Erklärung zur veranlagung von alterseinkünften baden-württemberg

Der vereinfachte Vordruck für Alterseinkünfte wird bei sächsischen Rentnern und Pensionären immer beliebter. Bis zum 15. Dezember 2021 nahmen mehr als 83.000 Senioren den bürgerfreundlichen Service für ihre Einkommensteuererklärung in Anspruch. Das sind noch einmal über 28.000 mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr.

»Das Angebot wird seit dem Start im Jahr 2019 sehr gut angenommen. Es macht die Steuererklärung für Senioren deutlich einfacher und ist eine wichtige Ergänzung im Service der sächsischen Finanzämter«, so Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Nutzen können die vereinfachte Steuererklärung Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Mit dem nur zweiseitigen Vordruck können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend gemacht werden. Daten, die der Steuerverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht extra erklärt werden. Das Finanzamt übernimmt beispielsweise die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.

Voraussichtlich ab April 2022 steht daneben ein bundesweites elektronisches Serviceangebot der Steuerverwaltung für die Bezieher von Alterseinkünften zur Verfügung. Mit »einfach.Elster« können die Angaben, die im Papiervordruck »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« gemacht werden, auch bequem online erfolgen. Der Papiervordruck bleibt für Personen, die das elektronische Serviceangebot nicht nutzen möchten, selbstverständlich bestehen.

Service

Der Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2021 steht ab sofort in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern sowie online auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.

Unter dem Titel »Steuertipps für Senioren« hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine eigene Broschüre veröffentlicht, die kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden kann.

Das »Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung« des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist online abrufbar.

Wer allgemeine Fragen zur vereinfachten Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar.

Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnerinnen und Rentnern und Pensionärinnen und Pensionären

Jetzt neu: Erklärungsvordruck ab Veranlagungszeitraum 2022 am Computer ausfüllbar

Bundesministerium der Finanzen 22.11.2022

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt. Auf Hinweis vieler Nutzerinnen und Nutzer wurde der Vordruck ab dem Veranlagungszeitraum 2022 so gestaltet, dass er am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck kann dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden.

Der zusätzliche Service einer „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ richtet sich gezielt an Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z. B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie z.B. aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, dann müssen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ wird in den Finanzämtern der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.

Ein Mann füllt eine «Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften» aus. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Quelle: dpa-infocom GmbH

Eine Steuererklärung auf zwei Seiten? Davon träumen wohl viele. Das Land will das jetzt einführen - allerdings nur für eine sehr kleine Gruppe.

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Stuttgart (dpa/lsw)- Auch Baden-Württemberg will Rentnern unter bestimmten Umständen eine vereinfachte Steuererklärung ermöglichen. Die Finanzverwaltung arbeite unter Hochdruck an der Umsetzung, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage. Die Umsetzung sei «zeitnah» geplant. Das Verfahren soll schon für die Steuererklärung für das Jahr 2018 genutzt werden können, die bis Ende Juli abgegeben werden muss. Ein genaues Startdatum ist aber noch offen.

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Die «Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften» besteht nur aus zwei Seiten. Dort können Spenden und Mitgliedsbeiträge, die Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Sie kann aber nur von Rentnern genutzt werden, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen.

«In Baden-Württemberg trifft das auf eine vergleichsweise kleine Gruppe der Rentnerinnen und Rentner zu», so die Ministeriumssprecherin. «Der Anteil dürfte im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften liegen.» Wer etwa Mieten, Kapitaleineinnahmen oder betriebliche Einkünfte hat, kann das Verfahren nicht anwenden. Bislang nehmen Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen an dem Pilotprojekt teil.

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Bei der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg sieht man das vereinfachte Verfahren ohnehin kritisch. Denn die Daten zur Rente und Krankenversicherung würden zwar automatisch an die Finanzämter übermittelt, für Fehler und deren Korrektur sei aber der Steuerpflichtige selbst verantwortlich, sagte der Geschäftsführende Vorstand, Peter Späth. Wenn beispielsweise eine von mehreren Renten nicht aufgeführt sei, sei der Steuerpflichtige verantwortlich und in der Pflicht dies an das Finanzamt zu melden. Gleichzeitig habe er aber keine Möglichkeit bei diesem vereinfachten Verfahren zu kontrollieren, welche Daten von Dritten überhaupt übermittelt würden. Das Verfahren ist seiner Meinung nach geboren aus der Personalnot in der Finanzverwaltung. «Der Trend geht aber immer mehr dahin.»

Welche Vordrucke sind als Rentner fuer die Steuererklaerung zu benutzen?

Die gängigen gesetzlichen und privaten Renten sind weiterhin innerhalb der Anlage R anzugeben, wohingegen Erträge aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und betrieblichen Altersvorsorgen in der Anlage R-AV/bAV zu erklären sind. Für ausländische Renten gibt es ein weiteres, drittes Formular, die Anlage R-AUS.

Kann ich als Rentner eine vereinfachte Steuererklärung abgeben?

Nutzen können die vereinfachte Steuererklärung Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen.

Wann muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung machen?

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Welches Steuerprogramm ist für Rentner?

Das Projekt „Steuerlotse“ unterstützt gezielt die steuerpflichtigen Rentner*innen und Pensionär*innen, die jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen.