Was passiert mit Urlaub im Krankengeld?

31. Juli 2020

Auch wenn Sie erkrankt sind und Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, dürfen Sie verreisen. Aber Sie sollten dabei einige Regeln beachten. Die Vorgaben unterscheiden sich je nachdem, ob Sie im Inland unterwegs sind oder ins Ausland reisen.

Was passiert mit Urlaub im Krankengeld?

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Krankengeld: Was müssen Sie beachten, wenn Sie innerhalb Deutschlands verreisen?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, können Sie innerhalb Deutschlands verreisen und müssen nicht befürchten, dass die Kasse die Leistung streicht. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Krankenkasse über die Reise zu informieren.

Dennoch müssen Sie Ihre Reise so organisieren, dass Sie zum Beispiel zu den Terminen gehen können, die Ihre Krankenkasse für Sie beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) anberaumt hat. Wichtig ist auch, dass sich Ihre Reise nicht nachteilig auf Ihre Genesung auswirken darf. Untersuchungen und Ihre Behandlung müssen also weitergehen, wenn diese nötig sind, damit Sie schnell wieder gesund werden.

Sie haben also auch bei Reisen innerhalb Deutschlands bestimmte Pflichten gegenüber Ihrer Krankenkasse. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass während Ihrer Reise jemand Ihren Briefkasten regelmäßig leert, damit Sie auf Post von Ihrer Krankenkasse reagieren können.

Krankengeld: Was gilt bei Reisen ins Ausland?

Bei Auslandsreisen haben Sie nur dann weiter Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankenkasse Ihrer Reise zustimmt. Die Genehmigung der Krankenkasse sollten Sie auf jeden Fall einholen, andernfalls haben Sie mindestens für die Zeit des Aufenthalt im Ausland keinen Anspruch auf Krankengeld.

Reisen innerhalb der EU

Eine Reise im EU-Ausland darf die Krankenkasse nicht einfach verbieten. Die Krankenkasse muss der Reise in der Regel zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Reise darf sich nicht nachteilig auf die Gesundheit auswirken und notwendige Behandlungen und Untersuchungen müssen wahrgenommen werden.

Reisen außerhalb der EU

Anders sehen die Regeln bei Reisen außerhalb der EU aus. Sie sollten wissen, dass sich Reisen außerhalb der EU auf Ihren Anspruch auf Krankengeld auswirken können. Die Krankenkasse kann Ihrer Auslandsreise zustimmen, sie muss es aber nicht. Bei der Entscheidung der Kasse handelt sich um eine Ermessensentscheidung, das heißt: Es ist eine individuelle Einzelfallentscheidung, die die Kasse trifft. Dabei berücksichtigt sie verschiedene Aspekte und prüft zum Beispiel über den MD, ob Ihre Reise Ihre Krankheit und Arbeitsunfähigkeit verlängert oder ob Ihre Arbeitsunfähigkeit im Inland besser oder schneller beseitigt werden könnte.

Krankengeld und Auslandsreise: Was kann man tun, wenn die Krankenkasse nicht zustimmt?

Wenn die Krankenkasse Ihrer Auslandsreise nicht zustimmt, können Sie dagegen innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Die für Sie zuständige VdK-Geschäftsstelle berät Sie dazu gern. Der VdK vor Ort kann Ihnen helfen, die Widerspruchsbegründung gegen die Entscheidung der Krankenkasse zu formulieren.

Krankengeld: Damit es mit der Auslandsreise klappt - der VdK gibt Tipps

Vor einer Auslandsreise sollten Sie möglichst früh - am besten vier Wochen vorher – Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und sich die Reise genehmigen lassen. Vorher sollten Sie mit den Ärzten sprechen, die Sie behandeln. Von ihnen sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass die Auslandsreise Ihre Genesung nicht verzögert und dass Sie wichtige Untersuchungs- und Behandlungstermine dennoch wahrnehmen können. Auch sollten Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen, wie sie Sie während der Reise erreichen kann.

Brauchen Sie Hilfe beim Thema Krankengeld? Wenn Sie Mitglied im Sozialverband VdK sind, können sich von einem Rechtsberater des VdK vor Ort informieren und beraten lassen. Sie sind noch kein Mitglied? Lernen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft im VdK kennen.

VdK-TV: Recht auf Urlaub - auch für kranke Menschen

Was passiert mit Urlaub im Krankengeld?

Erst monatelang krank sein – und dann auch noch Urlaub wollen! Das mag manchen Arbeitgeber empören, doch auch Angestellte, die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, haben ein Recht auf Urlaub.

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Urlaub

veröffentlicht am 24.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Was passiert mit Urlaub im Krankengeld?
Was passiert mit Urlaub im Krankengeld?
urlaub trotz Krankschreibung und Krankengeld(c) Dieter Schütz / pixelio.de

Wer als Arbeitnehmer längere Zeitkrank geschrieben ist und Krankengeld bezieht, muss deshalb nicht auf bereits gebuchte Urlaubsreisen ins In- oder Ausland verzichten. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung UPD ausdrücklich hin. Allerdings ist einiges zu beachten, soll der Krankengeldanspruch nicht gefährdert werden.

