Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts richtig ausfüllen

Kosten, Einzug, Nachbarn, Grillen.....

Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts richtig ausfüllen

Nadine & ChristianAzubiBeiträge: 72Registriert: So 2. Aug 2009, 20:23Wohnort: Niedersachsen

Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Hallo, hat jemand von Euch Erfahrung im Ausfüllen der "schönen" Vordrucke vom Finanzamt wegen der Festsetzung des Einheitswerts?

Ich habe da konkret 3 Probleme:

1. Was ist in den Baukosten zwingend alles mit rein zu nehmen (Hauskosten, Innenausbau, Erschließungskosten Grundstück, Wert der Eigenleistungen,...)?
2. Zählt eine Speisekammer (ohne Fenster, 5 m2) zur Wohnfläche oder ist sie eher als Nutzfläche zu rechnen (wie der Technikraum)?
3. In dem Formular des FA (Anlage Ertragswert, EW 2/03) weiß ich nicht, wie ich die Räume oder Geschosse in Zeile 31ff (Seite 2 des Bogens) eintragen soll?

Die Ausfüllanleitung des FA ist leider keine große Hilfe!

Wir bauten ein Medley 300 mit roter Holzverschalung und 1 m Kniestock auf Bodenplatte!



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Nadine & ChristianAzubiBeiträge: 72Registriert: So 2. Aug 2009, 20:23Wohnort: Niedersachsen

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Nadine & Christian » Di 9. Feb 2010, 19:07

Das ist für die Grundsteuer! Bislang haben wir die nur für ein unbebautes Grundstück bezahlt. Nachdem aber nun das Haus steht, ist der Grundstückswert natürlich gestiegen und genau den will das Finanzamt nun feststellen (die haben uns angeschrieben). Je mehr Hauskosten bzw. Wohnfläche ich also angebe, um so wertvoller das Grundstück, umso höher später die Grundsteuer bzw. erst mal der Einheitswert.

Musstet ihr das nicht ausfüllen oder habt ihr das an den Steuerberater gegeben?

Wir bauten ein Medley 300 mit roter Holzverschalung und 1 m Kniestock auf Bodenplatte!


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ChristophArchitekt Beiträge: 800Registriert: Mi 26. Aug 2009, 08:47Wohnort: Marburg Kontaktdaten:

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Christoph » Di 9. Feb 2010, 19:12

Wir sind noch nicht so weit. Ich persönlich würde mir hierbei aber Hilfe holen. Sollte ich das je ausfüllen müssen, kann ja sein das Gemeinde auch nach Schlüssel schätzt, werde ich das an unsere Steuerberaterin geben.

Grüße,
Christoph

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Nadine&ThorstenIngenieurBeiträge: 262Registriert: Di 17. Nov 2009, 23:02Wohnort: Kappelrodeck BW

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Nadine&Thorsten » Mi 10. Feb 2010, 14:49

Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts richtig ausfüllen

wir haben heute auch einen Einheitswertbescheid über das Grundstück bekommen. Bei uns ist der aber festgelegt worden.
Gut wir sind ja noch nicht soweit. Kann ja sein das wir später nochmal sowas bekomme!

Gruß

Wir bauten ein Vio 200 auf Bodenplatte mit Wintergarten,Lüftungsanlage und Gasheizung.
(Einzug Januar 2011)


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Nadine & Christian AzubiBeiträge: 72Registriert: So 2. Aug 2009, 20:23Wohnort: Niedersachsen

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Nadine & Christian » Do 11. Feb 2010, 21:35

Den ersten Einheitswertbescheid für das unbebaute Grundstück hat das Finanzamt auch selber festgelegt, da die ja den Wert sprich den Kaufpreis kannten.

Nun fragen sie halt nach, was das Haus gekostet hat, ob es besondere Ausstattung hat (Schwimmbad, Sauna,...) und wie groß es ist. Daraus (und nach einer komplizierten Formel im Bewertungsgesetz) errechnet sich dann der neue Einheitswert. Je mehr ich an Kosten und Hausgröße (=Wohnfläche) angebe, desto höher ist der Wert am Ende. Daher wollte ich halt wissen, was man getrost weglassen kann bzw. unbedingt mit angeben muss.

Werde wohl die Tage mal meinen Steuerberater anrufen!

Wir bauten ein Medley 300 mit roter Holzverschalung und 1 m Kniestock auf Bodenplatte!


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ChristophArchitektBeiträge: 800Registriert: Mi 26. Aug 2009, 08:47Wohnort: Marburg Kontaktdaten:

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Christoph » Do 11. Feb 2010, 21:47

Jepp, mach das auf jeden Fall. Ich glaube da kann man mehr Falsch als Richtig machen.

