Ein befristeter Arbeitsvertrag erfordert in aller Regel keine Kündigung. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, bei dem es gegebenenfalls geltende Kündigungsfristen einzuhalten gibt. Show
Befristeter Arbeitsvertrag - keine Kündigung notwendigBefristete Arbeitsverträge zeichnen sich im Gegensatz zu unbefristeten Verträgen dadurch aus, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem im befristeten Arbeitsvertrag genannten Ereignis automatisch endet (vgl. § 15 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, kurz: Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]). Dieses Ereignis kann ein von vornherein festgelegter Zeitraum sein, also die sogenannte Zeitbefristung. Daneben sind Fälle der sogenannten Zweckbefristung denkbar, etwa die Fertigstellung eines bestimmten Projektes oder die Rückkehr eines Mitarbeiters zum Beispiel nach einer Elternzeit (vgl. § 15 Absatz 2 TzBfG). Im Falle eines zweckbefristeten Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor der Beendigung schriftlich anzukündigen (vgl. § 15 Absatz 2 TzBfG). Diese Ankündigung ist jedoch keine Kündigung im rechtlichen Sinne. Eine formale Kündigung ist nicht notwendig. Kommt der Arbeitgeber dieser Ankündigungspflicht jedoch nicht nach, kann der befristete Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wurde, ist aufgrund der automatischen Beendigung ebenfalls keine Kündigung notwendig (vgl. § 15 Absatz 1 TzBfG). Vorzeitige KündigungDie vorzeitige Kündigung ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen möglich, jedoch die Ausnahme, da das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch endet. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung – sei es durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer – ist gemäß § 15 Absatz 3 TzBfG nur dann möglich, wenn ein solches Kündigungsrecht entweder in einem gültigen Tarifvertrag oder in dem befristeten Arbeitsvertrag selbst ausdrücklich vorgesehen ist. Fehlt eine entsprechende tarifliche oder individuelle Vereinbarung, so ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, was in der Praxis den Regelfall darstellt. Eine weitere Ausnahme, die ein ordentliches Kündigungsrecht gewährt, ist § 113 Insolvenzordnung [InsO]. Demnach kann der Insolvenzverwalter im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts kündigen (vgl. § 113 Satz 1 InsO). Hierbei beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, es sei denn, dass eine kürzere Frist maßgeblich ist (vgl. § 113 Satz 2 InsO). Das Arbeitsverhältnis kann allerdings auch bei Fehlen eines ordentlichen Kündigungsrechts durch einen einvernehmlich abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beendet werden. Ein solcher geht oftmals mit einer Abfindung des Arbeitnehmers einher. Abgesehen von den vorstehenden Fällen, kann das befristete Arbeitsverhältnis auch durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet werden. Für eine fristlose außerordentliche Kündigung muss jedoch ein „wichtiger Grund“ vorliegen, es müssen also Tatsachen gegeben sein, aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vertraglich vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. § 622 Absatz 1 BGB). Hierbei müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und die Interessen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers abgewogen werden (vgl. § 622 Absatz 1 BGB). Ein Beispiel ist etwa ein schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers wie zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz. befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung durch ArbeitnehmerAuch dem Arbeitnehmer stehen die gleichen Kündigungsrechte wie dem Arbeitgeber zu. Das heißt, dass auch der Arbeitnehmer ein Recht auf ordentliche Kündigung wahrnehmen kann, sofern es tariflich oder vertraglich vereinbart wurde. Ist dem Arbeitnehmer die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, so hat auch der Arbeitnehmer ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Zu den wichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigen zählen insbesondere:
Kündigungsfrist bei befristeten VerträgenSieht der konkrete befristete Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vor, so müssen sich Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer an die dort genannten Kündigungsfristen halten. Wurden keine Kündigungsfristen vereinbart, so greifen die gesetzlich festgelegten arbeitsrechtlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]. Demnach können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen (vgl. § 622 Absatz 1 BGB). Hat das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Kündigung bereits zwei Jahre bestanden, so ergeben sich für den Arbeitgeber nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelte längere Kündigungsfristen. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 BGB, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Bei einer außerordentlichen „fristlosen“ Kündigung kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen (vgl. § 626 Absatz 2 Satz 1 BGB). Diese zweiwöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigende von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die den wichtigen Grund und seine Kündigungsberechtigung darstellen (vgl. § 626 Absatz 2 Satz 2 BGB). Darüber hinaus können außerordentliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers auch mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden, etwa um dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz durch eine Weiterbeschäftigung zu erleichtern. In der Praxis kommt dies jedoch nur selten vor. Kündigung befristeter Arbeitsvertrag - MusterBeispiel einer Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer: [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers [Name des Arbeitgebers beziehungsweise Unternehmens Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Name des Ansprechpartners], ich kündige hiermit das zwischen Ihnen und mir durch Vertrag vom [Datum des Vertragsschlusses] bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums sowie über den Erhalt dieser Kündigung. Ferner bitte ich Sie, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über die Zeit meiner Beschäftigung zu erstellen. Wie ist die Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag?Ein befristeter Arbeitsvertrag hat dagegen von vornherein nur eine bestimmte Dauer – deshalb wird er ja auch Zeitvertrag genannt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch an dem im Vertrag festgelegten Termin, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Solche Verträge benötigen also nicht unbedingt eine Kündigungsregelung.
Wie komme ich vorzeitig aus einem Arbeitsvertrag raus?4 Wege, um vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Aufhebungvertrag. ... . Außerordentliche fristlose Kündigung. ... . Verzicht auf noch bestehenden Urlaubsanspruch. ... . Überstunden nutzen.. Kann man einen befristeten Vertrag verkürzen?Nachträglich verkürzte Befristung ist unzulässig, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Der Wirksamkeit einer Verkürzung der ursprünglichen Befristung steht § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entgegen, da zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis bestand.
Wann kann der Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?Sollte der Arbeitgeber zwingende Arbeitsschutzvorschriften nicht beachten, kann dies den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Eine auf Verlangen des Arbeitgebers erfolgte ständige und erhebliche Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit stellt einen solchen wichtigen Grund dar.
|