Wie heiß darf es in einem Büro werden?

Was das Arbeitsschutzrecht dazu sagt

Es soll Unternehmer geben, denen das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter so sehr am Herzen liegt, dass sie ihnen – je nach Temperatur in den Arbeitsräumen – Vergünstigungen verschiedenster Art einräumen. Das fängt bei kostenlosen Getränken an und setzt sich fort über Salatbuffets, Aufstellung von Ventilatoren oder gar vorübergehende Aufenthalte in "Kühlräumen", der Erlaubnis, dass die Damen die Rocksäume kürzen und die Herren gleich in kurzen Hosen erscheinen dürfen, dass geleistete Arbeitsstunden doppelt bezahlt werden – bis zum "hitzefrei" auf Firmenkosten, inclusive Freikarte fürs Schwimmbad. Na gut, eine nicht in allen Punk-ten realistische Auflistung ...

Fakt dürfte aber sein, dass Unternehmer sich an das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung halten (oder besser: halten sollten). Darin ist penibel geregelt, was zu tun ist, wenn die Temperaturen die Arbeitsfreude (und damit die Schaffenskraft) erlahmen lassen. Das sollte auch selbstverständlich sein. Ermüdungserscheinungen mit einhergehender Leistungsminderung erfreuen schließlich keinen Firmenboss. Und Konzentrationsmangel führt unweigerlich zu einer höheren Unfallgefahr.

Die Arbeitsstättenverordnung gibt ganz allgemein vor, dass Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter "starker Hitzeentwicklung" stehen, im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine erträgliche Temperatur gekühlt werden müssen. Ergänzend dazu heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten "soll" (von "Hitzearbeitsplätzen" abgesehen). Dabei ist Raumtemperatur "die in einer Höhe von 75 Zentimetern über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur". Das Landgericht Bielefeld gewährt allerdings Spielraum nach oben: Bei höheren Temperaturen muss die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen. Bei 35 Grad Celsius Außentemperatur genügt an Arbeitsplätzen also eine Abkühlung auf 29 Grad Celsius. Gesichtspunkte von Energieeinsparung und Umweltschutz treten dahinter zurück. (Az.: 3 O 411/01)

Es gibt Mindesttemperaturen

Andererseits "muss" die Raumtemperatur – von Ausnahmen abgesehen – bei überwiegend sitzender Tätigkeit 19 Grad Celsius betragen, ansonsten 17 Grad. Wer schwer körperlich arbeitet, der hat mit 12 Grad auszukommen. Für Büroräume ist als Mindesttemperatur 20 Grad vorgesehen, in Verkaufsräumen 19 Grad, in Pausenräumen 21 Grad sowie in Waschräumen, in denen Duschen und Wannen mit warmem Wasser instal-liert sind, 24 Grad.

Es versteht sich, dass das "Temperaturempfinden" individuell und von einer ganzen Reihe von Faktoren ab-hängig ist. Es kommt auf die physikalischen Bedingungen an (etwa: Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftzusammensetzung und optische Einflüsse), ferner auf "intermediäre Bedingungen" (etwa: Kleidung, Tä-tigkeitsgrad, Tageszeit, Raumbesetzung) und schließlich auf psychosoziale Faktoren (etwa: Konstitution, körperliche Verfassung, Geschlecht, Alter).

Wenn der Arbeitgeber "kühl" bleibt

Fragt sich nur noch, was geschieht, wenn trotz "Bullenhitze" der Arbeitgeber "kühl" bleibt? Den Arbeitneh-mern steht ein Beschwerderecht zu. Sie gehen damit allerdings nicht vor das Arbeitsgericht, sondern zum Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Dort gibt es Fachleute, die mit dem Unternehmer Abhilfemaßnahmen dis-kutieren und konkrete Vorschläge machen. Folgt darauf nichts in Richtung Arbeitsschutz, dann wird auch schon mal mit einem Bußgeld gedroht ...

