Bereits ab einem Alter von 15 Jahren können Kinder und Jugendliche Arbeitslosengeld II (ALG II), allgemein bekannt als Hartz 4, beziehen. Bis zum 25. Lebensjahr müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem müssen sich Beziehende unter 25 Jahren oft strengeren Regeln beugen. Wir erklären Ihnen, worauf es bei Hartz 4 unter 25 ankommt. Show
Inhaltsverzeichnis 1 Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei unter 25-Jährigen 2 Höhe des Regelsatzes für unter 25-Jährige 3 Hartz 4 unter 25: Wie wird’s beantragt? 4 Strengere Maßstäbe bei Hartz 4-Bezug unter 25 Jahren 5 Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsberechtigte 6 Wohnen mit Hartz 4 unter 25 7 Familiengründung unter 25 Jahren Unser Service für Sie Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen lassen und direkt mehr Hartz 4 erhalten! Bescheid kostenlos prüfenHartz 4-Satz berechnen Antrag stellen Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei unter 25-JährigenArbeitslosengeld II soll hilfebedürftigen Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Altersspanne der Leistungsberechtigten liegt dabei zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren. Wer allerdings zwischen 15 und 25 Jahre alt ist, muss neben den allgemeingültigen Voraussetzungen, weitere Bedingungen erfüllen. Zu den allgemeingültigen Vorgaben für den Bezug von Arbeitslosengeld II zählen:
Bei unter 25-Jährigen kommt außerdem hinzu:
Höhe des Regelsatzes für unter 25-JährigeDie Höhe des Regelsatzes unterscheidet sich je nach Altersstufe. Zwischen 15 und 25 Jahren gibt es folgende Staffelungen:
Hinweis: Regelbedarf bei eigener WohnungIn Ausnahmefällen haben unter 25-Jährige Anspruch auf eine eigene Wohnung. Das gilt etwa dann, wenn sie bei Antragstellung bereits in einer eigenen Wohnung wohnen. Für Sie gilt ein Hartz 4-Satz in Höhe von 449 EUR zur Deckung der Regelbedarfe. Zudem kann unter Umständen ein Anspruch auf Mehrbedarf geltend gemacht werden, etwa bei kostenaufwändiger Ernährung. Die gesetzliche Grundlage für Mehrbedarfe findet sich in § 21 SGB II. Hartz 4 unter 25: Wie wird’s beantragt?Sind Sie unter 25 Jahre alt und möchten bzw. müssen ALG II beantragen, müssen Sie einen Erstantrag beim Jobcenter stellen. Dabei ist bei Antragstellung nicht nur Ihre eigene Situation, sondern auch die Ihrer Eltern von Bedeutung. In der Regel müssen Sie auch die darlegen. Strengere Maßstäbe bei Hartz 4-Bezug unter 25 JahrenBeziehen Sie Hartz 4 und sind unter 25 Jahre alt, gelten unter Umständen für Sie strengere Maßstäbe, als für Leistungsberechtigte über 25 Jahre. Besonders beim Thema Beschäftigung werden diese spürbar – Stichwort: Sofortvermittlungsgebot. Das Sofortvermittlungsgebot soll sicherstellen, dass Sie möglichst umgehend eine Beschäftigung aufnehmen. Dabei ist es unerheblich, um welche Art Job – bspw. Aushilfsjob, Ausbildung, Vollzeitstelle – es sich handelt. Sofern Ihnen die Agentur für Arbeit (BA) ein Jobangebot vorlegt, haben Sie das auch anzunehmen. Anderenfalls kann es zu Sanktionen kommen, sprich: einer Minderung des Regelbedarfs. Wichtig: Ausbildung spielt untergeordnete RolleBei Hartz 4-Bezug unter 25 Jahren, müssen Sie jede Beschäftigung annehmen, die das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit für zumutbar hält. Ein Recht auf eine Ausbildung haben Sie nicht. Sanktionen für unter 25-jährige LeistungsberechtigteOb über oder unter 25 Jahre – wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist grundsätzlich an Pflichten gebunden. Bei Pflichtverletzungen drohen Sanktionen. Für unter 25-jährige Hartz 4 Empfänger:innen können die Konsequenzen empfindlich sein. Im Grunde genommen dürfen ihnen bei Pflichtverletzungen per Gesetz die kompletten Leistungen gestrichen werden. Hinweis: Beschränkung von SanktionenDas Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen mit Kürzungen von mehr als 30 % des Regelsatzes verfassungswidrig sind. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf Sanktionen gegen Leistungsberechtigte über 25 Jahre. Allerdings: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben zahlreiche Agenturen für Arbeit Jobcenter angewiesen, das Urteil auch bei Sanktionen gegen unter 25-jährige Hartz 4-Beziehende anzuwenden. Wohnen mit Hartz 4 unter 25Bei Hartz 4-Bezug unter 25 Jahren bilden Sie mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können oder nicht. Sobald Sie jedoch eigenes Einkommen erzielen, womit Sie Ihren Lebensunterhalt und anteilige Unterkunftskosten selbst stemmen können, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Hinweis: HaushaltsgemeinschaftSobald Sie aufgrund eigenen Einkommens nicht mehr als Teil der Bedarfsgemeinschaft gelten, geht das Jobcenter oftmals von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Wie bei einer Bedarfsgemeinschaft kommt es auch bei einer Haushaltsgemeinschaft zur Anrechnung Ihres Einkommens. Dabei muss bei einer Haushaltsgemeinschaft genau differenziert werden. Denn: Nur wenn ein Haushalt tatsächlich gemeinsam