Einen guten Einblick in meine Arbeit als Scheidungsanwalt und zum Thema "Online-Scheidung" erhalten Sie im folgenden Mitschnitt der ZDF Reportage. Show
Wie berechnen sich die Kosten einer Ehescheidung?Die Kosten einer Ehescheidung – auch Kosten des Scheidungsverfahrens genannt - setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Gerichtskosten. Anwälte berechnen ihre Gebühren nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dort finden Sie in der RVG-Tabelle - Anlage 2 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Abhängigkeit vom Gegenstandswert und des Gebührenrahmens die anwaltlichen Gebühren. Je höher der Gegenstandswert, Verfahrenswert im Scheidungsverfahren, desto höher sind die Gebühren. Anwälte berechnen, je nachdem was sie im Auftrag des Mandanten erledigen, unterschiedliche Gebühren. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt dazu Rahmengebühren und gibt für die Gebührenrechnung einen Rahmen von Faktor 0,3 bis ca. Faktor 1,6 vor. Innerhalb dieses Rahmens kann der Faktor festgesetzt werden, nach dem die Gebühr letztlich berechnet wird. In Abhängigkeit von dem festgesetzten Faktor errechnet sich aus der RVG-Tabelle die Gebühr. GeschäftsgebührBeauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Ihrer Scheidung, kann es sein, dass der Anwalt zur Vorbereitung des Scheidungsverfahrens Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder einer Behörde oder einer Versicherung führen muss. Der Anwalt betreibt „Ihr Geschäft“ und rechnet dafür eine Geschäftsgebühr ab. Der übliche Faktor für die Geschäftsgebühr beträgt 1,3. Beträgt der Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren beispielsweise 3.000 EUR, ergibt sich eine 1,3 Geschäftsgebühr vonEUR. Mit dieser Geschäftsgebühr ist die außergerichtliche Tätigkeit meist abgegolten. VerfahrensgebührFormuliert Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht den Antrag beim Familiengericht ein, erhält sie bzw. er eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr wird im Scheidungsverfahren regelmäßig mit dem Faktor 1,3 angesetzt. Hat Sie die Anwältin bzw. der Anwalt bereits außergerichtlich vertreten und dafür eine Geschäftsgebühr berechnet, wird diese Geschäftsgebühr zur Hälfte mit dem Faktor 0,65 auf die spätere gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet. TerminsgebührWegen des Anwaltszwangs können Sie vor dem Familiengericht selbst keine Anträge stellen und nichts verhandeln. Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen. Dafür wird eine Terminsgebühr berechnet. Die Terminsgebühr wird in Scheidungsverfahren üblicherweise mit dem Faktor 1,2 berechnet. Der Anwalt kann die Terminsgebühr nur einmal berechnen, unabhängig davon, wie viele Verhandlungstermine er für Sie vor Gericht wahrnehmen muss. EinigungsgebührStreiten Sie sich mit Ihrem Ehepartner wegen einer Scheidungsfolge, kann Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt eine Einigungsgebühr berechnen, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner im Scheidungstermin auf eine einvernehmliche Regelung verständigen. Die Einigungsgebühr entsteht mit dem Faktor 1,0. Die Einigung vor Gericht setzt aber voraus, dass auch Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Sollten Sie sich jedoch darauf verständigen, Ihre Ehe fortzusetzen, wird speziell eine Aussöhnungsgebühr berechnet. Im Folgenden führen wir ein paar Preisbeispiele auf und gehen dabei speziell auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei der iurFRIEND®-Scheidung ein. Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.1 – AlleinverdienerBemessungsgrundlageFaktorKosten/WertZwischensummeNettoeinkommenKinderfreibetrag Kreditrate Versorgungsausgleich1.500 0 0 nicht1(Mnt) 0 0 01.500Verdreifachung1.50034.500 EURiurFRIEND beantragt für Sie eine Reduzierung des Streitwerts um 30%.4.500-30%-1.350 EURGesamt Verfahrenswert3.150 EUR Bei diesem Preisbeispiel zahlen Sie die Anwaltskosten von 850,85 EUR in 5 Raten à 170,17 EUR. Bei Gewährung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist Ihre Scheidung natürlich kostenlos für Sie. Selbstverständlich führen unsere Kooperationspartner Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell wie möglich durch! Unsere Kooperationsrechtsanwälte halten sich an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie können wie folgt die Kosten begleichen: Gerichtskosten1280,- EURAnwaltskosten 850,85 EUR1. bis 5. Rateje 170,17 EURSie bezahlen nur= 1.130,85 EURVoraussetzungen für diesen Preis sind:
Wichtiger Hinweis für Sie:Auch in allen anderen Fällen werden unsere Kooperationsanwälte Ihre Scheidung so günstig und so schnell wie möglich durchführen!
