Wie teuer ist ein Anwalt bei Scheidung?

Einen guten Einblick in meine Arbeit als Scheidungsanwalt und zum Thema "Online-Scheidung" erhalten Sie im folgenden Mitschnitt der ZDF Reportage.

 

Wie berechnen sich die Kosten einer Ehescheidung?

Die Kosten einer Ehescheidung – auch Kosten des Scheidungsverfahrens genannt - setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Gerichtskosten.

Anwälte berechnen ihre Gebühren nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dort finden Sie in der RVG-Tabelle - Anlage 2 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Abhängigkeit vom Gegenstandswert und des Gebührenrahmens die anwaltlichen Gebühren. Je höher der Gegenstandswert, Verfahrenswert im Scheidungsverfahren, desto höher sind die Gebühren.

Wie teuer ist ein Anwalt bei Scheidung?

Wie teuer ist ein Anwalt bei Scheidung?

Anwälte berechnen, je nachdem was sie im Auftrag des Mandanten erledigen, unterschiedliche Gebühren. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt dazu Rahmengebühren und gibt für die Gebührenrechnung einen Rahmen von Faktor 0,3 bis ca. Faktor 1,6 vor. Innerhalb dieses Rahmens kann der Faktor festgesetzt werden, nach dem die Gebühr letztlich berechnet wird. In Abhängigkeit von dem festgesetzten Faktor errechnet sich aus der RVG-Tabelle die Gebühr.

Geschäftsgebühr

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Ihrer Scheidung, kann es sein, dass der Anwalt zur Vorbereitung des Scheidungsverfahrens Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder einer Behörde oder einer Versicherung führen muss. Der Anwalt betreibt „Ihr Geschäft“ und rechnet dafür eine Geschäftsgebühr ab.

Der übliche Faktor für die Geschäftsgebühr beträgt 1,3. Beträgt der Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren beispielsweise 3.000 EUR, ergibt sich eine 1,3 Geschäftsgebühr vonEUR. Mit dieser Geschäftsgebühr ist die außergerichtliche Tätigkeit meist abgegolten.

Verfahrensgebühr

Formuliert Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht den Antrag beim Familiengericht ein, erhält sie bzw. er eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr wird im Scheidungsverfahren regelmäßig mit dem Faktor 1,3 angesetzt. Hat Sie die Anwältin bzw. der Anwalt bereits außergerichtlich vertreten und dafür eine Geschäftsgebühr berechnet, wird diese Geschäftsgebühr zur Hälfte mit dem Faktor 0,65 auf die spätere gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet.

Terminsgebühr

Wegen des Anwaltszwangs können Sie vor dem Familiengericht selbst keine Anträge stellen und nichts verhandeln. Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen. Dafür wird eine Terminsgebühr berechnet. Die Terminsgebühr wird in Scheidungsverfahren üblicherweise mit dem Faktor 1,2 berechnet. Der Anwalt kann die Terminsgebühr nur einmal berechnen, unabhängig davon, wie viele Verhandlungstermine er für Sie vor Gericht wahrnehmen muss.

Einigungsgebühr

Streiten Sie sich mit Ihrem Ehepartner wegen einer Scheidungsfolge, kann Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt eine Einigungsgebühr berechnen, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner im Scheidungstermin auf eine einvernehmliche Regelung verständigen. Die Einigungsgebühr entsteht mit dem Faktor 1,0. Die Einigung vor Gericht setzt aber voraus, dass auch Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Sollten Sie sich jedoch darauf verständigen, Ihre Ehe fortzusetzen, wird speziell eine Aussöhnungsgebühr berechnet.

Im Folgenden führen wir ein paar Preisbeispiele auf und gehen dabei speziell auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei der iurFRIEND®-Scheidung ein.

Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.1 – Alleinverdiener

BemessungsgrundlageFaktorKosten/WertZwischensummeNettoeinkommen
Kinderfreibetrag
Kreditrate
Versorgungsausgleich1.500
0
0
nicht1(Mnt)
0
0
01.500Verdreifachung1.50034.500 EURiurFRIEND beantragt für Sie eine Reduzierung des Streitwerts um 30%.4.500-30%-1.350 EURGesamt Verfahrenswert3.150 EUR

Bei diesem Preis­bei­spiel zahlen Sie die Anwaltskosten von 850,85 EUR in 5 Raten à 170,17 EUR.

Bei Gewäh­rung von raten­freier Verfahrens­kosten­hilfe (VKH) ist Ihre Scheidung natürlich kostenlos für Sie. Selbst­verständ­lich führen unsere Kooperationspartner Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell wie möglich durch! Unsere Kooperationsrechts­an­wälte halten sich an das in Deutsch­land gel­tende Rechts­anwalts­vergütungs­ge­setz.

Wie teuer ist ein Anwalt bei Scheidung?

Wie teuer ist ein Anwalt bei Scheidung?

Sie können wie folgt die Kosten be­glei­chen:

Gerichtskosten1280,- EURAnwaltskosten 850,85 EUR1. bis 5. Rateje 170,17 EURSie bezahlen nur= 1.130,85 EUR

Voraus­setzungen für diesen Preis sind:

  • Ein Ehegatte hat ein Netto­ein­kommen von 1.500 EUR, der andere Ehe­gatte ver­sorgt den Haus­halt oder ist ALG. II Empfänger.
  • Es han­delt sich um eine ein­ver­nehm­liche Scheidung. Wir be­antra­gen zudem eine Re­du­zierung des Streit­wertes um 30%.
  • Ein Ver­sorgungs­aus­gleich wird nicht durch­geführt.

