Ab wann kann man mofa führerschein machen

Als wichtigste Voraussetzung für den Erwerb eines Mofa-Führerscheins gilt das Alter: Die Fahrerlaubnis ist bereits ab 15 Jahren zu bekommen. Zwar kann die Ausbildung für den Mofa-Führerschein schon ab 14 Jahren begonnen werden, die Zulassung zur theoretischen Prüfung darf aber frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag erfolgen. Die Anmeldung zu den Prüfungen wird von der Fahrschule vorgenommen. 

Achtung: Wer sich die nötigen theoretischen Kenntnisse eigenständig aneignet und sich dann zur Prüfung anmeldet, wird nicht zugelassen. Der Theorieunterricht ist obligatorisch und umfasst sechs Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, bevor eine Anmeldung zur Prüfung stattfinden kann. Wichtig hierbei ist, dass man bei maximal einer Theoriestunde fehlen darf, andernfalls erfolgt keine Prüfungszulassung.

Die praktische Ausbildung für den Mofa-Führerschein erfolgt im Einzelunterricht oder in sehr kleinen Gruppen von maximal vier Personen. Es muss eine sehr geringe Anzahl an praktischen Fahrstunden absolviert werden, deren Anzahl davon abhängt, ob es sich um Einzel- oder Gruppenunterricht handelt und ob individueller Mehrbedarf besteht.

Während des Praxisunterrichts werden u. a. folgende Situationen geübt:

  • ordentliches Anfahren und Anhalten
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Kurven und Schlangenlinien fahren
  • Wenden und Gefahren ausweichen
  • Vollbremsung aus Maximalgeschwindigkeit

Wichtig: Fährt man ein Mofa ohne Führerschein, begeht man eine Ordnungswidrigkeit– in Deutschland dürfen nur Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, ein Mofa auch ohne Führerschein fahren. Wer hingegen Mofa fahren will, nachdem z. B. aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Pkw-Führerschein entzogen wurde, muss zunächst Folgendes beachten: Besitzt man neben dem Pkw-Führerschein eine Prüfbescheinigung für das Mofa, kann man auch ohne Autoführerschein Mofa fahren. Wer hingegen lediglich durch die Pkw-Fahrerlaubnis zum Mofafahren berechtigt ist, darf auch kein Mofa fahren, wenn der Führerschein abgegeben wurde.

Für Jugendliche und Heranwachsende von größter Bedeutung: der eigene Führerschein. Endlich selbstständig, endlich unabhängig und endlich frei davon, immer von Mama oder Papa gefahren zu werden. Gerade für Jugendliche bieten sich viele Möglichkeiten, bereits vor dem 18. Geburtstag, also dem heiß ersehnten Stichtag zum Auto fahren, einen Führerschein für die verschiedenen Klassen zu erlangen. Ob Mofa, Moped, Roller, Motorrad, Auto oder der neuste Trend des Kleinkraftwagens – schon vor dem 15. Geburtstag kommt ein Besuch in der Fahrschule in Betracht.

Mofa und Kleinkraftwagen – schon im Alter von 15 Jahren möglich

Ein Mofa-Führerschein ist im Gegensatz zu allen anderen Führerscheinen keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. In der Fahrschule sind Theorie- und Praxisstunden zu absolvieren, geprüft wird am Ende aber nur die Theorie. Bereits mit 14,5 Jahren können Jugendliche sich in der Fahrschule anmelden, um pünktlich zu ihrem 15. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung Mofa zu fahren.

Seit dem Jahr 2013 noch beliebter ist die Klasse AM. Mit dieser Klasse ist der Jugendliche berechtigt, Roller, dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h zu fahren. Ein Leichtkraftfahrzeug – auch Microcar genannt – ist ein Gefährt von deutlich niedrigerem Gewicht als ein normales Auto. In einem Pilotprojekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kann der Führerschein für die Klasse AM bereits mit 15 Jahren, in den übrigen Bundesländern mit 16 Jahren erworben werden.

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Für den Führerschein der Klasse AM muss die Fahrschule für mindestens 14 Theorie- und zusätzlich für Praxisstunden besucht werden. Die größte Anzahl der Praxisstunden richtet sich jedoch nach der persönlichen Leistung des Fahrschülers. Im Theorieunterricht der Fahrschule werden die Straßenverkehrsordnung sowie technische Begebenheiten der jeweiligen Fahrzeuge gelernt. Diese werden am Ende in einer theoretischen Prüfung in der Fahrschule abgefragt. Für den Führerschein der Klasse AM sind außerdem ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs notwendige Voraussetzung. Insgesamt muss für die Klasse AM mit Führerschein Kosten bis zu 800 Euro gerechnet werden.

Der Motorradführerschein hat verschiedene Abstufungen

Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein der Klasse A1 machen. Das ist die Fahrerlaubnis für Motorräder bis zu 125 cm3 Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Der Führerschein A1 umfasst dabei Klasse AM und hat den enormen Vorteil, dass bereits mit Bestehen die zweijährige Probezeit des Fahranfängers beginnt. Mit 18 Jahren kann der normale Motorrad Führerschein gemacht werden, allerdings muss das Motorrad in seiner Leistung für zwei Jahre beschränkt sein. Den unbeschränkten Motorradführerschein kann man dagegen erst mit 25 Jahren, beziehungsweise mit Ablauf der Zweijahresfrist erlangen. Auch für den Motorradführerschein sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt.

