Kann meinen beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben

Wer mit Anfang 20 ins Berufsleben startet, macht sich über eine mögliche Berufsunfähigkeit keine Sorgen. In diesem Alter fällt es vielen schwer sich vorzustellen, dass man irgendwann nicht mehr in der Lage sein könnte, seiner aktuellen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Eine eigene Wohnung oder ein Auto sind für viele Arbeitnehmer in diesem Alter drängendere Kosten. An die Absicherung für den Ernstfall denken nur wenige. Doch die Berufsunfähigkeit ist ein unterschätztes Risiko. Eine schwere Erkrankung kann jeden treffen. Aus diesem Grund lohnt es sich über eine Absicherung nachzudenken. Doch mit einer Absicherung allein ist es nicht getan…

Inhalt (bitte aufklappen)

  • Bedeutet Berufsunfähigkeit gleich Erwerbsunfähigkeit?
  • Kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit
  • Wann gilt jemand als berufsunfähig?
  • Private Vorsorge durch Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsanfänger sind nicht ausreichend abgesichert

Bedeutet Berufsunfähigkeit gleich Erwerbsunfähigkeit?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer nicht arbeiten kann. Beim Thema Berufsunfähigkeit werden verschiedene Begriffe synonym verwendet, weshalb wir an dieser Stelle kurz auf die Unterschiede eingehen:

  • Berufsunfähigkeit

    Es wird von Berufsunfähigkeit gesprochen, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, den erlernten Beruf weiterhin ausüben zu können. Dies kann infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit passieren und liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf über eine Dauer von mindestens sechs Monaten oder mehr nicht ausüben kann. Bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit ist die betreffende Person nur noch zum Teil in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen.

  • Erwerbsunfähigkeit

    Abzugrenzen ist der Begriff der Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene unter Umständen immer noch eine andere, allerdings sozial eventuell weniger angesehene oder finanziell deutlich geringer vergütete Arbeit ausüben. Erwerbsunfähigkeit hingegen bedeutet, dass Arbeitnehmer aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt einer Arbeit nachgehen können. Dabei ist es unwichtig, ob sie eventuell in einem anderen Beruf arbeiten könnten.

    Beispiel

    Eine Friseurin mit Allergien gegen Färbemittel kann unter Umständen ihrer Tätigkeit als Friseurin zukünftig nicht mehr nachgehen, und wird somit berufsunfähig. Sie ist allerdings nicht erwerbsunfähig, da sie nach einer Umschulung in einem anderen Beruf tätig werden kann.

    Mehr dazu lesen Sie hier:

    • Erwerbsunfähigkeit: Definition und Informationen
  • Arbeitsunfähigkeit

    Ein ganz anderes Kaliber ist die Arbeitsunfähigkeit – sie betrifft früher oder später jeden Arbeitnehmer, beispielsweise, wenn Sie wegen einer Grippe zwei Wochen krankgeschrieben sind. Sie sind dann arbeitsunfähig, aber nach Ihrer Genesung wieder voll einsatzfähig. Während Ihres Arbeitsausfalls erhalten Sie in den ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollten Sie darüber hinaus krankgeschrieben sein, springt Ihre Krankenkasse mit Krankengeld ein.

    Mehr dazu lesen Sie hier:

    • Arbeitsunfähigkeit: Rechte und Pflichten

Kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Die Zahlen zur Berufsunfähigkeit sind alarmierend: Jeder Vierte in Deutschland ist von Berufsunfähigkeit betroffen. Dabei sind es gar nicht unbedingt nur Arbeitnehmer, die in vermeintlich gefährlichen Berufen wie beispielsweise als Dachdecker oder Bauarbeiter arbeiten.

Die Anzahl psychischer Erkrankungen wie Burnout nimmt seit Jahren zu. Das hängt zum einen mit einer größeren Akzeptanz solcher Erkrankungen zusammen. Andererseits führt die Verdichtung im Arbeitsleben tatsächlich zu mehr Erkrankungen.

