Wer zahlt wenn ich nicht krankenversichert bin?

Nicht Krankenversichert? Eigentlich dürfte es das ja nicht mehr geben: Schließlich gilt seit 01.01.2009 auch für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (wie Selbständige) eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.

Deutschland, 2011…2013, nicht krankenversichert?

Dennoch gibt es auch im Jahr 2011 nach wie vor eine nicht bekannte Anzahl Deutscher, die nicht krankenversichert sind. Schätzungen sprechen von einer Größenordnung von etwa 20.000 Betroffenen. [Nachtrag 20.08.2012: Laut Statistisches Bundesamt waren es sogar 137.000, siehe Info unten]. Hierbei handelt es sich vermutlich hauptsächlich um Selbständige und Freiberufler, die irgendwann einmal ihre Krankenversicherung gekündigt haben, oder ihren Versicherungsschutz wegen Nichtzahlung der Prämien oder aus anderen Gründen (Statuswechsel) einst verloren haben. Was kann man tun, wenn man nicht krankenversichert ist?

Die gute Nachricht lautet:
Eine Lösung findet sich immer und es ist nicht zu spät, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps für nicht krankenversicherte Selbständige und Freiberufler. Welche Möglichkeit greifen könnte, hängt davon ab, ob  sie noch gesund sind und ob ihre berufliche Tätigkeit weiter aufrecht erhalten bleiben muss.

Möglichkeit A: Sie wollen / müssen weiterhin als Selbständiger oder Freiberufler tätig sein und sind gesund? In diesem Fall wird sich vermutlich vielleicht ein privater Krankenversicherer für Sie finden und Sie können sich den Umfang des Versicherungsschutzes durch Wahl der angebotenen Tarife aussuchen. Voraussetzung:  Ärztliche Untersuchung, vermutlich inklusive Laborwerten ohne schwerwiegende Befunde; ausreichende Bonität, evtl. Vorauszahlung eines Jahresbeitrages.

[Aktualisierung 31.10.2012: Da inzwischen auch private Krankenversicherer zumindest Notfall-Behandlungen ihrer Versicherten selbst dann zahlen müssen, wenn diese keine Beiträge zahlen, werden die Annahmeregelungen laufend weiter verschärft. So gibt es eine Vielzahl von Privaten Krankenversicherungen, die Anträge nur noch dann annehmen, wenn eine lückenlose mindestens 2-jährige Vorversicherungszeit nachgewiesen werden kann. Erste Versicherer fordern darüber hinaus für bestimmte Tarife Einkommensnachweise, mit denen ein Einkommen > 34.000 EUR pro Jahr belegt werden kann.]

Ihr Antrag auf private Krankenversicherung kann mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen angenommen, aber auch abgelehnt werden. Wird Ihr Antrag angenommen, müssen Sie damit rechnen, für die Zeit in der Versicherungspflicht bestand (also seit Januar 2009), Versicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen, sowie zusätzlich einen Prämienzuschlag bezahlen zu müssen. Der Prämienzuschlag beträgt für 6 Monate nochmals die Höhe des jeweiligen Versicherungsbeitrages und für jeden weiteren Monat bis Sie wieder versichert sind 1/6 des Monatsbeitrages. Hinzukommen kann ein Bußgeld, wenn parallel auch keine Pfegepflichtversicherung bestand.

Möglichkeit B: Sie wollen / müssen weiterhin als Selbständiger oder Freiberufler tätig sein, sind aber nicht mehr gesund? In diesem Fall wird sich ein privater Krankenversicherer für Sie finden, allerdings vermutlich nur im sogenannten Basistarif, der nicht mehr (teilweise sogar eher weniger) als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet. Ihr Antrag muss angenommen werden (außer von dem Versicherer, der Ihren Vertrag eventuell gekündigt hat), es besteht in diesem Tarif ein Kontrahierungszwang. Die Beitragshöhe des Basistarifs richtet sich nach dem  Höchstbeitrag der GKV (in 2013 rund 610 Euro/Monat). Für Hilfebedürftige reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Zur Nachentrichtung von Beiträgen und Prämienzuschlag siehe unter Möglichkeit A. Mehr zum Thema Basistarif finden Sie auf den Seiten des PKV-Verbandes.

