Wie kurzfristig kann man eine Reise stornieren?

Wann fallen Stornierungsgebühren für Dich an?

Du hast Dich schon lange auf Deinen wohlverdienten Urlaub gefreut und dann musst Du plötzlich aus gesundheitlichen oder privaten Gründen Deine Reise stornieren. Das ist ärgerlich, vor allem weil Du neben dem ganzen Stress noch mit Stornogebühren rechnen musst. Wie hoch diese ausfallen und wie Du diese vermeiden kannst, erfährst Du hier.

Was sind Stornogebühren?

Bei einer Reisestornierung fallen in der Regel Stornogebühren an. Diese dienen als finanzielle Entschädigung für den Reiseveranstalter. Je nach Zeitpunkt der Stornierung und Reiseart fallen die Stornogebühren unterschiedlich hoch aus. Laut Reiserecht müssen die Stornokosten aber in einem angemessenen Verhältnis zum Reisepreis stehen.

Wie hoch sind die Stornogebühren?

Die Höhe der Stornogebühren ist vom Zeitpunkt der Stornierung und vom Reisepreis abhängig. Grundsätzlich gilt: Stornierst Du Deine Reise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, musst Du mit Stornogebühren rechnen. Außerdem fallen für Stornierungen einer Pauschalreise in der Regel geringere Stornokosten an, wie bei einer Stornierung von längeren Kreuzfahrten oder einzelnen Reiseleistungen. Ab einer Stornierung von 30 Tage vor Reisebeginn fallen Stornogebühren an, die sich wie folgt staffeln.

Bei einem Reiserücktritt 20 Tage vor Antritt der Reise stehen dem Reiseveranstalter vier Prozent des Reisepreises als Entschädigung zu. Trittst Du 28 bis 22 Tage vorher vom Reisevertrag zurück, fallen bereits acht Prozent des Reisepreises an. Wird die Reise 21 bis 15 Tage vorher storniert, bekommt der Veranstalter schon ein Viertel des Preises. 40 Prozent stehen dem Reiseveranstalter bei einer Stornierung zwei bis eine Woche vor Reisebeginn zu und die Hälfte des Preises musst Du zahlen, wenn Du noch kurzfristiger stornierst.

Die entsprechenden Stornogebühren und Staffelungen kannst Du in den AGB Deines Veranstalters nachlesen. Gibt der Reiseveranstalter keine Auskunft über Stornokosten, widerspricht das dem Verbraucherrecht.

Wie kurzfristig kann man eine Reise stornieren?

Wer übernimmt die Gebühren?

Wer für die Stornogebühren aufkommt hängt von zwei Faktoren ab: Zum einem vom Stornierungsgrund und zum anderen davon, ob Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Diese kommt im Falle einer Reisestornierung für die Stornogebühren auf, wenn Du Deinen Urlaub aus folgenden Gründen stornierst

  • Schwere Erkrankung
  • Unfall
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Plötzliche Arbeitslosigkeit
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum (z.B. Hausbrand)

Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann.

Generell gilt, dass vor Antritt einer Pauschalreise der Reisende jederzeit die Möglichkeit hat, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Er ist allerdings dann verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine „angemessene Entschädigung“ zu zahlen (Stornogebühr, § 651 h I 3 BGB).

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Eine vertragliche Pauschalierung in Form eines Prozentsatzes vom Reisepreis ist zulässig, solange sie angemessen ist.

Keine Entschädigung steht dem Reiseveranstalter zu, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, § 651 h III 1 BGB. Wann dies der Fall ist, definiert Satz 2. Demnach sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei (Reisender) unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Zeigt sich nach Antritt der Reise ein Reisemangel, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Pauschalreise führt (§ 651 l I 1 BGB), kann der Reisende nach angemessener, erfolgloser Nachfristsetzung zur Abhilfe (§ 651 l I 2 BGB) den Pauschalreisevertrag kündigen.

651 l II BGB regelt, dass der Reiseveranstalter bei Vertragskündigung durch den Reisenden seinen Anspruch auf den Reisepreis hinsichtlich der erbrachten und zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen behält. Nur hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfällt der Anspruch. Etwaige Mehrkosten für die (unverzügliche, § 651 l III 1 BGB) Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last (§ 651 l III 2 BGB).

Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, wurde von den Gerichten für die bisherige Rechtslage „höhere Gewalt oder ein erhebliche Gefährdung“ anerkannt, die zu einem Rücktritt ohne Entschädigung berechtigte. Dies gilt auch für die seit 2018 gültigen  Gesetzesbegriffe der „unvermeidbaren und außergewöhnliche Umstände“ am Bestimmungsort. Es wird dabei auf die richtlinienkonforme Auslegung der Begrifflichkeiten der EU-Pauschalreise-Richtlinie ankommen. Nach dieser sind Kriegshandlungen, andere, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit, wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit, wie ein Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, oder Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse, die eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich machen, umfasst.

Letztendlich ausschlaggebend ist nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sondern die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu klären. Wenn Sie Ihre bereits gebuchte Urlaubsreise nicht mehr antreten möchten, müssen Sie sich direkt mit Ihrem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter in Verbindung setzen und eventuelle Alternativen diskutieren (Umbuchung?). Um zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen, können Sie Ihre Überlegung, eventuell von der Reise zurückzutreten, auch zuerst mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt erörtern. Eventuelle Kosten übernehmen oft Rechtsschutzversicherungen.

Beachten Sie auch die Hinweise und Informationen des Europäischen Verbraucherschutzzentrums Deutschland:

Europäisches Verbraucherschutzzentrum Deutschland EVZ

Wie lange vorher kann man Reise stornieren?

Sie können jede Reise bis zum letzten Tag stornieren. Im schlimmsten Fall tragen Sie aber die gesamten Reisekosten. Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, können Sie diese nur aus einem guten Grund abbrechen.

Kann ich eine Reise innerhalb von 14 Tagen stornieren?

Bei Reise- und Beförderungsverträgen besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Die im Online-Handel übliche Frist von 14 Tagen für den Rücktritt vom Kauf gilt bei Reisen also nicht.

Kann man eine Reise kurzfristig umbuchen?

Das hängt von den Bedingungen eures Reiseveranstalter ab. Meist ist eine Umbuchung nicht möglich, sondern nur eine Stornierung, die mit Kosten verbunden ist und dann einfach eine Neubuchung. Solltet ihr individual gebucht haben, so ist eine Stornierung oder Umbuchung meist kostenfrei möglich.

Was sind Gründe um eine Reise zu stornieren?

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, ein Todesfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft sind die häufigsten Gründe für die Stornierung einer Reise. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson davon betroffen ist.