Müssen kinder in quarantäne wenn eltern positiv sind

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Erstellt: 25.03.2022, 14:16 Uhr

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Fällt der Corona-Test des eigenen Kindes positiv aus, bleibt es zuhause in Isolation. Müssen Eltern dann in Quarantäne? Oder dürfen sie an den Arbeitsplatz?

In Schulen werden Kinder aktuell mehrmals pro Woche mit Schnelltests auf das Coronavirus* getestet. Aber auch Kita-Kinder müssen vor Betreuungsbeginn einen Test durchführen, vor allem wenn sie Symptome einer Coronainfektion wie Schnupfen, Husten oder Fieber aufweisen. Fällt der Test positiv aus, müssen sie in Isolation. Auch Eltern und Geschwister müssen dann möglicherweise in Quarantäne – jedoch nicht in jedem Fall.

Der Corona-Selbsttest des Kindes ist positiv – was passiert jetzt?

Sobald der Corona-Schnelltest, der in der Schule durchgeführt wird, ein positives Ergebnis bei Ihrem Kind anzeigt, gilt es als Corona-Verdachtsfall und das Kind muss nach Hause in Quarantäne. Wird ein Pooltest in der Klasse durchgeführt, der positiv ausfällt, werden die Einzelproben der Schüler ausgewertet. Während die Schule das Gesundheitsamt informiert und ggf. Mitschüler nach Hause in die freiwillige Selbstisolation schickt (beachten Sie hierfür die aktuelle Regelung in Ihrem Bundesland bzw. der Schule), müssen die Eltern des positiv getesteten Kindes einen PCR-Test bei ihrem Kind durchführen lassen. Letzteres gilt auch, wenn ein Selbsttest zuhause durchgeführt wurde.

Fällt auch der PCR-Test positiv aus, werden die Eltern vom Gesundheitsamt kontaktiert und eine mehrtägige Isolation für das Kind verhängt (bei geimpften Jugendlichen, die trotz Corona-Immunisierung erkranken, dürfte die Isolationszeit kürzer ausfallen). Während der häuslichen Isolation darf Ihr Kind bis auf wenige Ausnahmen weder die Wohnung verlassen noch Besuch empfangen – auch, wenn es keine Symptome zeigt. Über den Zeitpunkt, ab dem Ihr Kind wieder Kita oder Schule besuchen darf und ob eine vorzeitige Freitestung möglich ist, informiert Sie das zuständige Gesundheitsamt. 24vita.de* berichtet über einen möglichen Zusammenhang zwischen einer Omikron-Infektion und Krupphusten bei Kindern.

Ihr Kind wurde lediglich als Kontaktperson einer Corona-positiven Person unter Quarantäne gestellt? Dann gelten folgende Quarantäneregelungen für die Eltern.

Müssen kinder in quarantäne wenn eltern positiv sind

Schulkinder müssen mehrmals die Woche einen Coronatest durchführen. © Sebastian Gollnow/dpa

Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne?

Die Regelung zur Isolations- und Quarantänepflicht legt die jeweilige Landesverordnung fest. In Bayern gilt etwa aktuell (Stand: 8. Februar 2022): Sind enge Kontaktpersonen, also auch Eltern oder Geschwister im Haushalt, vollständig geimpft sowie geboostert und weisen keine Corona-Symptome auf, müssen sie nicht in Quarantäne. Das selbe gilt für Personen mit vollständiger Impfung, die maximal 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene mit zwei Corona-Impfungen. Der Grund: Laut derzeitigem Kenntnisstand ist die Übertragungsgefahr durch geimpfte Personen deutlich geringer. Auch genesene Familienmitglieder, deren Covid-19-Erkrankung maximal drei Monate zurückliegt, sind von der Quarantänepflicht befreit. Treten bei den Haushaltsmitgliedern des Erkrankten innerhalb von 20 Tagen typische Corona-Symptome auf, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Dieses kann dann trotz Impfung oder Genesung eine Quarantäne anordnen.

Für ungeimpfte Eltern oder Familienmitglieder im Haushalt ist eine Quarantäne für mehrere Tage immer Pflicht. Wie lange sie dauert und wann Sie sich freitesten können, erfahren Sie vom zuständigen Gesundheitsamt. In Bayern gilt zum Beispiel eine Quarantänepflicht von zehn Tagen (Stand: 8. Februar 2022). Diese Frist bleibt auch bestehen, wenn in der Zwischenzeit weitere Familienmitglieder an Corona erkranken sollten. Eine Freitestung kann nach sieben Tagen erfolgen, bei Schülern und Kita-Kindern bereits nach fünf Tagen. Ungeimpften Arbeitnehmern steht in Quarantäne jedoch keine Lohnfortzahlung zu, wenn sie nicht erkrankt sind.

Kann ich zur Arbeit, wenn mein Kind Corona positiv ist?

Müssen Eltern eines Corona-positiven Kindes selbst nicht in Quarantäne, dürfen sie weiterhin zur Arbeit. Sie sind sogar dazu verpflichtet, zu arbeiten, sei es im Homeoffice oder am Arbeitsplatz. Jedoch kommt eine externe Betreuung des infizierten Kindes durch Großeltern oder andere externe Betreuungsmöglichkeiten nicht in Frage. Können die Eltern die Betreuung des Kindes nicht sicherstellen (gilt auch im Homeoffice), stehen ihnen auch für isolations- und quarantänepflichtige Kinder unter zwölf Jahren Kinderkrankentage zu. Das heißt, Arbeitnehmer dürfen sich von der Arbeit freistellen lassen und erhalten dafür eine Entschädigung für den Verdienstausfall, das Kinderkrankengeld. Die Lohnfortzahlung ist somit gesichert.

Eltern, die in Quarantäne müssen und keine Symptome einer Covid-Erkrankung aufweisen, dürfen zwar nicht an den Arbeitsplatz ins Unternehmen kommen, müssen jedoch möglicherweise im Homeoffice arbeiten. Mehr dazu lesen Sie hier. *Merkur.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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