Grüße,
Christoph (der noch um seinen Aufstelltermin bangt)

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Nadine & ChristianAzubiBeiträge: 72Registriert: So 2. Aug 2009, 20:23Wohnort: Niedersachsen

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Nadine & Christian » Sa 27. Feb 2010, 02:31

Habe die Angelegenheit mit meinem Steuerberater durchgesprochen. Wichtig ist für das Finanzamt vor allem die Wohnfläche. Räume, die nicht primär dem Wohnen dienen, kann man aus der Wohnflächenberechnung herausnehmen, wie z.B. den Technikraum oder die Speisekammer (bei uns zudem ohne Fenster). Nach der Wohnfläche wird dann der Einheitswert bestimmt. Zuschläge kann es dann noch für besondere Einbauten wie Schwimmbad oder Sauna geben oder aber wenn sehr hohe Hausbaukosten angegeben werden.

Habe die Erklärung nun ausgefüllt an unser Finanzamt geschickt und bin mal gespannt uf den Bescheid.

Wir bauten ein Medley 300 mit roter Holzverschalung und 1 m Kniestock auf Bodenplatte!



MannixPraktikantBeiträge: 13Registriert: Fr 26. Nov 2010, 23:30

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Mannix » Mi 2. Nov 2011, 19:30

Hallo,
auch wir haben heute das Schreiben vom Finanzamt bekommen. Leider weiß ich auch nicht was ich bei den Baukosten angeben soll? Kann mir jemand helfen? Auch das Ausfüllen der Zeilen 31ff. verstehe ich nicht. Muss ich jeden Raum einzeln aufführen (glaub nicht, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt??). Wäre schön, wenn jemand gerade dasselbe Problem und vielleicht sogar schon eine Lösung parat hat:-)?
Danke im Voraus

Wir bauten ein Aveo 310 mit verändertem Grundriss, Keller und Erdwärme sowie Eintor-Doppelgarage der Fa. Rekers


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Schnulli1971IngenieurBeiträge: 530Registriert: Mi 25. Aug 2010, 09:32Wohnort: EN-Kreis in NRW Kontaktdaten:

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von Schnulli1971 » Mi 2. Nov 2011, 21:37

Nadine & Christian hat geschrieben:Habe die Angelegenheit mit meinem Steuerberater durchgesprochen. Wichtig ist für das Finanzamt vor allem die Wohnfläche. Räume, die nicht primär dem Wohnen dienen, kann man aus der Wohnflächenberechnung herausnehmen, wie z.B. den Technikraum oder die Speisekammer (bei uns zudem ohne Fenster). Nach der Wohnfläche wird dann der Einheitswert bestimmt. Zuschläge kann es dann noch für besondere Einbauten wie Schwimmbad oder Sauna geben oder aber wenn sehr hohe Hausbaukosten angegeben werden.

Habe die Erklärung nun ausgefüllt an unser Finanzamt geschickt und bin mal gespannt uf den Bescheid.

Und? Was ist bei Euch bei rausgekommen? Wie ist Eure Grundsteuer?
Wir haben das nun auch vor uns...


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FraJulGeselleBeiträge: 219Registriert: Mo 13. Jun 2011, 10:57

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von FraJul » Mi 2. Nov 2011, 22:41

Der festgestellte Wert des FA dient lediglich der Gemeinde, die dann wiederum ihren individuellen Hebesatz darauf anwendet. Dieser ist zum Teil sehr unterschiedlich, der reicht von ca 300 bis 800 %... Kann also je nachdem wo man wohnt sehr unterschiedlich ausfallen...


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LennysReichIngenieurBeiträge: 642Registriert: Mo 17. Mai 2010, 21:00Wohnort: Brandenburg

Re: Finanzamt - Einheitswertfeststellung

Beitrag von LennysReich » Do 3. Nov 2011, 21:16

Wir haben den Wisch auch vor etlichen Tagen bekommen und gekonnt ignoriert bisher...

Vielleicht kann ja mal jemand eine Ausfüllanleitung geben? Und was schickt man an Planungsunterlagen mit (ist bei uns rot gemarkert - falls vorhanden, Planungsunterlagen mitschicken) - oder schicke ich gar nichts, weil nichts vorhanden?

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Lieben Gruß
Constanze
****************
Wir bauTen ein Medley plus 100 als KfW70-Effizienzhaus, mit 1,60m Kniestock, Keller und LWZ 303 in Oranienburg.
Hausstellung am 06. & 07.06.2011, eingezogen am 25.08.2011!!
http://projekthaeuslebau.wordpress.com/