Vermieter zahlt Kaution nicht zurück Frist

Aktualisiert: 27.01.2021 - 19:11

Vorsicht vor Abzocke Vermieter zahlt Kaution nicht zurück: Das können Sie tun!

Vermieter zahlt Kaution nicht zurück Frist

Foto: imago-images.de/suedraumfoto

Diese Schritte sollten Sie einleiten, wenn Sie Ihre Kautionsrückzahlung nicht fristgemäß erhalten.

Die Kaution wird beim Einzug in eine neue Wohnung hinterlegt und soll Vermieter*innen gegenüber Mietschäden absichern. Wenn beim Auszug alles in Ordnung ist, bekommen Sie in der Regel den vollen Betrag wieder zurückerstattet. Doch was macht man, wenn man trotz makelloser Wohnung keine Kautions-Rückzahlung erhält? Das sind Ihre Rechte.

Beim Einzug in eine neue Wohnung verlangen Vermieter*innen häufig eine Kaution, welche normalerweise drei Netto-Kaltmieten beträgt. Insofern keine Schäden an der Wohnung zurückbleiben, bekommen Mieter*innen den Betrag nach dem Auszug wieder zurück. Wenn Renovierungsarbeiten anfallen, kann der*die Vermieter*in einen Teil der Kaution behalten und dafür aufwenden. Doch was ist, wenn man die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben hat und trotzdem keine Kautionsrückzahlung erhält? So gehen Sie am besten vor.

Kautionsrückzahlung: Fristen und Bedingungen

Damit Sie Ihre Kaution zurückbekommen, ist es vor dem Auszug wichtig, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen und zu prüfen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden soll. Müssen die Wände überstrichen und Schönheitsreperaturen durchgeführt werden? Oder reicht es, die Wohnung "besenrein" zu hinterlassen?

Am besten ist es, bereits beim Einzug und beim Auszug auf ein Übergabeprotokoll zu bestehen. Hierbei kann gemeinsam festhalten werden, in welchem Zustand sich die Wohnung zuletzt befunden hat. Denn oft erhalten Mietende erst Wochen später eine Aufforderung, bestimmte Renovierungsarbeiten zu erledigen. Wenn man ein Übergabeprotokoll hat, ist ganz klar dokumentiert, wer den Schaden verursacht hat und ob man dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Halten Sie auf dem Übergabeprotokoll objektiv sichtbare Schäden fest, die nicht zur gewöhnlichen Abnutzung zählen. Bei Laufspuren auf dem Teppich oder Schatten auf dem Lichtschalter darf kein Teil der Kaution einbehalten werden. Bei zerbrochenen Fliesen oder Rotweinflecken jedoch schon.

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Bevor Sie mit einer Klage drohen, sollten Sie dem*der Vermieter*in zunächst etwas Zeit einräumen, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und die Kaution zurückzuüberweisen. Je nach Gerichtsurteil beträgt die Zeit, die sich dabei gelassen werden darf, zwischen drei und sechs Monaten.

Das gilt nach Ablauf der Frist

Wenn nach sechs Monaten Ihre Kaution noch immer nicht zurückgezahlt wurde, sollten Sie Ihrem*Ihrer Vermieter*in per Einschreiben eine Frist zur Auszahlung zukommen lassen. Zwei Wochen gelten hierbei als angemessen. Seien Sie dabei bestimmt und bitten Sie um eine Stellungnahme zu der verzögerten Auszahlung der Kaution.

Wenn der*die Vermieter*in nicht auf Ihre Fristsetzung reagiert, sollten Sie als Nächstes ein Mahnverfahren einleiten. Kontaktieren Sie hierfür Ihr zuständigen Mahngericht (das geht inzwischen online) und erwirken Sie dort einen gerichtlichen Mahnbescheid, welcher Ihrem*Ihrer Vermieter*in eine weitere Frist von 14 Tagen setzt.

Die anfallenden Kosten hierfür trägt am Ende der*die Vermieter*in, doch Sie müssen zunächst in Vorlage treten. Je nach Höhe des Streitwerts, können Sie mit einer Gebühr von etwa 10 Prozent, in jedem Fall aber von mindestens 30 Euro rechnen.

Keine Reaktion nach Mahnbescheid

Wenn der*die Vermieter*in dem Mahnbescheid rechtzeitig widerspricht, sollten Sie sich einen Anwalt suchen und Ihre Kaution vor Gericht zurückfordern.

