Was muss ich beachten wenn ich nach polen fahre

Die Hauptverkehrsstraßen können verstopft sein. Hinweise dazu gibt das Auswärtige Amt: Informationen für deutsche Staatsangehörige im Transit durch Polen.

Die Menschen, die aus der Ukraine nach Polen durchkommen, haben zumeist viele Stunden in Warteschlangen und in Staus zugebracht. Darunter sind Schwangere, Kinder, Säuglinge, kranke und alte Menschen. Bitte nehmen Sie Decken, Säuglingsnahrung/-milch, Hygieneartikel, Wasser und evtl. heiße Getränke mit. Powerbanks zum Laden von Handys werden ebenso gebraucht wie Dieselkraftstoff, der in Polen rationiert ist.

Bitte erkundigen Sie sich vor einer Fahrt, was vor Ort gebraucht wird. Fahrten „aufs Geratewohl“ sind nicht sinnvoll. Leerfahrten verstopfen die Straßen unnötig.

Mit dem Beitritt Polen zum Schengen-Raum sind die Grenzkontrollen zu unserem Nachbarland weggefallen. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass müssen Sie bei der Einreise nach Polen trotzdem bei sich haben.

Corona-Regeln

Polen hat am 28. März 2022 die Quarantänepflicht für Ungeimpfte nach der Einreise aufgehoben. Damit kann man nach Polen ohne Einschränkungen einreisen.

Auch bei der Einreise bzw. Wiedereinreise nach Deutschland aus Polen müssen derzeit keine coronabedingten Vorgaben beachtet werden.

Maskenpflicht: In Polen gilt eine Maskenpflicht nur noch in Apotheken und medizinischen Einrichtungen.

Was muss ich beachten wenn ich nach polen fahre
Grenzpfosten an der Oder. Gleich hinter der Grenze liegt Küstrin. Foto: Frank Hilbert


Akzeptierte Reisedokumente

Die Einreise nach Polen ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Kinderpass: Ja

Einreisebestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder (deutsche Staatsangehörigkeit) benötigen für die Einreise nach Polen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Für Kinder / Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.


Passkontrollen

In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2007 ist Polen offiziell dem Schengen-Raum beigetreten. Seitdem können Bundesbürger ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende muss trotzdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Beachten Sie neben den Einreisebestimmungen auch die Zollbestimmungen.
Trotz des Wegfalls der Passkontrollen sind Ausweiskontrollen immer noch möglich. Sowohl die Bundespolizei als auch die polnische Grenzpolizei dürfen weiterhin auf ihrem Hoheitsgebiet Kontrollen durchführen. In besonderen Ausnahmefällen – zum Schutz der der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit – darf Schengen sogar ausgesetzt und Kontrollen an der Grenze wieder eingeführt werden.

Aufenthaltsgenehmigung für Polen

Für Reisen von EU-Bürgern nach Polen, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise nach Polen bei der zuständigen Wojewodschaft gestellt werden.

Wenn Sie in Polen mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) mitführen. Steuert der Fahrer ein Auto, das ihm nicht gehört, benötigt er eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung. Eine grüne Versicherungskarte für die Einreise mit dem Auto nach Polen ist nicht mehr vorgeschrieben.

Was muss ich beachten wenn ich nach polen fahre
Eine BMW Isetta auf Reisen. Foto: © angieconscious / PIXELIO


Inhalt

Führerschein
Fahrzeugpapiere und Grüne Versicherungskarte
Abblendlicht
Alkohol am Steuer und Promillegrenze
Autodiebstähle
Straßenzustand und Fahrverhalten
Maut in Polen
Verkehrsvorschriften
Aufschriften auf Verkehrs- und Hinweisschildern
Bußgelder in Polen
Ahndung von Verkehrsverstößen ausländischer Autofahrer
Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?
Verkehrsunfälle
Pannenhilfe
Notrufnummern in Polen

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist mitzuführen.

Fahrzeugpapiere und Grüne Versicherungskarte

Bei Reisen mit dem Auto nach Polen müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein vorweisen können.
Fahrer, die in Polen mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind und nicht im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen sind, müssen sich vom Fahrzeughalter eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung ausstellen lassen und mitführen. Das schreibt die polnische StVO vor. Eine zweisprachige Mustervorlage für die Bevollmächtigung als PDF stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg auf ihrer Website zur Verfügung.

Das Mitnehmen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht, empfiehlt sich aber trotzdem, weil sie alle Fahrzeug- und Versicherungsdaten enthält. Sie erleichtert die Abwicklung eines eventuellen Schadensfalles.

Abblendlicht

In Polen müssen alle Fahrzeuge ganztägig mit Abblendlicht fahren. Bei guten Lichtverhältnissen kann tagsüber auch das Tagfahrlicht eingeschaltet werden.

Alkohol am Steuer - Promillegrenze

Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille.

Autodiebstähle

In den Medien ist oft von Autodiebstählen in Polen zu hören. Manchmal wird auch vor Reisen mit dem Auto nach Polen gewarnt. Auch wenn die Berichte oft übertrieben sind, sollten Sie vorsichtig sein und Ihren Wagen (vor allem Neuwagen) auf bewachten Parkplätzen abstellen, die Sie auch in vielen kleinen Städten und in Touristenzentren finden. Achten Sie auf Parkschilder mit dem Zusatz "strzeżony - 24 h". Diese Parkplätze werden rund um die Uhr bewacht. Die Parkgebühren sind relativ niedrig.

