Was ist der Unterschied zwischen gesetzliche und privaten Krankenversicherung?

  • Was ist die bessere Wahl für Gesundheitsvorsorge und Krankheitsfall – die PKV oder GKV? Ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen, ist eine langfristige Entscheidung, die Sie sich gut überlegen sollten.
  • Für die Private Krankenversicherung (PKV) zählen Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und Ihr gewünschter Tarif. Außerdem spielt Ihre familiäre Situation eine Rolle.
  • Erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile sowie die wichtigsten Unterschiede von PKV zu GKV.
  • Treffen Sie die richtige Entscheidung, die zu Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt.

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Gut zu wissen

Wie funktionieren GKV und PKV?

Zwischen der GKV und der PKV besteht ein grundlegender Systemunterschied. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Die PKV nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Umlageverfahren bedeutet, dass die heute eingenommenen Beiträge von den gesetzlichen Krankenkasse verwendet werden. Damit werden die laufenden Kosten für Krankheiten und Behandlungen bezahlt.

In der Privaten Krankenversicherung (auch Privatversicherung genannt) wird hingegen für jeden Versicherten heute schon Kapital für das Alter angespart. Hintergrund: Mit zunehmenden Alter steigen auch die Krankheitskosten. Bedeutet höhere Kosten für den Privatversicherten. Um dies entgegenzuwirken, bildet der Versicherte dafür heute bereits Alterungsrückstellungen, die der Versicherer für ihn anspart.

In der PKV sind die einmal vereinbarten Leistungen vertraglich fixiert und lebenslang garantiert. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen dagegen kann durch politische Entscheidungen jederzeit reduziert werden. In der Regel ist jedoch die Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Private Krankenzusatzversicherung möglich.

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Gut zu wissen

Tipp – vergleichen Sie Leistungen sorgfältig!

Ein einmal vereinbarter Versicherungsumfang darf im Normalfall vom Versicherer nicht mehr zum Nachteil des Versicherten geändert werden. Gut für Sie! Denn das heißt: Als Privatversicherter haben Sie ein Recht, die einmal zugesicherten Leistungen zu erhalten. Allerdings darf der Versicherer im Lauf der Jahre höhere Beiträge bei gleichem Versicherungsschutz von Ihnen verlangen. 

Außerdem müssen die privaten Versicherer einen Basistarif anbieten. Er ist eine Notlösung für Privatversicherte, die den Tarif intern nicht wechseln und auch nicht in die Gesetzliche zurückdürfen. Der Basistarif einer PKV bildet den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse ab und orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV.

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Wartezeit: Was hat es damit auf sich?

Als Privatversicherter müssen Sie bei den meisten Gesellschaften eine Wartezeit einhalten, bis Sie Leistungen beanspruchen dürfen. Diese Wartezeit entfällt z. B. beim Abschluss einer Vollversicherung bei der Allianz. Die allgemeine Wartezeit beträgt ansonsten drei Monate.

Ob die Wartezeit auf Arzttermine für Privatversicherte tatsächlich kürzer ist, lässt sich pauschal kaum beantworten. Viele Arztpraxen bieten eine Privatsprechstunde an oder sehen andere Optionen für die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten vor.

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    Beiträge: Wie werden sie festgelegt?

    In der GKV richtet sich die Beitragshöhe sowie Höchstbeitrag nach folgenden Kriterien: Dem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) des Versicherten und nach dem bundeseinheitlichen Beitragssatz der Krankenkasse. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kasse individuell festlegen darf. Die Entwicklung der Beiträge und Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht vom Alter abhängig.

    In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Alter des Versicherten nach seinem Gesundheitszustand und nach den gewählten Tarifleistungen. Damit die PKV-Beiträge im Alter nicht zu stark steigen, müssen die Versicherer von Anfang an Rücklagen bilden. Außerdem werden die angesparten Mittel ab Alter 65 dazu verwendet, Beitragsanpassungen abzumildern.

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    Abrechnung: Was müssen Sie wissen?

    Die gesetzlichen Kassen rechnen im Normalfall nach dem Sachleistungsprinzip ab. Das heißt, sie erstatten die Kosten direkt an den Arzt oder an das Krankenhaus. Rückerstattungen für Beiträge gibt es nur, wenn die Kasse einen entsprechenden Wahltarif anbietet – und der Versicherte einen solchen Tarif abschließt. Zudem darf er in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

    Privatversicherte rechnen die Kosten direkt mit der Klinik oder mit dem Arzt ab. Danach werden sie zur Erstattung bei der Krankenversicherung eingereicht. Bei der Allianz können Sie zum Beispiel ganz einfach online Ihre Arztrechnungen und Rezepte einreichen. Bei sehr hohen Kosten kann eine direkte Abrechnung mit dem Versicherer vereinbart werden. In vielen Tarifen sind Beitragsrückerstattungen vorgesehen, sofern Sie im vereinbarten Abrechnungszeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen haben – Vorsorgeleistungen ausgenommen.

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    Davon profitieren

    • Die Beiträge der PKV berechnen sich unabhängig vom Einkommen – entscheidend sind u.a. Gesundheitsrisiko und Alter. Deshalb: Wer jünger ist und mehr verdient, hat es in der Privaten deutlich günstiger.