geführt und bewirtschaftet wird, ist eine Haushaltsgemeinschaft gegeben – Einkommen darf angerechnet werden. Teilen sich die Bewohner aber lediglich eine Wohnung und wirtschaften gänzlich unabhängig voneinander, darf kein Einkommen angerechnet werden. Eigene Wohnung – geht das bei Hartz 4-Bezug unter 25?So wenig Spielraum unter 25-Jährige bei ihrer Berufswahl haben, so wenig können sie sich auch ihre Wohnsituation aussuchen. Denn grundsätzlich gilt: Wer unter 25 Jahre alt ist und bei den Eltern wohnt, kann frühestens mit Erreichen des 25. Lebensjahres ausziehen, sofern Sozialleistungen nach dem SGB II bezogen werden. Wichtig: Auszug nur mit triftigem Grund möglichWollen Sie aus Ihrem Elternhaus bzw. Ihrer elterlichen Wohnung ausziehen, ehe Sie 25 Jahre alt sind, müssen Sie einen wichtigen Grund beim Jobcenter vorbringen. Das kann sich mitunter sehr schwierig gestalten. Nur ein wichtiger Grund kann zu einem vorzeitigen Umzug berechtigen. Darunter fallen beispielsweise:
Liegt ein wichtiger Grund vor, muss das Jobcenter einem Umzug zustimmen. Das geht aus § 22 Absatz 5 SGB II hervor. Erfüllen Sie keine dieser Bedingungen und ziehen ohne Zustimmung des Jobcenters in eine eigene Wohnung, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Zum einen kann das Jobcenter die Übernahme Ihrer KdU verweigern. Zum anderen steht Ihnen ein deutlich geringerer Regelsatz zu: 360 EUR anstelle von 449 EUR. Stimmt Ihr Jobcenter indes einem Umzug zu, ist Ihnen nicht nur die Übernahme der KdU sicher. Sie können unter Umständen auch einen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten sowie auf eine Erstausstattung haben. Eigene Wohnung vor Bezug von ALG IILeben Sie bereits in einer eigenen Wohnung und werden hilfebedürftig, gelten andere Regeln: Ihr Alter spielt eine eher untergeordnete Rolle. Wichtig ist nur, dass die KdU sich im Rahmen der Angemessenheit bewegen. Um welchen Betrag es dabei geht, lässt sich pauschal nicht sagen. Zu unterschiedlich bewerten Jobcenter, zu unterschiedlich sind die bundesweiten Mietenspiegel. Hinweis: RegelsatzLeben Sie in einer eigenen Wohnung, kann Ihnen ein Regelbedarf in Höhe von 449 EUR zustehen. Dieser Betrag steht Alleinlebenden bzw. Alleinerziehenden zu. Familiengründung unter 25 JahrenHaben Sie ein Kind bekommen, bilden Sie nicht länger eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern. Das gilt selbst, wenn Sie im Alter von 16 oder 17 Jahren ein Kind bekommen und noch bei Ihren Eltern wohnen. Sobald Sie ein Baby haben, bilden Sie Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft. Das räumt Ihnen gleichzeitig das Recht ein, eine eigene Wohnung zu beziehen – ebenso wie eine Hochzeit. Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner in eine eigene Wohnung ziehen. Auch bei Bescheiden für unter 25-Jährige gilt: Jobcenter machen oftmals Fehler. Deshalb kann es sich lohnen, die Bescheide einem prüfenden Blick zu unterziehen. Unsere Partneranwälte nehmen sich dem an und legen ggf. Widerspruch ein – kostenlos. Quellen: Sozialgesetzbuch (SGB II)
Hartz 4-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? 0 / 5 Gesamt: 4.33Your page rank: Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von ALG II-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht. Fragen & AntwortenWie bekomme ich eine eigene Wohnung unter 25? Unter 25-Jährige, die Hartz 4 beziehen, haben nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Es muss ein triftiger Grund vorliegen. Beispiele sind: Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens mit den Eltern, eine Anstellung in einer anderen Stadt oder die Gründung einer eigenen Familie. Kann man auch Hartz 4 beantragen, wenn man bei den Eltern wohnt? Ja, das ist möglich. Unter 25 Jahren bilden Kinder und Jugendliche für Gewöhnlich mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass das Einkommen der Eltern zur Ermittlung der Höhe des Anspruches herangezogen wird. Wird bei Hartz 4 das Vermögen der Eltern angerechnet?Bei unverheirateten Kindern bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, ist das Einkommen und Vermögen der Eltern gemäß Paragraf 9 Abs. 2 SGB II anzurechnen. Das Einkommen und Vermögen der Kinder wird dagegen nicht bei den Eltern angerechnet.
Wann ist man eine Haushaltsgemeinschaft?Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel: verwandte oder verschwägerte Personen (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Geschwister über 25 Jahre). eigene Kinder und Pflegekinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Haushalt leben.
Sind Mutter und Tochter eine Bedarfsgemeinschaft?In einem Haushalt lebende Kinder, die unter 25 Jahre alt sind, zählen zur Bedarfsgemeinschaft des Elternteils, sofern sie unverheiratet und erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Dabei zählen auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen zum Einkommen der Kinder.
Was bekommt man wenn man noch nie gearbeitet hat?Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 831 Euro.
|