Straßenzustand und Fahrverhalten

In den vergangenen Jahren hat Polen - auch Dank von Fördergeldern der EU - massiv in das Straßennetz investiert. Das Fahren auf polnischen Straßen ist dadurch angenehmer geworden und man erreicht sein Ziel schneller. Abseits der Hauptverkehrswege ist das Fahren jedoch oft mühsam. Spurrinnen und Schlaglöcher sind hier keine Seltenheit.

Dass in Polen die Zahl der Verkehrstoten wesentlich höher ist als in Deutschland hat seine Gründe vor allem im Fahrverhalten. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer und gefährliches Überholmanöver sind keine Seltenheit. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie innerhalb einer Ortschaft von einem Sattelschlepper erst angehupt und anschließend mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km pro Stunde überholt werden. Fahren Sie also vorsichtig.

Maut in Polen

Ausgewählte Autobahnabschnitte sind in Polen für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Auf anderen Autobahnabschnitten und auf etlichen Schnell- und Fernstraßen müssen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t eine Maut entrichten.

 Verkehrsvorschriften in Polen

  • Kinder bis 12 Jahren dürfen nur auf der Rückbank sitzen.
  • Im Auto muss ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitgeführt werden.
  • Das ganze Jahr über müssen Personenkraftwagen und Motorräder in Polen tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
  • In unbeleuchteten Straßen muss nachts das Parklicht eingeschaltet werden.
  • Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
  • In Polen müssen im Auto Feuerlöscher mitgeführt werden. Für ausländische Fahrzeuge besteht diese Pflicht zwar nicht, wird aber empfohlen.
  • 10 m vor Fußgänger- und Radüberwegen, vor Brücken und Tunnel sowie vor Kreuzungen gilt Halteverbot.
  • Licht-Grünpfeil rechts: Vor dem Abbiegen muss der Fahrzeugführer halten und sich vergewissern, dass er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert.
  • Im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen und an Bahnübergängen darf nicht überholt werden.

Wichtige Aufschriften auf Verkehrs- und Hinweisschildern

PolnischDeutschUwagaVorsichtWypadkiUnfallgefahrObjazdUmleitungDroga krętaKurvenreiche StreckeKoleinySpurrillenKoniecEndePiesi na drodzeFußgänger auf der FahrbahnStrefa płatnego parkowaniaKostenpflichtige ParkzoneParking strzeżonyBewachter ParkplatzParking niestrzeżonyUnbewachter ParkplatzWjazdEinfahrtWyjazdAusfahrt

 

 


Bußgelder in Polen

Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung müssen in Polen von Ausländern sofort bezahlt werden.

Ahndung von Verkehrsverstößen ausländischer Autofahrer

Ausländische Autofahrer (Personen, die sich nur zeitweilig auf dem Staatsgebiet der Republik Polen aufhalten) müssen Bußgelder direkt bei der Polizei in bar begleichen. Gezahlte Bußgelder sind rechtskräftig. Hat der Autofahrer nicht genügend Bargeld dabei, muss die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank oder einem Bankautomaten zu beschaffen.
Lehnt der Fahrer die Bezahlung des Bußgeldes ab, wird die Sache an das Gericht übertragen werden. In der Regel kommt es dann zu einem "beschleunigten Verfahren". Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) für die Dauer des Verfahrens entzogen.
Gemäß dem Vollstreckungsabkommen der EU (sog. "EU-Knöllchenbeschluß") über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, können Verkehrsverstöße, die im EU-Ausland begangen wurden und die inklusive der Verfahrenskosten mit über 70 Euro geahndet werden, strafrechtlich in Deutschland verfolgt und vollstreckt werden.

Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?

  • Innerhalb von Ortschaften: Polizisten in Uniform und in Zivil dürfen Tag und Nacht Autos anhalten.
  • Außerhalb von Ortschaften - tagsüber: Polizisten in Uniform und in Zivil dürfen Autos anhalten. Bei den Polizeibeamten in Zivil muss ein gekennzeichneter Polizeiwagen stehen.
  • Außerhalb von Ortschaften – nachts: Nur uniformierte Polizisten dürfen Autos zwecks Kontrollen anhalten.

Verkehrsunfälle

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie die Polizei (Tel.: 997 oder 112) rufen. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls. Weitere Informationen, wie Sie sich bei einem Unfall in Polen verhalten sollten, erhalten Sie bei den Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung.

Was muss ich beachten wenn ich mit dem PKW nach Polen fahre?

Es muss in Polen ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden. Telefoniert werden darf während der Fahrt nur mit Freisprechanlage oder Headset. Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten im Wageninneren befördert werden, Warndreieck ist Pflicht.

Ist in Polen Masken Pflicht?

In Polen gilt an öffentlichen Plätzen und Räumen eine allgemeine Maskenpflicht.

Was braucht man in Polen im Auto?

Im Auto muss ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitgeführt werden. Das ganze Jahr über müssen Personenkraftwagen und Motorräder in Polen tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. In unbeleuchteten Straßen muss nachts das Parklicht eingeschaltet werden.

Was sollte man nicht in Polen tun?

Was man in Polen nicht machen sollte.
Getrennte Rechnung und Geiz. Wenn man mit einer Gruppe in einem Lokal ist, ... .
Oben ohne am Strand. Es ist nicht verboten, ... .
Nach der Toilette fragen. In Polen möchten die Menschen nicht wissen, ... .
Kirchen nicht respektieren. Viele Menschen in Polen gehen in die Kirche, ... .
Nein sagen..