Wichtiger Hinweis für Sie:

Auch in allen anderen Fällen werden unsere Kooperat­ions­anwälte Ihre Scheidung so günstig und so schnell wie möglich durch­führen!

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.2 – Doppelverdiener

Gehalt Anna Olbrichtmonatlich netto 1.100 EURGehalt Ferdinand Olbrichtmonatlich netto 2.000 EURIn den letzten drei Monaten3 x 1.100 EUR= 3.300 EURIn den letzten drei Monaten3 x 2.000 EUR= 6.000 EURGesamtes Gehalt der letzten drei Monate= 9.300 EUR

Die Gerichts­kosten für Scheidungsverfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), die Anwaltskosten im Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht fest­gesetzt. Die Höhe aller Kosten und Ge­bühren im recht­lichen Bereich richten sich grund­sätzlich nach dem Verfahrens­wert.

Berech­nung des Verfahrens­werts

Der Verfahrens­wert (auch "Streit­wert" oder "Gegen­stands­wert" ge­nannt) eines Scheidungs­verfahrens er­rechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einrei­chung des Scheidungs­antra­ges erzielten Netto­ein­kom­mens beider Ehe­gatten. Für jedes unterhalts­berechtigte Kind ist ein Betrag von 250 EUR abzu­ziehen.

Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monat­lich 1.100 EUR netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 EUR netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehe­partner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht her­vor­ge­gangen.

Dieser Betrag von 9.300 EUR netto stellt den Verfahrens­wert des Scheidungs­verfahrens dar, nach dem sich die Anwaltskosten und die Gerichts­kosten sowie die ggf. anfallenden Notarkosten bemes­sen. Der Verfahr­enswert beträgt mindes­tens 3.000 EUR und höchs­tens 1 Mil­lion EUR.

Dieser Ver­fahrens­wert gilt je­doch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere An­gelegen­heit, die vor Ge­richt oder außer­gericht­lich geregelt wird, gibt es einen ei­genen Ver­fahrens­wert und damit eigene Ge­bühren und Kosten.

Expertentipp:

Bei einer Ehe­schei­dung ist es sinn­voll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht ge­mein­sam gel­tend zu machen. In diesem Fall bilden alle vor dem Ge­richt zu regeln­den An­gelegen­heiten einen Ver­bund. Die Ver­fahrens­werte der Angelegen­heiten, die im Ver­bund gel­tend gemacht werden, sind wesent­lich geringer, als wenn die Angelegen­heiten nachher separat gel­tend gemacht werden.

Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear an­steigen, muss bei im Verbund gel­tend gemachten Angelegen­heiten weniger Geld an Rechts­anwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegen­heiten getrennt von der Scheidung vor Gericht ver­handelt werden.

Falls Ihnen vor Bean­tragung der Scheidung oder während das Scheidungs­verfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehe­gatten geklärt werden muss, so sollten Sie dies kurz­fristig Ihrem Rechts­anwalt mit­teilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht ein­reichen kann.

Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.3 – Streit

Jutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechts­anwalt bereits einen Scheidungs­antrag stellen lassen.

Norbert verdient monatlich 2.000 EUR netto, Jutta verdient 1.500 EUR netto. Kurz vor dem Scheidungs­termin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.

Für das Gerichts­verfahren zur Ehe­scheidung ent­stehen folgende Kosten:

Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate9.750,00 EURGerichtskosten532 EURAnwaltskosten für einen Anwalt1,3 Verfahrensgebühr798,20 EUR1,2 Terminsgebühr736,80 EURAuslagen20,00 EURGesamt1.555 EUR zzgl. MwSt.

Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung

Wenn Jutta Schreiber das Sorge­recht für Ihre Toch­ter geltend machen will, ist es be­züg­lich der Kosten sinn­voll, wenn sie das Sorge­rechts­ver­fahren zu­sammen mit der Ehe­scheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehe­schei­dung voll­zogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorge­rechts­ver­fah­ren teurer.

Was kostet eine Scheidung nach 20 Jahren?

Freibetrag Bund.

Was kostet mich eine Scheidung mit 2 Kindern?

Der Verfahrenswert berechnet sich wie folgt: (4 000 + 2 000) x 3 = 18 000, zuzüglich zweimal 10 Prozent von 18 000 Euro für den Versorgungsausgleich, insgesamt 21 600 Euro. Für zwei unterhaltspflichtige Kinder werden insgesamt 500 Euro abgezogen. Der Gegenstandswert beträgt also 21 100 Euro.

Wer trägt die Kosten für die Scheidung?

Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.

Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?

Verfahren > Scheidungsverfahren > Welcher Ehegatte sollte den Scheidungsantrag stellen? Grundsätzlich ist es völlig egal, wer von beiden Eheleuten den Antrag einreicht. Die Kosten sind in jedem Falle gleich hoch, denn sie richten sich ohnehin nach dem Einkommen beider Ehegatten.