Die häufigsten Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf sind:

  • Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Krebs und andere bösartige Geschwülste
  • Unfälle
  • Sonstige Erkrankungen

Wer nun allerdings auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung vertraut, wird eine böse Überraschung erleben. Denn obwohl das deutsche Sozialsystem einen vergleichsweise guten Ruf hat, ist es in der Vergangenheit zu einigen Einschnitten gekommen.

Die staatliche Absicherung wurde am 1. Januar 2001 mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit so umgestaltet, dass es keine gesetzliche Versicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit für alle diejenigen gibt, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind.

Checkliste für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen, haben wir HIER in dieser Checkliste für Sie zusammengetragen, die Sie als kostenloses PDF herunterladen können.

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Wann gilt jemand als berufsunfähig?

Durch den Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt nur noch eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung, die allerdings sehr gering ausfällt. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird von der Rentenversicherung geprüft.

Dabei kann es sich um eine teilweise oder volle Erwerbsminderung handeln. In welche Kategorie man fällt, wird entsprechend der Leistungsfähigkeit beurteilt. Der Umfang der Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Zusätzlich wird geprüft, ob die betreffende Person in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Ist das nicht der Fall, wird durch Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnte und zwar nicht nur in ihrem Beruf, sondern in allen Berufen. Das bedeutet, dass ein Chirurg erst dann als erwerbsgemindert gilt, wenn er auch als Pförtner nicht mehr arbeiten kann.

Wer hingegen drei oder mehr Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente von 50 Prozent. Können sechs Stunden oder mehr pro Tag für eine Erwerbstätigkeit erbracht werden, bestehen keinerlei Ansprüche.

Private Vorsorge durch Berufsunfähigkeitsversicherung

Vielen reicht die Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben. Sie schließen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Für private Versicherungen ist der Begriff in § 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dort heißt es:

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Doch auch hier ist man nicht vollständig vor dem Verlust des sozialen Status geschützt. In Absatz 3 ist von der Übernahme einer Tätigkeit, die der bisherigen Lebensstellung entspricht, die Rede.

Der Haken an der Sache: Es geht um die theoretische Möglichkeit einer solchen Tätigkeit nachzugehen, nicht um einen konkreten Job. Wenn Sie sich nicht auf irgendeine Stelle verweisen lassen wollen, sollten auf die folgende Formulierung in den Versicherungsbedingungen achten:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich oder tatsächlich für mindestens sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausübt.

Von Berufsunfähigkeit häufig betroffene Berufsgruppen

Wenig überraschend sind Berufsgruppen, die überwiegend körperliche Tätigkeiten ausüben, besonders häufig betroffen. Dabei spielt nicht nur die Tätigkeit an sich eine Rolle, sondern auch der Arbeitsplatz: Ein Gleisbauer etwa ist besonders gefährdet, weil er neben der körperlichen Arbeit in gefährliche Situationen mit fahrenden Zügen geraten kann.

Zu den gefährdetsten Berufsgruppen gehören:

  • Stewardess
  • Nachtwächter
  • Reitlehrer
  • Polier
  • Gleisbauer
  • Reinigungskraft
  • Rangierbegleiter
  • Estrichleger
  • Pflasterer
  • Ergotherapeut

Ebenfalls stiegen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung dieser Berufsgruppen massiv an, weil ihr Berufsrisiko entsprechend hoch bewertet wird:

  • Straßenbauarbeiter
  • Personenschützer
  • Stahlbetonbauer
  • Bergmann
  • Pflasterer
  • Teppichleger
  • Steward
  • Parkettleger
  • Dachdecker
  • Gleisbauer

Die Versicherer sind mitunter sehr wählerisch, wen sie als Versicherten aufnehmen. Denn ein Versicherter, der im Alter von 35 Jahren berufsunfähig wird und nun etwa 30 Jahre eine monatliche Rente von 2000 Euro erhält, kostet die Versicherung über 720.000 Euro.

Kein Wunder also, wenn mit steigendem Alter und entsprechender Einordnung in eine „Risikogruppe“ die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. Ihre gesundheitliche Verfassung spielt eine große Rolle, daher sollten Sie bei Angaben für eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbst kleinste Details angeben.

