Wer ist für die Garantie zuständig?

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.

Stand: 05.01.2022

Fernseher im Eimer, Handydisplay defekt, Waschmaschine kaputt: Ob Garantie oder Gewährleistung ist Ihnen egal – Hauptsache das Gerät wird repariert oder ersetzt. Doch so einfach ist es nicht.

Es gibt Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie gesondert hinweisen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website hierüber zu informieren, reicht nicht aus.

Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur wird es dann schwierig, weitere Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.

Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Inhalt einer Garantie

Ob gratis oder kostenpflichtige Garantie - der genaue Inhalt richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Diese legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln oder Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher genau durch.

Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung

Sie entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht. 

Interaktive Grafik: Garantie, Gewährleistung und Rückgabe

 

Wer ist für die Garantie zuständig?

Ihr Gewährleistungsrecht gilt immer gegenüber dem Verkäufer. Er darf Sie hierzu nicht an den Hersteller verweisen – der kann aber im Rahmen einer Garantie zusätzlich zuständig sein.

Eine Garantie bietet meist der Hersteller eines Produktes an. Beim Kauf eines Produktes erhalten Sie vom Hersteller einen Hinweis, ob eine Garantie gewährt wird oder nicht, z.B. eine kleine Broschüre.

Entweder repariert der Verkäufer das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist das erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Rechte, zum Beispiel auf Preisminderung oder Rückgabe des Produktes.

Worauf genau Sie ein Recht haben, steht in der Vereinbarung.

Die Gewährleistungsfrist bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Aber Achtung: Liegt der Kauf länger als 6 Monate zurück, ist es an Ihnen, zu beweisen, dass das Produkt von Anfang an beschädigt war.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und gilt so lange, wie vereinbart.

Zurückgeben kann man das Produkt dorthin, wo man es gekauft oder bestellt hat.

Entweder repariert der Verkäufer das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist das erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Rechte, zum Beispiel auf Preisminderung oder Rückgabe des Produktes.

Wenn Sie ein Produkt online gekauft haben, können Sie es innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und erhalten das Geld dafür wieder.

Wenn Sie ein Produkt in einem Ladengeschäft gekauft haben, können Sie es nur zurückgeben, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Ob Sie bei einer Rückgabe ihr Geld zurückerhalten oder z.B. einen Gutschein, darf der Verkäufer sich aussuchen.

Fragen Sie am besten schon beim Kauf nach, welche Rückgabe-Möglichkeiten der Verkäufer anbietet.

Worauf genau Sie ein Recht haben, steht in der Vereinbarung.

 

 

Wer ist für die Garantie zuständig?

Ihr Gewährleistungsrecht gilt immer gegenüber dem Verkäufer. Er darf Sie hierzu nicht an den Hersteller verweisen – der kann aber im Rahmen einer Garantie zusätzlich zuständig sein.

Eine Garantie bietet meist der Hersteller eines Produktes an. Beim Kauf eines Produktes erhalten Sie vom Hersteller einen Hinweis, ob eine Garantie gewährt wird oder nicht, z.B. eine kleine Broschüre.

Entweder repariert der Verkäufer das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist das erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Rechte, zum Beispiel auf Preisminderung oder Rückgabe des Produktes.

Worauf genau Sie ein Recht haben, steht in der Vereinbarung.

Die Gewährleistungsfrist bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Aber Achtung: Liegt der Kauf länger als zwölf Monate zurück, ist es an Ihnen, zu beweisen, dass das Produkt von Anfang an beschädigt war. Bei gebrauchten Waren kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und gilt so lange, wie vereinbart.

Zurückgeben kann man das Produkt dorthin, wo man es gekauft oder bestellt hat.

Wenn Sie ein Produkt online gekauft haben, können Sie es innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und erhalten das Geld dafür wieder.

Wenn Sie ein Produkt in einem Ladengeschäft gekauft haben, können Sie es nur zurückgeben, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist. Ob Sie bei einer Rückgabe ihr Geld zurückerhalten oder z.B. einen Gutschein, darf der Verkäufer sich aussuchen.

Fragen Sie am besten schon beim Kauf nach, welche Rückgabe-Möglichkeiten der Verkäufer anbietet.

 

 

Machen Sie den Umtausch-Check

Mit unserem Umtausch-Check erhalten Sie eine erste rechtlichen Einschätzung, ob Ihnen eine kostenfreie Reparatur zusteht, Sie Anspruch auf ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller haben oder Sie das Produkt zurückgeben und Ihr Geld zurückverlangen können:

 

Hinweise zur Bedienung des Umtausch-Checks

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (zum Beispiel Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen ein Gerichtsverfahren oder sogar eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und holen Sie sich Rat ein - beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Wer ist für die Garantie zuständig?

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern - vor Ort, per Video, am Telefon.

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Wer leistet die Garantie?

Wer gibt die Garantie? Eine Garantie wird meist vom Hersteller gegeben. Gesetzlich ist er dazu nicht verpflichtet. Sie darf nicht mit der Gewährleistung gleichgesetzt werden, denn diese bekommt der Kunde vom Händler.

Wer ist Ansprechpartner bei Garantie?

Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner. Dem Kunden kann es rechtlich vollkommen egal sein, bei wem der Händler seine Waren bezogen hat und was dessen Lieferant zu der Reklamation sagt.

Wer haftet bei einer Garantie?

Gewährleistung: gesetzliche Haftung des Verkäufers. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Haftung. Dabei kann der Kunde innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist Mängel geltend machen kann. Im Gewährleistungsfall ist immer der Verkäufer (Händler, Lieferant) der Vertrags- und Ansprechpartner ...

Wie Garantie einfordern?

Haben Sie Ware mit einer Herstellergarantie gekauft, können Sie bei Produktmängeln wählen, ob Sie die Garantie vom Hersteller in Anspruch nehmen oder gegenüber dem Verkäufer ihre gesetzlichen Mängelansprüche geltend machen.