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.2 – DoppelverdienerGehalt Anna Olbrichtmonatlich netto 1.100 EURGehalt Ferdinand Olbrichtmonatlich netto 2.000 EURIn den letzten drei Monaten3 x 1.100 EUR= 3.300 EURIn den letzten drei Monaten3 x 2.000 EUR= 6.000 EURGesamtes Gehalt der letzten drei Monate= 9.300 EURDie Gerichtskosten für Scheidungsverfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), die Anwaltskosten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht festgesetzt. Die Höhe aller Kosten und Gebühren im rechtlichen Bereich richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert. Berechnung des VerfahrenswertsDer Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt) eines Scheidungsverfahrens errechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ist ein Betrag von 250 EUR abzuziehen. Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monatlich 1.100 EUR netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 EUR netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehepartner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Dieser Betrag von 9.300 EUR netto stellt den Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens dar, nach dem sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten sowie die ggf. anfallenden Notarkosten bemessen. Der Verfahrenswert beträgt mindestens 3.000 EUR und höchstens 1 Million EUR. Dieser Verfahrenswert gilt jedoch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere Angelegenheit, die vor Gericht oder außergerichtlich geregelt wird, gibt es einen eigenen Verfahrenswert und damit eigene Gebühren und Kosten. Expertentipp: Bei einer Ehescheidung ist es sinnvoll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht gemeinsam geltend zu machen. In diesem Fall bilden alle vor dem Gericht zu regelnden Angelegenheiten einen Verbund. Die Verfahrenswerte der Angelegenheiten, die im Verbund geltend gemacht werden, sind wesentlich geringer, als wenn die Angelegenheiten nachher separat geltend gemacht werden. Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear ansteigen, muss bei im Verbund geltend gemachten Angelegenheiten weniger Geld an Rechtsanwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegenheiten getrennt von der Scheidung vor Gericht verhandelt werden. Falls Ihnen vor Beantragung der Scheidung oder während das Scheidungsverfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehegatten geklärt werden muss, so sollten Sie dies kurzfristig Ihrem Rechtsanwalt mitteilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht einreichen kann. Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.3 – StreitJutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechtsanwalt bereits einen Scheidungsantrag stellen lassen. Norbert verdient monatlich 2.000 EUR netto, Jutta verdient 1.500 EUR netto. Kurz vor dem Scheidungstermin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt. Für das Gerichtsverfahren zur Ehescheidung entstehen folgende Kosten: Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate9.750,00 EURGerichtskosten532 EURAnwaltskosten für einen Anwalt1,3 Verfahrensgebühr798,20 EUR1,2 Terminsgebühr736,80 EURAuslagen20,00 EURGesamt1.555 EUR zzgl. MwSt.Diese Kosten gelten nur für die EhescheidungWenn Jutta Schreiber das Sorgerecht für Ihre Tochter geltend machen will, ist es bezüglich der Kosten sinnvoll, wenn sie das Sorgerechtsverfahren zusammen mit der Ehescheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehescheidung vollzogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorgerechtsverfahren teurer. Was kostet eine Scheidung nach 20 Jahren?Freibetrag Bund. Was kostet mich eine Scheidung mit 2 Kindern?Der Verfahrenswert berechnet sich wie folgt: (4 000 + 2 000) x 3 = 18 000, zuzüglich zweimal 10 Prozent von 18 000 Euro für den Versorgungsausgleich, insgesamt 21 600 Euro. Für zwei unterhaltspflichtige Kinder werden insgesamt 500 Euro abgezogen. Der Gegenstandswert beträgt also 21 100 Euro.
Wer trägt die Kosten für die Scheidung?Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.
Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?Verfahren > Scheidungsverfahren > Welcher Ehegatte sollte den Scheidungsantrag stellen? Grundsätzlich ist es völlig egal, wer von beiden Eheleuten den Antrag einreicht. Die Kosten sind in jedem Falle gleich hoch, denn sie richten sich ohnehin nach dem Einkommen beider Ehegatten.
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