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Die Stadt Buchen gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Amtsgänge bequem von zu Hause aus zu planen.

Die angebotenen Formulare können Sie zu Hause (größtenteils gleich auf dem Bildschirm) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann der zuständigen Dienststelle per Post schicken oder dort abgeben. Hier finden Sie alle gängigen Formulare in ausdruckbarer Qualität. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann jedoch nicht in allen Fällen auf Ihre rechtsverbindliche Unterschrift bzw. auf Ihr persönliches Erscheinen verzichtet werden.

Anträge, Formulare & Informationen

Inhalt

Telefon-Hotline: 04151 8673-37

Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften und die Maskenpflicht* auf dem gesamten Gelände.

Nur mit Termin: Hier können Sie einen Termin buchen

© Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Aktuelle Wartenummern

Informationen zum Führerscheinumtausch

Wenn Sie
  • zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
  • zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben oder in einem anderen Jahr geboren wurden, können Sie hier sehen, wann Sie den Führerschein tauschen müssen.

Führerscheinumtausch auf dem Postweg

Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein, ein aktuelles Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie Ihres Führerscheins per Post an:

Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken

Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.

Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.

Führerscheinumtausch vor Ort

Für den Besuch der Führerscheinbehörde benötigen Sie einen Termin. Sie können ihn hier buchen.

Zum Termin bringen Sie bitte diese Unterlagen mit.
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.

Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.

Die Führerscheinbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Der Karten-Führerschein ("Umstellung" der Fahrerlaubnis)
  • Ersatz-Führerschein (z. B. nach Diebstahl oder Verlust)

  • Internationaler Führerschein (für Fahrten außerhalb der EU)
  • Verlängerung der Klasse 2 / Klasse C/CE
  • Personenbeförderungsschein (z. B. Taxi, Mietwagen oder Krankenwagen)
  • Erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Sperrfrist
  • Maßnahmen beim Führerschein auf Probe
  • Maßnahmen nach dem Punktsystem
  • Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen
  • Erteilung von Fahrerkarten für das digitale Kontrollgerät
  • Erteilung von Werkstattkarten für das digitale Kontrollgerät
  • Erteilung von Unternehmenskarten für das digitale Kontrollgerät
  • Anerkennung von Stellen für die Schulung in Erster Hilfe

*medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94.

Nr. 99023001012002

Informationen zum Führerscheinumtausch

Wenn Sie
zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.07.2022 tauschen.
zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch keinen Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 tauschen.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben oder in einem anderen Jahr geboren wurden, können Sie hier sehen, wann Sie den Führerschein tauschen müssen.

Führerscheinumtausch auf dem Postweg


Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein, ein aktuelles Passbild, eine Kopie Ihres Personalausweises und eine Kopie Ihres Führerscheins per Post an:
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst OT Lanken
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.

Führerscheinumtausch vor Ort


Für den Besuch der Führerscheinbehörde benötigen Sie einen Termin. Sie können ihn hier buchen.
Zum Termin bringen Sie bitte diese Unterlagen mit.
Sobald die Unterlagen hier eingegangen sind, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Ihr Antrag wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
Wenn der Führerschein abholbereit ist, werden Sie informiert.
Sie können ihn dann wahlweise beim Fachdienst Straßenverkehr in Elmenhorst/Lanken oder bei der Amts-, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes abholen.
Die Stadt Mölln und das Amt Breitenfelde bieten diesen Service leider nicht an.

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebest�tigung,
  • jetziger F�hrerschein,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zust�ndigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zus�tzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbeh�rde vorgelegt werden.

Antr�ge sowie genauere Informationen erhalten Sie bei der zust�ndigen Stelle.

Informationen zum F�hrerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

  • Informationen zum F�hrerschein und Fahrerlaubnisrecht der Landesregierung Schleswig-Holstein