2022-06-24T09:18:00+02:00

Worauf Sie achten sollten

Damit das Krankengeld auch während einer Reise gezahlt wird, muss diese bei der Krankenkasse vorher angemeldet und genehmigt werden. Eine Urlaubsreise bei Krankschreibung mit Krankengeld ist mit einem formlosen Antrag beim Leistungsträger, also der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Außer medizinischen Einwänden kann diese kaum etwas dagegen haben, wenn sie verreisen. Damit es keine Probleme mit den Ärzten oder der Kasse gibt, sollten vor dem Urlaubsantritt einige Punkte geklärt sein.

Ist die Reise noch angemessen? 

An erster Stelle wäre zu überprüfen, ob Ihre Krankschreibung auch durchgehend während der geplanten Reise gilt. Des weiteren sollte die Art der Reise oder des Urlaubsangebotes im Verhältnis zum Ziel der Genesung stehen. Ein Kletterurlaub oder Abenteuertrip oder gar Extremurlaub kann selbstverständlich mit einer akuten Krankschreibung nicht angetreten werden. In diesen Fällen können Sie möglichwerweise beim Anbieter ein schonenderes Ersatzangebot buchen. Auch Kreuzfahrten, Zugreisen oder ähnliche Angebote sollten sie auf ihre genesungsfördernden Bedingungen hin abklopfen. Idealerweise können Sie ihre Reise im Inland oder sogar in der Nähe ihres Heimatortes erleben, um wichtige Arzttermine trotzdem wahrnehmen zu können.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ohne Zweifel festgestellt sein (Attest)
  • Die Fahrt muss im Einklang mit dem Ziel der Genesung des Patienten stehen
  • Im Reisezeitraum sollten keine wichtigen Behandlungstermine liegen bzw. diese Termine auch vom Urlaubsort erreichbar sein
  • Der formlose Antrag sollte möglichst frühzeitig bei der Krankenkasse eingereicht werden

Übersicht der Krankenkassen die Reiseschutzimpfungen auch bei Privatreisen ins Ausland übernehmen

Was gilt für den Anspruch auf Krankengeld?

"Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig.“ , so die Beraterin Sophia Tomaschek von der UPD-Stelle in Stuttgart. Zur Krankengeldzahlung verpflichtet sind die Kassen grundsätzlich nur bei Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Bei Zustimmung der Kasse zum Auslandsaufenthalt müsse aber auch weiter gezahlt werden, so Tomaschek.

Urlaubsanspruch bleibt erhalten!

Wer ganz sicher gehen will, lässt sich von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen, in welcher bestätigt wird, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Reise spricht. Es gibt noch ein weiteres gewichtiges Argument, warum man trotz Krankheit nicht auf eine gebuchte Reise nach Möglichkeit verzichten sollte. Die Reisen während der Krankheitstage werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.
 


Die Unabhängige Patientenberatung ( UPD ) ist von Sozial- und Patientenverbänden sowie der Verbraucherzentrale gegründete Institution, die neutral, unabhängig und kostenfrei die Versicherten zu Fragen des Gesundheitswesens berät.

Das bundesweite Beratungstelefon ist kostenlos im Festnetz erreichbar  unter:

0800 / 0 11 77 22 (Deutsch)

Was passiert mit Urlaub im Krankengeld?

0800 / 0 11 77 23 (Türkisch)

0800 / 0 11 77 24 (Russisch)

Weiterführende Artikel:

  • Krank im Urlaub - Was ist zu beachten?
    Krank ausgerechnet im Urlaub – ein Problem das die allermeisten Arbeitnehmer kennen. Nach wochen- oder monatelanger Vorfreude auf die verdienten Ferien bricht ausgrechnet in den Urlaubszeit eine Krankheit aus.
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    Wer erinnert sich nicht an die dramatischen oder rührseligen Arztszenen in der Kreuzfahrt-Serie „Traumschiff“. Doch auch im echten Urlaubsleben kann es gerade auf hoher See schnell mal ernst werden mit Beschwerden. Wie gut, dass alle größeren Kreuzfahrschiffen mit einem Schiffsarzt besetzt sein müssen.
  • Urlaub trotz Krankengeld: Kasse muss auch bei Reisen ins EU-Ausland weiter zahlen
    Die Zahlung von Krankengeld darf auch bei einer Urlaubsreise ins EU-Ausland nicht ohne weiteres eingestellt werden. Bei ärztlicher Zustimmung und rechtzeitiger Genehmigung durch die Krankenkasse haben längerfristig krank geschriebene Versicherte auch außerhalb Deutschlands ein Anrecht auf die Leistung.

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Wann verfällt Urlaub bei Krankengeld?

Das bedeutet im Klartext nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG: Der Urlaubsanspruch verfällt bei langer Krankheit generell 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, d.h. auch ohne arifvertragliche Regelung.

Was passiert mit Urlaub der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte?

Konnte der Arbeitnehmer wegen Krankheit den Resturlaub nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen, werden die übrig gebliebenen Urlaubstage in das Folgejahr übertragen und können bis zum Ende des ersten Quartals genommen werden.

Wird Resturlaub auf Krankengeld angerechnet?

Darf meine Krankenkasse eine Urlaubsabgeltung mit den Krankengeld verrechnen? Eine Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Krankengelds. Es kommt zu keiner zeitlichen Verschiebung des Krankengelds. Ebenso erfolgt keine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld.

Kann mein Urlaub bei langer Krankheit gekürzt werden?

Auch bei längerer Krankheit kann der Urlaub nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden. Denn gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entstehen dir Urlaubsansprüche, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Bist du arbeitsunfähig krank geschrieben, kannst du sozusagen nichts dafür.