Andererseits: Natürlich haben Arbeitnehmer auch das Recht, ihr Mütchen vor dem Arbeitsgericht zu kühlen. Ob das immer empfehlenswert ist, ist eine andere Frage, die im Kollegenkreis sicher heiß diskutiert wird..

Wie niedrig darf die Temperatur am Arbeitsplatz sein? In Behörden wurde sie aufgrund der Energiesparmaßnahmen auf 19 Grad gesenkt. Aber auch für normale Büros gibt es gesetzliche Regelungen.

Wer in nächster Zeit eine Behörde besucht, sollte sich warm anziehen: Denn öffentliche Gebäude werden seit dem 1. September nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt, Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers in vielen Fällen gar nicht mehr. Das sieht die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) vor, die seit dem 1. September 2022 gilt. Mit dieser Maßnahme will die Regierung Energie einsparen und den Gasverbrauch im Winter senken. Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen sind übrigens von der Regel ausgenommen.

Die Maßnahmen, die Behörden schon umsetzen, könnten auch für private Unternehmen attraktiv sein. Viele haben wegen gestiegener Gaspreise höhere Ausgaben – sparsames Heizen im Büro könnte Kosten sparen. Doch wie niedrig darf die Temperatur am Arbeitsplatz sein?

Temperatur am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt

Wie die Techniker Krankenkasse schreibt, ist ein Anspruch auf Wärme am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Aber: Die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen müssen „gesundheitlich zuträglich“ sein – so sieht es Anhang 3.5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörige Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 vor. Letztere schreibt bezüglich Temperatur am Arbeitsplatz folgendes vor:

  • Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz selbst mindestens +20 °C haben. Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen reichen +17 °C, bei schweren Arbeiten reicht eine Temperatur von +12 °C.
  • Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen müssen mindestens +21 °C warm sein, während sie genutzt werden.
  • In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur bei Nutzung +24 °C betragen.

Werden die Temperaturen nicht erreicht, müssen Arbeitgeber:innen also handeln. Doch aktuell gibt es eine Ausnahme von den oben genannten Regeln.

Energiekrise: Verordnung sieht Ausnahmen für Büros vor

Die oben genannte Energiesparverordnung (EnSikuMaV) hat auch die geltenden Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz übergangsweise gesenkt. Bis zum 28. Februar 2023 erlaubt es Arbeitgeber:innen, die geltenden Grenzwerte übergangsweise um 1 Grad Celsius zu unterschreiten. Wer einem typischen Bürojob nachgeht, dessen Arbeitsplatz darf also aktuell eine Temperatur von 19 Grad aufweisen. Über zwei Ausnahmen berichtet das Magazin Haufe: Die Mindesttemperatur für körperlich schwere Tätigkeit beträgt weiterhin 12 °C, und auch die Raumtemperatur in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume bleibt bei 21 °C.

Die Verordnung ermöglicht es, dass Arbeitgeber:innen auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen, schreibt Zeit Online. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

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Schlagwörter: Energiesparen gesund Job News Winter

Was tun bei 36 Grad im Büro?

Hitzefrei im Büro: Was kann der Arbeitgeber tun, um dem entgegenzuwirken?.
Ventilatoren zur Verfügung stellen..
Kleidungsvorschriften lockern..
Gleitzeit einführen (Beschäftigte können erst zur Arbeit erscheinen und diese verrichten, wenn es sich im Büro abgekühlt hat).
kalte Getränke bereitstellen..
Alternativräume anbieten..

Welche Temperatur im Büro ist zumutbar?

Gemäß Nr. 4.2 Abs. 3 ASR soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen und den in Nr. 4.2 Absatz 4 ASR genannten Räumen +26 Grad Celsius nicht überschreiten.

Was tun wenn es im Büro zu heiß ist?

Kurzüberblick: Diese Maßnahmen kann der Arbeitgeber aufgreifen, wenn das Büro zu warm wird:.
Ventilatoren in den betroffenen Büroräumen zur Verfügung stellen..
Dresscode an die Temperatur anpassen..
Vorübergehende Gleitzeiten einführen..
Auschreichend kalte Getränke am Arbeitsplatz bereitstellen..