Fair parken gmbh abzocke bei penny

Fair parken gmbh abzocke bei penny
| 72 Views | 03.03.2020 | 14:49 Uhr

geschrieben von Sandy G.

PENNY-Markt GmbH (Geretsried)

Abzocke beim Einkauf auf dem Penny-Parkplatz durch fragwürdige Geschäftsbedingungen bei der Nutzung des Parkplatzes

Ich war am 25.02.2020 in der Geretsrieder Penny Filiale am Steiner eing einkaufen.

Nach meinem Einkauf musste ich leider feststellen, dass mein Einkauf mit einer Strafgebühr von knapp 25,00 € honoriert wurde.

Im Gewühl auf dem Parkplatz habe ich scheinbar nicht wahrgenommen, dass Parken nur noch mit Parkscheibe erlaubt ist.

Scheinbar ist es wichtiger, dass man auf diese Art und Weise abgezockt wird, als dass das Einkaufserlebnis im Vordergrund steht.

Ein solches Gebaren finde ich unmöglich und ich werde mein Einkaufsverhalten dementsprechend überdenken.

Ein braver Bürger wie ich zählt natürlich auch gleich die angegebene "Strafe".

Für mich assoziiere ich die Marke penny in Zusammenarbeit mit der fair parken GmbH sicher noch sehr lange mit Abzocke in Reinform!

Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH: 24,90€

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Rimbach. Es ist ein Aufregerthema: Wer aktuell in Rimbach im Penny-Markt einkaufen geht, der sollte nicht vergessen, eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe seines Autos zu legen. Sonst winkt ein saftiges „Knöllchen“. Seit einiger Zeit werden Strafzettel einer privaten Parkplatzkontrolle auf dem Areal des Discounters in der Schlossstraße verteilt.

Auf vielen Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren dürfen Kunden nur noch eine festgelegte Zeit von beispielsweise ein oder zwei Stunden parken und müssen eine Parkscheibe ins Auto legen. Hat man die Parkscheibe vergessen oder die Parkzeit überschritten, findet man oft einen Zettel an der Windschutzscheibe, dass man für diesen Parkverstoß Geld bezahlen soll.

Ausgestellt werden die Zettel von Firmen, die Park&Control, Fairparken oder Parkräume KG heißen. Sie übernehmen für die Supermärkte die Überwachung ihrer Parkplätze, um diesen lästige Dauerparker vom Hals zu halten.

Darf ein Supermarkt auf seinem Parkplatz abkassieren?

Der Parkplatz oder die Parkgarage sind Eigentum des Supermarkts – falls er Gebäude und Grundstück nicht selbst nur gemietet hat. Auf seinem privaten Grundbesitz kann der Eigentümer tun, was er möchte – natürlich innerhalb der Gesetze.

Der Supermarkt kann also seine Kunden kostenlos parken lassen. Er darf zum Beispiel aber auch Parkgebühren festlegen und bestimmen, wie lange geparkt werden darf.

Eine weitere Möglichkeit für den Supermarkt ist, den gesamten Parkplatz zu verpachten. Eine externe Firma überwacht dann das Gelände und verteilt bei Regelverstößen Strafen.

Ein Geschäftszweig, der wächst: Das zeigt beispielsweise die Entwicklung der Halterabfragen beim Kraftfahrtbundesamt, wo auch die ganzen Anfragen der privaten Überwachungsfirmen eingehen.

2010 waren es rund 53.000 Halterauskünfte. In den Folgejahren nahmen sie immer mehr zu -  auf rund 260.000 im vergangenen Jahr.

Warum verpachten Supermärkte ihre Parkplätze?

Eigentlich ist Sinn und Zweck eines kostenlosen Supermarkt-Parkplatzes, dass damit Kunden angelockt werden. Wenn sie umsonst so lange parken möchten, wie sie wollen, verbringen sie auch mehr Zeit in dem Geschäft, so die Überlegung.

Allerdings werden Supermarkt-Parkplätze häufig von Autofahrern genutzt, die gar keine Kunden sind. Diese „Fremdparker“ blockieren die Plätze für die Supermarkt-Kunden. Ein Fremdunternehmen zu beauftragen, welches bei Parkplatz-Verstößen Strafzettel verteilt, ist für den Supermarkt eine praktische Lösung.

Welche Rechte hat man als Supermarkt-Kunde?

Wenn der Kunde auf dem Parkplatz oder in der Garage des Supermarktes parkt, erklärt er sich automatisch mit den dort herrschenden Bedingungen einverstanden. Durch das Parken entsteht ein Vertrag – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So ist es der Kunde gewohnt, dass er auf Supermarkt-Parkplätzen umsonst parken kann. Deshalb müssen Ausnahmen besonders deutlich gekennzeichnet sein. So muss der Kunde direkt am Eingang des Parkplatzes durch ein gut lesbares Schild darüber aufgeklärt werden, welche Bedingungen auf dem Parkplatz herrschen und dass Strafen drohen. Ein unscheinbares Schild mit kleiner Schrift irgendwo am Rand reicht nicht aus – der Vertrag mit der privaten Kontrollfirma wäre somit unwirksam.

Wie hoch darf die Strafzahlung sein?

