Die Hauptverkehrsstraßen können verstopft sein. Hinweise dazu gibt das Auswärtige Amt: Informationen für deutsche Staatsangehörige im Transit durch Polen. Show
Die Menschen, die aus der Ukraine nach Polen durchkommen, haben zumeist viele Stunden in Warteschlangen und in Staus zugebracht. Darunter sind Schwangere, Kinder, Säuglinge, kranke und alte Menschen. Bitte nehmen Sie Decken, Säuglingsnahrung/-milch, Hygieneartikel, Wasser und evtl. heiße Getränke mit. Powerbanks zum Laden von Handys werden ebenso gebraucht wie Dieselkraftstoff, der in Polen rationiert ist. Bitte erkundigen Sie sich vor einer Fahrt, was vor Ort gebraucht wird. Fahrten „aufs Geratewohl“ sind nicht sinnvoll. Leerfahrten verstopfen die Straßen unnötig. Mit dem Beitritt Polen zum Schengen-Raum sind die Grenzkontrollen zu unserem Nachbarland weggefallen. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass müssen Sie bei der Einreise nach Polen trotzdem bei sich haben. Corona-RegelnPolen hat am 28. März 2022 die Quarantänepflicht für Ungeimpfte nach der Einreise aufgehoben. Damit kann man nach Polen ohne Einschränkungen einreisen. Auch bei der Einreise bzw. Wiedereinreise nach Deutschland aus Polen müssen derzeit keine coronabedingten Vorgaben beachtet werden. Maskenpflicht: In Polen gilt eine Maskenpflicht nur noch in Apotheken und medizinischen Einrichtungen. Akzeptierte ReisedokumenteDie Einreise nach Polen ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Einreisebestimmungen für Kinder und JugendlicheKinder (deutsche Staatsangehörigkeit) benötigen für die Einreise nach Polen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Für Kinder / Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. PasskontrollenIn der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2007 ist Polen offiziell dem Schengen-Raum beigetreten. Seitdem können Bundesbürger ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende muss trotzdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Beachten Sie neben den Einreisebestimmungen auch die Zollbestimmungen. Aufenthaltsgenehmigung für PolenFür Reisen von EU-Bürgern nach Polen, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise nach Polen bei der zuständigen Wojewodschaft gestellt werden. Wenn Sie in Polen mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) mitführen. Steuert der Fahrer ein Auto, das ihm nicht gehört, benötigt er eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung. Eine grüne Versicherungskarte für die Einreise mit dem Auto nach Polen ist nicht mehr vorgeschrieben. InhaltFührerschein FührerscheinDer deutsche Führerschein ist mitzuführen. Fahrzeugpapiere und Grüne VersicherungskarteBei Reisen mit dem Auto nach Polen müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein vorweisen können. Das Mitnehmen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht, empfiehlt sich aber trotzdem, weil sie alle Fahrzeug- und Versicherungsdaten enthält. Sie erleichtert die Abwicklung eines eventuellen Schadensfalles. AbblendlichtIn Polen müssen alle Fahrzeuge ganztägig mit Abblendlicht fahren. Bei guten Lichtverhältnissen kann tagsüber auch das Tagfahrlicht eingeschaltet werden. Alkohol am Steuer - PromillegrenzeDie Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille. AutodiebstähleIn den Medien ist oft von Autodiebstählen in Polen zu hören. Manchmal wird auch vor Reisen mit dem Auto nach Polen gewarnt. Auch wenn die Berichte oft übertrieben sind, sollten Sie vorsichtig sein und Ihren Wagen (vor allem Neuwagen) auf bewachten Parkplätzen abstellen, die Sie auch in vielen kleinen Städten und in Touristenzentren finden. Achten Sie auf Parkschilder mit dem Zusatz "strzeżony - 24 h". Diese Parkplätze werden rund um die Uhr bewacht. Die Parkgebühren sind relativ niedrig. Straßenzustand und FahrverhaltenIn den vergangenen Jahren hat Polen - auch Dank von Fördergeldern der EU - massiv in das Straßennetz investiert. Das Fahren auf polnischen Straßen ist dadurch angenehmer geworden und man erreicht sein Ziel schneller. Abseits der Hauptverkehrswege ist das Fahren jedoch oft mühsam. Spurrinnen und Schlaglöcher sind hier keine Seltenheit. Dass in Polen die Zahl der Verkehrstoten wesentlich höher ist als in Deutschland hat seine Gründe vor allem im Fahrverhalten. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer und gefährliches Überholmanöver sind keine Seltenheit. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie innerhalb einer Ortschaft von einem Sattelschlepper erst angehupt und anschließend mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km pro Stunde überholt werden. Fahren Sie also vorsichtig. Maut in PolenAusgewählte Autobahnabschnitte sind in Polen für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Auf anderen Autobahnabschnitten und auf etlichen Schnell- und Fernstraßen müssen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t eine Maut entrichten. Verkehrsvorschriften in Polen
Wichtige Aufschriften auf Verkehrs- und HinweisschildernPolnischDeutschUwagaVorsichtWypadkiUnfallgefahrObjazdUmleitungDroga krętaKurvenreiche StreckeKoleinySpurrillenKoniecEndePiesi na drodzeFußgänger auf der FahrbahnStrefa płatnego parkowaniaKostenpflichtige ParkzoneParking strzeżonyBewachter ParkplatzParking niestrzeżonyUnbewachter ParkplatzWjazdEinfahrtWyjazdAusfahrt
Bußgelder in PolenBußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung müssen in Polen von Ausländern sofort bezahlt werden. Ahndung von Verkehrsverstößen ausländischer AutofahrerAusländische Autofahrer (Personen, die sich nur zeitweilig auf dem Staatsgebiet der Republik Polen aufhalten) müssen Bußgelder direkt bei der Polizei in bar begleichen. Gezahlte Bußgelder sind rechtskräftig. Hat der Autofahrer nicht genügend Bargeld dabei, muss die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank oder einem Bankautomaten zu beschaffen. Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?
VerkehrsunfälleWenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie die Polizei (Tel.: 997 oder 112) rufen. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls. Weitere Informationen, wie Sie sich bei einem Unfall in Polen verhalten sollten, erhalten Sie bei den Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung. Was muss ich beachten wenn ich mit dem PKW nach Polen fahre?Es muss in Polen ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden. Telefoniert werden darf während der Fahrt nur mit Freisprechanlage oder Headset. Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten im Wageninneren befördert werden, Warndreieck ist Pflicht.
Ist in Polen Masken Pflicht?In Polen gilt an öffentlichen Plätzen und Räumen eine allgemeine Maskenpflicht.
Was braucht man in Polen im Auto?Im Auto muss ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitgeführt werden. Das ganze Jahr über müssen Personenkraftwagen und Motorräder in Polen tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. In unbeleuchteten Straßen muss nachts das Parklicht eingeschaltet werden.
Was sollte man nicht in Polen tun?Was man in Polen nicht machen sollte. Getrennte Rechnung und Geiz. Wenn man mit einer Gruppe in einem Lokal ist, ... . Oben ohne am Strand. Es ist nicht verboten, ... . Nach der Toilette fragen. In Polen möchten die Menschen nicht wissen, ... . Kirchen nicht respektieren. Viele Menschen in Polen gehen in die Kirche, ... . Nein sagen.. |