Wo finde ich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der Deutschen Rentenversicherung?

Sozialversicherungsrecht

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Grundlage der beitragspflichtigen Einnahmen

Laut §§ 226 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) V entspricht der Ausgangswert für die Berechnung der Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung allen beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. 

Ausgangswert für die Berechnung der Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Als Beitrag wird ein bestimmter Prozentsatz (Beitragssatz) dieser Einnahmen erhoben. Für Beschäftigte gilt als Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Arbeitsentgelt aus einer nicht der Versicherungspflicht unterliegenden bzw. einer versicherungsfreien Beschäftigung kann dementsprechend nicht zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Die Beiträge sind unmittelbar aus dem Arbeitsentgelt zu errechnen. Die beitragspflichtigen Einnahmen sind gegebenenfalls auf die für den Abrechnungszeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze zu reduzieren.

Beitragspflichtige Einnahmen bei Rentnern

Bei Rentnern gehören zu den beitragspflichtigen Einnahmen der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen, soweit es neben Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Webcode: f004656

Letzte Aktualisierung: 28.03.2022

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    • #1

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    Allgemeine Angaben
    "Beitragspflichtige Einnahmen 2020 im Sinne der deutschen Rentenversicherung"

    //

    Laut Software-Hilfe:
    "Sie finden diesen Betrag in der "Meldung zur Sozialversicherung" vom Arbeitgeber oder in der "Lohnsteuerbescheinigung"

    //

    Ich habe beide Dokumente:
    Meldebescheinigung zur Sozialversicherung: Jahresmeldung vom 01.12.2020 bis 31.12.2020, Entgelt in Euro: (Betrag) Euro
    Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020: 3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10., (Betrag) Euro

    Die Werte unterscheiden sich doch erheblich voreinander.
    Was zieht man nun heran? Meldebescheinigung oder Lohnsteuerbescheinigung?
    Und wenn Lohnsteuerbescheinigung, ist es dann der Wert der unter 3. (Bruttoarbeitslohn einschl. .. ) zu finden ist?

    Ich rätsle darüber jedes Jahr.
    Finanzamt hat mal gesagt der Wert der in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist.
    Aber für mich ist das immer noch nicht klar, welches Dokument nun das richtige ist wenn sich die Werte doch unterscheiden ..

    Ergänzung:
    Und auch die weitere Frage "Tatsächliches Entgelt 2020 (Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld, Beschäftigte in Altersteilzeit ...).
    Hier ist bei der Hilfe nur "Den zu berücksichtigenden Betrag lesen Sie in der Bescheinigung des Arbeitgebers oder der auszahlenden Stelle ab".
    Welche Bescheinigung ist hier gemeint ? Die Lohnsteuerbescheingiung?
    Der Wert, der bei "15. (Saison-)Kurzarbeitergeld .." eingetragen ist ? Den Wert hier nochmals eintragen oder bei "0" lassen?
    Eigentlich sind alle Werte der Lohnsteuerbescheinigung ja schon bei "Arbeitnehmer>Lohnsteuerbescheinigungen" eingetragen und könnten dann auch von da übernommen werden?
    Also da tue ich mich mit der WISO Software leider immer wieder jedes Jahr schwer und bin mir einfach nicht sicher wie was wann da einzutragen ist ..
    So wie es ja auch scheinbar vielen anderen geht. Schade dass das nicht noch besser / einfacher erklärt ist.

    Wäre toll wenn ich das mal wüsste.
    Vielen Dank vorab.

    • Offizieller Beitrag

    • #2

    Ich rätsle darüber jedes Jahr.
    Finanzamt hat mal gesagt der Wert der in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist.
    Aber für mich ist das immer noch nicht klar, welches Dokument nun das richtige ist wenn sich die Werte doch unterscheiden ..

    Du hast nur eine Lohnsteuerbescheinigung für den veranlagungszeitraum.

    Wo finde ich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der Deutschen Rentenversicherung?