    • Versicherer in der PKV bieten meist spezielle Tarife für Angestellte , Ärzte und Beamte, preiswert und leistungsstark.

    • Prinzip Leistungsgarantie: Bei Abschluss eines passenden PKV-Tarifs sind vertraglich zugesicherte Leistungen lebenslang garantiert. In der GKV kann das Leistungspaket schrumpfen.

    • Privat Versicherte genießen meist bevorzugte Behandlung mit schnellerer Terminvergabe oder verkürzten Wartezeiten beim Arzt.

    • Bei Klinikaufenthalt haben Sie Anspruch auf ein Einbett- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung (je nach Tarif).

    • Viele PKV-Versicherer bieten die Option der Beitragsrückerstattungen, wenn Sie Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen sind hiervon in der Regel ausgenommen.

    Darauf achten

    • Da die Beiträge einkommensunabhängig kalkuliert sind, ist darauf zu achten, dass diese auch im Ruhestand getragen werden können. Die Allianz Private Krankenversicherung bietet hier unter anderem die Möglichkeit, im Vertrag eine Beitragsentlastung ab dem 65. Geburtstag zu vereinbaren.

    • Der Gesundheitszustand und die Beantwortung von Gesundheitsfragen sind eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme. Vorerkrankungen können die Aufnahme in die Private erschweren oder zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen führen.

    • Eine Familienversicherung kann in der PKV vergleichsweise komplizierter ausfallen. Ehepartner und Kinder sind in der PKV nicht automatisch mitversichert. Für jeden Familienangehörigen muss ein eigener Tarif abgeschlossen werden.

    • Die Kostenabrechnung per Vorkasse kann zu finanziellen Belastungen führen. Wer Rechnungen jedoch schnell einreicht, kann angefallene Kosten auch zeitig begleichen.

    • Der Versicherungswechsel zurück in die GKV ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich.

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    • Ab welchem Einkommen kann man sich privat versichern?

      Als Angestellter können Sie nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Jahresbruttoeinkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze liegt 2022 bei 64.350 Euro im Jahr. Eine Ausnahme bilden Selbstständige, Freiberufler, niedergelassene Ärzte oder Beamte.

    • Was passiert bei Jobwechsel, muss ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gehen?


      Wechseln Sie in ein neues Angestelltenverhältnis und Ihr Verdienst liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro (Stand 2022)? Dann tritt die Krankenversicherungspflicht ein und Sie müssen in die GKV wechseln.

      Mehr dazu auch hier im Ratgeber zum Thema: Wechseln.

    • Ich bin aus dem Ausland zugezogen und will in Deutschland dauerhaft leben, kann ich mich privat krankenversichern?

      Wenn Sie aus dem Ausland kommen und dauerhaft in Deutsch­land leben, müssen Sie eine Kranken­versicherung nachweisen können. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens können Sie sich als Arbeitnehmer in einer PKV krankenversichern.

    Was ist der Unterschied zwischen gesetzliche und privaten Krankenversicherung?

    Abgesichert in jeder Lebensphase

    • Optimaler Gesundheitsschutz für verschiedene Berufsgruppen
    • Bis zu 100 % Leistung beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus
    • Hervorragende Gesundheits- und digitale Services

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    Hier finden Sie Ratgeber zur Privaten Krankenversicherung (PKV) unter anderem zu folgenden Themen: Für wen kommt eine PKV in Frage? Welche Vorteile haben Privatversicherte? Welche Unterschiede gibt es zwischen der GKV und der PKV?

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    Welche Krankenkasse ist besser privat oder gesetzlich?

    Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. In der Regel ist die GKV für Arbeitnehmer und Alleinverdiener mit Familie erste Wahl, während die PKV vor allem für Beamte und gutverdienende Selbstständige interessant ist. Wer mit welcher Variante besser fährt, hängt letztlich von Einkommen, Alter und Gesundheitszustand ab.

    Welche Vorteile hat man bei private Krankenversicherung?

    Tarife teilweise günstiger als in der GKV (vor allem Einsteigertarife).
    Vertraglich zugesicherte Leistungen bleiben erhalten..
    Altersrückstellungen teilweise individuell bestimmbar, um die höheren Beiträge im Alter bereits in jungen Jahren zu finanzieren..
    Möglichkeit des Selbstbehalts, um die Beitragshöhe zu senken..

    Warum ist die gesetzliche Krankenversicherung besser?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung wird von den besser Verdienenden zu den weniger Verdienenden umverteilt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es außerdem einen Umverteilungsprozess von Ledigen auf Verheiratete: Nicht-erwerbstätige Ehepartner sowie alle Kinder sind ohne Zusatzbeitrag mitversichert.

    Warum ist die private Krankenversicherung günstiger?

    Fallstricke bei der privaten Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich die Beitragshöhe prozentual nach dem Einkommen. Verdient man wenig, zahlt man wenig. In der privaten Krankenversicherung hingegen spielt die Höhe des Einkommens bei der Beitragsberechnung keine Rolle.