesetzgeber ist lediglich vorgesehen, dass sich alle Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen müssen, die einen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb erfordern. Vom Gesetzgeber sind dafür allerdings keine konkreten Umsatzzahlen, Gewinne oder Unternehmensgrößen vorgegeben. Sobald das Unternehmen in dem Handelsregister eingetragen ist, wird der Unternehmer automatisch zum Kaufmann und das mit allen Rechten und Pflichten. Durch den Eintrag in das Handelsregister wird beispielsweise aus einer GbR automatisch eine OHG. Für folgende Rechtsformen besteht gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung die Pflicht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen:
Damit beurteilt werden kann, ob ein Unternehmen ein kaufmännisch eingereichter Gewerbebetrieb ist und somit in das Handelsregister eingetragen werden muss, werden beispielsweise der Jahresumsatz, das Kapital, die Anzahl der Geschäftsvorgänge oder auch die Mitarbeiteranzahl herangezogen. In der Regel gilt als Schwellenwert ein Umsatz von mehreren 100.000 € pro Jahr. Nicht jedes Unternehmen muss sich im Handelsregister eintragen lassen. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende besteht keine Pflicht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, aber sie können diese Eintragung freiwillig vornehmen lassen. Wer beispielsweise freiberuflich als Grafiker tätig sein will oder mit einem Bekannten eine GbR gründen möchte, für den ist eine Handelsregistereintragung nicht notwendig. Aber in diesem Fall ist es wichtig, dass das Finanzamt informiert und/oder das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet wird.
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