Führerschein Kosten beginnen bei etwa 1.300 Euro, reduzieren sich aber deutlich, wenn zuvor bereits ein anderer Führerschein gemacht wurde. Dann kann beispielsweise die Anmeldegebühr der Fahrschule entfallen oder die Theorie- und Praxisstunden können verringert werden. Außerdem entfällt die Pflicht für einen Erste-Hilfe-Kurs, falls innerhalb der letzten zwei Jahre, also möglicherweise im Rahmen eines anderen Führerscheins, bereits ein solcher Kurs absolviert wurde. Dasselbe gilt für den Sehtest innerhalb einer Frist von einem Jahr.

Die Freude über den bestandenen Führerschein ist bei allen Fahranfängern groß. (Foto: Light Impression/fotolia)

Übrigens: In der Corona-Krise kann es trotz Motorrad-Führerschein durchaus sein, dass man nicht Motorrad fahren darf.

Autoführerschein mit 17, Autofahren mit Begleitung

Die Klasse B, also der Autoführerschein, wird üblicherweise mit 18 Jahren gemacht. Für Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, kommt der Führerschein mit 17 in Betracht. Dieser erlaubt dem Heranwachsenden, auch schon vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren. Er muss allerdings bei jeder Fahrt von einer volljährigen Person mit einem gültigen Führerschein begleitet werden. Begleitpersonen müssen älter als 30 Jahre sein, den Führerschein der Klasse B seit 5 Jahren ununterbrochen besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Zudem müssen sie vorher in die Fahrerlaubnis eingetragen werden. Eine spontane Begleitperson, zum Beispiel ein volljähriger Freund, scheidet daher aus.

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit bis zu acht Insassen (inklusive Fahrer) und einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Zwar darf man mit der Klasse B auch einen Anhänger fahren, allerdings darf die Gesamtmasse auch mit dem Anhänger nicht überschritten werden.

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LKW-Führerschein

Will man ein höheres Gewicht transportieren, braucht man einen Lkw Führerschein. Der Lkw Führerschein ist genauso wie der Motorradführerschein in verschiedene Unterstufen aufgeteilt und reicht von 7,5 Tonnen (Klasse C1) bis zu einer unbeschränkten Transportmasse (Klasse C/CE). Voraussetzung für alle Lkw Führerscheine ist, dass man bereits mit einem Autoführerschein die Fahrschule verlassen hat.

Mit der Fahrschule für den Führerschein der Klasse C1 darf man grundsätzlich erst mit 18 Jahren beginnen – dementsprechend kann man den LKW-Führerschein der Klasse C1 auch frühestens mit 18 Jahren machen. Ausnahmen gibt es für Azubis, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb machen. Sie dürfen schon früher beginnen, allerdings gelten dabei Einschränkungen.

Den LKW-Führerschein der Klasse C bzw. CE darf man erst mit 21 Jahren machen. Ausnahmen gibt es auch hier wieder für Azubis bzw. für ausgelernte Berufskraftfahrer oder zur Fachkräfte im Fahrbetrieb.

Führerschein im Ausland machen

Dem Machen eines Führerscheins im Ausland für wesentlich weniger Geld (beispielsweise in Tschechien oder Polen) hat der Europäische Gerichtshof 2011 eine Abfuhr erteilt. Ein solcher Führerschein ist in Deutschland nur gültig, wenn der Fahrschüler auch mindestens ein halbes Jahr in dem Ausstellerland gelebt hat. Damit soll der Führerscheintourismus unterbunden werden. Viele Deutsche hatten zuvor beispielsweise ihren Führerschein in Polen gemacht, um die MPU („Idiotentest“) zu umgehen.

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Wie viel kostet ein Mofa?

Wie viel kostet ein Mofa? Zweckmäßig ausgestattete Einsitzer mit geringer Zuladung bekommst du ab rund 1.100 €. Dagegen können Mofaroller für zwei Personen mit erweitertem Ladevolumen, umfangreicher Verkleidung und technischer Vollausstattung bis zu 1.800 € kosten.

Wie viel fährt ein Mofa?

Während Mofas eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen, fahren Mopeds bis zu 45 km/h schnell. Zweiradbegeisterte, die ein Moped fahren möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Haben Sie ein Moped oder denken darüber nach, sich eines anzuschaffen?

Was kostet der Mofa Führerschein in NRW?

Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein? Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 150 und 180 Euro. Es lohnt sich, die Kosten der verschiedenen Fahrschulen zu vergleichen, denn hier gibt es erhebliche Unterschiede. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung, diese liegen bei 15 Euro.

Was darf man mit 16 Fahren Deutschland?

Mit 16 Jahren darfst du den Führerschein für die Klassen A1 (Motorrad bis 125 ccm), AM (Moped), L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und T (Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h) erwerben.