Was ist eine Personengesellschaft?
im Videozur Stelle im Video springen
(00:13)
Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein unternehmerisches Ziel zu erreichen.
Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- die Partnerschaftsgesellschaft (PartG),
- und die Personenhandelsgesellschaft, dazu gehören
- die Kommanditgesellschaft (KG),
- und die offene Handelsgesellschaft (OHG).
direkt ins Video springen
Personengesellschaft MindmapRechtsstellung
Eine Personengesellschaft, wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist keine juristische Person und damit nicht rechtlich selbstständig. Ihre Rechte und Pflichten sind eingeschränkt (§ 124 Abs. 1 HGB). Dies ist ein wichtiger Unterschied zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.
Gründung
im Videozur Stelle im Video springen
(02:04)
Für die Gründung brauchst du mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. So ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) keine Personengesellschaft. Allerdings kann sich die GmbH als Gesellschafter einbringen, der beschränkt haftet. Der Unterschied zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft ist, dass du bei Personengesellschaften keine Kapitaleinlage tätigen musst.
Außerdem musst du einen formlosen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
Geschäftsführung
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, ist dass bei Personengesellschaften die Gesellschafter selbst die Geschäftsführung übernehmen. Bei der Kapitalgesellschaft sind es Angestellte.
Alle Gesellschafter haben die Befugnis als Geschäftsführer zu fungieren. Das heißt, wenn du als Gesellschafter einen Vertrag abschließt, kann ein anderer Gesellschafter ihn für ungültig erklären. Bei der Geschäftsführung gilt, dass Gewinn oder Verlust anteilsmäßig verteilt werden.
Haftung
Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften nicht nur mit ihren Anteilen, sondern mit ihrem kompletten Privatvermögen. Wie du als Gesellschafter am Gewinn oder Verlust beteiligt bist, hängt ebenfalls von der Höhe deiner Anteile ab.
Buchführung
Für eine PartG oder GbR (eine Personengesellschaft, die nicht im Handelsregister eingetragen ist) hast du nur vereinfachte Buchführungspflichten. Es reicht, wenn du für die Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwendest.
Für eine OHG oder KG (eine Personengesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist) hast du die Pflicht zur doppelten Buchführung .
Besteuerung
Die Besteuerung ist abhängig von der jeweiligen Steuerart. Du kannst entweder die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter nach der Höhe ihrer Anteile besteuern.
Bei der Einkommens- und Erbschaftssteuer sind die Gesellschafter im Fokus. Sie zahlen abhängig von der Höhe ihrer Beteiligung.
Die Umsatzsteuer bezahlt die Gesellschaft, nicht der Gesellschafter (§ 2 UStG).
Personengesellschaften müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn sie gleichzeitig Personenhandelsgesellschaft sind. Das bedeutet, dass sie gemäß dem Handelsgesetzbuchs (HGB) als Kaufmann gelten und im Handelsregister eingetragen sind (§ 6 Abs.1 HGB). Die Gewerbesteuer zahlen sowohl die Gesellschaft als auch der Gesellschafter.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die einfachste Form der Personengesellschaft ist die GbR. Sie ist bei Freiberuflern beliebt. Die GbR ist weder eine juristische Person, noch musst du die GbR ins Handelsregister eintragen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Wenn du mit anderen Freiberuflern einen Beruf ausübst, könnt ihr euch zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Dann erhält die Gesellschaft den Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“. Außerdem musst du die PartG im Partnerschaftsregister eintragen. Die PartG ist wie die GbR keine juristische Person und wird wie die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen.
Personenhandelsgesellschaft
Bei der Personenhandelsgesellschaft steht die Bedeutung bereits im Namen. Das sind Personengesellschaften, die anders als die GbR im Handelsregister eingetragen sind. Dazu gehören die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG).
Kommanditgesellschaft (KG)
In einer KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre & Kommanditisten.
Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Der Kommanditist haftet nur mit seinen Anteilen, also beschränkt.
Das kannst du dir so merken: In Komplementär steckt „komplett″.
Der Kommanditist kann auch eine juristische Person wie zum Beispiel eine GmbH sein. Das nennst du dann „GmbH & Co. KG“. Trotzdem ist die GmbH keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Wenn du zusammen mit anderen Gesellschaftern ein Handelsgeschäft ausüben möchtest, bietet sich der Zusammenschluss zu einer OHG an.
Wenn sich eine GmbH als Gesellschafter einbringt, heißt es „GmbH & Co. OHG“.
Sonderfall: Stille Gesellschaft
Die stille Gesellschaft zählt anders als zum Beispiel die KG nicht zu den Personengesellschaften. Es handelt sich einen Sonderfall, bei dem du dich nach außen hin nicht erkennbar (also still) an einer Gesellschaft beteiligst. Ähnlich wie bei einer GbR ist die stille Gesellschaft nicht im Handelsregister eingezeichnet. Als Gesellschafter bist du zwar am Gewinn beteiligt, aber nicht am Verlust.
Vor- und Nachteile
im Videozur Stelle im Video springen
(02:33)
Hier findest du eine Übersicht, über die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften.
Vorteile | Nachteile |
Keine Mindesteinlage | Haftung mit Privatvermögen |
Einfache Gründung | Schwierig, Geschäftsanteile auf andere zu übertragen |
Freibetrag bei Gewerbesteuer | Gehalt steuerlich nicht absetzbar |
Kapitalgesellschaft
Wie du siehst, ist eine GmbH keine Personengesellschaft. Sie ist anders als die GbR eine juristische Person und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Wenn du da noch Nachholbedarf hast, solltest du dir unbedingt unser Video zur Kapitalgesellschaft anschauen!