    Meldebescheinigung zur Sozialversicherung: Jahresmeldung vom 01.12.2020 bis 31.12.2020, Entgelt in Euro: (Betrag) Euro

    Was ja nun offensichtlich keine Lohnsteuerbescheinigung ist. Das sagt ja nun schon der Name der Bescheinigung:
    "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung"

    Also da tue ich mich mit der WISO Software leider immer wieder jedes Jahr schwer und bin mir einfach nicht sicher wie was wann da einzutragen ist ..

    Man hätte dann aber auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen können, denn das Thema wurde mehr als einmal im Forum behandelt.

    Wo finde ich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der Deutschen Rentenversicherung?

    • #3

    Vielleicht steige ich doch noch von der WiSo Software auf die direkte Verwendung von Elster um.
    Vielleicht wird der Wert bei der Vorbefüllung dann schon richtig eingetragen.
    Wie bereits geschrieben habe ich die Forensuche ja schon genutzt (auch insbesondere in den vergangenen Jahren).
    Wenn die Hilfe schreibt, dass man den Wert da oder dort findet, dann frage ich mich warum ich 2 unterschiedliche Werte habe in den 2 Dokumenten.
    Und auf sowas bin ich bei der Suche bislang nicht gestoßen oder ich habe falsch gesucht

    Wo finde ich beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der Deutschen Rentenversicherung?

    Naja, ein Versuch war es wert hier mal zu fragen .. Aber das Thema beschäftigt mich wirklich jedes Jahr aufs neue ..

    • Offizieller Beitrag

    • #4

    Vielleicht steige ich doch noch von der WiSo Software auf die direkte Verwendung von Elster um.

    Was soll die besser machen? Da steht ebenfalls, dass der Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Was sollte eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung in einer Einkommensteuererklärung bringen? Nicht umsonst gibt es doch zwei unterschiedliche Bescheinigungen, die auch eindeutig unterschiedlich benannt sind.

    • Offizieller Beitrag

    • #5

    Da steht ebenfalls, dass der Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Was sollte eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung in einer Einkommensteuererklärung bringen?

    Aber das müssten uns tatsächlich die Autoren des Hilfe-Textes vom Sparbuch beantworten, denn da wird nun mal seit Jahren die genannte Alternative aufgeführt:

    Sie finden diesen Betrag in der "Meldung zur Sozialversicherung" vom Arbeitgeber oder in der "Lohnsteuerbescheinigung"

    • #6

    Hallo zusammen,

    sachlich korrekt ist, den Wert aus der Jahresmeldung zur Sozialversicherung einzutragen. Wenn man diese Bescheinigung vorliegen hat, ist doch alles OK.

    Da es im Laufe eines Jahres mehrere solche Bescheinigungen geben kann, ist allerdings die Fehlerquote vermutlich hoch. Bei usera stand ja auch etwas vom Zeitraum 1.12.2020 bis 31.12.2020. Das wäre der Wert für Dezember...

    Vermutlich man hat sich deshalb dazu entschlossen, vereinfachend auf den Wert aus Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung zu verweisen. Gleich müssen beide Werte nicht sein. Sie sind es insbesondere dann nicht, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rente liegt. Man könnte den Hilfetext sicher auch besser formulieren.

    Andererseits verstehe ich nicht, warum das jedes Jahr aufs Neue ein Problem sein soll. Zumindest das Wiso Steuer-Sparbuch übernimmt doch die Daten korrekt vom Vorjahr. Also hat man doch nur das erste Mal ein Problem.

    Viele Grüße

    Rautka

Wo finde ich die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen?

aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Was sind die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen?

Als rentenversicherungspflichtiges Entgelt der Arbeitnehmer bezeichnet man das jährliche Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 84.600 Euro in den alten Bundesländern und 81.000 Euro in den neuen Bundesländern (2022).

Was zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen?

Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet.

Was trage ich in Anlage AV Zeile 6 ein?

In Zeile 6 geben Sie an, für wie viele Verträge die Daten übermittelt werden. In Zeile 7 tragen Sie außerdem die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zu den Verträgen aus Zeile 6 ein.