Im öffentlichen Bereich ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt es gesetzlich festgelegte Verwarnungs- oder Bußgelder. Auf Privatparkplätzen handelt es sich bei den Knöllchen um sogenannte Vertragsstrafen.

Die Höhe der verlangten Vertragsstrafe variiert von Firma zu Firma. Manche von ihnen verlangen bis zu 30 Euro. Nach Meinung von Juristen kann die Strafe unter Umständen zu hoch angesetzt sein. Hintergrund ist, dass nach § 307 Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie unangemessen von der gesetzlichen Regelung abweichen.

Das heißt, als Vergleichswert wird die Gebühr herangezogen, die ein Strafzettel wegen Falschparkens in der jeweiligen Stadt mit sich bringt. Das Verstoßgeld auf einem Privatparkplatz sollte nicht mehr als doppelt so hoch sein.

Widerspruch einlegen

Wer aufgefordert wird, Geld für einen Parkverstoß zu zahlen, obwohl er das entweder komplett oder in dieser Höhe für unberechtigt hält, kann dagegen Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei, dass man belegen muss, warum man welchen Teil für ungerechtfertigt hält.

Tipp: Fotos machen. So lässt sich später beweisen, dass das Hinweis-Schild mit den Nutzungsbedingungen beispielsweise hinter einem Gebüsch versteckt war. Zusätzlich sollte man zur Überprüfung der Gebühren-Höhe bei der Stadt nachfragen, was dort ein normaler Parkverstoß üblicherweise kostet.

Zahlungsaufforderung ohne Strafzettel

Es passiert aber auch, dass man gar keinen Zettel an der Windschutzscheibe hatte und direkt eine Zahlungsaufforderung von den Parkplatzkontrolleuren oder sogar einem Inkassounternehmen bekommt. Oft ist die Gesamtsumme dabei bereits deutlich erhöht, beispielsweise durch Mahn- und Verzugskosten. Auch hier heißt es genau hinschauen: Mahn- und Verzugskosten müssen nicht bezahlt werden, wenn man keine Kenntnis der Ursprungsforderung hatte.

Tipp: solchen Forderungen widersprechen. Das gilt auch, wenn als Beweis ein Bild der Windschutzscheibe des eigenen Autos mit dem Parkverstoßzettel beigelegt wird. Das beweist nur, dass "Ihr Auto davon Kenntnis hat". Allerdings kann der Zettel weggeweht oder entfernt worden sein, bevor man zum Auto zurückgekehrt ist. Was die eigentliche Forderung betrifft, so gilt es hier wieder zu klären, ob sie berechtigt ist oder nicht.

Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Privatparkplätzen, anders als bei öffentlichen, bei der Kontrollfirma, erklärt Rechtsanwalt Dr. Mathias Allmansberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Anders als im öffentlichen Straßenverkehr, in dem der Halter für Parkverstöße auch haftbar gemacht werden kann, gilt dies hier im zivilrechtlichen Bereich nicht. Das heißt, das Parkplatzunternehmen müsste den Nachweis führen, wer tatsächlich das Fahrzeug am besagten Tag gefahren hat bzw. auf dem Parkplatz abgestellt hat.“

Viele Supermärkte sind außerdem kulant, was eigene Kunden anbelangt, da sie diese nicht verlieren wollen. Wenn man also den Kassenbon aufbewahrt und nachträglich vorzeigt, hat man doch noch eine Chance, dass die Parkstrafe zurückgezogen wird.

Nachtrag

Nach der Ausstrahlung der Folge "Vorsicht, Verbraucherfalle!" am 18.12.2017 hat sich das Unternehmen Park&Control an die Redaktion gewandt. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es, man habe verstanden, dass eine klare und transparente Kommunikation gegenüber Kunden und Verbrauchern wichtig und notwendig sei. Das Unternehmen erklärte außerdem, man habe ein neues Beschilderungskonzept entwickelt. Die neuen Schilder würden ab sofort für jeden neuen Standort und parallel an zentralen Standtorten eingeführt werden.

Kann man sich gegen Fair Parken wehren?

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen? Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

Wie funktioniert fair parken?

Hat man die Parkscheibe vergessen oder die Parkzeit überschritten, findet man oft einen Zettel an der Windschutzscheibe, dass man für diesen Parkverstoß Geld bezahlen soll. Ausgestellt werden die Zettel von Firmen, die Park&Control, Fairparken oder Parkräume KG heißen.

Wie lange darf man bei Penny parken?

Das Parken ist nur noch für die Dauer von höchstens 1,5 Stunden erlaubt. Wer sich nicht daran hält und ohne Parkscheibe parkt beziehungsweise die Höchstparkdauer überschreitet, zahlt nach einem Übergang eine Strafe von 24,90 Euro.

Wer darf in Deutschland Strafzettel ausstellen?

Wer darf Strafzettel ausstellen? Im öffentlichen Parkraum dürfen Knöllchen nur von Ordnungsbehörden (etwa Polizei oder Ordnungsamt) ausgestellt werden. Aber Vorsicht, auf privaten Parkplätzen dürfen beispielsweise auch sogenannte Parkraumbewirtschafter Vertragsstrafen verteilen.