Andersherum: Die Versicherungen sind seit 2008 dazu verpflichtet, ihre Fragen konkret zu formulieren. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur die Fragen beantworten müssen, die aufgeführt sind – offene, allgemein formulierte Fragen sind nicht mehr erlaubt.

Kann meinen beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben

Berufsanfänger sind nicht ausreichend abgesichert

Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten folgende Voraussetzung:

  • Wartezeit muss vorbei sein

    Erst nachdem Sie 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

  • Pflichtbeiträge wurden gezahlt

    In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Das heißt, besonders für Berufsanfänger kann eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit sinnvoll sein. Die Ansprüche verfallen allerdings ebenfalls, wenn Sie sich beispielsweise zwischendurch selbständig gemacht und keine Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Berufsanfänger sollten sich für die Zeit, in der eine Erwerbsminderungsrente noch nicht greift, absichern. In jungen Jahren und ohne Vorerkrankungen sind die Einstiegstarife in der Regel niedrig. Aber auf das Kleingedruckte sollten Sie achten. Oft verstecken sich in den Policen fiese Klauseln, die im Ernstfall eine Auszahlung verhindern.

Zu nennen ist hier vor allem die sogenannte Verweisungsklausel. Diese erlaubt es der Versicherung, Sie auf alternative Tätigkeiten zu verweisen, denen Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nachgehen könnten. Um zu verhindern, dass Sie im Ernstfall jedweder Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen müssen, sollte die Klausel so konkret wie möglich formuliert sein.

Am besten mit Worten wie zum Beispiel „Es handelt sich nicht um Berufsunfähigkeit, sofern der Versicherte eine seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausübt“.

Zudem sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags darauf achten, die Fragen genau zu lesen und nichts zu verschweigen. Auch die Nennung von Allergien und früheren Erkrankungen ist wichtig. Ansonsten kann die Versicherung sich im Ernstfall darauf berufen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben.

Welche Versicherung Sie noch als Berufsanfänger brauchen, finden Sie hier.

Alarmzeichen-Ampel: Wenn die Arbeit krank macht

Der eigene Job sollte unter die Lupe genommen werden: Schadet Ihre Arbeit Ihrer Gesundheit?

Selbst wenn Sie einen gesunden Lebensstil pflegen, auf Ihre Ernährung achten und nicht rauchen, können Sie sich nicht vollständig vor einer Berufsunfähigkeit schützen.

Eine plötzliche Krebserkrankung oder ein Schlaganfall können Sie jederzeit aus der Bahn werfen. Daneben gibt es Anzeichen, die dafür sprechen, dass sich Ihr Job auf Dauer schädlich auf Ihre Gesundheit auswirkt. Diese haben wir in die folgenden Kategorien eingeteilt:

  • Grün: Das sind Faktoren, die Sie kurzfristig beeinträchtigen. Solange diese nicht chronisch auftreten, müssen Sie sich keine Gedanken machen.
  • Gelb: Das sind Faktoren, bei denen Ihre Alarmglocken läuten sollten. Wenn Sie diese Warnzeichen bemerken, sollten Sie präventive Maßnahmen einleiten, um gesundheitliche Schäden abzuwenden.
  • Rot: Das sind Faktoren, die Ihre körperliche und seelische Gesundheit beeinträchtigen. Hier sollten Sie dringend über einen Jobwechsel nachdenken.

Kopfschmerzen

Kann meinen beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben
Sie leiden gelegentlich unter Kopfschmerzen bei der Arbeit. Besonders in stressigen Phasen und wenn viel zu tun ist, merken Sie die Belastung deutlich. Kopfschmerzen können durch eine falsche Sitzhaltung hervorgerufen werden.

Achten Sie darauf, während des Arbeitstages immer wieder aufzustehen und die Schultern kreisen zu lassen. Gönnen Sie sich auch regelmäßig Pausen, um den Kopf frei zu bekommen und frische Luft zu tanken. Auch genügend zu trinken, kann helfen, Kopfschmerzen vorzubeugen.

Müdigkeit

Kann meinen beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben
Es gibt Zeiten, in denen Sie sich müde und ausgelaugt fühlen. Sie machen viele Überstunden und kommen spät nach Hause. Dort wartet noch Arbeit im Haushalt auf Sie. Die Nächte werden kürzer.

