Das Wichtigste zum Mindestalter beim FührerscheinKann das Mindestalter umgangen werden? Show
Das ist nur in Einzelfällen möglich, wenn bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Wann eine solche möglich ist, erfahren Sie hier. Wie wirkt sich das Mindestalter auf die Ausbildung aus? Die Ausbildung zum Führerschein kann bereits vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen. Die Theorieprüfung darf drei Monate vor dem Erreichen absolviert werden, die praktische Prüfung einen Monat. Das Mindestalter ist gesetzlich bestimmt.Wer in Deutschland einen Führerschein für Kraftfahrzeuge erwerben will, muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Doch dieses ist nicht zwangsläufig erst mit dem 18. Geburtstag der Fall. Und nicht für jede Führerscheinklasse ist dieses Alter gleich. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse A ist beispielsweise ein anderes als das für die Führerscheinklasse B. Und auch für die theoretische und praktische Prüfung gelten wieder gesonderte Bestimmungen. Wie viele Jahre man also alt sein muss, um Auto beziehungsweise andere Fahrzeuge fahren zu können, kann somit nicht einheitlich beantwortet werden. Da kann es schnell mal zu Verwirrungen oder Unklarheiten kommen. Im Folgenden erhalten Sie die Antworten rund um das Thema. Ab wann dürfen Sie welchen Führerschein beantragen?
Das Mindestalter für den Führerschein der einzelnen Fahrzeugklassen.Wie eingangs bereits erwähnt, ist das Mindestalter für den Führerschein bespielsweise der Klasse B ein anderes Alter als das für die übrigen Klassen. Für welche Führerscheinklasse in Deutschland welches Alter erreicht werden muss, lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen:
Was ist mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ genau gemeint?Mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ ist gemeint, dass man an dem Tag, an dem man seine Fahrrlaubnis bekommt, das Alter erreicht haben muss, das jeweils erforderlich ist. Fahrausbildung und Prüfung hingegen können auch schon früher absolviert oder begonnen werden. Man kann sich also auch schon vor dem Erreichen des jeweiligen Alters für den Erwerb der Fahrerlaubnis anmelden. Fahren darf man dann allerdings erst nach bestandener Prüfung und Aushändigung der Fahrerlaubnis. Mindestalter für die theoretische und praktische AusbildungAm theoretischen Unterricht darf bereits unmittelbar nach der Anmeldung in der Fahrschule teilgenommen werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen dürfen praktische Fahrstunden hingegen erst ein halbes Jahr vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat bevor man das Mindestalter für den Führerschein erreicht hat, absolviert werden. Begleitetes FahrenWer 17 Jahre alt ist, hat in Deutschland die Option, am sogenannten begeleiteten Fahren für den Führerschein der Klasse B teilzunehmen. Bis zum Beginn der Volljährigkeit muss dann allerdings stets ein Begleiter mitfahren. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und selbst schon mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Nach der bestandenen Prüfung für das begleitete Fahren erhält der Prüfling noch nicht den Kartenführerschein, sondern ihm wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die die Begleitperson dann eingetragen wird. Frühestens mit einem Alter von 16,5 Jahren kann man sich in der Fahrschule für die Prüfung zum begleiteten Fahren anmelden. Auto fahren bevor man das Mindestalter für den Führerschein ereicht hat.Es besteht zudem noch die weitere Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis vorzeitig zu erwerben und zwar kann in besonderen Einzelfällen bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beantragt werden. Diese sogenannte vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt beispielsweise vor, wenn bestimmte familiäre Gegebenheiten das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis erfordern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern erkrankt sind. Eine Ausnahme kann zudem erteilt werden, wenn der Betroffene unverhältnismäßig lange und schlecht zu erreichende Strecken zur Schule oder zum Ausbildunsplatz zurücklegen muss. Die genaueren Umstände und Voraussetzungen werden dann im Einzelfall genauer geprüft. Des Weiteren ist eine Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen erforderlich und es bedarf eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung. Gegebenenfalls kann die Ausnahmegenehmigung aber auch mit bestimmten Auflagen verknüpft werden. Zum Beispiel kann die Auflage erteilt werden, dass dann nur ganz bestimmte Fahrten, beispielsweise zur Ausbildungsstätte, durchgeführt werden dürfen. Bildnachweise: istockphoto.com/mihitiander, fotolia.com/© gerhard_seybert, istockphoto.com/kaarsten
Bis wann konnte man den alten Führerschein machen?Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Alle davor ausgestellten Führerscheine, dies schließt die grauen sowie rosa Führerscheine und auch DDR-Führerscheine mit ein, verlieren ihre Gültigkeit spätestens am 19. Januar 2033.
Wann gab es Welchen Führerschein?Seit 1999 gibt es in Deutschland den kreditkartenförmigen EU-Führerschein. Zuvor gab es – von 1986 bis 1998 – den rosa Führerschein und davor einen grauen Führerschein in Deutschland. Bis heute sind noch alte Führerscheine in Gebrauch, da sie mit dem Euroführerschein nicht für ungültig erklärt wurden.
Wann gab es den rosa Führerschein?Der rosa Faltführerschein gilt als Nachfolger des großen grauen Führerscheins und wurde für rund zwölf Jahre bei Erwerb der Fahrerlaubnis zwischen dem 1. April 1986 und dem 31. Dezember 1998 ausgestellt.
Wer war der erste Mensch mit einem Führerschein?Der erste Mensch, der 1898 eine Führerscheinprüfung absolvierte, war eine Frau: Anne d'Uzès, genauer: Marie Adrienne Anne Victurnienne Clémentine de Rochechouart de Mortemart, Herzogin aus dem provençalischen Uzès. Zwar gab es um die Jahrhundertwende bereits vereinzelte ‚Herrenfahrer' ohne besondere Lizenz.
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