Wenn Sie auf den Mahnbescheid jedoch keine Reaktion erhalten, sollten Sie beim Mahngericht einen Antrag auf Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids stellen. Auch hier hat der*die Schuldner*in 14 Tage Zeit, um den Forderungen nachzukommen. Wenn fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, muss die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden.

Wenn auch hier wieder keine Antwort kommt, können Sie nun über das Vollstreckungsgericht bzw. den Gerichtsvollzieher die Vollstreckung betreiben. Die Kosten hierfür hat auch der*die Vermieter*in zu tragen, jedoch müssen Sie wieder in Vorlage treten. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Gebühr von etwa 30 bis 40 Euro.

Rückzahlung der Mietkaution im Insolvenzfall

Bei der Zahlung der Kaution muss der*die Vermieter*in das Geld gemäß § 551 Abs. 3 des bürgerlichen Gesetzbuches auf ein separates Kautionskonto eingezahlt haben, von wo aus es ohne Einwilligung nicht auf ein Privatkonto überwiesen werden kann. Wenn Ihr*e Vermieter*in nicht zahlungsfähig ist und Insolvenz angemeldet hat, dann ist Ihr Geld auf diesem Konto in der Regel sicher.

Problematisch wird es nur, wenn der*die Vermieter*in sich nicht an die Vereinbarung im bürgerlichen Gesetzbuch gehalten hat, dann ist Ihre Kaution Teil der Insolvenzmasse und somit in Gefahr. Beim Insolvenzgericht sollten Sie nun Ihren Anspruch einklagen. Rechnen Sie hierbei jedoch nicht damit, dass Sie den vollen Betrag Ihrer Kaution zurückerhalten.

Ein Umzug stellt alles auf den Kopf. Eine gute Organisation ist das A und O, damit im neuen Zuhause alles schnell am richtigen Platz steht. Wer in Eigenregie umzieht, muss einiges beachten:

Durch die Corona-Krise sind viele Menschen beruflich an den Schreibtisch in den eigenen vier Wänden gebunden. Doch muss man Homeoffice vom Vermieter eigentlich genehmigen lassen? Diese gewerblichen Tätigkeiten sind in der eigenen Wohnung erlaubt.

Großstadt-Katzen leben häufig in Wohnungen und haben typischerweise keine Möglichkeit zum Freigang. Einen Kompromiss bieten Netze, welche auf dem Balkon angebracht werden. Doch darf der Vermieter ein Katzennetz auf dem Balkon verbieten? Das war der Beschluss eines Berliner Amtsgerichts.

Zwischen Vermieter*innen und Mietenden kommt es immer wieder zu Konflikten. Doch auch in der Nachbarschaft können Kleinigkeiten schnell zu Streit führen. Zum Beispiel, wenn Sie vor der Haustür andauernd über die Stiefel Ihrer Nachbarn stolpern. Dürfen Schuhe eigentlich im Hausflur abgestellt werden?

Mehr zu verschiedenen Rechtsangelegenheiten finden Sie auf unserer Themenseite Ratgeber Recht .

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Was passiert wenn Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Zahlt der Vermieter die Kaution nicht selbständig zurück, ist es grundsätzlich richtig, ihn zu kontaktieren, und zur Rückzahlung aufzufordern. In einigen Fällen ist er jedoch berechtigt, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten.

Wann muss ich spätestens meine Kaution zurück bekommen?

Eine genaue Frist, in welcher der Vermieter jedoch über die Mietkaution abzurechnen hat, besteht nicht. Dies hängt teilweise von den jeweils zuständigen Gerichten ab, die teilweise Fristen zwischen zwei und sechs Monaten nach entsprechender Beendigung des Mietverhältnisses annehmen.

Was tun wenn man seine Kaution nicht zurückbekommen?

Wenn nach sechs Monaten Ihre Kaution noch immer nicht zurückgezahlt wurde, sollten Sie Ihrem*Ihrer Vermieter*in per Einschreiben eine Frist zur Auszahlung zukommen lassen. Zwei Wochen gelten hierbei als angemessen. Seien Sie dabei bestimmt und bitten Sie um eine Stellungnahme zu der verzögerten Auszahlung der Kaution.

Was tun wenn Vermieter Kaution einbehält?

Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen an den Mieter, muss er die Kaution zurückzahlen. Behält der Vermieter die Kaution dennoch ein, sollten Mieter sich rechtlichen Beistand holen, um die Kaution zuzüglich der angesparten Zinsen sowie der entstandenen Verzugszinsen zurückzufordern.