Es ist in Ordnung, die Nacht ab und an um ein paar Stunden zu verkürzen, wenn eine wichtige Deadline eingehalten werden muss. Doch achten Sie darauf, dass es sich um Ausnahmen handelt. Chronischer Schlafmangel wirkt sich negativ auf Ihre Arbeitsleistung und Ihre Gesundheit aus.

Rücken- und Nackenschmerzen

Besonders in Bürojobs sitzten die meisten Arbeitnehmer stundenlang am Schreibtisch. Die Folge sind Haltungsschäden und Nackenverspannungen. Diese werden durch eine falsche Sitzhaltung ausgelöst.

Kommen Sie häufig mit Rückenschmerzen nach Hause, sollten Sie darüber nachdenken, sich einen rückenschonenderen Bürostuhl anzuschaffen oder spezielle Rücken-fit-Kurse zu besuchen. Auch das Arbeiten im Stehen kann helfen. Eine gestärkte Rückenmuskulatur hilft Arbeitsunfähigkeit aufgrund chronischer Rückenschmerzen zu verhindern.

Schlafstörungen

Für Schlafstörungen kann es zwei Gründe geben:

  • Sie arbeiten im Schichtdienst und haben regelmäßig Nachtdienste. Diese bringen Sie jedes Mal aus Ihrem Rhythmus. Die Folge ist, dass Sie sich den ganzen Tag müde und ausgelaugt fühlen. In diesem Fall sollten Sie versuchen, die Nachtschichten auf ein Minimum zu reduzieren oder ganz in den Tagesdienst zu wechseln.
  • Ihr Job belastet Sie psychisch. Sie machen sich Sorgen über die Situation im Job und machen nachts deswegen kein Auge zu. Fragen Sie sich, was Sie an Ihrem Job so belastet. Haben Sie Angst, den Erwartungen nicht gerecht zu werden? Setzt Sie Ihr Chef zu sehr unter Druck? Es wird Ihnen helfen die Ursache zu finden und daran zu arbeiten.

Eine große Anzahl an Krankheitstagen

Sie sind häufig krank. Jeden Virus, ob Grippe oder Magendarm, fangen Sie sich ein. Stress kann Ihr Immunsystem schwächen. Dauerhafter Stress kann auch Übelkeit und Durchfall auslösen.

Sind Sie im Job mit Ihren Aufgaben so überfordert, dass sich die Überforderung körperlich niederschlägt, sollten Sie sofort handeln. Sprechen Sie mit Ihrem Chef über die Situation. Bitten Sie um Unterstützung von Seiten der Kollegen und denken Sie über eine Auszeit nach. Ändert sich die Situation nicht binnen kürzester Zeit, sollten Sie dringend über einen Jobwechsel nachdenken.

Angstzustände

Das Arbeitsklima ist so schlecht, dass Sie richtig Angst haben, zur Arbeit zu gehen. Sie werden vom Chef oder von den Kollegen gemobbt und schlecht behandelt.

Man schikaniert Sie systematisch und macht Ihren Arbeitsalltag zur Hölle. Depressionen oder Burnout können die Folge sein. Fühlen Sie sich psychisch außerstande Ihrem Job nachzugehen, sollten Sie unbedingt die Reißleine ziehen und einen Arzt aufsuchen.

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[Bildnachweis: Maridav by Shutterstock.com]

Was kann ich tun wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Wenn Sie berufsunfähig werden, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung meist nicht ausreichend sind, empfehlen wir eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie viel Geld bekommt man bei der berufsunfähigkeitsrente?

Viele Vermittler empfehlen Arbeitnehmern, eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 80 % des Nettoeinkommens bzw. 60 % des Bruttoeinkommens und Selbstständigen 60 % des Gewinns vor Steuern. Auch der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) schlägt 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens vor.

Wer zahlt wenn man berufsunfähig ist?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die volle Erwerbsminderungsrente an Personen, die höchstens noch drei Stunden täglich arbeiten können – und zwar egal, in welchem Beruf.

Wann gilt man als erwerbsunfähig?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer stande ist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben, als auch außerstande ist, eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.