Was tun wenn eine rechnung falsch ausgestellt ist

Top-Thema 09.02.2022 Rechnungen richtig fakturieren

Kapitel

  • Pflichtangaben in einer Rechnung
  • Rechnungen erstellen in Sonderfällen
  • Fehlerhafte Rechnungen korrigieren
  • Checkliste Überprüfung einer Eingangsrechnung

Was tun wenn eine rechnung falsch ausgestellt ist

Bild: mauritius images / pa / Christin Klose Fehler in Rechnungen, unter anderem bei Pflichtangaben, dürfen in den meisten Fällen korrigiert werden.

Eine fehlerhafte Rechnung, vor allem hinsichtlich der Pflichtangaben, ist ärgerlich, darf aber in den meisten Fällen korrigiert werden. Voraussetzung ist, dass der Aussteller die Rechnung berichtigt. Es ist daher erforderlich, dass sich beide Unternehmer absprechen, um einheitlich vorzugehen. Andernfalls riskiert der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug und der leistende Unternehmer bleibt auf den Steuern "sitzen".

Folgen einer fehlerhaften Rechnung

Folgende Fehler führen zu einer höheren Umsatzsteuer:

  • Für eine steuerpflichtige Leistung wird infolge eines Rechenfehlers eine höhere USt ausgewiesen.
  • Steuerfreie Leistungen werden der Umsatzsteuer unterworfen.
  • Nicht steuerbare Leistungen (unentgeltliche Leistungen, Leistungen im Ausland, Geschäftsveräußerungen) werden umsatzversteuert.
  • Nicht steuerpflichtige Leistungen (Ausfuhren, Vermietungen) werden umsatzversteuert.

Die zu hoch ausgewiesene Steuer wird vom Unternehmer geschuldet, obwohl der Leistungsempfänger diese Steuer nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Wenn Fehler zu einer niedrigeren Umsatzsteuer führen, z.B. wenn ein Unternehmer für eine Lieferung die Steuer mit 7 % berechnet, obwohl hierfür eine Steuer von 19 % geschuldet wird, schuldet der Rechnungsaussteller dennoch eine Steuer von 19% aus dem geforderten Zahlungsbetrag. Der Rechnungsempfänger kann nur einen 7 %igen Vorsteuerabzug geltend machen.

In beiden Fällen (zu hoher/niedriger Steuerausweis) können die Rechnungen berichtigt werden.

Berichtigung fehlerhafter Rechnungen

Fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Berichtigung ist beim Finanzamt des Umsatzsteuerzahlers zu beantragen – dabei ist insbesondere der Rechnungsempfänger zu benennen.
  • Der leistende Unternehmer muss die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leitungsempfänger zurückzahlen.
  • Der Rechnungsempfänger darf keine Vorsteuer geltend gemacht bzw. muss diese seinem Finanzamt wieder zurückerstattet haben.
  • Die Umsatzsteuer kann gekürzt werden, wenn das Finanzamt des Umsatzsteuerzahlers seine Zustimmung erteilt hat.

Bußgeldvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungsstellung

Verstöße gegen die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen können zu Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe führen. Die Bußgelder reichen von 500 EUR bis zu 5.000 EUR. 

Unvollständige, später berichtigte Rechnung

Fehlt in der Rechnung eine notwendige Angabe (z.B. Datum/Leistungsbezeichnung/Anschrift), kann die Rechnung vom Aussteller berichtigt werden. Dann ist der Vorsteuerabzug möglich.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt, wann die Vorsteuer gezogen werden darf. Kann rückwirkend berichtigt werden, fallen keine Nachforderungszinsen an.

Berichtigungsfähige Rechnung

Laut BFH (BFH, Urteil v. 20.10.2016, V R 26/15) kann eine Rechnung rückwirkend berichtigt werden, wenn eine sog. "berichtigungsfähige" Rechnung vorliegt. Dies ist nur der Fall, wenn die Rechnung Angaben

  • zum Rechnungsaussteller,
  • zum Leistungsempfänger,
  • zur Leistungsbeschreibung,
  • zum Entgelt und
  • zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer

enthält. Diese Angaben dürfen in der Rechnung allerdings nur in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder offensichtlich unzutreffend sein, dass sie fehlenden Angaben nicht gleichstehen. Bei einer Berichtigung findet hier keine Verzinsung statt. Mögliche Berichtigungen wären danach:

  • Vervollständigen der Anschrift bzw. genaue Bezeichnung des Leistenden bzw. Leistungsempfängers.
  • Nachholung der USt-ID oder Steuernummer,
  • Nachholung der Rechnungsnummer,
  • hinreichende Angaben zur Art der erbrachten Leistung.

Die Berichtigung muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht erfolgen.

Nicht berichtigungsfähige Rechnung

Werden Berichtigungen im Rahmen eines unberechtigten Steuerausweises korrigiert, kann keine Rückwirkung erreicht werden.

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Was passiert wenn Rechnung falsch ausgestellt?

Unkorrekte Rechnungen haben erhebliche steuerliche Auswirkungen. Bei einer Betriebsprüfung kann der Vorsteuerabzug gestrichen werden, wenn der Prüfer bei einer Rechnung Fehler bei den Pflichtangaben beanstandet. Der steuerliche Schaden beträgt bei größeren Anschaffungen schnell einige Hundert oder Tausend Euro.

Wer haftet für falsch ausgestellte Rechnung?

Da der Kunde nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für den Vorsteuerabzug im Besitz einer korrekt ausgestellten Rechnung sein muss, kann und muss dieser die fehlerhafte Rechnung gegenüber dem Aussteller reklamieren.

Wie lange kann man nachträglich eine Rechnung korrigieren?

Die Rückwirkung einer berichtigten Rechnung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die ursprüngliche Rechnung dem Rechnungsempfänger erstmals vorlag. Hatte jedoch der Rechnungsaussteller in der Originalrechnung die Umsatzsteuer nicht oder zu niedrig ausgewiesen, kann die Rechnung zwar korrigiert werden – aber nicht rückwirkend.

Kann eine Rechnung nachträglich geändert werden?

Laut Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) darf eine Rechnung im Nachhinein geändert werden, sofern die Änderung mit einer Berichtigung oder Vervollständigung von Angaben verbunden ist. Voraussetzung ist aber, dass die Änderung notwendig ist.