Möglichkeit C: Aus welchem Grund auch immer kommen Möglichkeit A und B für Sie nicht in Frage. Sie sind noch keine 55 Jahre alt? In diesem Fall könnte die Lösung sein, sich eine versicherungspflichtige Beschäftigung (brutto mehr als 400.- € ab 01.01.2013: 450.- € monatlich ) zu suchen, wodurch Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden können, wenn Ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht (mehr) den Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.

Möglichkeit D: Die vorher genannten Varianten kommen für Sie aus welchem Grund auch immer nicht in Frage? Die einzige dann noch hier bekannte vorstellbare Lösung: Abmeldung des Gewerbes / Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit, Anmeldung in der Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehepartners. Hier finden Sie exemplarisch Informationen der Techniker Krankenkasse zu den Voraussetzungen der Familienversicherung.

Rechtliche Grundlage der Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 193.

Nachtrag vom 05.04.2016: Das Thema ist noch immer aktuell. #Hollerkaputt

Unter dem Hashtag #Hollerkaputt berichtet der ehemalige Piraten-Poltiker Claudius Holler über seine Krebserkrankung – und darüber, dass er nicht krankenversichert ist. Sehen Sie hier sein Youtube-Video:

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Nachtrag vom 12.11.2013: Noch bis Ende 2013 in die GKV mit Beitragsschulden – Erlass

Nicht krankenversichert? Wichtig: Noch bis Ende 2013 in die GKV mit Beitragsschulden – Erlass.

Nachtrag vom 20.08.2012: Neue Zahlen nicht krankenversicherter Personen vom Statistischen Bundesamt

Das Statistische Bundesamt hat in einer Pressemitteilung von heute wissen lassen, dass es im Jahr 2011 in Deutschland etwa 137.000 nicht krankenversicherte Personen gegeben hat. Die Angaben stammen aus dem Mikrozensus 2011 ‚Angaben zur Krankenversicherung‘

Nachtrag vom 23.04.2012: Praxis ohne Grenzen

Durch den Artikel „Gratisärzte – Notaufnahme für die Mittelschicht“ bei Spiegel Online bin ich auf eine Praxis ohne Grenzen aufmerksam geworden. Getragen durch einen Verein werden dort (in Bad Segeberg) ohne Bezahlung mittellose Menschen behandelt. Vielleicht hilft auch diese Informationen dem einen oder anderen.

Nachtrag vom 18.01.2012 zum Thema Nicht krankenversichert. Was nun?

Eine individuelle Beratung, die kostenlos ist und anscheinend sogar anonym erfolgen kann, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH  per Hotline, Online-Anfrage und in 21 bundesweit verteilten Geschäftsstellen. Es gibt sogar eine türkisch- und eine russischsprachige Hotline.

Ich wünsche Ihnen dort viel Glück und dass man Ihnen individuell und fachkundig weiterhilft.

Für die Info zur UPD herzlichen Dank an Frau Dr. Gisela Günter, Referentin beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei dem ich in dieser Sache nachgefragt hatte!

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Wer zahlt wenn man nicht krankenversichert ist?

Empfänger von Grundsicherung bekommen die Krankenkasse vom Amt bezahlt. Viele von denen, die keinen Versicherungsschutz haben, sind Selbständige mit geringen Einkommen. Sie müssen sich selbst um die Versicherung kümmern und sie auch komplett selbst bezahlen.

Was passiert wenn ich nicht krankenversichert bin?

Wer nicht versichert ist und so auch keine Versicherungsbeiträge zahlt, muss mit einigen Konsequenzen rechnen: Es häufen sich Beitragsschulden an. Die treibt im Zweifelsfall der Zoll ein – zum Beispiel durch eine Kontopfändung. Zusätzlich erheben die Versicherer Säumniszuschläge.

Wie viel zahlt man wenn man nicht versichert ist?

Gesetzliche Krankenkassen können rückständige Beiträge einfordern, vollstrecken und Säumniszuschläge erheben. Der Zuschlag beträgt ein Prozent der Beitragsschulden. Wer auf Dauer keine Beiträge zahlt, bekommt außerdem weniger Leistungen.

Wie bin ich ohne Arbeit krankenversichert?

Sobald Du länger ohne Job bist, musst Du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Melde Dich arbeitslos. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die Kosten für die Krankenversicherung, auch wenn für die sonstigen Leistungen eine Sperrzeit gilt.

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