Wann werden 100 Euro ausgezahlt 2022?

Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern erholen sich am Olympiasee im Olympiapark in München (Symbolbild).

Bildrechte: pa/SvenSimon

Schlagwörter
  • Energiepreise 294
  • Entlastungspaket 103
  • Kindergeld 100
  • Kinderbonus 11

Wann werden 100 Euro ausgezahlt 2022?

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Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern erholen sich am Olympiasee im Olympiapark in München (Symbolbild).

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  • Energiepreise 294
  • Entlastungspaket 103
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  • Kinderbonus 11

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Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern erholen sich am Olympiasee im Olympiapark in München (Symbolbild).

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>Kinderbonus 2022: Wann er ausgezahlt wird und wer ihn bekommt

Kinderbonus 2022: Wann er ausgezahlt wird und wer ihn bekommt

Die Bundesregierung hat im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets erneut einen Kinderbonus für Familien beschlossen. Die Familienkasse überweist im Juli einmalig 100 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld, Eltern mit wenig Einkommen kriegen mehr.

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Wann werden 100 Euro ausgezahlt 2022?
BR24 Redaktion

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Neben einer Senkung der Sprit-Steuer, einem Neun-Euro-Nahverkehrsticket und einer Energiekostenpauschale für Erwerbstätige sollen vor allem Familien mit Kindern entlastet werden.

Kindergeld: 100-Euro-Kinderbonus soll im Juli kommen

Deshalb wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Dieser Kinderbonus soll im Sommer mit einer separaten Überweisung aufs Konto kommen und automatisch von der Familienkasse ausgezahlt werden - muss also nicht eigens beantragt werden. Bei getrennt lebenden Eltern bekommt der Elternteil die Extra-Zahlung, der auch das Kindergeld erhält.

Familien dürfen also schon bald mit dem einmalig erhöhten Kindergeld rechnen. Die Bundesregierung teilt dazu mit: "Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen."

Bedürftige Familien erhalten einmalig 200 Euro

Wer Sozialleistungen bezieht, soll zusätzlich zum bereits zuvor beschlossenen 100-Euro-Zuschuss eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro bekommen.

Manche Familien mit wenig Geld erhalten eine weitere Unterstützung: Der sogenannte Kinderzuschlag für Geringverdiener, die nicht Arbeitslosengeld II beziehen, wird ab 1. Juli pro Monat und Kind um 20 Euro erhöht. Dieser Kindersofortzuschlag zielt auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben.

Wie schon bei den Zahlungen in den Corona-Jahren 2020 und 2021 wird das einmalig erhöhte Kindergeld auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Gutverdiener profitieren also weniger von der Sonderzahlung.

(mit Informationen von AFP)

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Im Entlastungspaket aufgrund der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung auch wieder für 2022 eine Kindergeld-Sonderzahlung – den Kinderbonus – beschlossen. Dieser beträgt 100 Euro je anspruchsberechtigtem Kind und wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Auf die Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlung gehen wir in diesem Artikel noch näher ein.

Inhaltsverzeichnis

  • Kinderbonus 2022 beschlossen
  • Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
  • Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2022?
  • Behandlung in der Einkommensteuererklärung
  • Anrechnung auf Hartz IV und Sozialleistungen?
  • Zusätzlich 20 Euro Sofortzuschlag

Kinderbonus 2022 beschlossen

Dass Familien mit Kindern einen zusätzlichen Bonus im Rahmen des Kindergeldes erhalten, ist nicht neu. Im Jahr des Beginns der Corona-Pandemie, also 2020, erhielten Familien für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 Euro. In 2021 waren es immerhin noch 150 Euro, die letztes Jahr ausgezahlt wurden. Die hohen Energiekosten, die auch aus dem russischen Krieg in der Ukraine resultieren, sind in den vergangenen Wochen und Monaten förmlich nach oben geschossen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung auch für 2022 einen Kinderbonus beschlossen, der allerdings nur noch 100 Euro je Kind betragen soll – und das, obwohl die Energiekosten um ein Vielfaches gestiegen sind im Vergleich zu 2020 und 2021. Alleine zum Vorjahr haben wir eine Inflation von fast 40 Prozent bei den Energiekosten.

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit, der die Familienkassen angehören, schriebt auf ihrer Seite, dass der Kinderbonus ab dem Monat Juli 2022 ausgezahlt wird. Da es sich aber nur um eine Sonder-Leistung des Kindergeldes handelt, erfolgt die Auszahlung nicht mit den Überweisungsterminen für das Kindergeld sondern ein wenig später. Aber es ist davon auszugehen, dass für alle Kinder, die im Juli Kindergeld erhalten, auch in diesem Monat der Bonus 2022 aus dem Entlastungspaket ausgezahlt wird.

Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird die Auszahlung vom Dienstherren bzw. der Besoldungsstelle übernommen. Hier können die Auszahlungstermine von denen der Familienkassen abweichen.

Ausgezahlt wird der Bonus an die Person, die auch das Kindergeld für das berechtigte Kind erhält.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2022?

Die Sonderzahlung zum Kindergeld wird unabhängig des eigenen Einkommens erbracht. Die einzige Voraussetzung ist, dass man mindestens in einem Monat im Jahr 2022 Anspruch auf Kindergeld hat.

Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, die Familienkassen übernehmen automatisch die Auszahlung.

Sollte der Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2022 erst später entstehen, bspw. bei Neugeborenen, so wird der Kinderbonus entsprechend später ausgezahlt. Auch hier ist kein gesonderter Antrag notwendig, es reicht der reguläre Kindergeldantrag zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen.

Gleiches gilt bei Schülern und Studierenden, die beispielsweise aufgrund einer Erwerbstätigkeit keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten. Entschließen diese sich, die Ausbildung wieder aufzunehmen (auch Fortführung der Erstausbildung) und erlangen hierdurch wieder einen Kindergeldanspruch in 2022, so steht auch ihnen der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro zu.

Kindergeld in Ausbildung – Anspruch bei Studium & Ausbildung

Behandlung in der Einkommensteuererklärung

Der Kinderbonus ist steuerfrei, allerdings müssen das reguläre Kindergeld als auch die 100 Euro Kinderbonus in er Steuererklärung – Anlage Kind – angegeben werden. Vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um eine steuerliche Ausgleichszahlung handelt, führt das Finanzamt bei der steuerlichen Veranlagung eine Günstigerprüfung durch und prüft dabei, ob das Kindergeld samt Kinderbonus oder der Abzug des Kinderfreibetrages für die Steuerpflichtigen günstiger ist. Spitzenverdiener werden beim Kinderbonus leer ausgehen, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt – aber das wäre auch ohne den Kinderbonus so. Nachteile entstehen hierbei also keine.

Anrechnung auf Hartz IV und Sozialleistungen?

Ausdrücklich schreibt das Bundesfamilienministerium, dass der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird was bedeutet, dass er bspw. bei Hartz IV, Wohngeld oder auch Kinderzuschlag nicht als Einkommen angesehen wird und so die Leistungen mindern würde. Ebenso müssen sich Empfänger des Unterhaltsvorschusses keine Sorgen um die Anrechnung machen, denn der Kinderbonus wird auch nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Ziel dieser Sonderzahlung zum Kindergeld ist ganz klar, das vor allem arme Kinder von dieser Zahlung profitieren.

Zusätzlich 20 Euro Sofortzuschlag

Zusätzlich zum Kinderbonus wurde ebenfalls ab Juli ein Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro für bedürftige Kinder eingeführt. Dies soll eine Übergangslösung sein, bis die geplante Kindergrundsicherung in Kraft tritt. Ursprünglich – in den Koalitionsverhandlungen zur Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, war diese zwar bereits für das Jahr 2023 vorgesehen, wird sich jetzt aber noch weiter hinziehen. Wie Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen) gegenüber dem „Berliner Tagesspiegel“ vom 04.07.2022 erklärte, rechne sie damit, dass die Kindergrundsicherung zum 01.01.2025 erstmalig ausgezahlt werde.

Anspruchsvoraussetzung auf diesen Sofortzuschlag ist, dass für das berechtigte Kind Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV/ Sozialgeld), SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Kinderzuschlag gezahlt werden.

Kinderzuschlag wird erhöht

Mit der Einführung des Sofortzschlags erhöht sich der bisherige Kinderzuschlag von 209 auf 229 Euro ab Juli 2022. Wie das Bundesfamilienministerium seit 01. Juli auf seiner Webseite mitteilt, soll der Sofortzuschlag beginnend ab Juli sofort ausgezahlt werden.

Wann kommt der Zuschuss von 100 Euro?

Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird jedem Kind ausgezahlt, das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld hat. Eltern erhalten das Geld aus der Einmalzahlung also auch für Babys, die im Jahr 2022 erst nach dem Auszahlungstermin im Juli geboren werden.

Wann wird der Bonus 2022 ausgezahlt?

Die Auszahlung vom Kinderbonus soll demnach zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergeldes im Juli 2022 erfolgen. Jede Familie, die in dem Monat also einen Anspruch auf Kindergeld hat, erhält auch die 100 Euro Kinderbonus.

Wann kommt die Einmalzahlung 2022?

Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Wann kommt der Kinderbonus 2022 Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Bei Kindern, für die im Jahr 2022 in einem anderen Monat als Juli ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat oder noch entstehen wird, wird der Kinderbonus später ausgezahlt.